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SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Sendung «FOKUS: Lohngleichheit – Der Gang vor Gericht lohnt sich oft nicht» und Artikel «Männer verdienen im Durchschnitt knapp 20 Prozent mehr» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 6. Februar 2019 haben Sie den «10vor10»-Beitrag «FOKUS: Lohngleichheit – Der Gang vor Gericht lohnt sich oft nicht» und den SRF News Artikel «Männer verdienen im Durch­schnitt knapp 20 Prozent mehr» vom 31. Januar 2019 beanstandet. Ihre Eingabe erfüllt die formalen Voraus­setzungen an eine Beanstandung. Somit kann ich auf sie eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

Vorwort. Ich verwende in der Wortwahl, Tonalität gegenüber SRFNews 100% des Vokabulars der Linksextremen Kommentare auf SRFNews. Welche die Redaktion bedenkenlos -trotz heuchlerischen Netiquette- TAGTÄGLICH bedenkenlos freischaltet.

Ich beanstande Offiziell am 04.02. die Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebotes

die redaktionelle Darstellung von SRFNews und der Sendung «10vor10» [1]

Ich unterscheide hier in der Berichterstattung und dem Respekt welche Herr Honegger durchaus zu­steht. Welcher mir als Mensch sympathisch ist. Ich respektiere Herrn Honegger als Mensch ausdrück­lich. Er ist einer der wenigen aus der arroganten SRF Zentrale welche wenigstens ab und zu kritischen Stimmen eine sachliche Antwort zukommen lässt. Nur bedauerlicheweise seine Linksideologie zu oft durchscheint. Allerdings als Mitarbeiter der SRG steht man auch unter diesem entsprechenden Druck. Nochmal als Mensch achte ich Herrn Honegger. Der auch durchaus gegenüber kritischen Stimmen -mindestens ab und zu- Gesprächsbereit ist. Dies im Gegensatz zu 95% der arroganten Mitarbeitern bei der SRG.

Der gesamte Beitrag, der Einstieg (Also besonders «witzig» das Wort «Lohn» nur zu 4/5 geschrieben war) Die gesamte Kommunikation von Herr Honegger, der Filmbeitrag wurde die 20% Lohnunter­schied hervorgehoben. Es sollte suggeriert werden, dass dieser Lohnunterschied unerklärlich ist. Erst dem Direktor des Arbeitgeberverbandes wurde es erlaubt die wahren Zahlen zu nennen. Nicht aber ohne dass Herr Honegger von 43% gesprochen hatte, welche «unerklärt seien» Hier nahm er und die SRG doch in der Tat die 20% als Gesamtsumme und davon die 43% Nur um wieder eine höhere Zahl dem Volk zu suggerieren. Es ergibt überhaupt keinen Sinn. Sinn ergibt von der Gesamtzahl der Löhne als 100% auszugehen und davon sind knapp 8% «unerklärt» Somit verlieren diese 20% an dem ei­gentlich Sinn. DENN DORT SIND JA DIE LOHNUNTERSCHIEDE ERKLÄRBAR UND WEIT WEG DAVON, DISKRIMINIEREND ZU SEIN. Auf die richtige Bemerkung von Herr Müller auch diese 8% unerklärte Lohnunterschiede müsse man den Einzelfall ansehen, ging Herr Honegger bewusst nicht ein. Es war offensichtlich wie -einmal mehr- 10vor10 Stimmungsmache für das linke Parteiprogramm als Ziel hatte. Allerdings hat die 10vor10-Redaktion wenigstens eine Person eingeladen, welche eine abwei­chende Meinung hatte. Dennoch war es für den neutralen Zuseher schwer, fast unmöglich diese erst 20% dann 43% richtig einzuordnen. Da diese relevanteren 8% als Zahl nur einmal und untergeordnet erwähnt. Allerdings war die Berichterstattung nicht so extremistisch wie von SRFNews[2] und der SRF­News-Bande welche mit ihrer Linksksextremen Forums-Jünger bei den Kommentarfunktionen Anders­denkende tyrannisiert, mobbt, nötigt und dementsprechend auch manipulative Berichterstattung an der Tagesordnung ist. Die Linkspopulisten von SRFNews und Wasserträger der Grünen und der SP stellten in der Überschrift und im gesamten Beitrag die 20% Lohnunterschied in den Vordergrund. 2x wird zwar die 43% kurz vermerkt. Aber 1. wie oben beschrieben ist es irreführend. 2. wurde im ge­samten Beitrag nie darauf eingegangen. Die 8% von der Gesamtzahl wurden überhaupt nie erwähnt. Die Linkspopulisten von SRFNews welche der verlängerte Arm von der SP und der Grünen Partei ist jedes Mittel recht die Bürger zu manipulieren, um auf Linkspopulistischen Kurs zu bringen. Ebenfalls wurde keine einzige Gegenstimme zu Wort kommen gelassen. Auch die Linkspopulisten und Linken Wutbürger von SRFNews welche liebend gerne Hetzkampagnen gegenüber Andersdenkenden starten, organisieren, gewähren, suggerierten diese 20% als entscheidenen Faktor einer unerklärbaren Lohndifferenz. Diesen Eindruck musste man gewinnen, wenn man die entsprechende Studie nicht ge­lesen oder nicht verstanden hätte. SRFNews will mit diesem Subtext

