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«10 vor 10»-Beitrag «Kroatien schickt Migranten weiter nach Bosnien zurück» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 24. Juli 2019 beanstandeten Sie die Sendung «10 vor 10» (Fernsehen SRF) vom 23. Juli 2919 und dort den Beitrag «Kroatien schickt Migranten weiter nach Bosnien zurück».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Der Beitrag ist politisch einseitig links und unausgewogen. Ein von SRF durchgeführtes Interview mit der kroatischen Präsidentin Kolinda Grabar-Kitarovich[2] wurde gar nicht erst in Erwägung gezogen: Sie sagte folgendes: <Wir reden über illegale Migranten, die versuchen, illegal die Grenze nach Kroatien zu überqueren und die Polizei schiebt sie nach Bosnien-Herzegowina ab>. Weiter sagte sie wortwörtlich:<Denn es gibt ja offene Grenzübergänge die offen sind für alle die nach Kroatien kommen und ein Asylgesuche stellen wollen>. Der Beitrag von SRF suggeriert, dass Kroatien einfach alle Flüchtlinge zurückschiebt. Es wird nicht erwähnt, dass nach Kroatien illegal Einreisende in Kroatien gar kein Asylgesuch stellen wollen sondern nur illegal durchreisen. Würden Sie nämlich ein Gesuch einreichen, wäre dann auch Kroatien dafür verantwortlich. Tatsache ist hingegen, dass diese illegal Durchreisenden in ein ihnen genehmen Land in Europa in Asylgesuch stellen wollen. Dies ist die Quintessenz. SRF blendet aus, dass sämtliche Asylsuchende die Möglichkeit hätten an einem offiziellen Grenzübergang ein Asylgesuch zu stellen. Man sucht lieber den Skandal mit Jöö-Effekt. Die Berichterstattung ist schlicht skandalös und manipulativ! Der ganze Rest der Berichterstattung bleibt reine Spekulation! Steuergelder und Billag Einnahmen zu verwenden für solchen Journalismus ist einfach eine Sauerei.“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für «10 vor 10» antworteten Herr Christian Dütschler, Redaktionsleiter, und Frau Corinne Stöckli, Fachspezialistin SRF:

«Herr X beanstandet den Sendeschwerpunkt ‘Kroatien schickt Migranten weiter nach Bosnien zurück’, den wir in der Sendung 10vor10 vom 23. Juli 2019 ausgestrahlt haben.

SRF hat Mitte Mai in der Sendung «Rundschau» als erstes Medium einen Videobeweis erbringen können, dass die kroatische Polizei illegale Push-Backs durchführt, also illegale Migranten ohne Verfahren und oftmals unter erheblicher Gewaltanwendung über die grüne Grenze zurückschafft. Dies widerspricht dem «non refoulement»-Prinzip gemäss internationalem und auch europäischem Recht.

Der beanstandete Sendungsschwerpunkt hat dieses brisante Thema in der Sendung 10vor10 zwei Monate später nochmals aufgegriffen, dieses Mal mit Fokus auf die Rolle der Schweiz. Der Sendungsschwerpunkt bestand aus zwei Teilen: Aus einer Reportage über die aktuelle Situation an der Grenze zwischen Kroatien und Bosnien-Herzegowina und aus einem Bericht, der thematisierte, wie weit die Push-Backs an der kroatischen Grenze System haben und wie weit die Schweiz für die Türsteher-Dienste Kroatiens als Profiteurin eine Mitverantwortung trägt.

Der Beanstander findet unsere Berichterstattung ‘skandalös und manipulativ’. ‘Steuergelder und Billag Einnahmen zu verwenden für solchen Journalismus’ sei ‘einfach eine Sauerei’. Gerne nehmen wir zu den kritisierten Punkten Stellung.

1. Vorwurf: Der Beitrag sei politisch einseitig links und unausgewogen

Der Beanstander meint, der Beitrag sei ‘politisch einseitig links und unausgewogen.’ Damit sind wir nicht einverstanden.

