Bild von «10vor10»-Beitrag «Sexuelle Gewalt: Nein heisst Nein!» beanstandet
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«10vor10»-Beitrag «Sexuelle Gewalt: Nein heisst Nein!» beanstandet

6002
Mit Ihrer E-Mail vom 28. Mai 2019 beanstandeten Sie die Sendung «10 vor 10» (Fernsehen SRF) vom 21. Mai 2019 und dort den Beitrag «Sexuelle Gewalt: Nein heißt Nein».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten. Leider erhalten Sie diesen Schlussbericht ein paar Tage nach Ablauf der 40tägigen Bearbeitungsfrist. Dies bitte ich Sie zu entschuldigen. Der Grund ist eine starke Überlastung der Ombudsstelle. Ihre Rechte werden indessen dadurch nicht tangiert: Die Frist für eine allfällige Beschwerde vor der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) beginnt erst an dem Tag zu laufen, an dem Sie den Schlussbericht in Ihrem Briefkasten haben.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Ich beziehe mich auf den Bericht über sexuelle Gewalt gegen Frauen in Ihrer 10vor10 Ausstrahlung vom 21.10.2019. Im Bericht Erwähnen Sie die gfs-Bern Studie ‘Sexuelle Belästigung und sexuelle Gewalt an Frauen sind in der Schweiz verbreitet’. Mit wissenschaftlicher Akribie hat diese Studie, deren Autoren niemand eine Dissertation vorzuweisen hat, wenig zu tun. Kein einziges Zitat ist zu finden, weder zu Ihren gewählten Methoden, noch zu den zitierten angeblichen Fakten. Es ist sehr vieles mehr daran zu bemängeln, aber meine Kritik richtet sich in erster Linie an Sie, die diesen Bericht undifferenziert ausstrahlen. Was denken Sie, was eine Studie hervorbringen würden, wenn man 100 Männer befragen würden, ob sie Geschlechtsverkehr gegen den eigenen Willen u.a. aus Angst vor Konsequenzen (Wortlaut der Studie) zugestimmt haben? Ich bin wahrscheinlich nicht alleine, wenn ich sage, dass ich nach jahrelanger Beziehung nicht mehr viel Lust auf Sex habe, aber es nur tue, damit der Haussegen nicht schief hängt. Sehen Sie nicht, wie schwammig diese Fragen in der Studie sind und wie viel Spielraum der Interpretation da ist!? Und werden Sie, der journalistischen Ausgewogenheit wegen, auch einen Bericht über sexuelle Gewalt gegen Männer mit eben denselben Fragen wie in der zitierten Studie ausstrahlen? Ich mochte 10vor10, aber nun kann ich Ihre Sendung keine fünf Minuten aushalten - Journalismus unterster Schublade. Inzwischen ist alles von diesem linken Mist aus den USA durchsetzt. Lernen kann man bei Ihnen gar nichts mehr.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für «10 vor 10» antworteten Herr Christian Dütschler, Redaktionsleiter, sowie Frau Corinne Stöckli, Fachspezialistin SRF:

«Herr X Winterflood beanstandet unsere Berichterstattung zum Thema sexuelle Gewalt an Frauen, welche wir in der Sendung 10vor10 vom 21. Mai 2019 ausgestrahlt haben. Der Themenschwerpunt an diesem Abend bestand aus einem Beitrag und einem anschliessenden Studiogespräch. Im Zentrum des Beitrages stand die geltende Gesetzeslage bei sexuellen Delikten und die Problematik, dass sich beispielsweise eine Vergewaltigung oftmals sehr schwer beweisen lässt. Im anschliessenden Studiogespräch ging es insbesondere um einen geforderten Paradigmenwechsel im Strafrecht.

Anlass für unsere Berichterstattung an diesem Tag war die Publikation einer neuen Studie, welche die Verbreitung sexueller Gewalt an Frauen in der Schweiz auf der Basis einer Umfrage aufzeigt. Der eigentliche Kernpunkt unserer Berichterstattung war hingegen nicht die Studie an sich, sondern die heute geltende Gesetzeslage bei Vergewaltigungen und der geforderte Paradigmenwechsel. Gerne führen wir das näher aus.