Ich beanstande die Pflichtverletzung des Sachgerechtigkeitsgebotes durch die SRG. Insbesondere von 10vor10 und SRFNews.

B. Ihre Beanstandung wurde der zuständigen Redaktion zur Stellungnahme vorgelegt. Herr Christian Dütschler, Redaktionsleiter «10vor10», Frau Corinne Stöckli, Fachspezialistin SRF sowie Frau Sandra Manca, Bereichsleiterin «SRF News» schrieben:

Herr X beanstandet unsere Berichterstattung zur Lohnungleichheit in der Sendung 10vor10 vom 31. Januar 2019 [3] und auf SRF News online [4].

Anlass für unsere Berichterstattung war die Analyse der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Män­nern 2016, welche das Bundesamt für Statistik (BFS) am Tag der Berichterstattung publiziert hatte. Der Beanstander ist nun der Meinung, dass die Berichte von 10vor10 und von SRF News online das Sach­gerechtigkeitsverbot verletzt hätten. Damit sind wir nicht einverstanden und nehmen gerne zu den konkreten Vorwürfen des Beanstanders Stellung. Keine Stellung werden wir zu den verschiedenen un­begründeten und teilweise beleidigenden Pauschalvorwürfen nehmen, die ebenfalls im Schreiben des Beanstanders zu finden sind.

10vor10

10vor10 hat in seinem Sendungsschwerpunkt zum Thema Lohnungleichheit zuerst in einem Beitrag aufgezeigt, dass sich bei Lohnungleichheiten der Gang vor das Gericht oft nicht lohnt. Darauf folgte ein Studiogespräch mit Roland Müller, dem Direktor des Schweizerischen Arbeitgeber-Verbands.

Der Beanstander ist nun der Meinung, dass im gesamten Beitrag «die 20% Lohnunterschied hervorge­hoben» werde. Er meint, «es sollte suggeriert werden, dass dieser Lohnunterschied unerklärlich ist. Erst dem Direktor des Arbeitgeberverbands wurde es erlaubt, die wahren Zahlen zu nennen. Nicht aber ohne dass Herr Honegger von 43% gesprochen hatte, welche ‘unerklärt seien’. Hier nahm er und die SRG doch in der Tat die 20% als Gesamtsumme und davon die 43%. Nur um wieder eine höhere Zahl dem Volk zu suggerieren. Es ergibt überhaupt keinen Sinn. Sinn ergibt von der Gesamtzahl der Löhne als 100% auszugehen und davon sind knapp 8% ‘unerklärt’. Somit verlieren diese 20% den ei­gentlichen Sinn. Denn dort sind die Lohnunterschiede ja erklärbar und weit weg davon, diskriminie­rend zu sein.»

Das sehen wir anders. Die von uns verwendeten Zahlen basieren auf der am Sendetag publizierten Statistik des BFS zur Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern 2016. In der Medienmitteilung des BFS vom 31.1.2019 [5] heisst es wörtlich:

«2016 betrugen sie [die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern] 19,6%. Gemäss den Ergebnissen des Bundesamtes für Statistik (BFS) sind 42,9% dieser Lohnunterschiede un­er­klärt.»

