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«Rundschau»-Beitrag «Glaubensstreit bei Masern – Zu Besuch bei Impf-Skeptikern» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 25. April 2019 haben Sie den «Rundschau»-Beitrag «Glaubensstreit bei Masern – Zu Besuch bei Impf-Skeptikern» vom 24. April 2019 beanstandet. Ihre Eingabe erfüllt die formalen Voraussetzungen an eine Beanstandung. Somit kann ich auf sie eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

Es geht um diese Sendung[1] vom 24.4.2019

Meine Beanstandung an der Aussage von Herrn Dr. Berger ist folgende:

"Christoph Berger, Präsident der Eidgenössischen Impfkommission, findet solche Aussagen «irrefüh­rend und gefährlich». Nosettis Behauptungen zu Nebenwirkungen seien durch Studien widerlegt. «Es ist ganz klar: Impfen fördert weder Allergien noch macht es mehr Infekte.» Auch der angebliche Zu­sammenhang zwischen Impfen und Autismus sei längst widerlegt."

Die Aussage "Impfen fördert weder Allergien noch Infekte" ist irrefürend und falsch im Bereich der Al­lergien.

Sachgerechtigkeitsgebots: Redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt müssen Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann.

Dieses Gebot wurde nicht eingehalten und auch von der Redaktion SRF nicht überprüft. Herr Dr. Ber­ger muss etwas über die möglichen Nebenwirkungen erwähnen, wenn im Compendium alles voll ist mit Nebenwirkungen.

Hier sehen Sie den Beweis von der Swissmedic selber: In allen Baby Impfungen werden Allergien aus­drücklich als mögliche Nebenwirkung erwähnt.[2],[3],[4]

Bei einer steht sogar Asthma als Nebenwirkung erwähnt. Asthma ist eine Allergie.

Die Aussage von Dr. Berger "Impfungen fördern keine Allergien" ist irreführend und falsch.

Seit bald Jahrzehnten kämpfe ich dafür, dass der Beipackzettel beim Aufklärungsgespräch bei der 1 Impfung oder 1 Impfung eines neuen Stoffes abgegeben werden muss. Alle Medikamente haben in der Schachtel ein Beipackzettel, auch Medikamente nur für Kinder, bei Impfungen wird keiner Abgege­ben.

Ich bitte die SRF Ombudsstelle um eine öffentliche Richtigstellung und Herr Dr. Berger soll eine Stel­lungsnahme zu den Beipackzettel nehmen, in einer der nächsten Rundschau Sendungen.

B. Ihre Beanstandung wurde der zuständigen Redaktion zur Stellungnahme vorgelegt. Herr Mario Po­letti, Redaktionsleiter «Rundschau», schrieb:

Gerne nehmen wir Stellung zur Beanstandung von Herrn X betreffend den Beitrag «Glau­bensstreit um Masern – Besuch bei den Impfskeptikern».

Die Kritik, der Beitrag wäre nicht sachgerecht und gar irreführend gewesen, weisen wir dezidiert zu­rück. Die Redaktion hat bei diesem heiklen Thema sehr genau darauf geachtet, ausgewogen zu be­richten. Ziel des Beitrages war es aufzuzeigen, dass Impfskepsis in der Schweiz weit verbreitet ist, un­ter anderem bei jungen Eltern, die Angst vor dem Impfen haben. Dazu sind die beiden Reporter in die Szene der Impfskeptiker eingetaucht und haben deren Argumente gesammelt. Die Sendung bot den Impfskeptikern eine grosse Plattform, sich kritisch zum Thema Impfen zu äussern.

Festzuhalten ist: Die Aussagen der Impfkritiker widersprechen in vielen Punkten den offiziellen Aussa­gen der weltweiten Gesundheitsbehörden, einschliesslich des BAG. Darum mussten diese Argumente selbstverständlich zur Diskussion gestellt werden. Der Präsident der Eidgenössischen Impfkommission erläuterte, was die Impfkommission aus schulmedizinscher Perspektive zu den Aussagen der Impfkriti­ker sagt.

