Illustration: Zeigefinger streckt sich in die Luft
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Sendung «Giacobbo/Müller in Therapie» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 4. März 2019 beanstandeten Sie die Sendung «Giacobbo/Müller in Therapie» (Fernsehen SRF) vom 3. März 2019.[1]Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Wir beide, meine Frau und ich sind grosse Fans von Giacobbo-Müller, was aber die Sendung von gestern abend anbelangt, sind wir total geschockt. Satire ist etwas wunderbares, aber man kann auch zu weit gehen mit gewissen Bemerkungen. den einen gefällzt, den andern geht es zu weit.

Ganz speziell die mehrmachigen Sprüchen mit dem Inhalt <ASCHLöCHER> sollte man etwas auslassen, haben wir doch viele Kinder, welche diese Sendung ansehen. Und wir sollten ihnen ein Vorbild sein mit solchen Wörtern, vor allem, wenn sie mehrfach gebraucht werden in einer Sendung. Habe ich recht? vielleicht sind wir beide (86 und 88 jahre) zu alt dies zu verstehen.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Die Antwort kam von Herrn Daniel Kaufmann, Senior Producer Comedy:

«Gerne nehmen wir zur Beanstandung von X und Y Z Stellung.

Die Beschwerde dreht sich darum, dass in der Sendung mehrmals das Wort <Arschlöcher> verwendet wurde. Viktor Giacobbo und Mike Müller sind bekannt dafür, dass sie nie ein Blatt vor den Mund nehmen. Ihre Sprache ist direkt und unverblümt. Die Menschen, welche die beiden als Satiriker schätzen, schätzen sie auch dafür. Sie bedienen sich einer Alltagssprache, so derb, wie die Alltagssprache in der heutigen Zeit ist.

Damit holen sie Menschen ab. Es fällt auf, dass gerade auch junge Leute zu den Fans von Viktor Giacobbo und Mike Müller zählen. Und wenn auch die Sprache einfach ist, die Inhalte, welche die beiden Satiriker damit transportieren, sind es nicht. Mike Müller und Viktor Giacobbo gelingt es immer wieder, Menschen für Politik, für das aktuelle Geschehen, für die Probleme unserer Zeit zu interessieren. Das ist, was Satire im besten Fall leisten kann. Und dafür muss sie Menschen erreichen können.

<Den einen gefällt‘s, den anderen geht es zu weit>, schreiben X und Y Z. Damit bringen sie es auf den Punkt. Möglich, dass einige Zuschauerinnen und Zuschauer die Sprache, die im Stück <Giacobbo/Müller in Therapie> verwendet wurde, nicht goutieren. Andere finden dadurch den Zugang zum Inhalt.

Wir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Eigentlich sind Sie Beide Giacobbo/Müller-Fans, aber diesmal konnten Sie sich gar nicht richtig über die beiden Schauspieler und Kabarettisten freuen, weil Sie einzelne Ausdrücke dégoutant fanden. Ich kann das verstehen, weil es mir auch ein Anliegen ist, dass in Sendungen von SRF eine gepflegte Sprache gesprochen wird, die frei ist von Gassen-Ausdrücken. Nur: Man muss unterscheiden zwischen journalistisch produzierten Beiträgen, die beispielsweise in der «Tagesschau» oder in der «Rundschau» ausgestrahlt werden, und einer Live-Übertragung eines Theaterstücks. «Giacobbo/Müller in Therapie» ist ein Theaterstück, das auf der Bühne gespielt wird. Wenn wir daran denken, was für Stücke beispielsweise William Shakespeare, Ludwig Thoma, Arthur Schnitzler, Karl Kraus, Ödeon von Horvath oder Carl Zuckmayer geschrieben haben, dann wird uns bewusst, dass die Sprache in diesen Stücken oft sehr derb, direkt, volkstümlich, unzimperlich und obszön ist. Johann Wolfgang Goethe liess in der Uraufführung 1776 den Götz von Berlichingen sagen: «Er aber, sag's ihm, er kann mich im Arsche lecken!». Auf den Theaterbühnen wird das pralle Leben abgebildet, und darum wird auf den Theaterbühnen immer wieder intrigiert, gelogen, gebuhlt, gezecht, geflucht, geflirtet, gehurt, gesoffen, gemordet und gelyncht. Im Vergleich zu vielen Stücken war «Giacobbo/Müller in Therapie» ziemlich harmlos.

Als ich mir das Stück ansah, habe ich mich köstlich amüsiert und viel gelacht. Es ist beste Unterhaltung! Und wegen der Kinder habe ich keine Bedenken: Einerseits sollen sie wissen, wie sie sich selber zu verhalten haben und welche Wörter sie besser nicht verwenden, wenn sie einen guten Eindruck hinterlassen wollen. Anderseits sollen sie auch das Üble, das Niederträchtige der Welt kennenlernen, damit sie nicht naiv durchs Leben gehen.

Es kann sein, dass man mit dem Alter heikler und sensibler wird. Ich bin auch nicht mehr der Jüngste, habe aber anders reagiert als Sie. Und letztlich muss ich prüfen, ob für das Gesamtpublikum das Stück derart war, dass man sagen muss, die öffentliche Sittlichkeit sei gefährdet, wie das Radio- und Fernsehgesetz in Artikel 4, Absatz 1 offeriert.[2]Zu diesem Schluss komme ich indes nicht, und deshalb kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


Roger Blum, Ombudsmann


[1]https://www.youtube.com/watch?v=XuZi336dPlo

[2]Art. 4 Abs. 1 lautet: „Alle Sendungen eines Radio- oder Fernsehprogramms müssen die Grundrechte beachten. Die Sendungen haben insbesondere die Menschenwürde zu achten, dürfen weder diskriminierend sein noch zu Rassenhass beitragen noch die öffentliche Sittlichkeit gefährden noch Gewalt verherrlichen oder verharmlosen.» https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html

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