Anders als der Beanstander meint, sind die Lohnunterschiede bei den erwähnten 20% gerade nicht generell «erklärbar und weit weg davon, diskriminierend zu sein», sondern in 43% davon eben gerade unerklärt. Zudem ist - anders als der Beanstander meint - auch der generelle Lohnunterschied von rund 20% eine für unser Publikum durchaus relevante Information. Das Bundesamt für Statistik sieht das auch so und erwähnt diesen Unterschied prominent schon im Titel der Medienmitteilung: «Lohn­un­gleichheit: 2016 verdienten Frauen 19,6% weniger als Männer.»

Der Moderator hält den generellen Lohnunterschied von rund 20% zu Beginn der Berichterstattung sehr anschaulich und unterstützt von einer Grafik fest:

«Wir beginnen hiermit ((Grafik mit unfertigem Wort)). Wenn Sie sich jetzt fragen, was das heissen soll, dann sind Sie vielleicht keine Frau in der Schweizer Arbeitswelt. Die kennen näm­lich das Gefühl, einen Fünftel weniger zu haben. Ja, es geht um den Lohn von Mann und Frau. Der Unterschied nimmt da nur sehr, sehr langsam ab, laut den Statistikern des Bundes heute lag er 2016 bei 19,6 Prozent.»

Der Ausgangspunkt für unsere Berichterstattung war also die generelle Lohnungleichheit von 20%. Im darauffolgenden Bericht ging es dann darum, wie erfolgreich resp. sinnvoll Klagen vor Gericht im Be­reich der Lohnungleichheit sind. Im direkt anschliessenden Studiogespräch griff der Moderator die Zahlen des BFS nochmals auf:

«Und das Bundesamt für Statistik – heute – hat gesagt, rund 43% von diesem Unterschied zwischen Mann und Frau sind eben unerklärt.»

Es war also unmissverständlich, dass es sich bei den erwähnten 43% um den Anteil der Lohnungleich­heit handelt, der unerklärt ist - also nicht etwa um den generellen Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern. Anders als der Beanstander meint, wird also nicht etwa suggeriert, dass die Lohnunter­schiede zwischen Frauen und Männern generell 43% betragen.

Dazu kommt, dass – wie der Beanstander richtig festhält – der Studiogast Roland Müller den Anteil unerklärten Lohnunterschieds zusätzlich ins Verhältnis zur Gesamtmenge setzt und ausführt, welche Faktoren die Statistik eben nicht abbildet. Wörtlich sagt er:

«Also, da muss man sagen, die 40% von dem Anteil, sind dann schlussendlich noch 8, die nicht erklärbar sind. Und das hat damit zu tun, dass halt auch die Statistik in vielen Punkten nicht so genau ausweist, wo die Unterschiede sind. Der Hauptpunkt beispielsweise, dass eine Babypause nicht erfasst wird. Also, dass Jahre, die einem fehlen, wo dann Erfahrungsjahre fehlen, und man darum einen anderen Lohn hat, in der Statistik nicht abgebildet wird.»

Auch die vom Beanstander hervorgehobene Zahl von 8% unerklärter Lohnungleichheit insgesamt wurde also in unserer Berichterstattung erwähnt. Zusätzlich haben wir für unser Publikum die abstrak­ten Pro­zentzahlen mittels konkreten Beträgen veranschaulicht und in der Grafik «Lohndifferenz un­er­klärter Anteil, Privater Sektor 2016» aufgezeigt, was das im Gastgewerbe, im Detailhandel und in der Finanz- und Versicherungsbranche konkret bedeutet. Der Moderator sagte wörtlich:

«Im Gastgewerbe zum Beispiel beträgt der Unterschied 327 Franken im Monat, und das bei recht tiefen Löhnen. Auch im Detailhandel verdient man nicht wahnsinnig viel. Der Unter­schied da: 702 Franken. Bei den Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, wo die Löhne tendenziell höher sind, ist dann der Unterschied pro Monat schon bei fast 1300 Franken. Also das ist doch Einiges.»

Das Publikum konnte sich also konkret vorstellen, wieviel Franken weniger - die gemäss BFS nicht er­klärbar sind - die Betroffenen monatlich erhalten.

