Illustration: Zeigefinger streckt sich in die Luft
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Sendung «Streitfrage Ehe für alle» von «Sternstunde Religion» beanstandet

5804
Mit Ihrer E-Mail vom 6. März 2019 beanstandeten Sie die Sendung «Sternstunde Religion» (Fernsehen SRF) vom 3. März 2019 zum Thema: «Streitfrage Ehe für alle».[1]Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandungwie folgt:

«Meine Beschwerde bezieht sich auf die SRF-Sendung «Ehe für alle» von So, 3.3.2019, 10 h.

1. Das Setting war unangemessen. Offensichtlich wollten die Befürworter ursprünglich unter sich sein: Zwei säkularisierte Theologen/Theologin, eine in einer lesbischen Beziehung lebenden Frau, ein Mainstream-Moderator. Fragen: Warum wurde die offizielle Stellung der kath. Kirche nur eingespielt? Warum wurde niemand vom evang. Kirchenbund eingeladen / oder die Stimme wenigstens eingespielt?

2. Es brauchte grossen Druck von Seiten der Öffentlichkeit, damit sich die Redaktionsleitung dazu bequemte, das Setting zu erweitern und eine Bibel gebundene Person zuzulassen. Begründung: Es handle sich bei dieser Position um eine absolute Minderheitsmeinung. Meine Beschwerde richtet sich auch gegen diese grobe Fehlanzeige, die auch in der Sendung nicht korrigiert wurde. Es gibt bekanntlich in allen Konfessionen grosse Mitgliedergruppen mit namhaften Theologen, die ein anderes Bibelverständnis haben und deshalb zu andern Schlüssen kommen.

3. Der Moderator verliess im zweiten Teil der Sendung immer mehr seine Rolle als fairer und neutraler Gesprächsleiter und redete zusammen mit den andern auf die Person ein, die den Anspruch eines sich im Bibelwort offenbarenden Gottes verteidigte. Die Arroganz der beiden Mainstream-Theologen wurde durch die Voreingenommenheit der Moderation unnötig verstärkt.

Ein öffentliches Medium, das sich aus Steuergeldern finanziert, dürfte auf keinen Fall nur den Mainstream abbilden, sondern müsste den versch. Überzeugungen besser Rechnung tragen.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für «Sternstunde Religion» antwortete Frau Dr. Judith Hardegger, Redaktionsleiterin der «Sternstunden»:

«Uns liegt die Beanstandung von Herrn X zur Sendung <Sternstunde Religion> vom 3. März 2019 mit dem Titel <Streitfrage Ehe für alle> vor. Gerne teile ich Ihnen hiermit meine Stellungnahme mit:

1. Zur Auswahl der Gäste:

Für die Hauptrunde war uns wichtig, Gesprächsgäste zu haben, die sich eingehend mit den Fragen rund um <Ehe für alle> befasst haben. Die Schwierigkeit dabei war, dass es innerhalb jeder Konfession unterschiedliche Auffassungen gibt – also sowohl auf katholischer, reformierter wie auch freikirchlicher Seite. Da die Diskrepanz auf katholischer Seite wohl am grössten ist, haben wir uns entschieden, die sehr differenzierte Position von Manfred Belok um die <linientreue> Position von Abt von Sury zu ergänzen.

Warum wurde niemand vom evang. Kirchenbund eingeladen / oder die Stimme wenigstens eingespielt?

Da es in den reformierten Kirchen kein Lehramt und keine geistliche Hierarchie gibt, kann eine reformierte Position durch jede Pfarrerin und jeden Pfarrer vertreten werden. Veröffentlichungen und Stellungnahmen seitens des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes sind nicht in gleicher Weise bindend wie römisch-katholische Verlautbarungen. Mit Sibylle Forrer wurde eine wichtige und prominente Stimme der Reformierten Kirche des Kantons Zürich eingeladen, die auch innerhalb der EKS bekannt und vernetzt ist. Zum Thema <Ehe für alle> hat sie sich vor einiger Zeit in der Sendung <Wort zum Sonntag> (Sendung vom 7. März 2015) pointiert geäussert und sich auch anschliessend mit dem Thema verschiedentlich auseinandergesetzt. Daher war aus Sicht der Redaktion mit ihr die reformierte Position optimal besetzt.

