Illustration von erhobenem Zeigefinger
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«Tagesschau am Mittag» Kurzmeldung über das Referendum gegen die EU-Waffenrichtlinie beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 22. Januar 2019 beanstandeten Sie die «Tagesschau am Mittag» (Fernsehen SRF) vom 17. Januar 2019 und dort die Kurzmeldung über die Einreichung des Referendums gegen die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie durch die Schweiz.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Folgender Texte wurde in diesem Beitrag verlesen:

<Zustande gekommen ist wohl auch das Referendum gegen die Übernahme der EU Waffenrichtlinie.
Schiessverbände und SVP hätten dagegen über 120000 Unterschriften eingereicht. Sie sehen darin ein Diktat der EU. Diese hatte ihre Waffenrichtlinie nach den Anschlägen von Paris verschärft.
Ob der Zugang zu gefährlichen Waffen auch in der Schweiz eingeschränkt wird soll nun das Volk entscheiden.>

Dazu stelle ich folgende Unrichtigkeiten in der Sache fest:

1. Das Referendum wurde durch die IGS – Interessengemeinschaft Schiessen, der 14 interessierte Verbände angehören, eingereicht. Die SVP ist weder Mitglied der IGS noch war sie als Partei an der Sammlung bzw. der Einreichung der Unterschriften beteiligt. Es ist somit falsch, der Öffentlichkeit glaubhaft zu machen, dass es sich um ein Referendum auch der SVP handle. Wegen den durch die SVP vertretenen Positionen in anderen, kontroversen Themen, ist es nicht akzeptabel, dass eine solche Verbindung behauptet wird. Dies kann bei einem Teil der Bevölkerung ein falsches Bild bezüglich des Referendums bzw. der Initianten entstehen lassen. Vermerkt sei, dass die SVP Schweiz bis heute noch nicht einmal eine Stimmempfehlung zum Referendum vom 19.05.2019 abgegeben hat.

2. Im Sinne der öffentlichen Sicherheit ist es äusserst bedenklich und falsch von ‘gefährlichen Waffen’ zu sprechen und dadurch den Eindruck entstehen zu lassen, es gäbe andere, nicht gefährliche Waffen. Es gibt weder ‘gefährliche’ noch, per Rückschluss, ‘ungefährliche Waffen’: Verantwortungsvolle Schützen und Waffenbesitzer wissen wohl, dass alle Waffen per se lediglich inerte Gegenstände sind. Sie wissen aber auch um das Gefährdungspotential, welches vom Missbrauch der Waffen durch Terroristen und Kriminelle bzw. durch die Nichteinhaltung der Sicherheitsregeln im zivilen Bereich ausgehen kann, und zwar gleich welcher Art die Waffen sind. Darum üben verantwortungsbewusste, legale Eigentümer von Waffen und Schützen den sicheren Umgang mit Waffen. Terroristen und Kriminelle kümmern sich einen Deut um Gesetze. Bei der EU-Waffenrichtlinie geht es um die Einschränkung der Rechte rechtschaffener Bürgerinnen und Bürger und nicht um den Zugang zu ‘gefährlichen’ Waffen.

Ich bitte Sie für eine Berichtigung der Information durch die SRF besorgt zu sein.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Tagesschau» antwortete Herr Franz Lustenberger, ehemaliger stellvertretender Redaktionsleiter:

«Mit Mail vom 22. Januar 2019 hat Herr X eine Beanstandung gegen die Tagesschau am Mittag vom 17. Januar eingereicht. Beanstandet wird die Kurzmeldung über die Einreichung des Referendums gegen die Übernahme der EU-Waffenrichtlinien im Rahmen der Schengen-Übereinkunft (ab 04:05)

Rolle der SVP

Am 5. Oktober 2018 wurde im Rahmen einer Medienkonferenz das Referendum gegen die Übernahme der neuen EU-Waffenrichtlinie lanciert. An dieser Medienkonferenz nahmen neben IGS-Präsident Luca Filippini vier eidgenössische Parlamentarier der Schweizerischen Volkspartei SVP teil, nämlich Jean-Luc Addor, Sylvia Flückiger-Bäni, Werner Salzmann und Jean-François Rîme. Allein diese Präsenz zeigt, dass die SVP das Referendum gegen die Übernahme der neuen Schengen-Richtlinien von Anfang an wesentlich mitgetragen hat. Alle vier erwähnten Mitglieder des Nationalrates sind auf dem Namensschild auch als SVP-Vertreter und als Co-Präsidenten des Referendumskomitees angeschrieben. SVP-Nationalrat Werner Salzmann betont die Entschlossenheit, die nötigen Unterschriften zu sammeln (siehe Video-Sequenzen von der PK im Medienzentrum, Stick an die Ombudsstelle gesandt).

Im SVP-Klartext vom November 2018 wird festgehalten, dass die SVP das Referendum <gegen die fehlgeleitete Verschärfung des Waffenrechts unterstützt.> Die Leserinnen und Leser der Parteizeitung werden aufgefordert den Referendumsbogen herunterzuladen und zu unterschreiben. Die SVP hat aktiv Unterschriften für das Referendum gesammelt; an ihrer Delegiertenversammlung von Ende Oktober 2018 hat die Parteileitung offensiv für das Referendum geworben (siehe Dokumentation).

