Bild von «Rundschau»-Beitrag «Hokus Pokus oder Heilmittel» beanstandet III
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«Rundschau»-Beitrag «Hokus Pokus oder Heilmittel» beanstandet III

5961
Mit Ihrer E-Mail vom 26. April 2019 haben Sie den «Rundschau»-Beitrag «Hokuspokus oder Heilmittel»[1] vom 17. April 2019 beanstandet. Ihre Eingabe erfüllt die formalen Voraussetzungen an eine Be­anstandung. Somit kann ich auf sie eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

Ich habe mich vorgängig mit meinem Anliegen direkt an die Redaktion der Rundschau gewandt. Lei­der bekam ich von dieser nur ein verallgemeinerndes Standardschreiben. Inhaltlich wurde zu meiner Kritik kein Bezug genommen.

Deshalb wende ich mich an Sie. Inhaltlich geht es um eine einseitige Polarisierung der Parteien durch die Rundschau, bzw. unsachgerechte und respektlose Stigmatisierung der Homöopathie durch Herrn Stadler. Auch die Sequenz, wo Herr Stadler zur besten Sendezeit unkommentiert Globuli in sich her­einschüttet, ohne das von Seiten der Rundschau eine Warnung abgegeben wird, ist bedenklich. Ge­rade Kinder sollte man schützen zu so einer Sendezeit.
Ihre Beanstandung an die «Rundschau» vom 17. April 2019:

Ich finde, dass die Rundschau meistens ausgewogen berichtet. Das war heute leider nicht der Fall. Dass Sie Beda Stadler eine Plattform für seine undifferenzierten homeopathie feindlichen Hetze geben, zeugt einfach nur von schlechtem Geschmack.

> Die Gegenseite so unbedarft darzustellen, ist Journalistisch armselig. Es bleibt der fahle Geschmack einer Retourkutsche für die versagten Drehgenehmigungen von Similian und Co..

> Falls Kinder zugesehen haben, kann ich nur hoffen, dass Sie nicht dem Beispiel von Herrn Stadler folgen und Globulis in sich reinschütten. Was haben Sie sich nur gedacht solche Bilder, zur bestem Sendezeit, kommentarlos auszustrahlen. Ist nur zu hoffen, dass dieser boulevard Journalismus nicht dauerhaft bei Ihnen Einzug hält.

B. Ihre Beanstandung wurde der zuständigen Redaktion zur Stellungnahme vorgelegt. Herr Mario Po­letti, Redaktionsleiter «Rundschau», schrieb:

Gerne nehmen wir Stellung zur Beanstandung von Herrn X.

Der Beanstander kritisiert «eine einseitige Polarisierung der Parteien durch die Rundschau». Dies wei­sen wir zurück. Die Polarisierung findet in der Gesellschaft statt. Wir haben dies anhand der Diskussio­nen zwischen Homöopathie-Befürwortern und Gegnern aufgezeigt. Es ist nicht die Rundschau, die po­larisiert. Die Rundschau bildet diesen Meinungsstreit lediglich ab. Dies tun wir keineswegs «einseitig», wie Sie schreiben. Den Kritikern Grams und Stadler stellen wir eine Schule, an der Homöopathen aus­gebildet werden, gegenüber. Dazu den Betreiber einer homöopathischen Apotheke, der mit seinem Auftritt übrigens, wie er der Rundschau schrieb, zufrieden war. Und schliesslich kommen Homöo­pathen vor, die zum Auftritt von Frau Grams gekommen sind. Diese Leute widersprechen Grams direkt in der Veranstaltung - und zwar laut und energisch.

Der Beanstander moniert weiter eine «unsachgerechte und respektlose Stigmatisierung der Homöo­pathie durch Herrn Stadler». Auch diesen Vorwurf lassen wir nicht gelten. Stadler ist der ehemalige Direktor des Instituts für Immunologie an der Universität Bern. Er ist zwar kein Mediziner, aber auf­grund seiner wissenschaftlichen Ausbildung ist er sehr wohl geeignet, um über die Homöopathie zu urteilen. Er tat dies übrigens nicht nur in der Rundschau. Im Internet finden sich zahlreiche Berichte, in denen sich Stadler zur Homöopathie äussert.

Der dritte Vorwurf: Herr Stadler schütte unkommentiert Globuli in sich hinein, ohne dass von der Rund­schau eine Warnung abgegeben werde. Es handelte sich dabei um ein Mittel mit C30-Verdün­nung, das heisst, darin hat es kein einziges Molekül eines Wirkstoffes - das sagen auch die Homöo­pathen selbst. Es ist also reiner Zucker, den Beda Stadler schluckt. Allerdings sagen die Homöopathen, dass der Trägerstoff, also der Zucker, eine Erinnerung an den Ausgangsstoff hat, hervorgerufen durch das Schütteln. In unserem Fall war der ursprüngliche Wirkstoff «Ambra grisea», entnommen aus dem Verdauungstrakt des Pottwals. Das sagen wir auch so im Filmtext. Eine Einnahme dieses Stoffes wäre ungefährlich, auch wenn er noch in geringem Masse vorhanden wäre. Dies gilt laut Experte Stadler auch für Kinder.

Fazit: In unserer Reportage zur Homöopathie lernten wir Gegner und Befürworter kennen. Pro - und Contra-Argumente wurden transparent und verständlich dargestellt. Der Reporter hat beide Positionen kritisch hinterfragt. Darum sind wir überzeugt, dass sich das Publikum zu diesem hochemotionalen Thema jederzeit eine eigene Meinung bilden konnte.

Wir bitten Sie, die Beanstandung abzuweisen.