Der beanstandete Sendungsschwerpunkt bestand aus zwei Teilen. Im ersten Teil zeigten wir mittels einer Reportage die Situation der illegalen Migranten an der Grenze zwischen Kroatien und Bosnien auf. Zu Wort kam zweimal ein Anwohner, der seine persönlichen Beobachtungen und Begegnungen mit den illegalen Migranten schilderte. Zudem äusserten sich zwei illegale Migranten, die der SRF-Reporterin erzählten, wie die kroatische Polizei mit ihnen umgegangen sei.

Im zweiten Teil der Berichterstattung gingen wir zuerst der Frage nach, ob die illegalen Push-Backs System haben. Dazu interviewten wir die kroatische Ombudsfrau für Menschenrechte Lora Vidović, welche das Vorgehen der Polizei kritisierte, sowie den Präsidenten der Polizeigewerkschaft SPH, Dubravko Jagić. Wir haben dabei bewusst einen regierungsnahen Polizeivertreter befragt, um der Thematik auch im innerkroatischen Diskurs gerecht zu werden. Jagić wies die Gewaltvorwürfe klar von sich. Wörtlich sagte er im Beitrag:

<Es gibt natürlich keine Schläge, kein Wegnehmen ihrer Mobiltelefone, ihres Geldes. Ich meine: Wie soll die Polizei Gesetze umsetzen, wenn sie nicht selbst dem Gesetz folgt? Das sind pure Verleumdungen, das ist nicht gut, denn die Polizei ist da, um die Menschen zu schützen, ihnen zu dienen, und nicht diese Dinge zu tun, für die wir nun sinnlos und grundlos beschuldigt werden.>

Dann verwies unser Bundeshausredaktor in einem In-Statement auf die Frage nach der Verantwortung der Schweiz und auf eine hängige Interpellation dazu von SP-Nationalrätin Samira Marti. Diese kam im Anschluss ebenfalls zu Wort. Im Beitrag sagte Samira Marti wörtlich:

<Ich habe den Bundesrat gefragt, was in Kroatien passiert, weshalb Menschen auf der Flucht offenbar nicht immer Zugang zum Rechtssystem und zum Asylverfahren haben, und ich finde: der Bundesrat muss da Stellung nehmen, weil es ist nicht nur eine Staatsgrenze, sondern eben auch eine europäische Grenze>.

Schliesslich wurden im Beitrag auch noch zwei schriftliche Aussagen von Bundesrätin Karin Keller-Suter zitiert:

<Die Schweiz setzt sich (...) mit Nachdruck dafür ein, dass ein effektiver Grenzschutz nicht zu Lasten der internationalen und europäischen Menschenrechtsnormen gehen darf.>

<Kroatien betont, dass sich die kroatische Polizei an die geltenden Gesetze und Normen hält.>

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass wir in unserer Berichterstattung durchaus verschiedene Standpunkte aufgezeigt haben. Es handelt sich hier nicht um einen Beitrag im Vorfeld einer Abstimmung, bei dem Pro und Contra zwingend gleichwertig zu Wort kommen müssen. Vielmehr handelt es sich beim ersten Beitrag um eine Reportage, welche die Verhältnisse vor Ort abbildete, und beim zweiten Beitrag um einen Bericht, der die illegalen Push-Backs thematisierte und die Frage nach der Verantwortung der Schweiz stellte und dabei verschiedene Exponenten zu Wort kommen liess. Wir sind der Meinung, dass unsere Berichterstattung keineswegs ‘politisch einseitig links und unausgewogen’ war, sondern ein akkurates Bild der Situation vor Ort gab und verschiedene Perspektiven zum Vorwurf der systematischen Gewalt gegen illegale Migranten durch die kroatische Polizei aufgezeigt hat.

2. Vorwurf: Beitrag blende aus, dass alle Migranten in Kroatien ein Asylgesuch stellen könnten, und suggeriere, dass Kroatien alle Flüchtlinge zurückschiebe.

