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«Tagesschau»-Beitrag «König von Thailand heiratet kurz vor seiner Krönung beanstandet II

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Mit Ihrem Brief vom 19. Mai 2019 beanstandeten Sie die «Tagesschau» (Fernsehen SRF) vom 2. Mai 2019 und dort den Beitrag «König von Thailand heiratet kurz vor seiner Krönung».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Hiermit reiche ich eine Programmbeschwerde wegen Verstoss gegen das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG), Art. 4 (Mindestanforderungen an den Programminhalt) gegen die Sendung Tagesschau vom 02.05.2019 um 19:30 Uhr ein.

Die Berichterstattung zur Heirat von Thailands König mit dem Titel ‘Thailands König heiratet kurz vor seiner offiziellen Krönung’ von Frau Katja Stauber verstösst in zwei Punkten gegen Art. 4, Abs. 2: <Redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt müssen Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann. Ansichten und Kommentare müssen als solche erkennbar sein.>

  1. Des Sachgerechtigkeitsgebots wird durch die inhaltlich zusammenhangslose und einseitige Darstellung unbelegter Vorwürfe aus dem Privatleben des thailändischen Königs verletzt und erlaubt es dem Publikum dadurch nicht, eine eigene Meinung bilden zu können.
  2. Das Transparenzgebot wird durch Aussagen zu der Beliebtheit des Königs sowie dessen mangelnder Verehrung durch das thailändische Volk verletzt, in dem Frau Stauber ihre persönlichen Ansichten nicht klar als solche erkennbar macht.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Tagesschau» antwortete Herr Franz Lustenberger, ehemaliger stellvertretender Redaktionsleiter der Sendung:

«Mit Mail vom 19. Mai 2019 hat Herr X eine Beanstandung gegen die Tagesschau vom 2. Mai eingereicht. Es geht um die Berichterstattung zur Heirat des neuen thailändischen Königs Maha Vajiralongkorn, zwei Tage vor der Krönung. Die Tagesschau nimmt zur Kritik wie folgt Stellung:

Privatleben des Königs

Die Bilder, die König Maha Vajiralongkorn (Rama X) mit Tatoos zeigen sind echt; sie zeigen ihn während des Einkaufes in Bayern, wo er eine sehr lange Zeit gelebt hat. Wenn sich ein Prinz und zukünftiger König so in der Öffentlichkeit zeigt, muss er damit rechnen, dass er in der heutigen Zeit auch gefilmt wird und diese Bilder veröffentlicht werden. Der König von Thailand ist eine Person des öffentlichen Interesses; sein Leben vor der Thronbesteigung ist daher Gegenstand der Berichterstattung. Sein Leben in Deutschland in den letzten Jahren wird sehr vielseitig kommentiert. Die Links zu Presseartikeln belegen dies.[2]

Die Tagesschau hat seinen Lebensstil dagegen in keiner Art und Weise negativ beurteilt. Sie hat auf sein Leben in Deutschland hingewiesen, zu Recht eingebettet in aktuelle Bilder aus Thailand, welche das Paar bei den Zeremonien zeigen.

Beliebtheit

Es ist unbestritten, dass der Vater von Maha Vajiralongkorn (Rama X), also der vor drei Jahren verstorbene König Bhumibol (Rama IX) und seine Frau Königin Sirikit, im thailändischen Volk sehr beliebt waren. Basis dieser Verehrung ist unter anderem auch die grosse Lebensleistung von König Bhumipol, der sich während seiner langen Regentschaft für die Entwicklung des Landes einsetzte und über tausend Projekte zum Wohl der ländlichen Bevölkerung initiierte.

