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Radio SRF «Heute Morgen»-Beitrag: «Russland ist wieder vollwertiges Europarat-Mitglied» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 25. Juni 2019 beanstandeten Sie die Sendung «Heute Morgen» (Radio SRF) vom 25. Juni 2019 und dort den Beitrag «Russland ist wieder vollwertiges Europarat-Mitglied».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Ich beanstande den Bericht von Herrn Gsteiger, da dieser nicht sachgerecht und nicht vielfältig ist sondern reine Kriegstreiberei von Herrn Gsteiger.

Im Bericht meint er dass der Europarat seine Seele verkauft hat, da Russland wieder als Vollmitglied aufgenommen wurde. Dies mag seine Meinung sein, aber in einem Bericht gehört keine Meinung.

Weiter heisst es, dass Russland aufgrund der Krim-Annektion aus dem Rat ausgeschlossen wurde. Das ist soweit korrekt, aber ist eben auch nur die Halbe Wahrheit. Die Vorgeschichte der Krim wird hier und in keinem anderen Artikel des SRF erwähnt. Es wird somit suggeriert, dass Russland die Krim einfach so annektiert hat. Ich konnte auch auf der Homepage des SRF keine Meldung finden, wo über die verfassungswidrige Abwahl Janukowitsch berichtet wird. Vielleicht können Sie mir so ein Bericht zeigen, kann sein dass ich ihn auch übersehen habe. Es geht immer nur um die Annektion, aber die Ukraine Krise hat nicht mit der Annektion begonnen, so wie es in diesem Bericht und auch sonst beim SRF immer wieder suggeriert wird. Die gesamte Vorgeschichte mit der Aggression des Westens gegenüber Russland wird komplett ausgeblendet. Das können Sie so vergleichen wie wenn in einem Fussballspiel USA-Russland nach der ersten Halbzeit die USA 2:0 führt und Sie berichten nur über die zweite Halbzeit wo Russland 2:0 siegt. In der Endabrechnung ergibt es ein 2:2, aber Sie berichten nur über die zwei Tore Russlands. Das ist KEIN Journalismus, sondern Propaganda.

Aus meiner Sicht verstösst der Bericht von Herr Gsteiger den publizistischen Richtlinien des SRF. Es wird nur die westliche Sicht erläutert (Krim-Annektion und Russland ist wieder Vollmitglied ohne Konzessionen auf der Krim oder der Ostukraine). Die Sicht Russlands weshalb es zur Krim Annektion kam oder die kriegerischen Handlungen in der Ostukraine werden nicht erläutert. Weiter bringt er seine Meinung in diesem Bericht (Der Europarat verkauft seine Seele) was in einem journalistischen Bericht jedoch nichts zu suchen hat. Er verweist auch auf dass der Europarat seine demokratische und Rechtsstaatliche Ansichten somit verät. Diesem kann ich zwar zustimmen, finde es aber interessant, dass Herr Gsteiger sich plötzlich für die Rechtsstaatlichkeit interessiert, konnte er ja am Freitag zuvor im Bericht über den Iran, die Beschuldigungen der USA an den Iran verteidigen, welche bis zum jetzigen Zeitpunkt unbewiesen sind. In einem Rechtsstaat sollte dies nicht der Fall sein. Herr Gsteiger misst auch hier mit zweierlei Massen. In einem Punkt pro USA ist die Rechtsstaatlichkeit kein Thema, wenn es aber um Russland geht kritisiert er sofort den Verrat der Rechtsstaatlichkeit. Das ist für mich schlichtweg unglaubwürdig. Es zeigt aber mir eindeutig auf, dass das SRF sehr exzeptionalistisch veranlagt ist, was aber nicht sein darf, um nochmals auf ihre publizistische Leitlinien zu verweisen.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für «Heute Morgen» antwortete Herr Fredy Gsteiger, stellvertretender Chefredaktor von Radio SRF, zugleich Autor des beanstandeten Beitrags:

«Besten Dank für die Gelegenheit, Stellung zu nehmen zur Beanstandung von Herrn X. Herr X kritisiert zum einen, wir hätten in der Berichterstattung über die Wiedererteilung des Stimmrechtes an die russische Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates nicht zugleich die Vorgeschichte der Annexion der Krim thematisiert. Zum andern, unsere Berichterstattung über die Krise am Persischen Golf habe die US-Anschuldigungen an die Adresse des Irans verteidigt.