1. Worum es in der Berichterstattung ging

Amnesty International hat am 21. Mai 2019 an einer Medienkonferenz eine Studie vorgestellt, welche von gfs Bern verfasst worden ist. Sie zeigte auf, wie viele Frauen in der Schweiz schon sexuelle Belästigung oder sexuelle Gewalt erfahren haben. Die zentrale Forderung an der Medienkonferenz: Die Schweiz müsse im Sexualstrafrecht einen Paradigmenwechsel vornehmen, konkret solle bei Sexualkontakten das Prinzip des Einverständnisses im Gesetz verankert werden.

10vor10 hat dieses Thema in der Sendung von 21. Mai 2019 aufgegriffen und den Fokus auf die geltende Gesetzeslage bei Vergewaltigungsdelikten und die Forderung nach einem Paradigmenwechsel gelegt. In der Anmoderation zum ersten Beitrag erwähnte der Moderator die Studie und einzelne konkrete Zahlen daraus. Danach schwenkte der Moderator auf das eigentliche Thema der Berichterstattung ein: Die heute geltende Gesetzeslage bei Vergewaltigungen und den geforderten Paradigmenwechsel. Wörtlich sagte er:

Eine Vergewaltigung allerdings zu beweisen ist für die Opfer in der Schweiz enorm schwierig – auch, weil die Gesetze hierzulande es schwierig machen. Im Beitrag von Daniela Lager erzählt eine betroffene Frau, was sie erlebt hat.

Im anschliessenden Beitrag zeigte die Autorin auf, wie ein Opfer die Tat erlebt hatte, weshalb sich nicht alle Frauen nach Kräften wehren können bei einem Sexualdelikt und welche Schwierigkeiten die Anklagebehörden haben, bei einer Vergewaltigung einen Schuldspruch zu erreichen.

In der Zwischenmoderation leitete der Moderator zum Studiogespräch über. Wörtlich sagte er:

Sexuelle Gewalt, beschrieben von einem Opfer in eigenen Worten. Reichen die Schweizer Gesetze aus, um Fällen von sexueller Gewalt gerecht zu werden? Nein, sagt unser Studiogast heute, Nora Scheidegger, sie ist Juristin mit Fachgebiet Sexualstrafrecht.

im Studiogespräch vertrat Nora Scheidegger vom Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Bern schliesslich die Forderung, im Gesetz müsse das Prinzip des Einverständnisses verankert werden. Ein Kritiker dieser Forderung, Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch von der Universität Zürich und Zürcher SP-Ständerat, erklärte in einem Einspieler, dieser Paradigmenwechsel würde vor Gericht zur Beweislastumkehr führen: Ein Angeklagter müsste neu vor Gericht seine Unschuld beweisen. Dies bestritt Nora Scheidegger im Studiogespräch (die Frage wird nicht abschliessend geklärt). Das Publikum erhielt also einen Überblick über die aktuell geltende Gesetzeslage und die Beweis-Problematik im Zusammenhang mit Sexualstraftaten. Gleichzeitig erfuhren die Zuschauerinnen und Zuschauer, welche Gesetzesanpassung zur Diskussion steht und was eine solche für Folgen hätte.

2. Kritik des Beanstanders

a. schwammige Fragen’ mit viel ‘Spielraum’

Der Beanstander kritisiert nun unsere Berichterstattung einerseits im Hinblick auf die Studie, andererseits im Hinblick auf die Ausgewogenheit (siehe b).

Vorab einige Anmerkungen zu der von uns erwähnten gfs-Studie, deren ‘wissenschaftliche Akribie’ der Beanstander nebenbei auch in Frage stellt: gfs Bern ist ein etabliertes Institut, mit dem SRF seit vielen Jahre zusammenarbeitet. Das Projektteam hat zwar keinen Doktortitel, wie der Beanstander richtig bemerkt, jedoch mehr als zwanzig Jahre Erfahrung in der angewandten Forschung. Anders als der Beanstander meint, wird die gewählte Methode ausführlich dargelegt (vgl. S. 4 - 6 der Studie) und die wesentliche Studie, auf die gfs Bern sich stützt, ist explizit zitiert. Auch die Forschung von gfs Bern wird zudem regelmässig in anderen wissenschaftlichen Publikationen zitiert. Die Studie von gfs Bern scheint uns auch aus nachträglicher Sicht einwandfrei.

