Illustration: Zeigefinger streckt sich in die Luft
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Beitrag «Salt, Sunrise und Swisscom bieten 5G an» von Radio SRF beanstandet

5779
Mit Ihrer E-Mail vom 8. Februar 2019, die Sie fälschlicherweise zunächst an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) sandten, und mit Ergänzungen vom 27. Februar 2019 beanstandeten Sie den Beitrag «Salt, Sunrise und Swisscom bieten 5G an», der am 8. Februar 2019 in der Nachrichtensendung «Info 3» ausgestrahlt wurde.[1]Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Die vorhin in den Nachrichten verbreitete Aussage, dass die Schweiz wesentlich strengere Auflagen betreffend Mobilfunkstrahlung als das Ausland habe ist krass falsch! In Deutschland wird die Strahlung an der Antenne geregelt. In der Schweiz jene beim OMEN. Die Auswirkung für die Anwohner sind in etwa identisch.
Ich verlange eine Richtigstellung an gleich prominenter Stelle wie heute in den 12 Uhr Nachrichten.»

Am 27. Februar 2019 ergänzten Sie:

«In der 12:00 Nachrichtensendung von Radio SRF vom 8.2.2019 wurde die Behauptung verbreitet, dass <In der Schweiz für Mobilfunk wesentlich schärfere Grenzwerte herrschen als in der EU und dass die Schweiz dadurch benachteiligt sei> (Radiosendung, den genauen Wortlaut kann ich nicht mehr zitieren)

Die gemachte Aussage ist tendenziös und sachlich falsch! Diese Fehlinformation wird von den Mobilfunkanbietern bewusst gefördert und dient einzig dazu den Weg für eine Erhöhung der Grenzwerte zu ebnen. Eine undifferenzierte Weitergabe dieser Fehlinformation stellt eine krasse Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebotes dar:

Sachgerechtigkeitsgebots: Redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt müssen Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann.

Begründung für meine Beanstandung: Die tatsächliche Situation ist zum Beispiel auf der Website «Funkstrahlung»[1]auch für Laien einfach nachvollziehbar dargestellt. Als Elektroingenieur mit Abschuss in Hochfrequenztechnik bin ich zudem in der Lage die Verordnungen der einzelnen Länder zu lesen und zu verstehen. Deutschland regelt insbesondere die Abstrahlstärke an der Antenne, wohingegen die Schweiz die Feldstärke am OMEN (dort wo die Anwohner leben) misst. Der Unterschied 61V/M Deutschland und 5V/m Schweiz wird immer wieder als Beweis für die angeblich strengeren Schweizer Vorschriften angeführt. Es ist ein Vergleich zwischen Äpfel und Birnen. Tatsache ist, dass die Verordnungen in etwa zu ähnlichen Strahlenbelastungen der Anwohner führen.

(Die Mobilfunkanbieter könnten problemlos Standorte wählen welche weiter von den Anwohnern entfernt sind. Man will dies jedoch aus Kostengründen nicht umsetzen.)

Ich fordere Eine Klarstellung der Situation an prominenter Stelle.

Befremdend und krass unseriös erachte ich die Auskunft des Redaktors wonach die in der Radiosendung gemachten Aussagen ja auch auf Angaben der Swisscom-Website beruhten.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für «Info 3» antwortete Herr Michael Bolliger, stellvertretender Chefredaktor von Radio SRF:

«Gerne nehme ich Stellung zur eingereichten Beanstandung 5779. Sie bezieht sich auf den «Info3»-Beitrag <Salt, Sunrise und Swisscom bieten 5G an> v. 8.2.19 12:00. (Der Beitrag wurde an diesem Mittag auch in der Sendung <Rendez-vous> um 12:30 in leicht erweiterter Form ausgestrahlt. Die Beanstandung, und darum auch diese Stellungnahme, bezieht sich aber auf den Beitrag in <Info3>.)

Die Beanstandung wendet sich konkret gegen die Aussage im Beitrag, im Mobilfunkbereich seien die Strahlenschutzgrenzwerte strenger als in den umliegenden Ländern. Es heisst im Beitrag wörtlich: <Die Schweizer Vorschriften sind deutlich strenger als in der EU>. Zuvor wird beschrieben, dass der vorgesehene 5G-Ausbau <...mit den heutigen maximalen Strahlenwerten für Handyantennen kaum möglich> sei.

