Bild von Sendungen «Schawinski» mit Chantal Galladé und «Rundschau talk» mit Tiana Angelina Moser beanstandet
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Sendungen «Schawinski» mit Chantal Galladé und «Rundschau talk» mit Tiana Angelina Moser beanstandet

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Mit Ihrem Brief vom 28. März 2019 beanstandeten Sie die Sendungen «Schawinski» (mit Chantal Galladé) vom 11. März 2019[1] und «Rundschau talk» (mit Tiana Angelina Moser) vom 20. März 2019[2], beides Sendungen von Fernsehen SRF. Sie kritisierten die dadurch den Grünliberalen verschaffte Plattform. Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Fristgerecht erhebe ich sowohl Programm- wie Zeitraumbeschwerde gegen die oben erwähnten Sendungen gemäss den Richtlinien des geltenden RTVG.

  • Es ist für ein staatliches Fernsehen wie SRF nicht erlaubt, so kurz vor kantonalen Wahlen (ZH, LU, BL, TI) so einseitig für die Grüne Partei und die GLP, wenigstens indirekt, zu werben und ihnen so eine breite öffentliche Plattform zu bieten, um sich vor Wahlen generell unwidersprochen zu präsentieren.
  • Frau Tiana Angelina Moser wurde überhaupt nicht kritisch befragt im genannten Rundschau-Talk vom 20. März 2019, ihr wurde regelrecht eine Bühne geboten um ihre Partei zu präsentieren.
  • Ebenfalls wurde Chantal Galladé in der Sendung Schawinski vom 11. März 2019 eingeladen, wo sie ihre neue Partei GLP in grössten Tönen loben durfte und auch von Roger Schawinski klar bevorzugt behandelt wurde, kritische Fragen betrafen ausschliesslich ihre Positionen ihrer früheren Partei (SP).
  • Es wurde in vielen Sendungen sowohl des SRF Radios wie Fernsehen sehr viel über den angeblichen Klimawandel berichtet und so krass der Grünen Partei wie der GLP eine Bühne geboten, sich zu präsentieren.
  • Die Aussagen von Herrn Albert Rösti treffen stark zu, dass die SRG Mitschuld ist, durch ihre Propaganda am schlechten Abschneiden der SVP und FDP bei den Zürcher Wahlen.
  • Die Aussage von Tristan Brenn, dass die SVP nur noch peinlich sei, ist sehr verwerflich und absolut inakzeptabel, wenn sich die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt so krass gegen eine schweizerische Partei stellt und jegliche Neutralität vermissen lässt.

Ich bitte Sie, vorliegende Beanstandung gutzuheissen, bzw. die von mir beanstandeten Punkte zu rügen. Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im Voraus.»

B. Die zuständigen Redaktionen erhielten Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die Sendung «Schawinski» antwortete Herr Christian Zürcher, Redaktor und Produzent von «Schawinski», für den «Rundschau talk» äußerte sich Herr Mario Poletti, Redaktionsleiter der «Rundschau».

Dies ist die Antwort für «Schawinski»:

«Vorwurf <Vorzugsbehandlung durch den Moderator>:

Ein gewichtiges Thema der Sendung waren die Beweggründe des Wechsels von Chantal Galladé von der SP zur GLP. Dass dabei die Positionen der beiden Parteien diskutiert werden, liegt in der Natur der Sache. Die Aussagen Galladés wurden von Herrn Schawinski indes laufend hinterfragt. Etwa in Minute 14, als er die von Frau Galladé angeführte Typisierung der SP als ideologische und der GLP als unideologische Partei anzweifelte. Politischer Inhalt des Gesprächs war vornehmlich das institutionelle Rahmenabkommen mit der EU. Dieses war laut Galladé aber auch der Hauptauslöser für ihren Parteiwechsel. Darüber hinaus ging es in einem ersten Teil um die politische Karriere und die Persönlichkeit des Gastes, sowie in einem letzten um die aktuelle Tätigkeit Galladés als Schulpräsidentin in der Stadt Winterthur.

Vorwurf <Klimapropaganda>:

Der Klimawandel wurde in der Sendung nicht thematisiert. Die Tatsache allein, dass Chantal Galladé neu der GLP angehört, kann nicht als Beleg dafür angesehen werden, dass grünliberale Anliegen stärker gewichtet werden.