Bereits ganz am Anfang des Sendungsschwerpunktes wurden die Zuschauer und Zuschauerinnen in der Anmoderation mit Hilfe einer Grafik an den Ort des Geschehens geführt, nämlich nach Velika Kladusa. Wörtlich sagte der Moderator:

<Jetzt ist ‘Rundschau’-Reporterin Nicole Vögele erneut an die Grenze gefahren. Nach Velika Kladusa, wo täglich Menschen versuchen, auf EU-Boden zu gelangen. Was sie dort erleben, zeigt die Reportage.>

In der Reportage ist schon beim ersten Bild erkennbar, dass es sich um eine grüne Grenze und nicht etwa um einen offiziellen Grenzübertritt handelt. Im weiteren Verlauf dokumentierte die Reportage schliesslich die illegalen Push-Backs an der grünen Grenze zwischen Kroatien und Bosnien-Herzegowina.

Der Beanstander kritisiert nun, es werde <nicht erwähnt, dass nach Kroatien illegal Einreisende in Kroatien gar kein Asylgesuch stellen wollen, sondern nur illegal durchreisen.> Das sehen wir anders.

Ausgangspunkt unserer Berichterstattung war die Tatsache, dass in der Schweiz die Zahl der Asylgesuche sinkt, weil Länder wie Kroatien die Flüchtlinge gar nicht erst durchlassen. Bereits in der Anmoderation wurde das deutlich gemacht:

In der Schweiz sinken die Zahlen bei Asylgesuchen, laut wird über die Schliessung von Unterkünften nachgedacht. Grund ist nicht etwa, dass weniger Menschen vor Not und Krieg fliehen. Grund ist, dass die Staaten an der EU-Aussengrenze faktisch unsere Türsteher sind. Italien, Ungarn, oder Kroatien.

Dem Publikum war also von Beginn weg klar: In der Schweiz hat es weniger Asylsuchende, WEIL Länder wie Kroatien als Türsteher fingieren. Die vom Beanstander festgehaltene <Tatsache, dass diese illegal Durchreisenden in einem ihnen genehmen Land ein Asylgesuch stellen wollen>, wird also nicht etwa ausgeblendet, sondern ist gerade die Prämisse unserer journalistischen Fragestellung. Gerade weil die Schweiz vom Vorgehen Kroatiens letztlich profitiert, stellt sich die Frage der Mitverantwortung und der Einhaltung menschenrechtlicher Standards erst recht. Dies machte unser Bundeshausredaktor in seinem In-Statement im Beitrag deutlich. Wörtlich sagte er:

<Denn die Türsteher an den EU-Aussengrenzen erledigen ihren Job effektiv. Auch im Interesse der Schweiz. So stellt sich die Frage: Welche Verantwortung trägt die schweizerische Politik für den Umgang mit illegalen Migranten, die ihr Glück in der europäischen Wohlstandszone suchen wollen?>

Anders als der Beanstander meint, wird aus dem Beitrag also durchaus klar, dass es nicht das primäre Ziel der illegalen Migranten ist, in Kroatien Asyl zu erhalten – sondern vielmehr Kroatien illegal zu passieren, um in Ländern wie der Schweiz Asyl zu beantragen.

Der Beanstander meint weiter, der Beitrag suggeriere, dass «Kroatien einfach alle Flüchtlinge zurückschiebt». Damit sind wir nicht einverstanden.

Wir haben in unserer Berichterstattung jeweils explizit von «illegalen Migranten» gesprochen - was diejenigen ausschliesst, die regulär Asyl beantragen. Weil im Zentrum unserer Berichterstattung diese illegalen Migranten standen, haben wir auch nicht an einem regulären Grenzposten gefilmt, sondern sind den Wegen im «bosnischen Niemandsland» bis über die kroatische Grenze gefolgt. Dem Publikum war also klar, dass es hier um Migranten geht, die illegal über die grüne Grenze nach Kroatien und weiter in Länder wie die Schweiz wollen.