Zu Punkt eins: Es ist zwar richtig, dass die Annexion der Krim eine Vorgeschichte hat. Oder gar mehrere Vorgeschichten. In der kurzen Berichterstattung über die Entscheidung im Europarat zu Russland (und in anderen Beiträgen zum selben Thema in den vergangenen Wochen) ging es jedoch nicht um diese, vielmehr um Russlands Rolle im Europarat. (Das Krim-Thema haben wir hingegen in zahlreichen anderen tagesaktuellen, historischen oder hintergründigen Beiträgen in den vergangenen Jahren ausführlich behandelt.) Im Zusammenhang mit der Aktualität aus Strassburg konnte es jedoch unmöglich darum gehen, erneut das gesamte russisch-ukrainische Spannungsverhältnis der vergangenen Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte aufzuarbeiten. Tatsache ist, was auch Herr X nicht bestreitet, dass die Krim-Annexion das Klima im Europarat gegenüber Russland vergiftete. Nachdem Moskau keine Konzessionen machte und an der Krim festhält, wurde Russland in der Parlamentarischen Versammlung das Stimmrecht entzogen. Worauf Russland seine Beitragszahlungen an die Organisation einstellte und gar mit dem Austritt drohte. In diesem Frühsommer wurde nun zuerst vom Ministerrat des Europarates und anschliessend von der Parlamentarischen Versammlung entschieden, Russland wieder die vollen Mitgliedschaftsrechte zu gewähren. Wiederum ohne dass der russischen Regierungen irgendwelche Zugeständnisse abverlangt wurden.

Während die EU primär eine (Wirtschafts-)Interessengemeinschaft ist und die Nato eine Sicherheitspartnerschaft, ist der Europarat in erster Linie eine Wertegemeinschaft. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte stehen hier im Zentrum. Wenn also gerade diese Organisation darauf verzichtet, auf die Rechtmässigkeit zu pochen und letztlich eine klare Völkerrechtsverletzung hinnimmt, dann gibt sie damit zentrale Prinzipien preis und verkauft so ihre Seele – wie es in der Debatte im Rat vielfach und auch in unserer Berichterstattung ausgedrückt wurde.

Die Annexion eines Teils eines anderen Landes ist ein schwerwiegender Verstoss gegen das Völkerrecht. Kommt hinzu, dass es vor der Annexion keinerlei gravierenden Menschenrechtsverletzungen durch die Ukraine auf der Krim gab. Hätte es diese gegeben, würde man Russland wohl zumindest ‘mildernde Umstände’ für die Annexion zubilligen. Selbst dann bliebe sie aber illegal, da das internationale Recht richtigerweise äusserst hohe Hürden aufstellt für eine völkerrechtskonforme militärische Einmischung eines Landes in einem anderen. Der einzige legale Weg für eine russische Einmischung auf der Krim hätte darin bestanden, dass sich Moskau vom Uno-Sicherheitsrat mit Verweis auf die Schutzverantwortung (‘Responsibility to Protect’) ein Mandat hätte erteilen lassen.

Interessant und wichtig ist auch, dass im Europarat selber praktisch niemand die Wiederherstellung der vollen Rechte für Russland mit einer Absolution für die Krim-Annexion verbunden hat. Im Gegenteil: Sowohl im Ministerrat als auch in der Parlamentarischen Versammlung wurde diese nach wie vor und zum Teil scharf kritisiert. Man gestand sich lediglich ein, dass man die unangenehme Wahl zwischen zwei Übeln hatte und sich dann dafür entschied, die volle Wiederaufnahme Russlands in den Europarat als das kleinere zu betrachten.

Es gab in der Debatte über Russlands Mitgliedschaft im Europarat zwei Lager: Das eine – vor allem die Ukrainer selber, andere osteuropäischen Vertreter und die Briten pochten darauf, die Prinzipien hochzuhalten und der russischen Delegation das Stimmrecht weiterhin zu verweigern. Die anderen, angeführt von deutschen, französischen und der Mehrheit der Schweizer Abgeordneten plädierten hingegen dafür, aus pragmatischen Gründen, im Interesse der russischen Bürgerinnen und Bürger (und ein bisschen wohl auch im Interesse des Budgets des Europarates) Russland wieder die vollen Rechte zu gewähren. Dieses Spannungsfeld haben wir in unserer Berichterstattung zu dem Thema abgebildet und insofern beide Positionen, um die es hier ging, sichtbar gemacht.

