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Beitrag «Dreckiges Gold» der «Rundschau» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 14. März 2019 beanstandeten Sie die Sendung «Rundschau» (Fernsehen SRF) vom 13. März 2019 und dort den Beitrag «Dreckiges Gold». [1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Im Gespräch mit R. Noser machte S. Brotz mehrmals in ziemlich heftiger Weise indirekt Werbung für die Konzernhaftungs-Initiative. Das war unsachlich gegenüber R. Noser und den Zuschauern, die anderer Meinung sein könnten, nicht ausgewogen. S. Brotz sollte darauf hingewiesen werden, dass derart einseitige Sichtweisen zugunsten einer umstrittenen Initiative nicht zulässig sind.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme.

«Gerne nehmen wir Stellung zur Beanstandung von Herrn X.

Ausgangspunkt für das Thekengespräch mit Ständerat Ruedi Noser war die Recherche über eine Schweizer Gold-Raffinerie, die mutmasslich illegal geschürftes Gold von einem Zulieferer in Peru importiert hat. Weil in diesem Zusammenhang die Sorgfaltsprüfungspflicht im Zentrum steht, war eine Anbindung an die Konzernverantwortungsinitiative naheliegend. Kern der Initiative ist denn auch die Sorgfaltsprüfungspflicht.

Mit Blick auf die Beratung der Initiative im Ständerat, der sich einen Tag vor der erwähnten Sendung gegen einen Gegenvorschlag aussprach, hat Moderator Sandro Brotz den Zürcher FDP-Ständerat als Gegner der Initiative in die Sendung eingeladen. Ruedi Noser hat dem gerne entsprochen und ist von Brotz im Vorfeld auch ausführlich über den Inhalt des Beitrages zur Gold-Raffinerie und zu den Fragefeldern an der Theke informiert worden. Bei Noser handelt es sich um einen Politiker, der sich bereits mehrfach und auch in der Ständeratsdebatte als Wortführer der Gegner dieser Initiative positioniert hat. Er war nachgerade die Idealbesetzung für diese Thematik.

Es ist das seit Jahren bewährte Konzept der Rundschau, dass der Thekengast im Anschluss an den Beitrag vom Moderator mit den Gegenpositionen konfrontiert wird. Die betroffene Firma konnte sich im Beitrag bereits zu den Vorwürfen äussern und ihre Stellungnahmen dazu abgeben. So ging es in einem ersten Teil des Gesprächs denn auch zunächst um die Frage, ob ein Schweizer Unternehmen mutmasslich illegal geschürftes Gold verarbeiten können soll. Noser hat dies klar verneint. Den Übergang zur Diskussion um die Initiative, bei der wie erwähnt die Sorgfaltsprüfungspflicht das Herzstück ist, leitete Brotz mit der Frage ein, ob ein Vorgang wie jener bei der Gold-Raffinerie ein Fall für die Konzernverantwortungsinitiative sei. In der Folge hatte Noser während rund sieben Minuten die Gelegenheit darzulegen, warum er die Initiative grundsätzlich für ein untaugliches Mittel hält.

Moderator Brotz hat mitnichten <in ziemlich heftiger Weise Werbung für die Initiative gemacht>, wie dies der Beanstander schreibt. Brotz hat Noser mit den Positionen der Initianten konfrontiert – hart, aber fair. Genauso, wie es das Sendemandat der ‘Rundschau’ auch vorsieht. Noser hat die Diskussion in keiner Art und Weise als unsachlich empfunden. Dies zeigt sich unter anderem auch daran, dass Noser den Online-Link u.a. auf Twitter mit seinen Followern geteilt hat.

Wir weisen den Vorwurf des Beanstanders in aller Form zurück, dass die Sendung eine ‘einseitige’ Sichtweise wiedergegeben hätte. Im Gegenteil: Mit dem gewohnt bestens argumentierenden Ständerat Noser war ein gewichtiger Vertreter der Gegnerschaft der Initiative live im Studio. So konnte sich das Publikum denn auch sehr wohl eine eigene Meinung bilden.