2. Zum Vorwurf: <Es brauchte grossen Druck von Seiten der Öffentlichkeit, damit sich die Redaktionsleitung dazu bequemte, das Setting zu erweitern und eine Bibel gebundene Person zuzulassen. Begründung: Es handle sich bei dieser Position um eine absolute Minderheitsmeinung.>

Tatsache ist, dass sich bei Vorgesprächen mit potentiellen Gästen immer wieder zeigte, dass es weitaus einfacher ist, Gäste zu finden, die aufgrund ihres Bibel- und Christentumverständnisses eine offene Einstellung gegenüber Homosexualität und gleichgeschlechtlicher Ehe vertreten. In der beanstandeten Sendung selbst räumte die Gegnerin Regula Lehmann in Minute 37 ein, dass zwar im weltweiten Christentum homosexuelle Praktiken oder Partnerschaften mehrheitlich abgelehnt würden, in der Schweiz diese Ansicht jedoch nur eine Minderheit vertrete. Und die Sendung diskutierte die Thematik ja aus Schweizer Perspektive. Und überdies: In einer Leser-Umfrage des Tagesanzeigers vom 4.7.2018 sprachen sich 77,7% für eine Ehe für alle aus.[2]Bei einer grossen Tamedia-Umfrage von Ende 2017 mit 17'000 Befragten lag die Zustimmung für die Ehe für alle bei 72%. Selbst bei den SVP- und CVP-Wählern sind die Gegner in der Minderheit.[3]

Ich nehme an, der Beanstander ist der Meinung, in der Sendung wäre eine <Ausgeglichenheit> im Sinne von fifty fifty nötig gewesen. Eine solche absolute 50:50 Ausgewogenheit, wie wir sie bspw. aus der <Arena> kennen, ist allerdings nur vor Abstimmungen und Wahlen bzw. während laufenden Unterschriftensammlungen geboten. Dies ist hier aber nicht der Fall. Die nationalrätliche Rechtskommission hatte im Juli 2018 entschieden, dass die Umsetzung der <Ehe für alle> auf Gesetzesstufe angegangen werden könne und keine Verfassungsänderung bedürfe. Damit kommt es zu keinem obligatorischen Referendum. Natürlich ist nicht auszuschliessen, dass die Gegner der <Ehe für alle> ein fakultatives Referendum ergreifen würden. Doch das liegt in weiter Ferne.

3. Zum Vorwurf der Voreingenommenheit des Moderators:

Moderator Norbert Bischofberger äusserte in der Sendung nicht seine persönliche Meinung zur Frage <Ehe für alle>. Er moderierte das kontroverse Gespräch umsichtig und achtete darauf, dass die Gäste ausreden können. Die Redezeit war für alle Gäste ausgewogen, und die Argumente pro und contra <Ehe für alle> wurden ausführlich diskutiert.

Die Sendung war in drei Teile gegliedert. Jeder Teil wurde mit einer Einspielung eingeleitet. Zu Beginn des zweiten Teils wurde ein Interview mit Peter von Sury, Abt des Klosters Mariastein im Kanton Solothurn und römisch-katholischer Theologe, eingespielt. Seine Intervention stärkte und unterstützte die Position von Frau Regula Lehmann. Peter von Sury nannte drei Argumente, die für ihn und aus der Sicht der römisch-katholischen Kirche gegen die Ehe für alle sprechen:

  • <Ehe für alle> sei eine <Modeerscheinung>, welche der Gesellschaft von einer Minderheit aufgedrückt werde.
  • Die Ehe von Mann und Frau sei als Bund in der Schöpfung Gottes begründet (Anspielung auf die Bibel).
  • Im konkreten Einzelfall: Nein zur <Ehe für alle>, den Betroffenen klaren Wein einschenken, keine Tricks vorspielen.

Die Argumente von Abt Peter von Sury wurden Schritt für Schritt durchdiskutiert. Moderator Norbert Bischofberger erteilte dabei mehrfach explizit Regula Lehmann das Wort. Er nahm ihre Formulierung <die Kirche ist Gott verpflichtet und muss sich nicht primär dem Zeitgeist anpassen> auf und fragte nach. Damit gab er ihr die Möglichkeit, ihr Argument nochmals darzulegen. Regula Lehmann antwortete darauf: <die Kirche muss es Gott recht machen>.