Als Hauptargument führten die Vertreter des zweiten Lagers an – was wir in unserer Berichterstattung über die Europarats-Krise mehrfach betonten -, dass man den russischen Bürgern nicht die Möglichkeit entziehen wollte, an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gelangen. Man gewichtete also diese Überlegungen stärker als die Prinzipien. Das mag realpolitisch vernünftig sein – wir selber haben nach der Entscheidung des Ministerrates im Juni genauso argumentiert -, es kratzt aber an der Glaubwürdigkeit des Europarates.

Zum zweiten Punkt: Hier halten wir die Darstellung von Herrn X schlicht für falsch. Wir haben zu keinem Zeitpunkt die US-Darstellung einfach übernommen. Wir haben hingegen vielfach betont, dass in manchen Punkten Aussage gegen Aussage steht und eine abschliessende Beurteilung (noch) nicht möglich ist.

Dazu zwei Beispiele: Im Fall der abgeschossenen US-Drohe ist ein Teil der Sachlage klar. Sie wurde vom Iran abgeschossen, was in Teheran sofort bestätigt wurde. Hier decken sich ausnahmsweise die US- und die iranische Darstellung. Offen ist, ob die Drohne über iranischem Hoheitsgebiet abgeschossen wurde oder im internationalen Luftraum. Wir haben in zahllosen Nachrichtenmeldungen und in Berichten stets deutlich gemacht, dass diese Frage noch nicht geklärt ist.

Im Fall der Angriffe auf Schiffe haben wir ebenfalls zu keinem Zeitpunkt behauptet, die amerikanische Darstellung sei die richtige. Es gibt in dieser Frage hingegen einen Bericht an den Uno-Sicherheitsrat, über den wir berichtet haben. Der Untersuchungsbericht kommt zum Ergebnis, dass aufgrund der Komplexität der Operation ein staatlicher Akteur dahinterstecken muss. Das deutet auf den Iran, denn viele andere Staaten kommen, mangels Interesse an einer solchen Attacke, gar nicht infrage. Und dass Saudi-Arabien oder die USA im Sinn einer Vernebelungsaktion dahinterstecken, ist zwar nicht ausgeschlossen, aber auch nicht sehr wahrscheinlich. Worin bestünde der Zweck, ausser den Iran anzuschwärzen. Was diese Staaten aber ohnehin tun, einfach mit anderen Begründungen. Wir machten ebenfalls transparent, dass für den Untersuchungsbericht Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate und Norwegen verantwortlich zeichnen. Während man in den ersten beiden Fällen eine anti-iranische Darstellungsweise durchaus vermuten kann – worauf wir explizit hinwiesen -, ist eine solche zumindest Norwegen nicht zu unterstellen. Norwegen ist ein demokratischer Rechtsstaat von hohem Renommee und verfügt aussenpolitisch über einen hervorragenden Ruf, den es kaum aufs Spiel setzen dürfte mit der Unterschrift unter einen unseriösen Untersuchungsbericht. Es spricht also nichts dagegen, diesen Bericht ernstzunehmen. Gleichwohl verzichteten wir selbstverständlich darauf, ihn zuzuspitzen auf die weltweit in unzähligen, auch in durchaus seriösen Medien zu lesende Aussage, der Iran sei der Schuldige an den Angriffen auf Schiffe.

Recht und Rechtsstaatlichkeit sind in unserer Berichterstattung ein zentrales Kriterium, egal um welches Land, um welche Akteure es konkret geht. Den völlig aus der Luft gegriffenen und sachwidrigen Vorwurf, ich selber betreibe Kriegstreiberei, weise ich entschieden zurück und empfinde ihn als grobe Beleidigung.