Konkret lautet die Kritik des Beanstanders: <Was denken Sie, was eine Studie hervorbringen würde, wenn man 100 Männer befragen würde, ob sie Geschlechtsverkehr gegen den eigenen Willen u.a. aus Angst vor Konsequenzen (Wortlaut der Studie) zugestimmt haben?> Und weiter: <Sehen Sie nicht, wie schwammig diese Fragen in der Studie sind und wie viel Spielraum der Interpretation da ist?>

Naturgemäss lassen die in Umfragen gestellten Fragen immer einen gewissen Interpretationsspielraum. Entscheidend ist, dass die Ergebnisse zusammen mit dem Inhalt der Frage präsentiert werden, so dass dieser Interpretationsspielraum für das Publikum ersichtlich ist. Genau so sind wir bei den Ergebnissen der Studie, die wir in der Moderation aufgegriffen haben, vorgegangen.

  • In der Moderation hiess es:
    Von hundert Frauen über 16 Jahren haben nicht weniger als 59 sexuelle Belästigung erlebt, etwa in Form von unerwünschten Berührungen, Umarmungen oder Küssen.

Die entsprechende Frage in der Studie lautete:
<Haben Sie ab dem Alter von 16 Jahren folgenden Situationen erlebt?> Bei der Antwort ‘unerwünschte Berührung, Umarmung und Küsse’ haben 59 Prozent mit ‘Ja’ geantwortet.

  • In der Moderation hiess es weiter:
    22 [Frauen von hundert] mussten ungewollt sexuelle Handlungen über sich ergehen lassen.

Die entsprechende Frage in der Studie lautete:
<Mussten Sie ab dem Alter von 16 Jahren bereits ungewollte sexuelle Handlungen erleben?> 22 Prozent der befragten Frauen haben mit ‘Ja’ geantwortet.

  • In der Moderation hiess es weiter:
    Und 12 von hundert Frauen [mussten] gar Geschlechtsverkehr gegen ihren Willen [über sich ergehen lassen].

Die entsprechende Frage in der Studie lautete:
<Sind folgende Situationen aufgetreten?> 12 Prozent der befragten Frauen haben dazu ‘Geschlechtsverkehr gegen den eigenen Willen’ angegeben.

Der naturgemässe Interpretationsspielraum war also für das Publikum ersichtlich, so dass es sich eine eigene Meinung bilden konnte.

Anzumerken ist hier zudem, dass der Beanstander den Wortlaut der Studie in seinem Schreiben falsch wiedergibt. Es hiess in der Studie klar und deutlich ‘Geschlechtsverkehr gegen den eigenen Willen ’ (vgl. S. 15 der Studie im Anhang) – und nicht etwa ‘Geschlechtsverkehr gegen den eigenen Willen u.a. aus Angst vor Konsequenzen (Wortlaut der Studie)’ wie der Beanstander schreibt. Der Beanstander vermischte offenbar zwei verschiedene Antwortmöglichkeiten. Etwas weiter unten gaben nämlich 8 Prozent der befragten Frauen an, dass sie ihre ‘Zustimmung zu sexuellen Aktivitäten aus Angst vor Konsequenzen’ gegeben hätten. Letzteres Ergebnis haben wir in unserer Berichterstattung nicht erwähnt.

b. Fehlende ‘journalistische Ausgewogenheit’

Der Beanstander schreibt weiter: <Und werden Sie, der journalistischen Ausgewogenheit wegen, auch einen Bericht über sexuelle Gewalt gegen Männer mit eben denselben Fragen wie in der zitierten Studie ausstrahlen?> Er suggeriert damit, dass unsere Berichterstattung nicht ausgewogen war, weil es um sexuelle Gewalt insbesondere an Frauen ging.

