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SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Moderationsstil in Fernsehsendungen «Arena» und «Club» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 17. April 2019 beanstandeten Sie den Moderationsstil in Fernsehsendungen wie «Arena» oder «Club», insbesondere in der «Arena» vom 12. April 2019 und im «Club» vom 16. April 2019.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Ich beanstande die Moderation gewisser Diskussionssendungen. Gestern beim Club, letzten Freitag die Arena. Während Minuten sprechen drei oder mehr Personen gleichzeitig, und je länger umso lauter. Argumente werden nicht verstanden oder von den Teilnehmern bewusst übertönt, damit sie von den einen oder anderen Interessengruppen nicht aufgenommen werden können. Es ist mir klar, dass solche Sendungen lebendig sein sollen, aber mit einem babylonischen Stimmengewirr verfehlen sie das Ziel einer umfassenden Information. Moderatorinnen und Moderatoren sollten vermehrt versuchen solche Situationen zu vermeiden. Danke für Ihre Kenntnisnahme.»

B. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Problematik. Moderatorinnen und Moderatoren in Livesendungen haben keine leichte Aufgabe. Sie müssen gut vorbereitet sein. Sie müssen wissen, wofür ihre jeweiligen Gäste stehen und worauf sie sie ansprechen können. Sie müssen das Thema vorantreiben, ausufernde Nebendebatten stoppen, Vielredner bremsen, gegenseitige persönliche Angriffe abklemmen, allen ausreichend das Wort geben und kritisch nachfragen. Sie müssen mit Überraschungen und mit den Temperamenten der anwesenden Gäste fertig werden.

All dies leisten Barbara Lüthi im «Club» und Jonas Projer in der «Arena». Ich habe mir die zwei von Ihnen kritisierten Sendungen genau angesehen. In beiden ist die Moderation aus meiner Sicht untadelig. Barbara Lüthi leitet den «Club» zum Thema «’Voll schwul’ – was darf man noch sagen?» vom 16. April 2019, in dem es um die Ausweitung der Antirassismus-Strafnorm auf Hass gegen die sexuelle Orientierung und das Referendum dagegen ging, kenntnisreich, respektvoll und zurückhaltend. Nur ein einziges Mal – etwa bei Minute 48 – redeten Ständerat und Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch und der Philosoph und Schriftsteller Philipp Tingler kurz durcheinander. Die ganze übrige Diskussion war gesittet und tolerant, und die Moderatorin wusste klug zu unterscheiden, wann sie das Gespräch laufen lassen konnte und wann sie intervenieren musste.

Jonas Projer stand in der «Abstimmungs-Arena» zur Steuerreform- und AHV-Finanzierung (STAF) vom 12. April 2019 vor dem Problem, dass es sich um eine Vorlage mit zwei Teilen handelt, bei der ein Teil der Gegnerinnen und Gegner nur den Steuerreform-Teil ablehnt, den AHV-Teil aber befürwortet, während ein anderer Teil der Opposition die genau umgekehrte Position einnimmt. So standen denn Bundespräsident und Finanzminister Ueli Maurer, Nationalrätin Jacqueline Badran (SP), Nationalrat und Gewerbedirektor Hans-Ulrich Bigler (FDP) sowie Nationalrat Nicolo Paganini (CVP) als Befürworter im Ring, während Nationalrätin Regula Ritz (Grüne) und alt Nationalrätin Katharina Prelicz (VPOD-Präsidentin) die Steuervorlage und Tobias Vögeli (Junge Grünliberale) und Stefan Amberg (Unabhängigkeitspartei) die AHV-Vorlage bekämpften. Der Moderator musste folglich darauf achten, dass in beiden thematischen Teilen jeweils beide Lager gleichmässig zum Zuge kamen und dass alle relevanten Argumente fielen. Im Prüfstand befragte er sowohl Bundespräsident Ueli Maurer als auch Nationalrätin Regula Rytz kritisch, ja hartnäckig. Und die Diskussion hatte er im Griff. Nur zweimal kam es kurz zu einem babylonischen Gewirr, was aber angesichts der lebhaften Diskussion mit derart unterschiedlichen Fronten nicht verwunderlich war.

Fazit: Die Moderatorinnen und Moderatoren sind auf der Höhe ihrer Aufgabe. Sie sehen sich einer Live-Situation gegenüber, die auch Überraschungen in sich birgt. Sie meistern diese Situation gut. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

C. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


Roger Blum, Ombudsmann


[1] https://www.srf.ch/sendungen/arena/abstimmungs-arena-steuerreform-und-ahv-finanzierung-staf ; https://www.srf.ch/play/tv/club/video/voll-schwul---was-darf-man-noch-sagen?id=e4b7bb34-80a4-44f2-abda-976cf4355035

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