Wir bitten Sie, sehr geehrter Herr Ombudsmann, die Beanstandung abzuweisen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Nach dem Beitrag über eine Schweizer Firma, die mutmaßlich illegal geschürftes Gold aus Peru in die Schweiz importiert hat, war FDP-Ständerat Ruedi Noser Gesprächspartner von Moderator Sandro Brotz an der Theke der «Rundschau». Noser hatte im Ständerat eben erfolgreich nicht nur gegen die Konzernverantwortungsinitiative, sondern auch gegen einen Gegenvorschlag zu dieser Initiative gekämpft.

Die am 10. Oktober 2016 mit 120 418 gültigen Unterschriften von einem Verein eingereichte Eidgenössische Volksinitiative 'Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt' lautet:[2]

<Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 101a Verantwortung von Unternehmen

1 Der Bund trifft Massnahmen zur Stärkung der Respektierung der Menschenrechte und der Umwelt durch die Wirtschaft.

2 Das Gesetz regelt die Pflichten der Unternehmen mit satzungsmässigem Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in der Schweiz nach folgenden Grundsätzen:

a. Die Unternehmen haben auch im Ausland die international anerkannten Menschenrechte sowie die internationalen Umweltstandards zu respektieren; sie haben dafür zu sorgen, dass die international anerkannten Menschenrechte und die internationalen Umweltstandards auch von den durch sie kontrollierten Unternehmen respektiert werden; ob ein Unternehmen ein anderes kontrolliert, bestimmt sich nach den tatsächlichen Verhältnissen; eine Kontrolle kann faktisch auch durch wirtschaftliche Machtausübung erfolgen;

b. Die Unternehmen sind zu einer angemessenen Sorgfaltsprüfung verpflichtet; sie sind namentlich verpflichtet, die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf die international anerkannten Menschenrechte und die Umwelt zu ermitteln, geeignete Massnahmen zur Verhütung von Verletzungen international anerkannter Menschenrechte und internationaler Umweltstandards zu ergreifen, bestehende Verletzungen zu beenden und Rechenschaft über ergriffene Massnahmen abzulegen; diese Pflichten gelten in Bezug auf kontrollierte Unternehmen sowie auf sämtliche Geschäftsbeziehungen; der Umfang dieser Sorgfaltsprüfungen ist abhängig von den Risiken in den Bereichen Menschenrechte und Umwelt; bei der Regelung der Sorgfaltsprüfungspflicht nimmt der Gesetzgeber Rücksicht auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen, die geringe derartige Risiken aufweisen;

c. Die Unternehmen haften auch für den Schaden, den durch sie kontrollierte Unternehmen aufgrund der Verletzung von international anerkannten Menschenrechten oder internationalen Umweltstandards in Ausübung ihrer geschäftlichen Verrichtung verursacht haben; sie haften dann nicht nach dieser Bestimmung, wenn sie beweisen, dass sie alle gebotene Sorgfalt gemäss Buchstabe b angewendet haben, um den Schaden zu verhüten, oder dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten wäre;

d. Die gestützt auf die Grundsätze nach den Buchstaben a–c erlassenen Bestimmungen gelten unabhängig vom durch das internationale Privatrecht bezeichneten Recht.>

Nach Ansicht von Ständerat Noser würde diese Initiative das Schweizer Rechtsystem vollkommen umkrempeln, weil jede Firma im Konfliktfall ihre Unschuld beweisen müsste und weil sich Schweizer Unternehmen a priori aus 70 Ländern zurückziehen müssten. Es war logisch, dass Sandro Brotz den FDP-Politiker kritisch zu seiner Position befragte. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sandro Brotz privat die Initiative gut findet. Sowohl wenn er sie gut findet als auch wenn er sie schlecht findet als auch, wenn er ambivalent wäre oder überhaupt keine Meinung zur Initiative hätte: Er müsste seinem Gesprächspartner mit kritischen Fragen auf den Zahn fühlen, denn das ist die journalistische Rolle in Interviews. Und auf den Zahn fühlen in der gegebenen Konstellation heißt: Ruedi Noser mit den Argumenten konfrontieren, die für die Initiative sprechen. Sandro Brotz ist darum konsequent in seiner Rolle geblieben und hat nichts falsch gemacht. Es gibt keinen Anlass, ihn zu rügen. Ihre Beanstandung kann ich daher nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


Roger Blum, Ombudsmann


[1] https://www.srf.ch/news/international/dreckiges-gold-schweizer-goldschmelze-metalor-unter-verdacht

[2] https://www.bk.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis462t.html

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