Zusammenfassend sind wir der Meinung, dass wir unserem Publikum ein korrektes und anschauliches Bild der bestehenden Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern vermittelt haben. Anders als der Beanstander meint, haben wir an keiner Stelle in unserer Berichterstattung eine zu hohe Lohn­un­gleich­heit suggeriert. Es war klar, dass es beim generellen Lohnunterschied von 20% auch einen An­teil gibt, der durch verschiedene Faktoren erklärbar ist. Zudem haben wir die unerklärbaren Loh­nun­terschiede für einzelne Branchen auch in konkreten Zahlen ausgewiesen und so das Bild vervoll­stän­digt. Der Di­rektor des Arbeitgeberverbandes konnte als Studiogast ausführlich zur aktuellen Lohnun­gleichheit, ins­besondere auch zu den Gründen für die statistisch «unerklärte» Lohnungleich­heit, Stel­lung nehmen. Das Publikum war so in der Lage, sich eine eigene Meinung zu den aktuellen Zahlen und den Hinter­gründen zu bilden. Wir sind deshalb der Meinung, dass unsere Berichterstattung sach­gerecht war.

SRF News online

Beim Online-Beitrag handelt es sich um eine kurze Nachrichtenmeldung, welche die wichtigsten Kenn­zahlen wiedergibt. Die relevanten Kennzahlen werden erwähnt, die Quelle ist korrekt angegeben. Der Durchschnittsleser kann sich zur Thematik eine freie Meinung bilden. Wir sind deshalb der Ansicht, dass auch hier die Berichterstattung sachgerecht war.

Wir bitten Sie deshalb, die Beanstandung abzuweisen.

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des Beitrages und des dazugehörenden Online-Artikels.

Gleich vorweg: Ihre beleidigenden, verletzenden und unbegründeten Pauschalvorwürfe an die Mitar­beitenden der SRG empfinde ich als abstossend und deplatziert. In einer zivilisierten Gesellschaft gilt, dass man sich gegenüber anderen Menschen anständig verhält, sachlich argumentiert und nicht ein­fach aus einer Laune oder einem Hassgefühl heraus andere verunglimpft und niedermacht.

Zur Sache: Sie beanstanden, dass die Berichte von «10vor10» und von «SRF News online» zum FO­KUS «Lohngleichheit – Der Gang vor Gericht lohnt sich oft nicht» das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt hätten. Ich kann es kurz machen. Der sehr ausführlichen Stellungnahme von Herrn Christian Dütsch­ler, Redaktionsleiter «10vor10», Frau Corinne Stöckli, Fachspezialistin SRF sowie Frau Sandra Manca, Bereichsleiterin «SRF News» pflichte ich in allen Punkten bei. Die einigermassen komplexen Aussa­gen bzw. Erklärungsansätze[6] über die Lohnungleichheiten zwischen Mann und Frau wurden sowohl in der Sendung «10vor10» als auch im Online-Beitrag korrekt wiedergegeben und mit grafischen Hilfsmitteln unterstützt.

Vielleicht hätte der Sachverhalt dem Publikum noch etwas einfacher erklärt werden können, wenn eine Übersicht wie beispielsweise die nachfolgende Grafik eingesetzt worden wäre. Hier hätten zusätz­lich die im «10vor10»-Gespräch erwähnten 8% (welche sich aus dem Verhältnis der 44,1% unerklärten Lohnunterschiede bezogen auf die 18,3% Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern ergeben) dargestellt werden können.

Abb. 1: Durchschnittslöhne und Lohnunterschiede

Quelle: Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau[7]

Insgesamt war die Berichterstattung sowohl bei «10vor10» als auch beim Online-Artikel sachge­recht. Vom Publikum wurde zwar bezüglich Auffassungsgabe und Abstraktionsvermögen einiges ver­langt; es hat aber die korrekten Fakten erhalten und wurde nicht manipuliert. Die Zuschauerinnen und Zuschauer konnten sich frei eine eigene Meinung bilden.

Aus dem Gesagten ergibt sich, dass ich Ihre Beanstandung in keinem Punkt unterstütze.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernseh­gesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


Manfred Pfiffner, stellvertretender Ombudsmann


Anhang:

Transkript:

FOKUS: Lohngleichheit – Der Gang vor Gericht lohnt sich oft nicht

10vor10, 31.1.2019

Anmoderation:

Wir beginnen: Hiermit.

Wenn Sie sich jetzt fragen, was das heissen soll - dann sind sie vielleicht keine Frau in der Schweizer Arbeitswelt. Die kennen nämlich das Gefühl, einen Fünftel weniger zu haben.