Aus Sicht der Redaktion kann aus den oben genannten Gründen die Beanstandung von Herrn X zurückgewiesen werden, was die Sendung ‘Schawinski’ betrifft.»

Und dies ist die Antwort für «Rundschau talk»:

«Die Fraktionschefin der GLP, die Zürcher Nationalrätin Tiana Angelina Moser, ist im ‘Rundschau talk’ als nationale Politikerin zu nationalen Themen befragt worden. Dies entspricht dem Sendemandat zu diesem Gesprächsformat, in dem vier Mal pro Jahr Persönlichkeiten wie Bundesräte und Spitzenpolitiker sowie Wirtschaftsführer oder Vertreter internationaler Organisationen befragt werden.

Frau Moser kandidierte nicht bei den Zürcher Wahlen und diese waren in der Sendung auch kein Thema. So kam denn auch der Passus in den publizistischen Leitlinien der SRG nicht zum Tragen, wonach Einzelauftritte von Kandidierenden drei Wochen vor den Wahlen nicht mehr zulässig sind.

Die Wahl fiel bewusst auf Nationalrätin Moser, weil sie als Aussenpolitikerin eine wichtige Akteurin beim Rahmenabkommen ist, zu dem aktuell auch das Konsultationsverfahren läuft. Die Europapolitik stand denn auch klar im Zentrum der Sendung. Weitere Themenblöcke waren die Entwicklungsmöglichkeiten der GLP mit Blick auf die nationalen Wahlen im Herbst und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Im Sinne der Meinungsbildung war es ein bewusster Entscheid, nicht die Bundesratsparteien zu berücksichtigen, sondern eine Vertreterin der Mitte. Dies war im <Rundschau talk>, der seit März 2017 ausgestrahlt wird, bisher nicht der Fall.

Wir weisen den Vorwurf des Beanstanders entschieden zurück, dass Frau Moser ‘überhaupt nicht kritisch befragt’ und ihr ‘regelrecht eine Bühne geboten’ worden sei. Selbstverständlich ist sie nicht nur vom Moderationsduo kritisch befragt worden, sondern es kamen auch Vertreterinnen und Vertreter von SVP, FDP und SP zu Wort.

Der <Rundschau talk> greift die zentralen Themen in der politischen Debatte auf und hakt bei den verantwortlichen Spitzenpolitikern im Gespräch nach. Dem Publikum wird so eine fundierte politische Meinungsbildung ermöglicht. Ziel und Zweck der Gesprächssendung ist es weiter, das Verständnis für die politischen Prozesse in der Schweiz zu fördern sowie den Menschen hinter dem Politiker respektive der Politikerin zu erfassen.

In der Logik des Beanstanders wäre es vor keiner Wahl mehr möglich, einen Vertreter oder eine Vertreterin – egal welcher Partei – einzuladen. Der <Rundschau talk> ist unabhängig und nimmt keine Rücksicht auf Interessengruppen. Er ist nur dem Publikum verpflichtet.

Wenn der Beanstander von einem ‘angeblichen Klimawandel’ schreibt, steht das für sich – es steht ausser Frage und ist x-fach belegt, dass ein Klimawandel stattfindet. Der Klimawandel ist zudem schon länger ein grosses gesellschaftliches und politisches Thema. Er gehört denn auch bei Umfragen immer wieder zu den meistgenannten Themen, die die Schweizer Bevölkerung beschäftigen. Dennoch war die Klimapolitik kein expliziter Themenblock im ‘Rundschau talk’ - weil eben das Rahmenabkommen im Zentrum des Gesprächs stand.