Selbstverständlich gibt es auch Migranten, die in Kroatien regulär Asyl beantragen und dortbleiben möchten. Kroatien ist in diesen Fällen aber nicht in der Rolle des ‘Türstehers’ wie in unserer Berichterstattung, sondern das eigentliche Ziel der Migranten. Im Beitrag sagt Nationalrätin Samira Marti dazu:

<Ich habe den Bundesrat gefragt, was in Kroatien passiert, weshalb Menschen auf der Flucht nicht immer Zugang zum Rechtssystem und zum Asylverfahren haben. (...)>

Sie machte also deutlich, dass es wohl Migranten gibt, die Zugang zum Rechtssystem haben und von einem regulären Asylverfahren profitieren - aber eben auch die anderen. Und um diese ging es gerade in unserer Berichterstattung. Wir haben nicht etwa die Flüchtlingspolitik Kroatiens im Allgemeinen beleuchtet, sondern den Fokus von Beginn weg klar auf die illegalen Migranten gesetzt, bei denen Kroatien mittels illegaler Push-Backs, so der Vorwurf, eigentliche ‘Türsteher-Dienste’ wahrnimmt, wie wir im Beitrag verschiedentlich erwähnt haben. Wir suggerieren im Beitrag also keineswegs, dass <Kroatien einfach alle Flüchtlinge zurückschiebt>.

Der Beanstander verweist zudem auf ein Interview, dass SRF mit der kroatischen Präsidentin Kolinda Grabar-Kitarović geführt hatte. Er ist offenbar der Meinung, dass wir bestimmte Aussagen daraus in unserem Beitrag hätten verwenden sollen. Dieses Interview war zum Zeitpunkt der Sendung rund zwei Wochen alt und wurde bereits in der Tagesschau zweimal ausgestrahlt, nämlich am 9. Juli und am 14. Juli 2019. Die vom Beanstander erwähnte Passage lautete wörtlich:

Frage Reporter:
«Meine Kollegen haben illegale Push-Backs der kroatischen Polizei gefilmt. Wie reagieren Sie auf diesen Bericht?»

Kolinda Grabar-Kitarović, Präsidentin Kroatien:
«Illegale Push-Backs? Weshalb denken Sie, dass sie illegal sind? Wir reden über illegale Migranten. Leute, die illegal nach Kroatien kommen wollen und die Polizei schickt sie zurück nach Bosnien-Herzegowina. Denn es gibt ja offene Grenzübergänge, die offen sind für alle, die nach Kroatien kommen und ein Asylgesuch stellen wollen.»

Die Präsidentin stellt sich also auf den Standpunkt, dass die Rückschiebungen illegaler Migranten kein Problem sei. Im Beitrag kommt diese Position auch im Brief von Karin Keller-Suter zum Ausdruck. Aus dem Brief zitierten wir im Beitrag wörtlich wie folgt:

«Kroatien betont, dass sich die kroatische Polizei an die geltenden Gesetze und Normen hält.»

Auch der Präsident der Polizeigewerkschaft stellte im Beitrag die illegalen Aktionen in Abrede. Zudem zeigten wir auf, dass die kroatische Präsidentin vor allem auf die offiziellen Grenzen verweist, wo alles in Ordnung scheint. Wörtlich hiess es im Beitrag:

Das Thema ist hochpolitisch: Die kroatische Präsidentin kämpft um ihre Wiederwahl – auch mit ihrer Rolle als EU-Türsteherin. Hier führt sie eine Gruppe Journalisten an die Grenze zu Bosnien. Botschaft: Alles bestens.

Der Standpunkt der kroatischen Präsidentin wird im Beitrag sinngemäss also erwähnt. Ein bereits zweimal ausgestrahltes, zwei Wochen altes Interview mit der kroatischen Präsidentin in unseren Beitrag zu integrieren, war also keineswegs zwingend.