Ja, es geht um den Lohn von Mann und Frau. Der Unterschied nimmt da nur sehr, sehr langsam ab, laut den Statistikern des Bundes heute lag er 2016 bei 19.6 Prozent. Reporterin Romana Kayser wollte wissen, was passiert, wenn Frauen sich wehren - und ihr Beitrag zeigt: Der Gang vor Gericht lohnt sich oft nicht

Beitrag:

00.01

Ein reales Beispiel aus der Privatwirtschaft: Eine Journalistin arbeitet seit neun Jahren bei einer Lokalzeitung im Kanton St. Gallen. Dann erfährt sie, dass sie fast 1600 Franken weniger Lohn erhält - monatlich - als ein gleichaltriger männlicher Kollege mit weniger Berufserfahrung.

00.17

Kein Einzelfall. Frauen halten beim Lohn häufig nicht mit ihren männlichen Kollegen Schritt. Allerdings: Viele Frauen schrecken vor einer Lohnklage zurück. Zu gross die Angst vor den Konsequenzen.

00.31

Sie kennt diese Bedenken sehr gut. Helena Trachsel, Leiterin des Gleichstellungbüros des Kantons Zürich. Sie berät Frauen, die von Lohndiskriminierung betroffen sind.

00.43 Helena Trachsel, Leiterin Gleichstellungsbüro Kanton Zürich:

«Der Loyalitätskonflikt mit der Arbeitgeberin. Man macht aktiv etwas gegen die eigene Arbeitgeberin. man muss hinstehen dafür: Angst vor Arbeitsplatzverlust, vor Diskriminierungen. Und der häufigste Grund, den ich von Frauen höre ist, mich stellt ja niemand mehr an! Wenn das in der Zeitung kommt und alle kennen mich, ja wer will mich noch einstellen, die denken alle, ich sei eine, die immer wieder für Konflikte sorgt.»

01.07

In der Schweiz ist das Gleichstellungsgesetz seit 1996 in Kraft. Eine Klageflut zur Lohnungleichheit blieb jedoch aus. In der Deutschschweiz gab es seither 287 Fälle, das sind im Schnitt dreizehn Klagen im Jahr.

01.22

Die Gleichstellungsbüros der Deutschschweiz sammeln sämtliche Verfahren und Entscheide. «10vor10» hat die 237 rechtskräftigen Fälle ausgewertet.

01.34 ((Grafik1))

Die beanstandenden Fälle von Lohndiskriminierung nehmen seit der Einführung des Gleichstellungsgesetzes 1996 deutlich zu. Seit Anfang der Nullerjahre nehmen sie hingegen wieder ab.

01.47 ((Grafik 2))

In 167 Fällen ist die klagende Partei eine Frau. Dies ist damit die grösste Gruppe. 61 Mal haben Gruppen geklagt oder Verbände. Auch hier waren die Klägerinnen mehrheitlich Frauen. In neun Fällen waren die Kläger Männer.

02.04

Die langjährige Vorsitzende der Zürcher Schlichtungsbehörde für Gleichstellung Susy Stauber kennt viele dieser Fälle. Auch als Rechtsanwältin hat sie mehrere Lohnklagen vor Gericht ausgefochten.

02.15 Susy Stauber / Vorsitzende Schlichtungsbehörde Kanton ZH

«Aus meiner Erfahrung ist es am ratsamsten, dass man sich niederschwellig vergleicht, niederschwellig vor der Schlichtungsbehörde. Das bedeutet natürlich, dass man auch eine gewisse Kompromissbereitschaft haben muss. Man erhält dann vielleicht nicht die ganze Differenz Lohn, die man sich vorgestellt hat, wäre diskriminierend. Währenddem wenn es ins Gerichtsverfahren geht, wird es rasch unberechenbar.»

02.41 ((Grafik 3))

Das zeigt auch die Analyse von «10vor10»:

112 Verfahren enden vor der Schlichtungsbehörde, in 113 Fällen entscheidet das Gericht.

Vor der Schlichtungsbehörde endet die deutliche Mehrheit der Fälle in einem Vergleich, mit 69 Prozent. Vor Gericht aber werden nur 22 Prozent gutgeheissen. 11 Prozent teilweise gutgeheissen, 12 Prozent enden im Vergleich.

In 51 Prozent der Fälle aber weist das Gericht die Lohnklage ab. Vor der Schlichtungsbehörde hingegen kommt es nur in 28 Prozent der Fälle zu einer Nichteinigung.