Noch eine Bemerkung zu Herrn Xs Forderung, unsere Berichterstattung müsse völlig meinungsfrei sein. Eine solche Forderung widerspricht der Pressefreiheit, auf die sich auch ein Service-Public-Medienunternehmen berufen kann. In unseren Nachrichten achten wir auf eine nüchterne, streng sachliche Darstellung. In Newsanalysen, Reportagen und Gesprächen fliesst jedoch die Beurteilung der Autorin, des Autors fast immer und legitimerweise ein. Unser Auftrag besteht nicht nur darin, reine Sachinformationen zu verbreiten, sondern ebenso sehr, die wichtigen Nachrichten zu gewichten, einzuordnen, zu analysieren. Auch da sind wir bestrebt, nicht einfach persönliche Meinungsäusserungen zu publizieren, sondern diese zu begründen. Das heisst: Darzustellen, auf welche Informationen, auf welche Darstellungen wir uns stützen und worin unsere Überlegungen bestehen. Dabei können wir nicht erwarten, dass alle unsere Einschätzungen teilen.

Wir bitten Sie deshalb, sehr geehrter Herr Blum, die Beanstandung von Herrn X abzulehnen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Eine Radiosendung, die im Zeichen der Aktualität steht, ist kein Geschichtsbuch. Sie kann nicht jedes Mal bei Adam und Eva oder bei den Tataren oder bei Nikita Chruschtschow beginnen. Der Europarat debattierte nicht über die Annexion der Krim und ihre Vorgeschichte, er debattierte darüber, ob die Sanktion, die er wegen der Annexion der Krim gegen Russland verfügt hatte, nämlich den Entzug des Stimmrechts für die russische Delegation, wieder zurücknehmen soll. Fredy Gsteiger spiegelte die Debatte und den Entscheid in einem analytischen Bericht, und in einen analytischen Bericht dürfen auch Wertungen einfliessen. Es waren übrigens nicht einfach Wertungen des Autors, sondern solche, die in der Debatte fielen: Es waren die letztlich unterlegenen Gegner der Rückgabe des Stimmrechts an die Russen, die argumentierten, auf diese Weise verkaufe der Europarat seine Seele. So stand die Versammlung in der Tat vor dem Dilemma, entweder ihre Seele zu verkaufen oder ihre Existenz zu sichern, da Russland mit der Rückkehr als stimmberechtigtes Mitglied seine Beiträge nachzahlen muss.

Die Mitglieder des Europarates sind auf Werte verpflichtet. Die völkerrechtswidrige Annexion eines Teils eines anderen Mitgliedstaates ist ein Verstoß gegen diese Werte. Wenn der Europarat einen solchen Verstoß letztlich nicht mehr sanktioniert, dann verliert er an Glaubwürdigkeit. Das hat Fredy Gsteiger zu Recht 2unterstrichen. Er hat aber auch die Gründe für den getroffenen Entscheid genannt: Nur dann, wenn Russland vollwertiges Mitglied ist, ist es der Europäischen Menschenrechtskonvention unterstellt, und nur so können russische Bürgerinnen und Bürger vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen. Wie bedeutsam das ist, zeigt sich gegenwärtig in der Türkei. Kommt dazu, dass auch andere Mitgliedsländer die Prinzipien des Europarates nicht einhalten und dass in der Diplomatie der «Wandel durch Annäherung» oft erfolgreicher ist als die harte Abgrenzung mit Hilfe von Sanktionen. Die Schweiz war übrigens 1996 ein starker Befürworter der Aufnahme Russlands in den Europarat, vor allem in der Person von Nationalrat Ernst Mühlemann (FDP), den man auch als selbsternannten «Schatten-Außenminister» bezeichnete.

Aus Ihrer Beanstandung lässt sich einmal mehr entnehmen, dass Sie von SRF eine Berichterstattung erwarten, die kritisch ist gegenüber den USA und der EU, aber unkritisch gegenüber Russland (und gegenüber Iran und gegenüber Syrien). Das kann aber nicht die Devise von SRF sein. Die Devise lautet vielmehr: Gleichermaßen kritisch gegenüber allen. Das wird von SRF auch so praktiziert (kleine Fehler im Einzelfall vorbehalten).

Am meisten erschreckt, ja empört hat mich, dass Sie Herrn Gsteiger der Kriegstreiberei bezichtigen. Dieser schwere Vorwurf ist durch nichts belegt. Er ist verleumderisch. Sie sollten sich schleunigst entschuldigen. Ihre Beanstandung kann ich nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüsse,
Roger Blum, Ombudsmann


[1] https://www.srf.ch/play/radio/popupaudioplayer?id=55692360-738d-4c8f-a19d-c98b6b851ba5

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