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SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Instagram-Posts zum Weltfrauentag und zum Klimastreik beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 25. März 2019 beanstandeten Sie zwei Instagram-Posts von Radio SRF 3 des gleichen Tages zum Weltfrauentag und zum Klimastreik. Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

Gerne möchte ich Ihnen folgende zwei <Posts> von SRF3 auf Instagram näherbringen:

1. Pie Chart

der Grundrechte und Menschenwürde: Die Sendungen eines Radio- oder Fernsehprogramms müssen die Grundrechte beachten und die Menschwürde achten und dürfen keine diskriminierenden, rassistischen, sittlichkeitsgefährdenden sowie gewaltverherrlichenden resp. –verharmlosenden Inhalte enthalten.
=> Ich empfinde die Darstellung zum Internationalen Frauentag diskriminierend gegenüber der männlichen Bevölkerung. Es wird hier nahelegt, dass die Männer für einen nicht ausgeglichenen Zustand verantwortlich sind (wäre es nicht eher die Gesellschaft?).

des Sachgerechtigkeitsgebots: Redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt müssen Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann.
=> Wie entstehen die Berechnungen zum Verdienst? Wer erstellt die Statistiken und falls Differenzen zwischen den Löhnen aufkommt, dann wird dies sicher erläutert (Andere Berufsgattung, Teilzeitarbeit, mehr Wert auf soziales Umfeld, ...). Hier werden nicht Tatsachen als solche verkauft.

des Transparenzgebots:
=> Siehe «Sachgerechtigkeitsgebot»

des Vielfaltsgebots:
wo war der welt männertag vertreten?

2. Video[1]
des Sachgerechtigkeitsgebots: Redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt müssen Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann.
=> Hier müsste die Tatsache hervorgehoben werden, dass a) die Schulen die Schüler zwingen an den Demos teilzunehmen und b) mit einer Demonstration ist dem Klima noch lange nicht geholfen. Es wäre sinnvoller, wenn die Schüler nicht mehr mit dem SUV zur Schule gebracht werden, nicht in die Ferien fliegen und keine Smartphones mehr kaufen.

des Transparenzgebots: Ansichten und Kommentare müssen als solche erkennbar sein.
=> Auf die Wahlen wurde hier spekuliert, man hat in letzter Minute noch beeinflussbare Jungwähler gewinnen wollen, dies kommt aus den Kommentaren der Sprecherin nicht hervor (hidden-agenda).

des Vielfaltsgebots:
=> Die Gegenseite wird nicht dargestellt.

Allgemein bitte ich Sie, das Vielfaltsgebot auf den Instagram Accounts zu überprüfen. Hier finde ich die Verteilung von verschiedenem Gedankengut sehr einseitig (dies ist eine zu Grob formulierte Bitte, dies ist mir bewusst, möglicherweise nehmen Sie dies als Allgemeine Kritik an SRF). Muss das SRF überhaupt auf Instagram vertreten sein? Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für SRF 3 äußerte sich Herr Michael Cyriax, Abteilungsverantwortlicher Digital:

«Mit Mail vom 25. März 2019 beanstandet Herr X zwei Onlineangebote von Radio SRF. Es handelt sich bei dem online auf diversen Kanälen (z.B. Facebook, Instagram) publizierten Bild um einen von unserem SRF-3-Cartoonisten cic gezeichnete satirischen Kommentar zum internationalen Frauentag anhand des Thema der tieferen Löhne für Frauen (bei gleicher Aufgabe/Arbeit). Diese formal und inhaltlich sofort als Satire-Beiträge erkenntlichen Inhalte müssen den von Herrn Xs verlangten journalistischen ‘Geboten’ keinesfalls vollumfänglich genügen, mit Ausnahme dem der Transparenz, die bei einem Cartoon von Autor ‘cic’, die seit Jahren online bekannt sind und auch im Untertitel so gelabelt werden, klar gegeben ist.

Was solche Cartoons aber sollten: Sie müssen tatsachenbasiert pointiert sein. Das ist hier eindeutig der Fall. Alle Fakten zur Lohndiskriminierung von Frauen trotz Verfassungsartikel und entsprechender Gesetzgebung sind auf den entsprechenden Seiten des eidgenössischen Büros für Gleichstellung von Mann und Frau jederzeit einsichtig.[2] Die Zeichnung zeigt nach unserer Auffassung auf pointiert-witzig-böse Art mit einem provokativen Kuchendiagramm, was (Tat-) Sache ist: Frauen bekommen auch 2019 immer noch weniger Lohn für gleiche Arbeit, einfach weil sie Frauen sind. Hier werden nirgends Männer diskriminiert, sondern nur Frauen.