Die Redaktion hat dem Publikum zur Orientierung Zahlen und Fakten des Bundesamtes für Gesundheit sowie der WHO präsentiert, damit sich jeder ein eigenes Bild machen konnte.

Zur Studienlage
Der Beanstander kritisiert, dass die Aussage "Impfen fördert weder Allergien noch Infekte" irreführend und falsch sei. Dieser Vorwurf bezieht sich auf Aussagen des Präsidenten der Eidgenössischen Impf­kommission, Christoph Berger (direkte und indirekte Rede) und nicht auf Wertungen der Rundschau-Redaktion. Trotzdem nehmen wir gerne Stellung dazu.

Der impfkritische Arzt Aurelio Nosetti hatte Gelegenheit, seine eigenen Untersuchungen zum Thema «Impfen/Allergien» zu erwähnen und verweist auch noch auf grosse internationale Studien, welche einen Zusammenhang zwischen Impfen und Allergien aufzeigen würden. Christoph Berger verweist als Reaktion darauf auf andere Studien und erklärt dem Zuschauer, dass die Studienlage deutlich zeige, dass Impfen keine nennenswerten Allergien zur Folge hätte.

Christoph Berger konnte den Reportern hier zahlreiche Studien (siehe Anhang) vorlegen. Die Redak­tion hat diese kritisch gesichtet.

Es handelt sich um Studien, auf welche sich das Bundesamt für Gesundheit sowie die Eidgenössische Impfkommission und Experten der Weltgesundheitsorganisation WHO beziehen. Sie zeigen keinen nennenswerten Zusammenhang zwischen Impfen und Allergien auf. Die Redaktion hat keine eigene Wertung der Studienlage vorgenommen.

Die Aussage "Impfen fördert weder Allergien noch Infekte" von Christoph Berger ist also einerseits keine Aussage der Rundschau und entspricht andererseits dem aktuellen Stand der weltweiten Ge­sundheitsbehörden. Darum kann diese Passage keineswegs als irreführend oder falsch bezeichnet werden.

Zur Studienlage: Zusammenhang zwischen Autismus und Impfen
Die Aussage von Aurelio Nosetti, dass Impfen Autismus auslösen kann, darf nicht unwidersprochen bleiben. Hier sagt Christoph Berger, dass diese Studie klar wiederlegt sei und auch darüber herrscht unter internationalen Gesundheitsbehörden Konsens. Die Studie, auf welche Nosetti sich bezieht, wurde später zurückgezogen und seither haben verschiedene Studien gezeigt, dass kein Zusammenhang zwischen Impfung und Autismus existiert. Erst kürzlich, im April 2019, ist eine Langzeit-Untersuchung aus Dänemark herausgekommen, welche den Zusammenhang ebenso be­streitet.[5]

Zur Packungsbeilage:
Es ging im Beitrag um die MMR Impfung, also u.a. den Impfstoff gegen Masern. Der Beanstander schreibt, im Compendium würde das häufige Auftreten von Allergien nach dem Impfen aufgeführt. Dies ist jedoch nicht der Fall.

Die Fakten des BAG zur Masernimpfung besagen, dass nach zwei Impfdosen 95 von 100 Personen le­benslang vor Masern geschützt und die Nebenwirkungen der Immunisierung meist harmlos sind. Sie stehen, laut Behörden, in keinem Verhältnis zum Nutzen.[6]

Zu den Nebenwirkungen:
Zum Vorwurf des Beanstanders, dass Herr Dr. Berger nichts über Nebenwirkungen sage: Im Beitrag ging es um mögliche schwerwiegende Folgeerscheinungen des Impfens, welche die Impfskeptiker be­fürchten. Hier hat sich die Redaktion – unter Nennung der Quelle – erneut auf das BAG bezogen und zitiert, dass die Folgeerscheinungen des Impfens, nach aktuellem Stand der Wissenschaft, weit weni­ger gravierend sind als die Folge-Erkrankungen einer Masernerkrankung.