Aufgrund der gesetzlich garantierten Programmautonomie sind wir in der Wahl der Themen frei. Der Bericht bei 10vor10 entstand aus aktuellem Anlass, der Publikation der Studie zu Gewalt an Frauen. Dass sexuelle Gewalt an Frauen im Zentrum unserer Berichterstattung stand macht durchaus Sinn, sind diese doch besonders häufig von sexueller Gewalt betroffen. Das legte bereits die Studie zur Kriminalität und Opfererfahrung der Schweizer Bevölkerung im Rahmen der schweizerischen Sicherheitsbefragung 2015 dar (Die Fünfjahres-Prävalenz für einen sexuellen Übergriff betrug gemäss dieser Studie bei den Frauen 4,7 Prozent, bei den Männern 0,6 Prozent, vgl. S. 12 der Studie (Studie im Anhang)). Dass sexuelle Gewalt an Männern ebenfalls vorkommt ist unbestritten und als Thema durchaus denkbar. Gerne weisen wir daraufhin, dass SRF das Thema häusliche Gewalt an Männern bereits verschiedentlich aufgegriffen hat (vgl. z.B. Tagesschau, 13.6.2017, Zuflucht für männliche Gewalt-Opfer [2]; Der Club, 1.10.2013, Wenn Frauen schlagen [3]).

Der Beanstander beruft sich bei seiner Kritik auf die ‘journalistische Ausgewogenheit’. Es handelt sich hier nicht etwa um einen kontradiktorischen Beitrag im Zusammenhang mit einer Abstimmung, bei dem beide Seiten gleichwertig zu Wort kommen sollten. Vielmehr haben wir ein tagesaktuelles Thema aufgegriffen und dazu verschiedene Aspekte und Perspektiven aufgezeigt. Die Berichterstattung war also keineswegs einseitig: Neben dem Opfer und der Sprecherin der Opferhilfe kam im Beitrag auch eine Staatsanwältin zu Wort. Im Studiogespräch äusserte sich eine Expertin für Sexualstrafrechte, welche eine Gesetzesanpassung forderte. Dabei hatte Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch in einem Einspieler die Gelegenheit, grundsätzliche Kritik an der Forderung nach einem Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht zu äussern.

Anzumerken ist schliesslich auch noch, dass die Petition von Amnesty International zur Änderung des Strafrechts geschlechtsneutral verfasst ist. Auch Studiogast Nora Scheidegger, welche die Forderung unterstützt, sprach von ‘beiden Beteiligten’, die zustimmen müssen.

Zusammenfassend sind wir der Meinung, dass wir sachgerecht berichtet haben. Im Kern ging es in unserer Berichterstattung um die rechtlich schwierige Situation bei Vergewaltigungen und dem deshalb geforderten Paradigmenwechsel im Bereich des Sexualstrafrechts. Dabei haben wir die nötigen Fakten korrekt wiedergegeben, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden konnte. Von ‘Journalismus unterster Schublade’ oder ‘von linkem Mist aus den USA’, wie der Beanstander schreibt, kann keine Rede sein. Wir bitten Sie deshalb, die Beanstandung zurückzuweisen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Sie kritisieren zunächst die Studie von gfs-Bern, die den Ausgangspunkt des Beitrags bildet. Dann kritisieren Sie, dass «10 vor 10» diesen Beitrag überhaupt ausgestrahlt hat. Und dann fragen Sie, ob «10 vor 10» eine Studie, bei der 100 Männer befragt worden wären, ebenfalls ausgestrahlt hätte. Was «10 vor 10» tun würde und was nicht, haben Herr Dütschler und Frau Stöckli bereits ausgeführt. Darüber habe nicht ich zu befinden. Ich kann aber an den Grundsatz erinnern, dass ein Bericht über A nicht zwingend gleichzeitig einen Bericht über B verlangt. Ein Bericht über sexuelle Gewalt gegen Frauen verlangt nicht parallel dazu einen Bericht über sexuelle Gewalt gegen Männer, genau so wenig, wie ein Bericht über die katholische Kirche automatisch einen Bericht über die evangelische Kirche erfordert. Solche «Gleichgewichte» sind in der Medienberichterstattung nicht verlangt. Kommt dazu, dass sexuelle Gewalt gegenüber Männern bzw. Männer, die sich zum Sex gezwungen sehen, rein statistisch eine Lappalie sind im Vergleich zur sexuellen Gewalt gegenüber Frauen. Im Übrigen hält die gfs-Umfrage Ihrer Kritik stand: Erstens wird nämlich die Methode vorgestellt und selbstkritisch diskutiert.[4] Zweitens wurden nicht einfach 100 Frauen über 16 befragt, sondern: 100 Frauen telefonisch, 385 Frauen eingeladen online und 4010 Frauen online über einen offenen Zugang. Es handelte sich also um eine kombinierte Methode. Drittens waren die Fragen so angelegt, dass möglichst alle Varianten sexueller Übergriffe angetippt waren. Es war daher absolut legitim, dass «10 vor 10» dieser Umfrage Raum gab. Im Bericht selber kamen mit Agota Lavoyer von der Opferhilfestelle Lantana, der leitenden Staatsanwältin Claudia Wiederkehr, der Strafrechtlerin Nora Scheidegger von der Universität Bern und dem Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch von der Universität Zürich vier Fachleute zum Zug, die das Thema aus verschiedenen Perspektiven beleuchteten. Letztlich ging es um die Frage, ob im Strafrecht die Nötigung als Voraussetzung zur Vergewaltigung fallen gelassen werden soll. Diese Frage hat «10 vor 10» seriös und differenziert abgehandelt. Ich kann infolgedessen Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/sexuelle-gewalt-nein-heisst-nein?id=7e354d93-6275-4fff-b850-de28ae000df9