03.16

Die Erfolgschancen vor Gericht sind relativ gering, das bestätigt auch die Genfer Rechtsprofessorin Karine Lempen. Sie hat vor zwei Jahren schweizweit die Rechtsprechung in Sachen Lohnklagen untersucht: Das Hauptproblem sei dabei vor allem die schwierige Beweislage aus Sicht der Betroffenen, kritisiert sie.

03.34 Karine Lempen, Professorin für Arbeitsrecht Uni Genf

«Es gibt keine Lohntransparenz. Das macht es extrem schwierig für die Klagenden, nur schon Indizien zu sammeln, die es ermöglichen würden sich mit anderen Arbeitnemenden zu vergleichen.Es kann nicht sein, dass es an Einzelpersonen hängen bleibt - Frau oder Mann - dafür zu sorgen, dass das Bundesgesetz über die Gleichstellung umgesetzt wird.»

03.57

Der Gang vor Gericht birgt für Betroffene grosse Risiken - finanziell und persönlich. Die Verfahren sind oft teuer und kräftezehrend - der Ausgang ungewiss.

04.07

Zurück zum Fall der Journalistin. Sie wehrt sich trotzdem. Klagt auf Lohndiskriminierung. Vor der Schlichtungsbehörde kommt jedoch es zu keiner Einigung. Sie zieht den Fall weiter - bis vor Bundesgericht. Und gewinnt. Erst jetzt, nach mehr als sechs Jahren erhält eine Lohnnachzahlung. Knapp 58'000 Franken für fünf Jahre. Ihr Mut hat sich ausbezahlt.

Studiogespräch:

Moderator:

Der Kampf um faire Löhne - das besprechen wir jetzt auch mit dem Direktor des Schweizerischen Arbeitgeber-Verbands: Roland Müller - willkommen bei 10vor10!

Muss das wirklich sein, dass Frauen ihrem Recht auf gleichen Lohn – es ist ja ein Recht - so nachrennen müssen?

Roland Müller:

Nein, das Gesetz sieht natürlich vor, dass man vor Gericht oder eine Schlichtungsstelle gehen und sich wehren kann, wenn man das Gefühl hat, man sei nicht im Recht. In der Praxis ist es natürlich so, dass man oftmals schon davor mit dem Arbeitgeber spricht, dass man ihn darauf hinweist, ob man da einen Unterschied hat. So miteinander spricht. Wir haben ja gehört, auf der Schlichtungsstelle findet man dann oft einvernehmlich Lösungen. Gerichtsfälle sind sehr mühsam, sind auch selten. Aber wir haben auch gehört, oftmals wird es dort abgewiesen. Und das deutet auch etwas darauf hin, dass halt in diesen Fällen kein Recht besteht, dass man meint, man habe unterschiedliche Löhne, dass das aber nicht so ist.

Moderator:

Ja, gut, wir haben es ja gehört, es ist schwierig mit der Beweislage. Es ist auch immer die Frage, was ist erklärbar und was nicht. Und das Bundesamt für Statistik – heute – hat gesagt, rund 43 Prozent von diesem Unterschied zwischen Mann und Frau sind eben unerklärt – und das über 30 Jahre nachdem man den Gleichstellungs-Artikel in der Verfassung hat. Geht das? Eigentlich nicht, oder?

Roland Müller:

Also, da muss man sagen, die 40 Prozent von dem Anteil, sind dann schlussendlich noch 8, die nicht erklärbar sind. Und das hat damit zu tun, dass halt auch die Statistik in vielen Punkten nicht so genau ausweist, wo die Unterschiede sind. Der Hauptpunkt ist beispielsweise, dass eine Babypause nicht erfasst wird. Also, dass Jahre, die einem fehlen, wo dann Erfahrungsjahre fehlen, und man darum einen anderen Lohn haben, in der Statistik nicht abgebildet wird.

Moderator:

Gut, das ist ein Grund. Aber es liegt ja auch an den Arbeitgebern, dass man für gleiche Arbeit, den gleichen Lohn bekommt. Das steht so in der Verfassung.

