Beitrag «Millionenloch an der HSG» der «Rundschau» beanstandet

5812
Mit Ihrer E-Mail vom 12. März 2019 beanstandeten Sie die Sendung «Rundschau» (Fernsehen SRF) vom 6. März 2019 und dort den Beitrag «Millionenloch an der HSG».[1]Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandungwie folgt:

«Die Rundschausendung vom 6.3.19 verstösst im Beitrag <Millionenloch an der HSG> offensichtlich gegen das Sachgerechtigkeitsgebot weshalb ich hiermit Beschwerde gegen die Verantwortlichen einreiche.

Was sind die Fakten?

Offensichtlich verursacht ein Lehrstuhl an der HSG (E.M.B.L, Nachdiplomstudigengang) ein Defizit in der Höhe von 1.1.Mio. Der einzige Grund: Sinkende Teilnehmerzahlen. Herr Baudenbacher war Gründungsdirektor dieses Masterkurses und bis 2017 in verschiedenen Funktionen (u.a. Beirat) involviert. Herr Baudenbacher ist über die geplante Einstellung dieses Masterkurses – aufgrund der sinkenden Teilnehmerzahlen und des daraus resultierenden Defizites – nicht erfreut und würde eine Quersubventionierung befürworten. Soweit die Fakten.

Was macht die SRF-Rundschau-Redaktion aus diesen Fakten?

Bereits in der Anmoderation des Beitrages verknüpft Sandro Brotz den Namen Baudenbacher mit dem Rahmenabkommen, einer vertraulichen Untersuchung der Finanzkommission und noch abenteuerlicher mit der Spesenaffäre der HSG. Der Zuschauer muss nach dieser Anmoderationen mit einer <Enthüllungsstory> vom Feinsten rechnen: Baudenbacher als fehlbarer <Spesenritter> oder noch schlimmer?

Im Bericht geht es munter weiter: Mit den Stilmitteln einer Dokusoap werden Fragen und Zusammenhänge in den Raum gestellt, nur um kurz darauf entkräftet zu werden. Der Redaktion ist hier immerhin zugute zu halten, dass die abenteuerlichen Thesen innerhalb des kritisierten Berichts immer gleich selber wieder durch nachgeschobene Spezifizierungen und Statements der Interviewten ins Nichts verpuffen. Trotzdem werden hier offensichtlich und wiederholt auf unlautere Art und Weise Dinge <vermischt> (Lehrstuhl-Defizit-Rahmenabkommen-Spesenaffäre-Baudenbacher) mit dem offensichtlichen und unterschwelligen Ziel, die Kompetenz und das Image von Herr Baudenbacher zu demontieren. Positiv am Ganzen ist einzig, dass es der Redaktion in diesem misslungenen Theater nicht oder nur teilweise gelungen ist – trotz böswilligem Versuch – die beiden Hauptprotagonisten mittels perfiden Fragetechniken gegeneinander auszuspielen. Hierfür mussten dann zu guter Letzt noch einige politische Vertreter und Befürworter des Rahmenabkommens als Wasserträger herhalten.

Im grossen Ganzen ist der Bericht ein Paradebeispiel für Thesenjournalismus bei der Rundschau. Er missachtet das Sachgerechtigkeitsgebot gemäss RTVG und verstösst gegen die Transparenz (Ansichten der Redaktion). Es ist zu befürchten, dass ein Teil der Fernsehzuschauer die unzulässigen Verknüpfungen und mehrmals in den Raum gestellten Anwürfe nicht durchschaut und dadurch in ihrer Meinungsbildung unzulässig beeinflusst werden. Die Macher dieses Beitrags sind entsprechend zu sanktionieren.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Rundschau» antwortete deren Redaktionsleiter, Herr Mario Poletti:

«Gerne nehmen wir Stellung zur Beanstandung von Herrn X.

Der Beanstander wirft der Rundschau vor, im Beitrag verschiedene Themen und Aspekte <auf unlautere Art und Weise> zu verknüpfen. Diese Einschätzung teilen wir nicht. Die Rolle von Professor Carl Baudenbacher als national und international gefragter Rechtsexperte hat mit der Überschuldung des Weiterbildungsprogramms EMBL-HSG nichts zu tun. Die verschiedenen Rollen und Funktionen von Carl Baudenbacher werden im Beitrag klar getrennt.

