Wahlzettel und Urne, schwarze Überschrift "Wahlen 19"
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Radio SRF 4 News- und SRF News-Beitrag «Voter-Button: Top oder Flop?»/«Nun will Facebook auch von Schweizern wissen, ob sie wählen gehen» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 5. Oktober 2019 beanstandeten Sie die Berichte auf SRF News und Radio SRF 4 News vom 3. Oktober 2019 über den Facebook-Voter-Button zu den eidgenössischen Wahlen.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Im Beitrag wird suggeriert, dass einzig Datenschutzaspekte gegen dieses Manipulationsinstrument sprechen und als ob das noch nicht genug wäre erdreistete man sich das Facebook PR gelaber zu wiederholen, ohne es zu kritisieren. Mit diesem Votebutton kann Zuckerberg jede Wahl auf der Welt entscheiden. Der Artikel ist sehr tendenziös und wirkt so als ob SRF keinen Fick auf unsere Demokratie gibt bzw. einfach nicht versteht worum es geht.“

B. Ich bat SRF-Digitalredaktor Jürg Tschirren, der das Interview für Radio SRF 4 News gab und damit die Grundlage für den Artikel auf SRF News bot, um eine Stellungnahme. Er schrieb:

<Im Beitrag wird suggeriert, dass einzig Datenschutzaspekte gegen dieses Manipulationsinstrument sprechen und als ob das noch nicht genug wäre erdreistete man sich das Facebook PR gelaber zu wiederholen, ohne es zu kritisieren.>

«Tatsächlich werden im Beitrag vor allem Aspekte des Datenschutzes genannt, die gegen Facebooks Vote-Button sprechen. Dabei stütze ich mich auf den im Tagesanzeiger zitierten Sprecher des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten. Dessen Einschätzung, der Button sei ‘per se nicht illegitim’, wird im Beitrag zitiert; ebenso die Kritik, dass unklar sei, wie Facebook die dank dem Button erhobenen Daten verarbeite. Natürlich gibt es abseits des Datenschutzes weitere Aspekte, die gegen den Einsatz eines solchen Buttons sprechen können. Dabei handelt es sich meiner Meinung nach aber um Befürchtungen, die bisher durch keine konkreten Tatsachen gedeckt sind. In der Absicht, meinen Beitrag möglichst neutral zu halten, habe ich mich darauf nicht eingelassen. An keiner Stelle wird im Beitrag aber ‘Facebook PR Gelaber’ wiederholt, alleine schon deshalb, weil mir zum Vote-Button nie PR-Unterlagen von Facebook vorgelegen haben.»

<Mit diesem Votebutton kann Zuckerberg jede Wahl auf der Welt entscheiden.>

«Diese Einschätzung teile ich nicht und ich denke, ich habe meine Sicht der Dinge im Beitrag auch mit Beispielen klar gemacht. So hat die Einführung des Vote-Buttons im US-Bundesstaat Minnesota z.B. nicht zu einer grösseren Wahlbeteiligung geführt, der Button blieb dort also anscheinend wirkungslos.

In anderen US-Bundesstaaten lässt sich dasselbe beobachten, was die Behauptung, Facebook könne dank des Buttons ‘jede Wahl der Welt entscheiden’, in ihrer Absolutheit widerlegt.

In der Beanstandung wird eine möglichst kritische Haltung gegenüber Facebook gefordert. So eine Position lässt sich nicht mit einem Beitrag vereinbaren, der eine realistische Einschätzung dessen liefern soll, was Facebooks-Voter-Button bewirken kann. Und so eine Position steht auch den publizistischen Leitlinien von SRF gegenüber, die festhalten, dass wir uns mit keiner Sache gemein machen sollen, auch nicht mit einer guten.»

<Der Artikel ist sehr tendenziös und wirkt so als ob SRF keinen Fick auf unsere Demokratie gibt bzw. einfach nicht versteht worum es geht.>

«Im Hinblick auf das Oben gesagte möchte ich noch einmal festhalten, dass es mir in meinem Beitrag gerade nicht darum gibt, tendenziös zu sein – weder in die eine noch in die andere Richtung.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Beiträge. Es besteht kein Zweifel, dass Facebook mächtig ist und Einfluss ausübt. Es ist auch unbestritten, dass Facebook durch einen Voter-Button neue Wählerinnen und Wähler zur Stimmabgabe motivieren kann. Damit kann Facebook das Wahlergebnis allenfalls beeinflussen. Nur: Das kann auch jeder andere Effekt, der durch eine Mobilisierung zustande kommt und die von einer Partei, einer Lobby, einer Kirche, einem Medium, einer sozialen oder ökologischen Bewegung ausgeht. Und: Unter den Facebook-Nutzern in der Schweiz ist die Klientel der SVP stark wie die aller anderen Parteien zusammen, gleichzeitig ist ein Drittel der Facebook-Nutzer zwischen 20 und 30 Jahren alt, und in dieser Altersgruppe haben vor allem grüne Ideen Anhang. Die bisherigen Effekte in anderen Ländern waren relativ schwach.

Wahlen und Abstimmungen können digital vor allem dann leicht beeinflusst werden, wenn es um einen Zweikampf (z.B. Clinton vs. Trump) oder um einen Ja-/Nein-Entscheid geht. In der Schweiz sind Volksabstimmungen oder zweite Wahlgänge von Ständeratswahlen verlockend dafür. Die Proporzwahlen für den Nationalrat, die letztlich in den 26 Kantonen entschieden werden und bei denen nicht einfach Parteien angekreuzt, sondern Stimmen - durch Kumulieren und Panaschieren oft in der Form eines farblich wilden Flickenteppichs - für Personen vergeben werden und bei denen große Teile der Wahlberechtigten vorzeitig brieflich stimmen, eignen sich hingegen weniger. Darum teile ich die realistische Einschätzung von Herrn Tschirren.

Kommt dazu, dass ich letztlich nur beurteilen muss, ob die Beiträge auf Radio SRF 4 News und auf der Online-Plattform SRF News das Publikum manipuliert haben oder ob es sich frei eine eigene Meinung bilden konnte. Ich sehe keinen Beleg dafür, dass das Publikum angelogen oder in die Irre geführt wurde. Die wesentlichen Fakten wurden präsentiert. Ich kann deshalb Ihre Beanstandung nicht unterstützen. Und Ihre Bemerkung, «dass SRF keinen Fick auf die Demokratie gibt», muss ich doppelt zurückweisen: Erstens stört mich die vulgäre Sprache. Und zweitens hat SRF mit über 200 Radio- und Fernsehsendungen und nochmals Dutzenden von Online-Dossiers und -Beiträgen zu den eidgenössischen Wahlen 2019 den Tatbeweis abgelegt, dass dem Sender die Demokratie am Herzen liegt.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/news/schweiz/wahlen-2019/voter-button-nun-will-facebook-auch-von-schweizern-wissen-ob-sie-waehlen-gehen

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