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«Rundschau»-Beitrag «Geschäft mit dem Hass» beanstandet

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Mit Ihrer Mail vom 24. September 2019 beanstandeten Sie die Sendung «Rundschau» (Fernsehen SRF) vom 4. September 2019 und dort den Beitrag «Geschäft mit dem Hass».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Grundsätzlich empfand ich diesen Beitrag subjektiv gesehen, sehr an den Haaren herbeigezogen und konstruiert und es wurden auf Biegen und Brechen hin Zusammenhänge gesucht. Wo sich der Bericht definitiv der Realität entzog, ist die Szene/Aussage, wo sich das Rundschau-Team ab 08:05 ans Handelsregisteramt für einen ‘detaillierten Auszug’ der Firma Fighttex AG wendet um deren Beteiligungsverhältnisse zu prüfen/klären und offenzulegen. Es ist so, dass es bei Aktiengesellschaften keinen ‘detaillierten’ Auszug wie geschildert gibt, sondern lediglich einen normalen, der KEINE Beteiligungsverhältnisse aufweist. Wo und welche Beteiligungen ersichtlich sind, ist zum Zeitpunkt des ersten Eintrages in Form einer Gründungsurkunde, wobei sich die Verhältnisse bereits ab dem nächsten Tag ohne Kenntnisse des Handelsregisteramtes geändert haben könnten. Somit ist die Beteiligung der erwähnten Person rein spekulativ und die Nutzung des Begriffes ‘detaillierter Auszug’ eines amtlichen Dokumentes schlichtweg irreführend! Zudem ist fraglich, ob bei einer Aktiengesellschaft die Beteiligungsverhältnisse einfach so offengelegt werden dürfen, wenn nicht zwingend ein Straftatbestand gegen eine solche Firma vorliegt? Ich bitte um Prüfung und allfällige Korrigenda.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Rundschau» antwortete Herr Mario Poletti, Redaktionsleiter der Sendung:

«Gerne nehmen wir Stellung zur Beanstandung von Herrn X.

Die Rundschau-Redaktion weist die Vorwürfe in allen Punkten zurück. Der Fall des Matratzenherstellers Peter Roth, der sich mit martialischen T-Shirts ablichten lässt, auf Fotos mit rechtsradikalen Gruppen posiert und ein rechtsextremes Kleider-Label mit 50'000 Franken Aktienkapital unterstützt, ist von öffentlichem Interesse. X moniert, dass wir bei dem Handelsregisterauszug über die Fighttex AG nur die Gründungsurkunde erhalten hätten. So wisse die Rundschau nur, wer bei der Gründung der Aktiengesellschaft wieviel Kapital eingezahlt hat, argumentiert Herr X. Dazu ist festzuhalten: Wir haben beim Handelsregisteramt des Kantons Bern den aktuell vorliegenden Auszug bezogen. Die Fighttex AG wurde am 2. Februar 2017 ins Handelsregister eingetragen. Es gibt dort nur zwei Aktionäre.

Herr Peter Patrik Roth hat uns jegliche Auskunft zu seinem Mitbesitz an der Fighttex verweigert. Er holte sich den Anwalt Valentin Landmann. Dieser hat uns schon im ersten Gespräch bestätigt, dass Herr Roth die Hälfte des Aktienkapitals an der Fighttex besitzt. Das heisst, der Anwalt von Herrn Roth hat unsere Recherche-Ergebnisse bestätigt. Der Vorwurf von Herrn X, ‘die Beteiligung der erwähnten Person’ sei ‘rein spekulativ’, können wir deshalb nicht nachvollziehen.