Im Beitrag wird die Bedeutung von Carl Baudenbacher als renommierter Fachexperten dem Fernsehpublikum in einem Archivblock dargestellt. Carl Baudenbacher ist nicht ein x-beliebiger Rechtsexperte. Er war fast 30 Jahre lang ordentlicher Professor an der Universität St. Gallen und 15 Jahre lang Präsident des EFTA-Gerichtshofs in Luxemburg. Seine Analysen zu EU-Recht, internationale Gerichte und Schiedsgerichtsbarkeit stossen auf Interesse in der internationalen Fachwelt.

Wenn ein Rechtsprofessor von Baudenbachers Format und Bedeutung an einer öffentlichen Universität ein Weiterbildungsprogramm leitet, das 1,1 Millionen Franken Überschuldung aufweist, ist es Aufgabe der Medien, näher hinzuschauen und darüber zu berichten. Schliesslich wäre es auch so, wenn der Leiter der überschuldeten Weiterbildung kein international bekannter Professor gewesen wäre.

In der Schweiz sorgte Professor Baudenbacher in jüngster Zeit mit Einschätzungen zum Rahmenabkommen mit der EU für Aufmerksamkeit. Selbstverständlich ist Baudenbachers Kritik zum Rahmenabkommen nicht der Grund, weshalb die Rundschau zur Überschuldung am EMBL-HSG recherchiert hat. Diese Unterstellung, die unterschwellig aus der Beanstandung hervorgeht, weisen wir zurück. So auch den Vorwurf, die Rundschau habe lediglich <das Image> von Carl Baudenbacher <demontieren> wollen. Natürlich hätte die Rundschau auch über den Fall berichtet, wenn Professor Carl Baudenbacher sich positiv oder gar nicht zum Rahmenabkommen geäussert hätte.

Sachgerecht ist der Beitrag auch bei der Darstellung der Überschuldung der Weiterbildungsorganisation EMBL-HSG. Auch hier werden Aspekte und Themen nicht <abenteuerlich>, <unlauter> oder <böswillig> vermischt, wie der Beanstander kritisiert. Die HSG wird seit Monaten von einer <Spesenaffäre> erschüttert, die dem Ruf der Universität schwer zusetzt. Es geht um Spesenexzesse, umstrittene Honorare und Nebeneinkünfte von Professoren.

Der Revisionsbericht 2017 der kantonalen Finanzkontrolle (welcher der Redaktion vorliegt) ist über weite Teile eine beunruhigende Auflistung von finanziellen Problemsituationen und fragwürdigen Spesenabrechnungen - verteilt über mehrere Institute und Weiterbildungen der HSG. Die Universitätsleitung hat vor wenigen Wochen eine Sonderprüfung aller Institute und Weiterbildungsprogramme angeordnet.

Wenn vor diesem Hintergrund beim EMBL, eine der renommiertesten Weiterbildungen der HSG, eine Überschuldung von 1,1 Mio. Fr. auftaucht, ist es auch hier Aufgabe der Medien näher hinzuschauen. Im Revisionsbericht der kantonalen Finanzkontrolle weist die Weiterbildungseinheit von Carl Baudenbacher 2017 als einzige einen Verlust aus. Alle anderen Institute, Forschungsstellen und Weiterbildungen (insgesamt 32) sind in den schwarzen Zahlen. Das Rektorat der Universität St. Gallen gibt als Grund für die Überschuldung des EMBL einen Rückgang der Teilnehmerzahlen an. Wie das zu einer Überschuldung von über einer Million führen konnte, wird aus dem Revisionsbericht nicht ersichtlich.

Im Rundschau-Beitrag wird die schwierige finanzielle Situation der Weiterbildungsorganisation von Professor Baudenbacher transparent und faktentreu dargestellt. Carl Baudenbacher wird nicht als <Spesenritter> bezeichnet oder dargestellt. Er selber erhält ausführlich Gelegenheit, seine Position und seine besten Argumente vorzutragen. So erklärt er, das Problem liege in seinen Augen darin, dass die Unileitung eine hochkarätige Weiterbildung nicht mehr mittragen wolle.