Der Beanstander kritisiert diese Aussagen als ‘tendenziös und falsch’». Er schreibt: <Diese Fehlinformation wird von den Mobilfunkanbietern bewusst gefördert und dient einzig dazu den Weg für eine Erhöhung der Grenzwerte zu ebnen.> Und weiter: <Eine undifferenzierte Weitergabe dieser Fehlinformation stellt eine krasse Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebotes dar.> Damit wirft die Beanstandung zwei Fragen auf:

1) Ist die Aussage der strengeren Vorschriften in der Schweiz faktisch richtig oder falsch?

2) Wird der Beitrag durch die Aussage zum <Propaganda-Vehikel> der Mobilfunkanbieter?

Ich nehme dazu wie folgt Stellung:

1) Wenn man die Expertenaussagen (s. weiter unten) anschaut, dann kann man sicher einwenden, der Satz zu den unterschiedlichen Grenzwerten im In- und Ausland sei im Beitrag stark verkürzt. Ich bin aber der Ansicht, dass die Aussage auch in der Verkürzung korrekt ist. Dabei stütze ich mich zuerst auf die Antwort von ComCom-Präsident Stephan Netzle im Beitrag. Netzle sagt im O-Ton: <Eine Lockerung ist aus technischer Sicht wünschbar>, die Betreiberinnen könnten unter den aktuellen Gegebenheiten <sicher nicht mit dem vollen Potential> arbeiten. Er bestätigt also die Aussage zu den strengen Schweizer Grenzwerten. In die gleiche Richtung gehen die Aussagen des Swisscom-Vertreters und das Zitat einer Sunrise-Stellungnahme im Beitrag. Auch wenn wir keine Strahlenschutz-Experten auf der Redaktion haben, denke ich, wir dürfen uns auf die Haltung des Präsidenten einer Regulierungsbehörde stützen bei der Frage, ob die eine Aussage zutrifft oder nicht.

Trotzdem habe ich für diese Stellungnahme zusätzlich beim Bundesamt für Umwelt (Bafu) nachgefragt. Alexander Reichenbach, Chef der Sektion <Nichtionisierende Strahlung> (Nis) schreibt dazu:

<Der Bundesrat hat in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) für Mobilfunkstrahlung zwei Arten von Grenzwerten festgelegt: Immissions- und Anlagegrenzwerte:

  • Die Immissionsgrenzwerte (IGW) der NISV sind die gleichen Grenzwerte, wie sie auch im umliegenden Ausland mehrheitlich angewendet werden. Im Bereich der Mobilfunkfrequenzen liegen die IGW zwischen 41 bis 61 Volt pro Meter (V/m). Sie müssen überall eingehalten werden, wo sich Menschen aufhalten können, und schützen vor den wissenschaftlich gesicherten Gesundheitsauswirkungen.
  • Die Anlagegrenzwerte (AGW) sind für Mobilfunkstrahlung rund 10-mal tiefer als die Immissionsgrenzwerte und betragen 4 bis 6 V/m. Sie müssen nicht überall, sondern nur an den Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) eingehalten werden. Dazu zählen insbesondere Wohnungen, Schulen, Kindergärten, Spitäler, ständige Arbeitsplätze und Kinderspielplätze, also Orte, wo sich Menschen während längerer Zeit aufhalten. Die AGW sollen an diesen Orten die Langzeitbelastung der Bevölkerung tief halten und so das Risiko für allfällige, heute noch unbekannte Gesundheitsrisiken vermindern.

Es sind damit die Grenzwerte, die an den OMEN einzuhalten sind, die deutlich strenger sind als in den meisten europäischen Ländern. Da OMEN oft relativ nahe bei Mobilfunkstandorten liegen, sind im Baubewilligungsverfahren die AGW für die Begrenzung der zulässigen maximalen Sendeleistungen meist entscheidender als die IGW. Daher auch die Forderung von Herrn Netzle, <eine Lockerung (der CH-Vorschriften) wäre aus technischer Sicht wünschbar...>

Vor diesem Hintergrund ist die Aussage, dass die Schweiz rund 10-mal strengere Grenzwerte hat als die (meisten) umliegenden Länder, grundsätzlich korrekt. (Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass auch die Belastung 10-mal tiefer ist, denn die IGW werden nur in seltenen Ausnahmefällen erreicht oder gar überschritten, z.B. nur unmittelbar vor der Antenne im Abstand von einigen Metern. In den meisten Alltagssituationen liegt die Belastung deutlich darunter.)>

In diesem Differenzierungsgrad können die Ausführungen in einem tagesaktuellen Radiobeitrag natürlich nicht sein. Aber die Information des Bafu-Experten bestätigt mir, dass die Aussage, auch in der verkürzten Form, korrekt ist.