Wir verweisen weiter darauf, dass SVP-Präsident Albert Rösti, der sich öffentlich kritisch zur Sendung mit Frau Moser geäussert hat, im direkten Umgang eine andere Wahrnehmung zur ‘Rundschau’ hat. Nach dem letzten Interview vom 6.2.19 schrieb er einem Zuschauer mit Kopie an Moderator Brotz: <Ich war jetzt zum dritten Mal bei Herrn Brotz und fühlte mich stets fair und korrekt behandelt.> Dieses Credo der Hartnäckigkeit und Fairness gilt bei Interviews mit den Vertreterinnen und Vertretern aller Parteien – egal ob im linken oder rechten Spektrum oder in der Mitte. Wir sind überzeugt, im ‘Rundschau talk’ mit Frau Nationalrätin Moser das Gebot der Sachgerechtigkeit eingehalten zu haben und bitten Sie darum, die Beanstandung abzuweisen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendungen. Zunächst einmal ist zu klären, was für Einschränkungen für welche Wahlen gelten. Es ist klar, dass auch kantonale und städtische Wahlen wichtig sind und dass die jeweils betroffenen Stimmberechtigten ein Recht auf freie und unverfälschte Meinungsbildung haben. Unparteilichkeit und Zurückhaltung wird dabei vor allem von den Verwaltungen, den Gerichten und den Rundfunkmedien erwartet, während die Print- und Onlinemedien frei sind, sich auf die eine oder andere Seite zu schlagen. Auch die privaten und genossenschaftlichen Rundfunkmedien ohne Konzession können sich im Prinzip dezidiert parteilich gebärden. Für die SRG als Inhaberin einer Konzession gilt hingegen das Vielfaltsgebot.

Was heißt das? In Diskussionssendungen auch vor kantonalen oder städtischen Wahlen müssen gleichwertige Parteien gleich behandelt werden. Es müssen also beispielsweise alle großen Parteien vertreten sein oder alle kleinen Parteien oder alle Regierungskandidaten. Werden Kandidaten oder Parteien gestaffelt vorgestellt und befragt, ist wiederum Gleichbehandlung nötig. Die Publizistischen Leitlinien von Schweizer Radio und Fernsehen SRF sagen unter 7.2:[3]

«Vor Wahlen dürfen ohne speziellen Grund keine Einzelporträts gesendet werden, wenn die anderen Kandidierenden keine vergleichbare Auftrittsmöglichkeit erhalten. Auch Auftritte in Unterhaltungs-, Talk- und Sportsendungen sind nicht zulässig. Diese bergen meist grosses Profilierungspotenzial und würden den Eingeladenen gegenüber ihren Konkurrentinnen und Konkurrenten einen Vorteil verschaffen. Ausgenommen sind fachlich begründete Auftritte (z.B. kann der Präsident eines Fussballclubs die Entlassung des Trainers begründen, auch wenn er für den Nationalrat kandidiert).»

Dabei muss man die Ebenen auseinanderhalten: Eidgenössische Politikerinnen und Politiker, vor allem die Mitglieder des eidgenössischen Parlaments und neu Kandidierende für den Nationalrat und den Ständerat unterliegen diesen strengeren Regeln nur sechs Wochen vor den eidgenössischen Wahlen, also dieses Jahr in der Phase zwischen dem 8. September und dem 20. Oktober 2019, nicht aber vor kantonalen und städtischen Wahlen. Denn solche Wahlen finden laufend statt: Dieses Jahr wählten die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Zürich, Luzern, Baselland und Tessin, und da es in Luzern für die Regierung einen zweiten Wahlgang brauchte, spannte sich die heiße Phase in diesen Kantonen zusammengenommen von Anfang Februar bis nach Mitte Mai. Man hätte, wenn die strengen Regeln nicht nur für kantonale, sondern auch für eidgenössische Politikerinnen und Politiker gälten, in mehr als einem Vierteljahr Nationalrat Albert Rösti als Parteipräsident der SVP nur in einer Sendung auftreten lassen können, wenn gleichzeitig oder nachgeordnet auch die Parteipräsidenten der CVP, der FDP, der SP und der Grünen zu Wort gekommen wären. Ein Interview allein mit dem SVP-Präsidenten wäre nicht möglich gewesen.

Und das setzte sich fort. Denn dieses Jahr wählt auch noch der Kanton Jura. Nächstes Jahr, 2020, wählen die Kantone Uri, Schwyz, Basel-Stadt, Schaffhausen, St. Gallen, Aargau und Thurgau, 2021 die Kantone Freiburg, Solothurn, Wallis, Neuenburg und Genf, 2022 die Kantone Bern, Obwalden, Nidwalden, Zug, Glarus, Graubünden und Waadt. Und parallel finden jeweils auch Wahlen in den größeren Städten wie Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne, Winterthur, Luzern, Lugano usw. statt. Immer ist irgendwo Wahlkampf. Würden die Regeln für jeweils alle Ebenen gelten, wäre SRF blockiert, Nationalrätin Petra Gössi, die Parteipräsidentin der FDP, oder Nationalrat Roger Nordmann, den Fraktionspräsidenten der SP, einzeln zu interviewen. Es gäbe keinen journalistischen Spielraum mehr.