Die SVP hatte auf ihrer Webseite auch einen Aufruf zur Unterzeichnung des Referendums aufgeschaltet: <Einmal mehr müssen also freiheitsliebenden Kräfte der Schweiz, allen voran die Schützenverbände und die SVP, den liberalen Weg aufzeigen.>[2]

Die Argumentation des Beanstanders, die SVP habe noch keine Stimmempfehlung abgegeben, lässt sich einfach erklären. In der Regel fassen Delegiertenversammlungen ihre Parolen erst in den Monaten vor dem Abstimmungstermin und erst nach Zustandekommen eines Referendums. Zudem hatte sich die SVP im letzten Herbst/Winter vor allem auf die eigene Selbstbestimmungs-Initiative konzentriert.

Faktum ist: Prominente SVP-Parlamentarier sind im Referendumskomitee vertreten. Sie traten zusammen mit dem IGS-Präsidenten bei der Lancierung des Referendums auf; die SVP hat das Referendum aktiv unterstützt und Unterschriften gesammelt. Die SVP hat sich auf ihrer Homepage selber zusammen mit den Schützenverbänden als Hüterin des jetzigen Waffenrechtes bezeichnet. Es ist daher mehr als nur vertretbar, die SVP im Rahmen der Einreichung des Referendums zu erwähnen.

‘Gefährliche Waffen’

Es ist dem Beanstander beizupflichten, dass jegliche Art von Waffe letztlich gefährlich sein kann. Es ist ihm auch beizupflichten, dass die Person des Waffenbesitzers sehr entscheidend ist. Allerdings richtet sich die Anpassung des Waffenrechtes im Schengen-Raum und die entsprechende Rechtsübernahme durch die Schweiz im Nachgang zu terroristischen Anschlägen ganz gezielt gegen besonders gefährliche Waffen. Die Gefährlichkeit einer Waffe hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem auch von der Automatisierung und von der Grösse der eingesetzten Magazine.

Die Vereinigung sifa (Sicherheit für Alle), welche das Referendum aktiv unterstützt hat, schreibt auf ihrer Homepage (EU-Waffenrichtlinie – die wichtigsten Punkte): <Die EU will mit ihrer Waffenrichtlinie den Zugang zu ‘besonders gefährlichen Waffen’ einschränken, resp. den Besitz einer Vielzahl von Waffen verbieten.> [3]

Die neue Waffenrichtlinie und die konkrete Umsetzung in der Schweiz richten sich nicht generell gegen alle Waffen, sondern gegen ‘besonders gefährliche Waffen’, die – wenn sie im Besitz von Terroristen sind – für die Menschen zu einer tödlichen Gefahr werden können. Die in der Kurzmeldung verwendete Formulierung ist daher sachgerecht.

Fazit

Die Kurzmeldung zur Einreichung des Referendums gegen die Übernahme der neuen EU-Waffenrichtlinien ist sachgerecht: Sie erwähnt neben den Schiessverbänden auch die SVP als aktive Kraft hinter der Unterschriftensammlung. Sie weist darauf hin, dass sich die neuen Waffenrichtlinien im Nachgang zu den Terroranschlägen in Paris gegen besonders gefährliche Waffen richtet, dessen Erwerb und Verfügbarkeit eingeschränkt werden soll. Die Meldung erwähnt auch, dass das Volk das letzte Wort dazu haben wird.

Schweizer Fernsehen SRF wird in den nächsten Wochen und Monaten über die Abstimmung vom 19. Mai ausführlich berichten. Über die Parolenfassungen der Parteien, die Medienkonferenzen der beiden Komitees und des Bundesrates sowie in einer kontroversen Abstimmungsarena, in der beide Seiten ihre Argumente darlegen können.

Ich bitte Sie, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Meldung. In der Sache hat Herr Lustenberger Ihre Vorwürfe widerlegt: Die SVP ist bei den Unterstützern des Referendums aktiv dabei, und die EU-Richtlinie unterscheidet zwischen verschiedenen Gefährlichkeitsgraden von Waffen. In der Form hat die «Tagesschau» allerdings einen Fehler gemacht: Die Kurzmeldung sprach von «gefährlichen Waffen» statt von «besonders gefährlichen Waffen», wie es korrekt hätte heißen müssen. Da es die Aufgabe des Nachrichtenjournalismus ist, auch in den Details genau zu sein, kann ich Ihre Beanstandung zumindest teilweise unterstützen. Es wäre gut, wenn die Redaktion dies auf der Korrekturseite[4] noch berichtigen würde.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen
Roger Blum, Ombudsmann


[1] https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/tagesschau-vom-17-01-2019-1245?id=acc298f9-69c1-4392-ba3b-fc8a3160488e

[2] https://www.svp.ch/partei/publikationen/parteizeitung/2018-2/svp-klartext-november-2018/referendum-zur-eu-waffenrichtlinie/

[3] https://sifa-schweiz.ch/eu-waffenrichtlinie-stand-der-dinge/

[4] https://www.srf.ch/tv/allgemein/korrekturen

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