Angefügt sind die Zahlen, welche das BAG vorlegt.

Fazit: Einerseits hat sich die Redaktion bei Zahlen und Fakten auf die Eidgenössischen Impfkommis­sion sowie das BAG und die WHO gestützt und andererseits bewusst darauf verzichtet, die Aussagen der jeweiligen Protagonisten zu werten. Wir haben das hochemotionale Thema mit Pro- und Contra-Stimmen ausgewogen, transparent und damit sachgerecht abgehandelt. Das Publikum konnte sich je­derzeit eine eigene Meinung bilden.

Darum bitten wir Sie, die Beanstandung abzuweisen.

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des Beitrages. Die «Rundschau» greift mit dem Beitrag «Glaubensstreit bei Masern – Zu Besuch bei Impf-Skeptikern» ein aktuelles Thema auf. So ist die Zahl der Masernfälle in den letzten Monaten weltweit dramatisch angestiegen und die Weltgesund­heitsorganisation schlägt Alarm. Das Ziel, die Masern auszurotten, gerät ins Stocken. Ein Grund dafür ist die wachsende Impfskepsis in der westlichen Welt. In der Schweiz lassen viele ihre Kleinkinder be­wusst nicht impfen. Gerade die Angst vor Nebenwirkungen ist hierzulande weit verbreitet.

Im Zentrum des von Ihnen kritisierten «Rundschau»-Beitrag kommen die Impfskeptikerinnen und Impfskeptiker ausgiebig zu Wort. Und es geht im Beitrag auch um Nebenwirkungen. Hier die Passage im Wortlaut, auf die Sie sich beziehen:

05.53
Nosetti betreut rund 400 Kinder. Er hält nichts von den Impfempfehlungen des Bundes. Warnt aktiv vor Impfun­gen. Masern seien eine wichtige Krankheit. Sein Hauptthema sind Nebenwirkungen. Dazu hat er eigene Studien verfasst.

06.10
Quote Aurelio Nosetti Nebenwirkungen

06.11
LOWER AURELIO NOSETTI, Kinderarzt Emmenbrücke
«Kinder, die geimpft sind, haben sehr viel häufiger Allergien, das ist eindeutig bewiesen.»

06.16
FRAGE REPORTERIN: «Also, von Ihnen?»

06.17
Quote Nosetti: «Von mir, aber auch internationale Studien zeigen: Die Mumps, Masern, Röteln-Impfung kann viel­leicht sogar Autismus entwickeln. Das ist möglich.»

06.30
Quote Christoph Berger

06.31
LOWER: CHRISTOPH BERGER, Präsident Eidg. Impfkommission
«Das ist eine gezielte Fehlinformation. Er zeigt wesentliche Daten nicht. Wesentliche Wirksamkeitsdaten und we­sentliche Gefahren der Masern nicht aufzeigen, ein verzerrtes Bild führt dazu, dass die Menschen weniger impfen. Die setzen ihre Kinder unnötig eine Gefahr aus. Wir erreichen nie eine Durchimpfung, dass wir keine Masern mehr haben.»

06.50
Die Studienlage sei klar: Impfen habe keine relevanten Nebenwirkungen. Infekte oder Allergien seien nicht häufi­ger. UND, wichtig, die Autismus-Studie sei mehrfach widerlegt.

((Grafik))

07.03
Hier Zahlen des Bundesamtes für Gesundheit. Nach der Masern-, Mumps-, Röteln-, kurz MMR-Impfung: sind 0 To­desfälle aufgelistet.

07.13
Autismus-Fälle: 0.

07.16
Von hochgerechnet 100'000 Geimpften müssen 2 bis 5 ins Spital - meist wegen Fieberkrämpfen.
Im Vergleich: von hochgerechnet 100'000 Masernpatienten müssen 1'000 bis 2'500 ins Spital - wegen Komplikatio­nen. Bei anderen möglichen Impf-Folgen sind die Zahlen verschwindend klein.