Moderator Norbert Bischofberger zitierte anschliessend Regula Lehmann in einem früheren Interview mit den Worten: <Ehe ist Gottes Erfindung> und gab ihr daraufhin mit der Frage, wie sie diese Bibelstelle verstehe, erneut das Wort. Der römisch-katholische Theologe Manfred Belok richtete sich mehrfach mit einer Frage an Frau Regula Lehmann. Von auf Frau Lehmann <einreden> kann keine Rede sein.

Der Beanstander spricht möglicherweise eine Stelle im dritten Teil der Sendung an. Hier erklärte Moderator Norbert Bischofberger nach einer kurzen Filmeinspielung, dass der Vorschlag der Rechtskommission des Nationalrates die Möglichkeit der Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare beinhaltet. Und fragte: <Wie beurteilen Sie diesen Vorschlag?>

Frau Lehmann sagte daraufhin in Minute 44:03 <Ich glaube, es steht noch nicht zur Diskussion, in dieser Vorlage bestimmt nicht. Der Druck steigt aber.> Der Moderator unterbrach an dieser Stelle und präzisierte: <Darf ich das klären, im Vorschlag der Rechtskommission des Nationalrates steht die Adoption drin.> Gleich anschliessend muss er nochmals präzisieren, dass es an dieser Stelle in der Diskussion nicht um Samenspende und Leihmutterschaft geht, wie von Frau Lehmann erwähnt, sondern um Adoption. Diese Interventionen mögen auf den Beanstander nicht neutral gewirkt haben, doch ist es an dieser Stelle die Aufgabe des Moderators, erstens den Sachverhalt zu klären (Inhalt des Vorschlags der Rechtskommission) und zweitens die Thematik der Diskussion zu präzisieren.

Auch an dieser Stelle in der Diskussion erhält Frau Regula Lehmann die Möglichkeit, ihre Position ausführlich darzulegen.

Ich fasse also zusammen:

In der Sternstunde Religion <Streitfrage Ehe für alle> wurden zu einem kontroversen Thema unterschiedliche Meinungen und Standpunkte dargelegt. Dies in einer Art und Weise, dass sich die Zuschauerinnen und Zuschauer ihre eigene Meinung bilden konnten. Damit war diese Sendung sachgerecht und hat das ihr zugesprochene Mandat erfüllt.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Der Ausgangspunkt für die Sendung war der Entscheid der Rechtskommission des Nationalrates, den Vorentwurf zur parlamentarischen Initiative für die «Ehe für alle» in die Vernehmlassung zu schicken.[4]Was die Nationalratskommission auf den Weg brachte, entspricht einer gesellschaftlichen Entwicklung und einer gewachsenen Überzeugung, dass die Zeit dafür reif sei. Das muss nicht heißen, dass die Stimmung in Russland, in Südostasien oder in Afrika die gleiche ist wie in der Schweiz, aber der schweizerische Gesetzgeber hat Gesetze für die Schweiz zu machen, und die Schweizer Kirchen haben sich um die Befindlichkeiten und Bedürfnisse ihrer Mitglieder in der Schweiz zu kümmern. Es ist deshalb nicht ganz falsch, bezogen auf die Stimmung in der Schweiz die konservative Position als «Minderheitsposition» zu bezeichnen.

