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Beitrag «Leben und Arbeiten in Fukushima» von «Tagesschau» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 14. März 2019 beanstandeten Sie die «Tagesschau» (Fernsehen SRF) vom 11. März 2019 und dort den Beitrag «Leben und Arbeiten in Fukushima». [1]Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandungwie folgt:

«Ich möchte den Bericht in der Tagesschau vom 11.3. über das <Leben und Arbeiten in Fukushima> beanstanden. Schon in der Anmoderation suggerieren sie dem Zuschauer, dass die Katastrophe in Fukushima ein Reaktorunfall war, der mehr als 10000 Tote gefordert hat. Sie haben nicht differenziert, dass dies Opfer des Erdbebens und des Tsunamis sind. Auch der Bericht über die jetzige Situation in Japan ist schludrig und beantwortet keine Fragen, die ein Zuschauer dazu hat: Wie sehen die Arbeiten beim Reaktor jetzt aus, was hat Japan daraus gelernt? Ich empfehle ihren Mitarbeitern den Artikel von Manfred Haferburg bei der Achse des Guten; <Fukushima. Acht Jahre danach, Weltuntergang? Eine Bilanz>, [2]als Weiterbildung. Auch in einem kurzen Tagesschaubeitrag wäre echte Information möglich, wenn man nur wollte. Ich hoffe, dass sie die betroffenen Mitarbeiter rügen und etwas mehr Korrektheit einfordern.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Tagesschau» antwortete Herr Franz Lustenberger, ehemaliger stellvertretender Redaktionsleiter:

«Mit Mail vom 14. März 2019 hat Frau X eine Beanstandung zur Tagesschau vom 11. März eingereicht. Es geht um den Gedenktag zum Erdbeben, dem Tsunami und dem GAU im Atomkraftwerk Fukushima im Jahre 2011.

Anmoderation

<Fukushima> ist das Stichwort für die Katastrophe, die Japan vor acht Jahren heimsuchte. Andererseits ist <Tsunami> das Stichwort für die riesige Katastrophe im Jahre 2004 im Indischen Ozean. Stichwörter wecken Erinnerungen. Genau dies soll der Beginn der Anmoderation bewirken; das Stichwort schafft die Verbindung zu den Ereignissen in Japan.

Im folgenden zweiten Satz wird präzisiert: <Ein Erdbeben, ein Tsunami, der 18'500 Menschen in den Tod reisst und ein nuklearer GAU.> Dabei wird die Zahl der Opfer klar mit dem Tsunami in Verbindung gebracht; der Relativsatz mit der Opferzahl bezieht sich auf den Tsunami.

Es wird keineswegs suggeriert, dass die Atomkatastrophe in den Reaktorblöcken von Fukushima mehr als 10'000 Tote gefordert hat. Die Moderation leistet die von der Beanstanderin geforderte Differenzierung.

Beitrag

Der Beitrag von Japan-Korrespondent Thomas Stalder geht der Frage nach, wie betroffene Menschen acht Jahre nach der Katastrophe in der Umgebung des Atomkraftwerkes leben. Er geht der Fragen nach der Dekontamination des Bodens nach; dies ist für die Landwirtschaft rund um Fukushima von grosser Bedeutung. Und er geht der Frage nach, was mit dem eingesammelten verstrahlten Material geschehen soll.

Die Reportage von Thomas Stalder stellt einen betroffenen Landwirt an den Anfang des Beitrages und leitet dann über zu den allgemeinen Problemen mit der verstrahlten Erde. Die Tagesschau weist den Vorwurf, der Bericht sei schludrig, in aller Form zurück.

Die Beanstanderin hat – so interpretiere ich die Beanstandung – einen anderen Bericht erwartet. Etwa einen, der der Frage nachgeht, was Japan aus der Katastrophe gelernt hat. Das wäre auch eine mögliche Fragestellung gewesen. Die Tagesschau und der Korrespondent in Japan haben sich für einen anderen Ansatz entschieden. Der Beitrag geht der Frage nach, wie in der Umgebung des Unfallreaktors angesichts der verseuchten Erde Landwirtschaft betrieben wird. Nicht das havarierte Atomkraftwerk oder die japanische Atompolitik waren im Fokus, sondern die Menschen in der unmittelbaren Umgebung am Beispiel eines Landwirts.

Die Bundesverfassung gewährleistet in Artikel 93 Absatz 3 die Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen <sowie die Autonomie in der Programmgestaltung>. Dieser Grundsatz wird im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) in Artikel 6 konkretisiert: Die Programmveranstalter sind in der Gestaltung, <namentlich in der Wahl der Themen, der inhaltlichen Bearbeitung und der Darstellung ihrer Programme frei>.

Fazit

Die Tagesschau hat die Anzahl der Todesopfer im Jahre 2011 in der Moderation mit dem Tsunami, und nicht mit dem Unfall im Atomkraftwerk in Fukushima in Verbindung gebracht. Die Tagesschau hat sich im Beitrag auf einen Betroffenen fokussiert, welcher in der direkten Umgebung mit der verseuchten Erde weiter existieren will.

Ich bitte Sie, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Man muss differenzieren: Es gab in Japan vor acht Jahren eine doppelte Katastrophe:

  • Die erste und ursächliche Katastrophe war das Erdbeben und der dadurch ausgelöste Tsunami. Diese Naturkatastrophe führte unmittelbar zu mehr als 18'000 Todesopfern.
  • Die zweite und durch die erste bewirkte Katastrophe war der GAU im Atomkraftwerk Fukushima. Diese Technikkatastrophe war schlimm wegen der Verstrahlung, die anhält und die zu Spätfolgen führen kann.

In der Moderation wurden die Ereignisse und die Probleme korrekt zusammengefasst. Richtig ist, dass «Fukushima» das Stichwort wurde, mit dem die damaligen Ereignisse beschildert werden. Florian Inhauser hat aber deutlich unterschieden zwischen den Folgen des Tsunami und den Folgen des Atomkraftwerk-GAUs. Und der anschliessende Beitrag konzentrierte sich auf die Probleme der Landwirtschaft am Rande des verseuchten und weiter gesperrten Gebietes. Journalismus muss immer auswählen; nie kann er alle Themen zugleich behandeln. Diesmal haben sich Korrespondent und Redaktion für die Auswirkungen des GAUs auf die Landwirtschaft entschieden. Die Fragestellung ist relevant und deshalb durch die Programmautonomie des Senders gedeckt. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


Roger Blum, Ombudsmann


[1]https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/leben-und-arbeiten-in-fukushima---acht-jahre-nach-der-katastrophe?id=ac683c4a-71d9-45f0-b838-da92e60491b0

[2]https://www.achgut.com/artikel/fukushima__acht_jahre_danach_weltuntergang_eine_bilanz

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