Die Rundschau ging der Frage nach, wieviel Kapital in der Firma fighttex ag steckt und von wem das Kapital kommt. Aufgrund detaillierter Dokumente des Handelsregisters, die für die Gründung einer AG notwendig sind, machte die Rundschau Aussagen im Beitrag. Wie die aktuellen Besitzerverhältnisse sind, lässt sich allein aus einem Handelsregisterauszug, der u.a. bei zefix.ch abrufbar ist, nicht ablesen. Ob nun das Kapital von Peter Roth ausschließlich zur Gründung der AG zur Verfügung gestellt wurde, spielt unseres Erachtens keine Rolle. Peter Roth war gemäss Dokumenten des Handelsregisters bei der Gründung mit Kapital beteiligt und da es sich um vinkulierte Namenaktien handelt, also Aktien, wo die freie Übertragbarkeit der Mitgliedschaft eingeschränkt ist, gehen wir davon aus, dass die Beteiligung nach wie vor besteht. Wichtig in diesem Zusammenhang ist aber, dass der Rechtsvertreter von Peter Roth die Beteiligung nicht bestritten hat. Daher kann nicht die Rede davon sein, dass die Beteiligung von Peter Roth an der Firma rein spekulativ ist.

Zum Vor wurf, es sei fraglich, ob die Beteiligungsverhältnisse einfach so offengelegt werden dürften, gibt es eine klare Antwort: Es besteht – wie schon erwähnt - ein überwiegendes öffentliches Interesse. Das belegt auch eindrücklich der öffentliche Sturm der Entrüstung. Unsere gelebte Demokratie will rechtsextremer Ideologie keinen Platz überlassen. Auch der Spitzenschwinger Curdin Orlik hat sofort die Konsequenzen gezogen.[2] Konsequenzen gezogen hat auch Patrick Roth selber, der sich nach der Berichterstattung aus dem rechtsextremen Label zurückgezogen hat.[3]

Fazit: Mir dieser Recherche hat die Rundschau u.E. die ihr aufgetragene Funktion des ‘Wachhundes der Demokratie’ geradezu vorbildlich eingelöst. Die Story war transparent erzählt, Roths Anwalt konnte zu allen Vorwürfen an der Theke Stellung nehmen, das Publikum konnte sich jederzeit eine eigene Meinung bilden.

Darum bitten wir Sie, sehr geehrter Herr Blum, die Beanstandung abzuweisen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Ich denke, die Redaktion hat in ihrer Stellungnahme Ihre Einwände umfassend entkräftet. Gerne zitiere ich hier zusätzlich die Artikel 1, 10 und 11 der Handelsregisterverordnung:[4]

Art. 1
«Das Handelsregister dient der Konstituierung und der Identifikation von Rechtseinheiten. Es bezweckt die Erfassung und Offenlegung rechtlich relevanter Tatsachen und gewährleistet die Rechtssicherheit sowie den Schutz Dritter im Rahmen zwingender Vorschriften des Zivilrechts.»

Art. 10
«Die Einträge im Hauptregister, die Anmeldungen und die Belege sind öffentlich. Die Einträge im Tagesregister werden mit der Genehmigung durch das EHRA öffentlich. Nicht öffentlich ist die mit der Eintragung zusammenhängende Korrespondenz.»

Art.11
1 “Auf Verlangen gewähren die Handelsregisterämter Einsicht in das Hauptregister, in die Anmeldung und in die Belege und erstellen:

a. beglaubigte Auszüge über die Einträge einer Rechtseinheit im Hauptregister;

b. Kopien von Anmeldungen und von Belegen.“

Wichtiger jedoch als die rechtlichen Finessen ist die gesellschaftliche Dimension der Geschichte: Es geht um Rechtsradikalismus. Es geht um Gefährdungen von Demokratie und Rechtsstaat. Es geht um den Erhalt einer liberalen Gesellschaft. Da haben die Medien eine wichtige Aufklärungsfunktion. Diese hat die «Rundschau» erfüllt. Sie hat nichts behauptet, was nicht belegt oder implizit bestätigt war. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/play/tv/rundschau/video/braune-faeuste-rechtsextreme-kampfsportler-im-angriffsmodus?id=08a27ff1-3df0-430e-9ae6-4e936ef8b2c4

[2] https://www.blick.ch/news/schweiz/bern/ich-verurteile-jegliches-rechtsextremes-gedankengut-schwinger-curdin-orlik-wendet-sich-von-sponsor-roviva-ab-id15503124.html

[3] https://www.srf.ch/news/schweiz/roth-ist-raus-matratzen-fabrikant-zieht-sich-aus-rechtsextremen-label-zurueck

[4] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20072056/index.html

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