Der Präsident der Eidgenössischen Impfkommission, Herr Christoph Berger, Facharzt für Pädiatrie und Infektiologie, Co-Leiter Abteilung Infektiologie und Spitalhygiene am Universitäts-Kinderspital Zürich, hält bezüglich der Nebenwirkungen fest, dass er die von Herrn Aurelio Nosetti, Facharzt FMH für Kin­der- und Jugendmedizin, ins Feld geführten Nebenwirkungen für falsch hält. Er verweist auf internati­onale Studien[7], die das Gegenteil beweisen. Die «Rundschau» bezieht hier keine Stellung, sie bil­det lediglich ab. Im Online-Bereich zum «Rundschau»-Beitrag[8] äussert sich Hr. Dr. med. Christoph Berger zudem wie folgt:

CHRISTOPH BERGER, Präsident Eidg. Impfkommission
«Es gibt viele Studien. Aber wenn man diese Studien zusammen nimmt und über alles betrachtet, ist es ganz klar: Es besteht kein relevantes Nebenwirkungsrisiko, kein Sicherheitsrisiko, wenn Sie die Masern-, Mumps-, Rötelnimp­fung anwenden. Sie haben nicht mehr Allergien, Sie haben nicht mehr Infektionen – nein, im Gegenteil: Es gibt viel weniger andere Infektionen, weil Masern macht eine Immunsuppression und mit der Impfung können Sie dies verhindern.»

Herr Berger positioniert sich hier klar und hat der Redaktion diverse Studien zur Verfügung gestellt, die seine Aussage untermauern. Herr Nosetti spricht ebenfalls von einer Studie, die er selbst verfasst hat und weist zudem auf andere Studien hin. Es bleibt unklar, welche Studien er meint und wie rele­vant diese sind. Und offenbar wurde die von Herrn Nosetti erwähnte Studie zurückgezogen. Im Bei­trag hat die «Rundschau»-Redaktion dem Publikum darauffolgend Zahlen und Fakten des Bundes­amtes für Gesundheit BAG sowie der Weltgesundheitsorganisation WHO präsentiert.

Zu Ihren Einwänden bezüglich des Zusammenhangs zwischen Autismus und Impfen sowie zum Thema Packungsbeilage verweise ich auf die Stellungnahme von Herrn Mario Poletti. Ich pflichte ihm in bei­den Punkten vollumfänglich zu.

Als Fazit kann ich festhalten, dass die «Rundschau»-Redaktion im von Ihnen kritisierten Beitrag weder die Aussagen des Impfbefürworters noch die des Impfgegners gewertet hat. Sie hat die Zuschauerin­nen und Zuschauer sachgerecht, ausgewogen und neutral mit den erhärteten Fakten aus der Wissenschaft informiert. Dem Publikum wurden zudem ausgewogen Pro- und Contra-Stimmen vorge­legt. Es konnte sich daher frei eine eigene Meinung bilden. Das Sachgerechtigkeitsgebot wurde nicht verletzt.

Aus dem Gesagten ergibt sich, dass ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen kann.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernseh­geset­zes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfü­gung.

Mit freundlichen Grüssen,
Manfred Pfiffner, stv. Ombudsmann


[1] https://www.srf.ch/news/schweiz/glaubensstreit-bei-masern-zu-besuch-bei-impf-skeptikern

[2] https://compendium.ch/mpro/mnr/27623/html/de

[3] https://compendium.ch/mpro/mnr/9423/html/de

[4] https://compendium.ch/mpro/mnr/11436/html/de

[5] https://annals.org/aim/fullarticle/2727726/measles-mumps-rubella-vaccination-autism-nationwide-cohort-study?searchresult=1

[6] https://compendium.ch/mpro/mnr/27623/html/de

[7] Hinweise zu verschiedenen Studien finden sich im Anhang.

[8] https://www.srf.ch/play/tv/popupvideoplayer?id=6e056f8b-3dcd-449b-a069-59dba657cf60&startTime=4.458

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