Das Video ‘FischlShizzle: Klimastreik: Alte Politiker gegen engagierte Junge’ ist ein Video-Livestream-Ausschnitt aus dem laufenden Radioprogramm von SRF 3, wo jeden Freitagnachmittag in der Rubrik XXXShizzle ein aktuelles Thema pointiert und z.T. auch satirisch dargestellt wird. Die Rubrik ist akustisch klar gekennzeichnet mit einem entsprechenden Signet und optisch mit dem Label der Rubrik. Auch hier handelt es sich nicht um einen journalistischen Bericht, sondern um eine Ansicht/Meinung, die pointiert und einseitig aktuelle Sachverhalte kommentiert. Die Ausschnitte dieses Live-Radio-Streamings der Rubrik werden u.a. auf Facebook und Instagram verbreitet. Es handelt sich also um eine visuelle Zweitverwertungen einer Radio-Rubrik. Von einer solchen Rubrik wird weder Ausgewogenheit, noch Vielfalt verlangt. Die gebotene Transparenz ist durch die Einbettung in die Rubrikengalerie ‘GiszlShizzle’ oder eben weil Frau Fischer für Herr Gisler einspringt ‘FischlShizzle’ aus unserer Sicht genügend gegeben.

Zum Schluss noch zur Frage, wieso SRF auf Social Medias, wie Instagram überhaupt präsent ist mit solchen Angeboten: Einerseits sind der SRG und damit SRF solche Angebote nicht verboten und andererseits erwartet insbesondere das jüngere Publikum auch dort attraktiven Service Public, wo es sich täglich in grosser Zahl medial bewegt. Und zu diesem Service Public gehört neben Information, Kultur und Sport eben auch Unterhaltung. Aus diesen Gründen sind jünger ausgerichtete Radio-Angebote auch beispielsweise auf Instagram oder Youtube präsent, welche vor allem ein jüngeres Publikum erreichen. Diese Publika sind bekanntlich mit rein linearen Angeboten wie Radio und Fernsehen allein nicht mehr umfassend erreichbar.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Wie Sie vielleicht wissen, gilt das Vielfaltsgebot nicht für den einzelnen Beitrag, sondern für das Programm im Längsvergleich. Ich kann anhand der zwei Instagram-Posts nicht überprüfen, ob es auf die Dauer genügend Vielfalt gibt. Ich gebe daher Ihren Wunsch gerne an die Verantwortlichen von Radio SRF 3 weiter, auch in ihren Online-Aktivitäten insgesamt auf die Vielfalt zu achten.

Zum Post zum internationalen Frauentag: Es handelt sich um eine Karikatur. Eine Karikatur gehört zur Familie der Satire. Eine Satire muss sich zwar auf einen Tatsachenkern stützten, kann diese Tatsache aber übertreiben, verfremden, zur Kenntlichkeit entstellen. Und genau das tut diese Karikatur: Sie zeigt die ausweglose Situation der Frauen, die immer noch schlechter bezahlt werden als Männer (was ein Faktum ist): Sie werden schlechter bezahlt, weil sie Frauen sind und weil sie keine Männer sind. Mit diesem Cartoon werden nicht die Männer diskriminiert, aber er enthüllt, dass die Frauen diskriminiert werden. Der Internationale Tag der Frau (am 8. März) ist jeweils eine Gelegenheit, auf dieses Faktum aufmerksam zu machen. Es braucht dabei keinen Hinweis auf den Internationalen Männertag, der vor allem die Gesundheit der Männer fokussiert und am 19. November in Nordamerika, in Australien sowie in Teilen Lateinamerikas, Asiens (vor allem Indien), Afrikas (vor allem Südafrika) und Europas (Irland, Dänemark, Ungarn, Österreich, Liechtenstein) gefeiert und auch von der Uno unterstützt wird. Davon abzugrenzen ist der seit 2000 gefeierte Weltmännertag (3. November), ebenfalls auf die Gesundheit ausgerichtet, unter der Schirmherrschaft von Michail Gorbatschow. Und nochmals eine spezielle Rolle spielen Muttertag und Vatertag: Der Muttertag wird in den deutschsprachigen Ländern am zweiten Sonntag im Mai gefeiert, der Vatertag hingegen, wenn überhaupt, in Deutschland an Himmelfahrt, in der Schweiz am ersten Sonntag im Juni (oder, wo es diesen Brauch gibt, am Banntag), in Österreich am zweiten Sonntag im Juni, in Frankreich, Großbritannien und Tschechien am dritten Sonntag im Juni und in vielen Ländern, so in Italien, Kroatien, Portugal, im Fürstentum Liechtenstein und im Tessin am Josefstag (19. März).

Zum Video zum Klimastreik: Es handelt sich eindeutig um einen Kommentar, und Kommentare müssen nicht ausgewogen sein. Alles in allem kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


Roger Blum, Ombudsmann


[1] https://www.facebook.com/watch/?v=2294798657464756

[2] https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/lohngleichheit.html

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