Im Gegensatz dazu ist der neue König im Volk weit weniger beliebt, auch aufgrund seiner lang andauernden Landesabwesenheit und seines Lebens ins Deutschland. Der neue König ist der Bevölkerung ziemlich fremd. Das ist nicht die persönliche Meinung der Autorin des Beitrages. Ich habe dies während zweier Aufenthalte in Thailand in vielen Gesprächen auch von Familien, die dem Königshaus treu ergeben sind, immer wieder gehört. Die Berichte in vielen internationalen Medien (siehe Liste und Anhang [3]) kommen zum gleichen Befund. Die Tagesschau hat dies in einem sachlichen Ton gemacht, ohne die Grenzen des Respekts verletzt zu haben.

Fazit

Die Tagesschau hat in der gebotenen Kürze über die Heirat des neuen thailändischen Königs zwei Tage vor der offiziellen Krönung berichtet; sie hat die prunkvollen Bilder der Zeremonie gezeigt, sie hat aber auch in einer Rückblende kurz das Leben in Deutschland beleuchtet.

Die Tagesschau teilt die Ansicht des Beanstanders, dass über andere Personen mit Respekt berichtet werden soll – dies gilt nicht nur für Staatsoberhäupter oder Könige sondern für alle Menschen. Der beanstandete Bericht hat aber nach Meinung der Redaktion die Grenze des Respekts nicht überschritten.

Ich bitte Sie, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Der Bericht der «Tagesschau» ist gegenüber dem neuen thailändischen König -unmittelbar nach seiner vierten Hochzeit und unmittelbar vor seiner Krönung – kritisch, ja unbarmherzig, aber gleichzeitig auch faktentreu, also wahr. Es werden keine Informationen vermittelt, die nicht belegt sind, keine, die für die Einschätzung des neuen Monarchen belanglos sind, und keine, die ihn verunglimpfen. Es stimmt eben, dass er ein Lotterleben geführt hat, und es stimmt, dass er nicht verehrt wird wie sein Vater. Was nicht heißt, dass das ewig so bleiben muss: Je nachdem, welche Rolle er künftig als Hüter der Verfassung spielen wird, hat er die Chance, dass sein Volk mit Bewunderung, ja Liebe reagiert.

In Thailand gilt der König als gottähnlich. Kritik an ihm wird schwer geahndet; das Strafgesetzbuch sieht für Majestätsbeleidigung Haftstrafen zwischen drei und 15 Jahren vor.[4] Diesen Schutz genießt er jedoch nicht in der Schweiz. Während wohl in Thailand eine öffentliche Äußerung über das frühere Leben des jetzigen Königs als Majestätsbeleidigung taxiert würde, gehört sie in der Schweiz zur Abrundung der Information über diese Persönlichkeit. Schweizer Medien lassen sich keinen Maulkorb umbinden, auch die «Tagesschau» nicht. Diese hat ein korrektes Bild des Königs von Thailand gezeichnet. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/tagesschau-vom-02-05-2019-1930?id=fb32f78c-4c9f-4e72-ae1a-4d455828beef

[2] https://www.nzz.ch/international/thailands-koenig-heiratet-und-ueberrascht-wieder-einmal-alle-ld.1478835 ; https://www.welt.de/politik/ausland/article192805617/Thailands-Koenig-Vajiralongkorn-heiratet-26-Jahre-juengere-Lebensgefaehrtin.html ; https://www.focus.de/politik/ausland/rama-x-gibt-heirat-bekannt-thailaender-haben-ploetzlich-eine-neue-koenigin_id_10657256.html ; https://www.spiegel.de/panorama/leute/ueberraschende-ankuendigung-thailand-hat-eine-neue-koenigin-a-1265326.html ; https://www.zeit.de/news/2019-05/02/thailand-hat-eine-neue-koenigin-190501-99-38644

[3] Beilage 5996 Medienberichte

[4] https://www.samuiforsale.com/law-texts/thailand-penal-code.html , Artikel 112. Vgl. auch Kapitel «Thailand» in Roger Blum (2014): Lautsprecher und Widersprecher. Ein Ansatz zum Vergleich der Mediensysteme. Köln: von Halem, S. 147-156.

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