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Die «Rundschau» beschreibt sich im Sendungsportrait wie folgt: «Rundschau» – Das Politmagazin: Hintergrund und Recherchen über aktuelle Ereignisse und latente Brennpunkte im In- und Ausland. Reportagen und Magazinberichte nah am Geschehen, oft mitten drin ohne je die kritisch-journalistische Distanz zu verlieren.[2]

Wenn ich mir den von Ihnen kritisierten Beitrag «Hokuspokus oder Heilmittel» anschaue, sehe ich ge­nau diese Punkte abgebildet. Beda Stadler, der emeritierte Professor und ehemalige Direktor des Insti­tuts für Immunologie der Universität Bern führt dem Publikum demonstrativ vor, was er persönlich von Globuli hält. Beda Stadler nutzt das Medium Fernsehen, um den Zuschauerinnen und Zuschauern in starken Bildern zu zeigen, welchen Standpunkt er vertritt. Diese Vorgehensweise ist durchaus le­gitim, kommt nämlich die Gegenseite, also die Befürworterinnen und Befürworter der Homöopathie, mit verschiedensten Statements ebenfalls ausführlich zu Wort. Jede Seite kann mit ihren stärksten Argumenten Punkten. Zudem wird dem gesundheitspolitischen Bereich durch den Sprecher des Bun­desamtes für Gesundheit, Gregor Lüthy, Rechnung getragen. Die kritische-journalistische Distanz wird also eingehalten, die Standpunkte aufgezeigt und geklärt. Herr Stadler erhält also nicht, wie Sie kriti­sieren, eine Plattform, sondern vertritt die Kritiker der Homöopathie. Von journalistischer «Armselig­keit», wie Sie monieren, sehe ich nichts und wie Sie darauf kommen, dass «der fahle Geschmack einer Retourkutsche für die versagten Drehgenehmigungen von Similian und Co.» bliebe, kann ich nicht nachvollziehen. Gerade auch deshalb nicht, weil der eidg. diplomierte Apotheker, Guido Brun, ausgie­big Gelegenheit erhält, demPublikum verständlich zu erklären, wie mittels Verdünnung und Verschüt­telung homöopathische Mittel hergestellt werden.

Bezüglich Ihrer Kritik, die Kinder vor dem unbedarften Nachahmen von Herrn Stalders Globuli-Versuch abzuhalten, kann ich mich der Stellungnahme des Redaktionsleiters der «Rundschau», Herr Mario Po­letti anschliessen. Ausserdem richtet sich die «Rundschau» ans Zielpublikum Erwachsene und nicht an Kinder.

Wie Sie meinen Ausführungen entnehmen können, hat die «Rundschau» weder einseitig polarisierend noch unsachgerechte oder respektlos berichtet. Sie hat den Glaubenskrieg um die Wirksamkeit der Globuli mit dem Fokus eines Politmagazins aufgegriffen und mittels vielfältiger Blickwinkel abgebildet. Das Publikum konnte sich dabei frei eine eigene Meinung bilden. Aus dem Gesagten ergibt sich, dass ich die Sendung als sachgerecht taxiere und Ihre Beanstandung deshalb nicht unterstüt­zen kann.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernseh­ge­setzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfü­gung.

Mit freundlichen Grüssen,
Manfred Pfiffner, stv. Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/play/tv/popupvideoplayer?id=ee876fe8-36f5-4c23-92e8-a0b1dc4b2659&startTime=1.564

[2] https://www.srf.ch/sendungen/rundschau/sendungsportraet

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Bild von Assad wurde in der «Rundschau» nicht diffamiert

Assad wurde in der «Rundschau» nicht diffamiert

Ombudsmann Roger Blum hatte eine Beanstandung des Journalistengesprächs im Anschluss an das «Rundschau»-Interview mit dem syrischen Präsidenten Assad zu behandeln. Ein Beanstander wirft dem freien Journalisten Kurt Pelda einseitige Berichterstattung und die Diffamierung Assads vor. Die Verantwortlichen von SRF und der Ombudsmann sind sich einig, dass die Anschuldigungen des Beanstanders haltlos sind.

Weiterlesen

Bild von «Rundschau» über Kirchenpräsident Gottfried Locher war nicht einseitig

«Rundschau» über Kirchenpräsident Gottfried Locher war nicht einseitig

Ombudsmann Roger Blum behandelte eine Beanstandung eines «Rundschau»-Beitrages über den Kirchenbund-Präsidenten Gottfried Locher. Ein Beanstander empfindet die Berichterstattung und die Darstellung Lochers als einseitig. Zudem stört er sich an der grafischen Bearbeitung der Bilder von Locher. Ombudsmann Roger Blum kann dem Vorwurf der Einseitigkeit nicht zustimmen. Bei der Bildbearbeitung hingegen gibt er dem Beanstander recht.

Weiterlesen

Bild von SRF «Rundschau»-Beitrag «Gerechtigkeit für Quadroni» beanstandet

SRF «Rundschau»-Beitrag «Gerechtigkeit für Quadroni» beanstandet

6247 | Mit Ihrer E-Mail vom 7. Dezember 2019 beanstandeten Sie die Sendung «Rundschau» (Fernsehen SRF) vom 27. November 2019 und dort den Beitrag «Gerechtigkeit für Quadroni». Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

Weiterlesen

Alle Schlussberichte der Ombudsstelle jetzt ansehen

Teilen Sie uns Ihre Meinung mit (bitte beachten Sie die Netiquette und Rechtliches)

Lade Kommentare...
Noch keine Kommentare vorhanden

Leider konnte dein Kommentar nicht verarbeitet werden. Bitte versuche es später nochmals.

Ihr Kommentar wurde erfolgreich gespeichert und wird nach der Freigabe durch SRG Deutschschweiz hier veröffentlicht