Festzuhalten ist hier, dass auch illegale Migranten ein Recht auf ein rechtsstaatliches Vorgehen haben. Oftmals bitten die illegalen Migranten zudem in dem Moment, in dem sie von der kroatischen Polizei aufgegriffen werden, offenbar sehr wohl um Asyl (vergleiche den Rundschau-Beitrag vom 15. Mai 2019). Trotzdem werden viele ohne Asylverfahren zurück nach Bosnien-Herzegowina verwiesen. Dabei wird offenbar in zweifacher Hinsicht Recht gebrochen: Erstens wird den illegalen Migranten so ein rechtsstaatliches Verfahren verwehrt und zweitens findet die Rückweisung oftmals unter Verwendung von roher Gewalt statt. Unser Beitrag ging der Frage nach, ob dieses Vorgehen System hat und von oben abgesegnet ist und welche Verantwortung die Schweiz dafür trägt. Uns vorzuwerfen, wir suchten bei dieser Berichterstattung ‘den Skandal mit Jöö-Effek’», mutet angesichts der schweren Menschenrechtsverletzungen, die zur Debatte stehen, zynisch an.

Fazit

Im Zentrum unseres Beitrages standen die illegalen Migranten, die über die grüne Grenze via Kroatien in andere europäische Länder gelangen wollen. Dies haben wir bereits in der Anmoderation und an verschiedenen Stellen im Beitragstext deutlich gemacht. Trotz ihres illegalen Vorgehens haben die illegalen Migranten ein Recht auf ein rechtstaatliches, möglichst gewaltfreies Vorgehen seitens Kroatiens. Der Beitrag hat aufgezeigt, dass Kroatien diesem Recht oft nicht Rechnung trägt, dass sogenannte illegale Push-Backs stattfinden. Zudem ist der Beitrag der Frage nachgegangen, wie weit diese mit System und innerhalb der Befehlskette der kroatischen Polizei stattfinden – und wie weit die Schweiz eine Mitverantwortung trägt. Dabei haben wir sachlich korrekt berichtet und verschiedenen Perspektiven aufgezeigt. Von einer ‘skandalösen’ und ‘manipulativen’ Berichterstattung kann keine Rede sein. Wir bitten Sie deshalb, die Beanstandung nicht zu unterstützen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Kroatien nimmt eine wichtige Aufg abe wahr: Als eines der Länder an der EU-Aussengrenze reguliert es den Flüchtlingsstrom auf der Balkanroute, auch im Interesse der Schweiz, die Mitglied des Schengen-Verbundes ist. Dabei ist Kroatien mit vielen illegalen Migranten konfrontiert, die wahrscheinlich nicht alle einen echten Fluchtgrund haben, der dazu führen würde, dass die Betroffenen einen Anspruch auf Asyl geltend machen können. Um dies festzustellen, müsste es rechtsstaatliche Verfahren geben, damit die Migranten entweder ausgeschafft, an einen europäischen Drittstaat überstellt, vorläufig aufgenommen oder definitiv aufgenommen werden. Und hier offenbart sich das Problem: Kroatien umgeht diese Verfahren und schafft illegal Eingewanderte ohne Federlesens brutal aus, und das ist ebenfalls illegal. Offiziell sagen die kroatischen Verantwortlichen, dass es das nicht gebe, auch die Präsidentin, die entweder nichts davon weiß oder es vertuscht und deckt. In solchen Situationen kommt investigativer Journalismus ins Spiel, und man sollte «Rundschau, «Tagesschau» und «10 vor 10» nicht tadeln, sondern dafür loben, dass sie solch rechtswidriges Verhalten eines europäischen Staates dokumentieren. Der Bericht von «10 vor 10» war keineswegs einseitig, sondern differenziert. Er verstieß gegen keine Vorschriften des Radio- und Fernsehgesetzes, und deshalb kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/fokus-kroatien-schickt-migranten-weiter-nach-bosnien-zurueck?id=dbafdfa5-9b81-4665-9c66-083cf3cde50a ; https://www.srf.ch/news/international/migration-auf-der-balkanroute-asyl-tuersteher-fuer-die-schweiz

[2] https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/bundesrat-empfaengt-kolinda-grabar-kitarovi?id=5d84e1d3-c368-4631-a775-6e0451aec5dc)

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