[2] https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/zuflucht-fuer-maennliche-gewalt-opfer?id=bb2816bf-0613-4a03-8a3e-84f17a697cd4&expandDescription=true

[3] https://www.srf.ch/play/tv/club/video/moderatorin-karin-frei?id=adb7ca65-c88f-4cc6-86b0-7481962613d8

[4] https://cockpit.gfsbern.ch/de/cockpit/sexuelle-gewalt-in-der-schweiz

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Bild von Wie soll man Parteien wie AfD oder FPÖ bezeichnen?

Wie soll man Parteien wie AfD oder FPÖ bezeichnen?

Ombudsmann Roger Blum behandelte eine Beanstandung des Nachrichtenmagazins «10vor10» vom 16. Oktober 2017. Dabei hatte Blum zu beurteilen, ob der Begriff «rechtsextrem» für eine Partei, die am äusseren rechten Rand politisiert, angemessen ist.

Weiterlesen

Bild von «10vor10» berichtete sachgerecht über Evangelikale in Brasilien

«10vor10» berichtete sachgerecht über Evangelikale in Brasilien

Der «10vor10»-Beitrag «Die Macht der Evangelikalen» beleuchtete die Rolle der Evangelikalen im brasilianischen Präsidentschafts-Wahlkampf. Ein Beanstander findet, der Beitrag habe die Freikirchen in ein schlechtes und unwahres Licht gerückt. Ombudsmann Roger Blum kann die Vorwürfe nicht bestätigen.

Weiterlesen

Bild von «10vor10»-Bericht über «Rammstein»-Video war gerechtfertigt

«10vor10»-Bericht über «Rammstein»-Video war gerechtfertigt

In einem Video provozierte die deutsche Band «Rammstein» mit einer KZ-Szene. «10vor10» vom 5. Juni 2019 berichtete darüber. Eine Zuschauerin beanstandete diesen Beitrag. Sie kritisiert die zynische Verwendung des Holocausts zu Werbezwecken durch die Band. SRF habe mitgeholfen, das unermessliche Leid des Holocausts zu verharmlosen, findet sie.

Weiterlesen

Alle Schlussberichte der Ombudsstelle jetzt ansehen

Teilen Sie uns Ihre Meinung mit (bitte beachten Sie die Netiquette und Rechtliches)

Lade Kommentare...
Noch keine Kommentare vorhanden

Leider konnte dein Kommentar nicht verarbeitet werden. Bitte versuche es später nochmals.

Ihr Kommentar wurde erfolgreich gespeichert und wird nach der Freigabe durch SRG Deutschschweiz hier veröffentlicht