Roland Müller:

Ja, das ist klar. Und die Arbeitgeber sind ja auch nicht die, die nach Geschlecht unterschiedliche Löhne zahlen wollen. Das ist ein Märchen, das ist gar nicht der Punkt. Sondern wir haben Lohnunterschiede, die abgebildet werden, aufgrund von Ausbildung, Einsatzbereitschaft, aufgrund von diversesten Punkten....wo sachliche Unterschiede auch bestehen, das gibt es auch zwischen Männer oder auch unter Frauen. Und jetzt haben wir einen gewissen Anteil, der nicht erklärbar ist. Und der lässt sich aufgrund dieser Statistik eben nicht erklären, darum heisst er auch so. Und dort muss man aber nachgehen, ob es gewisse Elemente gibt, die man künftig erfassen kann und wo man so diesen Anteil noch reduzieren kann.

Moderator:

Gut, dass ist dann eine Frage der statistischen Methodik, aber wenn man jetzt wirklich mal über Franken und Rappen sprechen wollen, was das bedeutet für die Leute, ist je nach Branche recht unterschiedlich. Wir haben das in einer Grafik zusammengefasst:

(((Grafik: Lohndifferenz unerklärter Anteil, Privater Sektor 2016)))

Im Gastgewerbe zum Beispiel beträgt der Unterschied 327 Franken im Monat, und das bei recht tiefen Löhnen. Auch im Detailhandel verdient man nicht wahnsinnig viel. Der Unterschied da 702 Franken. Bei den Finanz und Versicherungsdienstleistungen, wo die Löhne tendenziell höher sind, ist dann der Unterschied pro Monat schon bei fast 1300 Franken. Also das ist doch Einiges.

Und dazu kommt noch, dass wenn man zB. in anderen Ländern schaut, wie unseren Nachbarländern Frankreich, Italien... der Unterschied ist unter 10 Prozent. Also die sind deutlich weiter. Ist das nicht etwas peinlich für die Schweiz?

Roland Müller:

Nein, man muss natürlich die anderen Länder auch anschauen. Was ist dort anders im Verhältnis zur Schweiz. Und dann sieht man oft, dass dort die Rahmenbedingungen auch für die Arbeitstätigkeiten von Frauen besser geregelt sind. Das hat nichts mit den Arbeitgebern zu tun, sondern das hat insbesondere auch mit den staatlichen Rahmenbedingungen zu tun. Was bei uns fehlt oder nicht so ausgeprägt ist wie im Ausland, sind Tagesschulen. Ist auch die Möglichkeit, entsprechende Abzüge zu machen bei den Berufsauslagen, wenn man solche Tagesschulen zahlen muss.

Moderator:

Aber auch die Arbeitgeber, auch ihr müsstet ja was die Vereinbarkeit von Beruf und Familie anbelangt, Angebot machen, damit das möglich ist.

Roland Müller:

Das ist absolut richtig. Die Arbeitgeber engagieren sich dort, wo sie können. Also beispielsweise in flexiblen Arbeitszeitmodellen, auch in Möglichkeiten von Home-Office. Dass man so entsprechend auch möglichst bewirken kann, dass Frauen ihre Pensen erhöhen können. Man hat festgestellt, dass wenn das möglich ist, dass sich dann diese Lohnunterschiede auch reduzieren. Das heisst also mit anderen Worten, man muss wirklich auch an den Rahmenbedingungen arbeiten, dass das optimiert werden kann.

Moderator:

Ja und dass sich die Lohnunterschiede reduzieren. Da bleiben wir sicher dran und schauen, wie sich der erklärbare und der nicht erklärbare Teil verändern. Vielen Dank, Roland Müller, für den Besuch bei uns.


[1] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/fokus-lohngleichheit---der-gang-vor-gericht-lohnt-sich-oft-nicht?id=b9afdb52-e909-40e2-988f-01e6b8fe4f47

[2] https://www.srf.ch/news/schweiz/wieder-mehr-lohnungleichheit-maenner-verdienen-im-durchschnitt-knapp-20-prozent-mehr

[3] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/fokus-lohngleichheit---der-gang-vor-gericht-lohnt-sich-oft-nicht?id=b9afdb52-e909-40e2-988f-01e6b8fe4f47

[4] https://www.srf.ch/news/schweiz/wieder-mehr-lohnungleichheit-maenner-verdienen-im-durchschnitt-knapp-20-prozent-mehr

[5] https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/aktuell/neue-veroeffentlichungen.assetdetail.7206413.html

[6] Das Transkript zum beanstandeten «10vor10»-Beitrag findet sich im Anhang.

[7] https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/lohngleichheit/grundlagen.html

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