Was Ihre Kritik am Sendeverlauf betrifft, stimme ich Ihnen in einem Punkt zu und in zwei Punkten nicht. Ich stimme Ihnen nicht zu, dass Moderator Norbert Bischofsberger unfair und parteiisch gewesen sei. Er hat das Gespräch aus meiner Sicht sehr geschickt und gerecht geleitet, er hat nur korrigiert, wenn die Fakten in Bezug auf die Beschlüsse der Nationalratskommission nicht stimmten, und er hat dafür gesorgt, dass die konservative Position ausreichend zum Zuge kam. Ich stimme Ihnen auch nicht zu, dass das Setting unangemessen gewesen sei. Die Runde war kompetent, denn alle vier Beteiligten hatten sich eingehend mit dem Thema befasst: Die freikirchliche Autorin Regula Lehmann von der Stiftung «Zukunft CH»[5], die Methodistin und Hebamme Eva Kaderli vom Dachverband «Regenbogenfamilien»[6], selber in einer lesbischen Partnerschaft, die Protestantin Sibylle Forrer, evangelisch-reformierte Pfarrerin in Kilchberg ZH [7], und der Katholik Prof. Dr. Manfred Belok, Inhaber des Lehrstuhls für Pastoraltheologie und Homiletik an der Theologischen Hochschule Chur[8]- sie alle waren außerordentlich bibelfest und steuerten interessante Überlegungen zum Thema bei. Aber ich stimme Ihnen zu: Ausgewogen war die Runde nicht. Rein optisch hätte eine zweite konservative Stimme ein gerechteres Bild abgegeben. Ob die Diskussion dadurch gewonnen hätte, lässt sich allerdings nicht sagen. Und: Wie schon Frau Dr. Hardegger festhielt, ist außerhalb von Wahl- und Abstimmungszeiten eine arithmetisch ausgeglichene Repräsentation der verschiedenen Lager nicht verlangt. Das Vielfaltsgebot gilt nicht für die einzelne Sendung, sondern nur für das Programm insgesamt. Es reicht, wenn jede Position zumindest durch eine Person vertreten ist. Rein formal kann ich Ihre Beanstandung deshalb nicht unterstützen. Ich kann aber ihr Unbehagen bis zu einem gewissen Grad verstehen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


Roger Blum, Ombudsmann


[1]https://www.srf.ch/play/tv/sternstunde-religion/video/streitfrage-ehe-fuer-alle?id=55be6e5d-4c0f-4bde-8987-15731332a768

[2]https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/die-ehe-fuer-alle-koennte-schon-2021-realitaet-sein/story/31870445

[3]https://www.20min.ch/schweiz/news/story/Selbst-SVP-Waehler-sind-fuer-die-Homo-Ehe-26756632

[4]https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-rk-n-2019-03-13.aspx

[5]https://www.zukunft-ch.ch/ueber-uns/stiftung/

[6]https://www.regenbogenfamilien.ch/ueberuns/vorstand/eva-kaderli/

[7]https://www.diesseits.ch/autorinnen/sibylle-forrer/

[8]https://thchur.ch/lehrstuehle/manfred-belok/

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Bild von Fischhof-Preis 2016 für Amira Hafner-Al Jabaji

Fischhof-Preis 2016 für Amira Hafner-Al Jabaji

Die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA) und die Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz (GMS) würdigen Amira Hafner-Al Jabajis langjähriges Engagement für ein besseres Verständnis des Islams in der Schweiz und einen respektvollen Dialog unter den Religionen. Die SRF-Moderatorin gewann den Fischhof-Preis 2016 neben Extremismusexperten Samuel Althof Kessler.

Weiterlesen

Bild von Fehlende Wildtiernummern bei SRF erzürnt Zirkusfreunde

Fehlende Wildtiernummern bei SRF erzürnt Zirkusfreunde

Zur Ausstrahlung des Internationalen Zirkusfestivals von Monte Carlo am 19. April 2019 sind bei der Ombudsstelle vier Beanstandungen eingegangen. Ombudsmann Roger Blum kann die Beanstandungen nicht unterstützen.

Weiterlesen

Bild von «Kampfbegriff Gender» beanstandet

«Kampfbegriff Gender» beanstandet

In der Sendung «Sternstunde Religion» vom 21. Januar 2018 wurde das Thema Gender aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet. Das Unterthema «Trans» wurde dabei zwei Mal beanstandet, wobei Ombudsmann Roger Blum beide Beschwerden teilweise gutheissen kann.

Weiterlesen

Alle Schlussberichte der Ombudsstelle jetzt ansehen

Teilen Sie uns Ihre Meinung mit (bitte beachten Sie die Netiquette und Rechtliches)

Lade Kommentare...
Noch keine Kommentare vorhanden

Leider konnte dein Kommentar nicht verarbeitet werden. Bitte versuche es später nochmals.

Ihr Kommentar wurde erfolgreich gespeichert und wird nach der Freigabe durch SRG Deutschschweiz hier veröffentlicht