Darum konnten die Wahlen in einigen Kantonen, darunter Zürich, kein Hinderungsgrund sein, mit zwei national bekannten Politikerinnen, der grünliberalen Fraktionspräsidentin im Nationalrat, Tiana Angelina Moser, und der ehemaligen SP-Nationalrätin Chantal Galladé, eben zu den Grünliberalen übergetreten, vor allem über die Europapolitik zu sprechen (und eben nicht über die Klimapolitik). Umgekehrt galten strenge Regeln für Zürcher oder Luzerner Kantonspolitiker in den entsprechenden Perioden, beispielsweise bezogen auf Sendungen der <Regionaljournale> oder von <Schweiz aktuell>.

Nun waren natürlich die beiden Interviews nicht ohne Bezug zu den kantonalen Wahlen in Zürich. Roger Schawinski betonte, dass Chantal Galladé ihren Austritt aus der SP und den Übertritt zur GLP genau an dem Tag bekanntgab, an dem im Kanton Zürich die Wahlcouverts in den Briefkästen lagen. Auch SP-Politikerinnen und -Politiker kritisierten am Parteiaustritt, dass er während des Wahlkampfs erfolgte. Und im Gespräch mit Tiana Angelina Moser war der Aufwind für ihre Partei wegen des Klimawandel-Hypes ein Thema. Aber die Zusammenhänge wurden eben problematisiert. Und die Befragungen waren in beiden Fällen durchaus kritisch. Die Politikerinnen hatten nicht einfach eine Gratis-Plattform. Sie mussten sich erklären, sie mussten Niederlagen, Fehlentscheide, Alleingänge, Verharmlosungen erläutern. Sie waren gefordert. Dass Chantal Galladé durchgehend mit Empathie reagiert und Tiana Angelina Moser stets mit Souveränität, dafür können die SRF-Redaktionen nichts. Das sind Fähigkeiten, die die beiden Politikerinnen mitbringen.

Es stimmt zwar, dass innert kurzer Zeit zwei Interviews Publizität für die Grünliberalen herstellten – im einen Fall dank einer ihrer führenden Politikerinnen, im anderen Fall dank Zuzug einer anderen, sehr bekannten Politikerin. Aber Roger Schawinski hatte eine Woche vorher FDP-Ständerat Ruedi Noser zu Gast, eine Woche später SVP-Nationalrat Thomas Hurter – ebenfalls beides nationale Zürcher Politiker, ebenfalls vor den Zürcher Wahlen. Wenn also die Grünliberalen zu den Siegern der kantonalen Wahlen gehörten, SVP und FDP aber nicht, dann konnte es nicht an Schawinskis Talkshow gelegen haben.

Die Kritik von SVP-Präsident Albert Rösti an der Berichterstattung von SRF bezog sich übrigens auf die Klimathematik generell. Und darauf reagierte Fernseh-Chefredaktor Tristan Brenn.[4] Aufgrund einer anderen Beanstandung ist der Vorwurf, SRF habe die Klimakrise über Gebühr thematisiert, gründlich untersucht worden. Ergebnis: Es gab keine Abweichung von den Kriterien der Relevanz und Aktualität, wie der – noch nicht veröffentlichte – Schlussbericht 5848 zeigt. Gerade weil ich Ihre Behauptung, dass «SRF jegliche Neutralität vermissen lässt», nirgends bestätigt finde, kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


Roger Blum, Ombudsmann


[1]https://www.srf.ch/play/tv/schawinski/video/roger-schawinski-im-gespraech-mit-chantal-gallade?id=078b22da-14fb-49d7-b86b-aaa93c35235f

[2] https://www.srf.ch/play/tv/sendung/rundschau-talk?id=a5467527-338a-4759-aaaf-0c19287fc722

[3] https://www.srf.ch/unternehmen/unternehmen/qualitaet/publizistische-leitlinien-srf

[4] https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/was-die-svp-bietet-ist-nur-noch-peinlich/story/29175454

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