Fazit: In unseren Augen zeigt das Beispiel EMBL gut, weshalb die HSG heute ein Imageproblem hat. Wir haben das Sachgerechtigkeitsgebot und auch das Transparenzgebot eingehalten. Tatsachen und Ereignisse werden sachgerecht dargestellt. Die Redaktion lässt keine eigenen Ansichten oder Kommentare in den Beitrag einfliessen. Das Publikum kann sich eine eigene Meinung bilden.

Wir bitten Sie, die Beanstandung abzuweisen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Mich lässt der Beitrag etwas ratlos, weil er letztlich nicht vollends aufklärt, was eigentlich passiert ist. Die Ausgangsfakten sind klar:

  • Der Weiterbildungskurs «Executive Master oft European and International Business Law» der Universität St. Gallen, begründet und geleitet von Prof. Dr. Carl Baudenbacher, bildet Studierende aus allen Teilen der Welt in der Form eines «flying classroom» an neun Standorten auf drei Kontinenten in internationalem Wirtschaftsrecht aus. Die Studierenden werden im Zeitraum von 16 Monaten zuerst eine Woche in St. Gallen und dann je fünf Tage in Zürich, Frankfurt, Luxemburg, Brüssel, New York, Boston, Schanghai, Tokio und Austin (Texas) unterrichtet.[2]Sie müssen zudem Zeit aufwenden für die Vor- und Nachbereitung und für die Masterarbeit, bleiben aber in ihrem Beruf.
  • Die Studierenden zahlen für die Ausbildung 38'000 Schweizer Franken, die wohl hauptsächlich für die Entschädigung der Dozierenden und der Administration sowie für Materialien verwendet werden. Die Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten müssen nämlich die Studierenden selber übernehmen. Im Kurs unterrichten renommierte Professoren aus verschiedenen Ländern. Der Kurs verfügt auch über Sponsoren.
  • Bei diesem Weiterbildungsangebot hat sich ein Defizit von 1,1 Millionen Franken angehäuft. Wie es zustande kam, wird im Beitrag nicht aufgehellt. Prof. Baudenbacher hat keine Erklärung dafür. Der Rektor der Universität St. Gallen, Prof. Dr. Thomas Bieger, vermutet, dass die rückläufige Teilnehmerzahl der Grund sei. Politiker im Kantonsrat vermuten, dass Prof. Baudenbacher wegen seiner vielseitigen Engagements den Überblick verloren habe. Klar ist nur, dass die Ursache nicht in überrissenen Spesen liegt.
  • Als Reaktion hat die Universitätsspitze beschlossen, das Angebot einzustellen. Vor diesem Entscheid wurde Prof. Baudenbacher offensichtlich nicht angehört. Mit der Einstellung verliert die Universität St. Gallen ein Angebot, das international zu ihrem Renommée beitrug. Prof. Baudenbacher sprach in der Sendung vom «Abstieg dieser Universität in die Provinzialität».

Man hätte erwarten können, dass die «Rundschau» mit investigativer Recherche herausfindet, warum es zum Fehlbetrag von 1,1 Millionen kam. Meines Erachtens wurden die Recherchen zu früh gestoppt. Ihrer Einschätzung, dass es sich beim Beitrag um Thesenjournalismus handelt, kann ich hingegen nicht beipflichten. Ich bin sicher, dass Fernsehen SRF das Thema auch dann aufgegriffen hätte, wenn Prof. Baudenbacher nicht ehemaliger Präsident des EFTA-Gerichtshofes und kein Kritiker des Rahmenabkommens mit der EU wäre – vielleicht dann nicht in der «Rundschau», sondern in «Schweiz aktuell». Der Beitrag ist daher meiner Meinung nach sachgerecht – aber unfertig. Jedenfalls kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Roger Blum, Ombudsmann

[1]https://www.srf.ch/play/tv/rundschau/video/protest-vor-dem-schlachthof-millionenloch-an-der-hsg-reportage-aus-der-brexit-hochburg?id=ce77c9b4-637e-4caf-a6ad-6de9f388832f

[2]http://www.mbl.unisg.ch/

Tags

Alle Schlussberichte der Ombudsstelle jetzt ansehen

Kommentar

Leider konnte dein Kommentar nicht verarbeitet werden. Bitte versuche es später nochmals.

Ihr Kommentar wurde erfolgreich gespeichert und wird nach der Freigabe durch SRG Deutschschweiz hier veröffentlicht

Weitere Neuigkeiten