2) Zur Frage, ob der Beitrag das Sachgerechtigkeitsgebot verletze, weil er eine Aussage zu den Grenzwerten mache, wie sie auch von den Mobilfunkanbieter gemacht wird, muss der ganze Beitrag betrachtet werden.

Tagesaktueller Aufhänger zum Beitrag bildete die Mitteilung (und Pressekonferenz) der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) zur Zuteilung von 5-G-Frequenzen an drei Mobilfunkanbieter. Der Bund hatte die Frequenzen zur Versteigerung ausgeschrieben. Der Beitrag schildert einerseits in kurzen Worten das Ergebnis der Versteigerung und fragt nach den Gründen für den vergleichsweise tiefen Preis, den die Bieter zu bezahlen hatten. Nach diesem ersten Teil geht der Beitrag auf die Frage ein, wie die Beteiligten die weiteren Schritte, konkret den Ausbau des 5-G-Netzes in der Schweiz, beurteilen. Die Mobilfunkanbieter hatten die Frequenzen unter der Auflage ersteigert, dass sie bis in sechs Jahren <die Hälfte der Bevölkerung> (Zitat Beitrag) mit 5-G versorgen. Im letzten Teil wird die Kontroverse um den Schutz vor Handystrahlung in der Schweiz thematisiert.

Damit fasst der Beitrag alle wichtigen Aspekte zusammen und vermittelt neben den tagesaktuellen News auch die Einschätzung dazu und beschreibt den politischen Rahmen.

Der Beitrag macht grundsätzlich deutlich, dass das Dilemma zwischen leistungsstarken Mobilfunknetzen und dem Schutz vor Handystrahlung für die Bevölkerung mit 5 G wohl noch grösser wird. Dabei wird die Position der Wettbewerber dargestellt, die sich offenkundig Ausbaumöglichkeiten wünschen. Indem diese – wiederum durch die oben zitierte Aussage von ComCom-Präsident Stephan Netzle – durch den Vertreter der Regulierungsbehörde gestützt wird, wird für das Publikum verständlich, dass hier nicht einfach die Sichtweise der Mobilfunkanbieter transportiert wurde. Der Beitrag wechselt ausserdem die Perspektive und wendet sich der Diskussion und Lösungsfindung zum Schutz vor Handystrahlung zu. Es wird beschrieben, wie auch kritische Stimmen im Land aktiv seien, wie der Ständerat eine Lockerung der Grenzwerte vor Jahresfrist knapp abgelehnt habe und wie eine Arbeitsgruppe aus ÄrztInnen, Mobilfunkanbietern und Behörden nach einer Lösung zum <Reizthema Handystrahlung> suche.

Fazit:

Ich sehe im vorliegenden Beitrag keinen Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot. Die pauschale Aussage zu den Mobilfunk-Grenzwerten in der Schweiz war zwar verkürzt, aber korrekt. Neben der Position der Wettbewerber wurde jene der Regulierungsbehörde dargestellt und es wurde deutlich gemacht, dass es in der Schweiz eine ausgeprägte politische und gesellschaftliche Debatte rund ums Thema gebe, geprägt von den kritischen Positionen (also jener, die den Wettbewerbern kritisch gegenübersteht). Aus meiner Sicht ist der Beitrag ein Beispiel für korrekte und verständliche journalistische Arbeit im tagesaktuellen Umfeld, von <tendenziöser Darstellung> kann keine Rede sein.

Deshalb bitte ich Sie, die Beanstandung nicht zu unterstützen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Ich habe mir den Beitrag genau angehört. Vor dem Hintergrund der Ausführungen von Herrn Bolliger komme ich zum Schluss, dass dasSachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt ist. Alles Wesentliche wird im Rahmen dessen, was in einem solchen Beitrag an Vertiefung und Differenzierung möglich ist, korrekt vermittelt. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen. Hingegen hat Ihre Intervention dennoch etwas ausgelöst: Es ist zusätzliches Sachwissen mobilisiert worden. Die Recherchen von Herrn Bolliger haben dazu geführt, dass die Redaktion(en), ich als Ombudsmann und (durch die Veröffentlichung dieses Schlussberichtes) auch das Publikum die Chance erhalten, nochmals gescheiter zu werden. Das ist Ihr Verdienst.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Roger Blum, Ombudsmann


[1]https://www.funkstrahlung.ch/index.php/politik/grenzwerte

[1]https://www.srf.ch/sendungen/info-3/salt-sunrise-und-swisscom-bieten-5g-an

[2]https://www.funkstrahlung.ch/index.php/politik/grenzwerte

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