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«10 vor 10»-Beitrag «Pflegekosten – die Armutsfalle» beanstandet II

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Mit Ihrer E-Mail vom 29. Oktober 2019 beanstandeten Sie die Sendung «10 vor 10» (Fernsehen SRF) vom 17. Oktober 2019 und dort den Beitrag «Pflegekosten – die Armutsfalle».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Ich beanstande die obgenannte Sendung wegen nicht Sachgerechter Darstellung RTVG Art. 4 und nicht Einhaltung des Art. 3.3 im Service Publik Vertrag.
In der Schilderung der Situation des Pflegebedürftigen Herr Walter Ehn, fehlt die Darstellung der Situation der ihn pflegenden Ehefrau. Sie ist zwar als Pflegeleistungen erbringende Ehefrau erwähnt, wird aber weder befragt, noch geschildert. Die von einem Angehörigen geleistete Pflege (vermutlich gratis) ist hier Teil der Lösung, damit der Partner zu Haus bleiben kann. Deshalb gehört dies, meiner Ansicht nach, zwingend zum Thema. Dies damit eine gute Grundlage zur Meinungsbildung gelegt ist. Diese Lösung ist kostensparend, nicht nur für den zu Pflegenden, sondern auch für den Staat, wohl auch in der Zukunft.
Gratis erbrachte Pflegeleistungen gehören wesentlich zur Frage betr. Kosten in einer Paarbeziehung, auch im Zusammenhang mit Einkommen, Versicherungen und Rentenbildung, sowie Erbschaften. Dies wird auch in den Analysen nicht zur Sprache gebracht. Es ist an der Zeit, dass dies auch den Versicherungsgesellschaften und Politikern bewusst wird. Wenn diese Tatsache auch in Informationssendungen nicht aufgezeigt wird, ist für niemanden eine Sachgerechte Meinungsbildung möglich. So kann auch für die Zukunft nicht auf eine für alle gerechte Lösung hingearbeitet werden.
Im Titel wird angesagt, dass es um die Pflegekosten geht. Pflege kostet, Arbeit, Zeit, Einsatz, Energie. Dies auch wenn sie ohne Bezahlung geleistet wird. Es geht nicht an, dass diese Leistung der Ehefrau nicht klar aufgezeigt wird, auch dann nicht, wenn diese Frau nicht vor der Kamera Stellung nehmen wollte.

Ausserdem ist bei dieser Sendung das folgendermassen lautende Versprechen der SRG im Service Publik Vertrag nicht eingehalten: <Die SRG bemüht sich um eine ausgewogene Darstellung und Vertretung der Geschlechter in ihrem publizistischen Angebot>. Der beanstandete Teil der Sendung 10 vor 10 vom 17.10.2019 vermag diesem Versprechen nicht zu genügen.

Begründung: Dargestellt wird unter anderem die Situation des Rentners Walter Ehn, pflegebedürftig nach drei Schlaganfällen. Er wird ausführlich geschildert, beim Klavier spielen gezeigt und sein Anliegen, die Kinder und Enkel zu unterstützen, aufgenommen und vermittelt. In einem Nebensatz ist zu erfahren, dass er von seiner Frau gepflegt wird, dies vor allem in der Nacht. Und das war es auch schon in Sachen Situation der pflegenden Frau. Nirgends ist zu erfahren, wie diese Frau das bewältigt, mit welchen Schwierigkeiten sie zu kämpfen hat, wie es ihr geht. Ausser Acht gelassen ist auch, welche Voraussetzungen sie antreffen wird, falls sie pflegebedürftig wird, wie ihre Aussichten in Sachen Erbe sind. Dies sind Fragen, die dann nach dem Tod des Pflegebedürftigen oft auftauchen. Wer genau hinschaut sieht Burnouts, Depressionen, Herzinfarkte und weitere schwerwiegende Probleme und Auseinandersetzungen.

Fazit: Diese Sendung ist demnach als nicht sachgerecht zu werten. Eine der Situation entsprechende realistische Meinungsbildung nicht möglich, dies weder für Frauen, noch Männer, noch Versicherungsexperten, noch für in der Politik Engagierte. Denn noch immer sind weite Teile des Systems auf die Care-Gratisarbeit von Frauen angewiesen wenn nicht gar ausgerichtet. Die geschilderte Situation ist häufig und es sind manchmal auch Männer, die ihre Frauen pflegen. Die Situation des Partners, der Partnerin ist gerade in diesem Fall, wenn es ja auch ums Bewahren von Erbe geht, unerlässlich. Ausserdem ist, wie aus den genannten Zahlen der Kosten der zu Pflegenden Alten in Heimen zu entnehmen war, die Gratis erbrachte Pflege der Angehörigen zu Hause, für den Staat kostensparend. Auch das kommt nirgends zur Sprache.

Es ist die gleiche Unterlassung wie schon damals in der Arena, als es ums bedingungslose Grundeinkommen ging. Sie wurde damals von der UBI als nicht sachgerecht eingestuft. Vom Bundesgericht wurde das allerdings anders gesehen, weil es nicht möglich sei, in einer 79 minütigen Sendung alle Aspekte zu erörtern. Die Situation der Frauen ist kein Nebenaspekt, sondern die Situation der Hälfte der Gesellschaft!

Im Mailaustausch mit dem Studio habe ich erfahren, die Ehefrau hätte nicht aussagen wollen, man könne niemanden vor die Kamera zwingen. Einverstanden, das kann man nicht. Aber dann hätte man ein anderes Paar als Beispiel wählen können. Eines in dem die, die Pflegeleistungen erbringende Frau bereit ist aufzuzeigen, wie es ihr geht. Auch in den Gesprächen mit den Sachverständigen wäre problemlos eine Möglichkeit gewesen diese Pflegeleistung der Realität entsprechend aufzuzeigen.
Es gibt auch die Möglichkeit von Grafiken, SRF weiss das.

Deshalb sehe ich es so, das Thema wurde nicht sachgerecht aufgezeigt und das Versprechen der SRG im Service Publik Vertrag: <Die SRG bemüht sich um eine ausgewogene Darstellung und Vertretung der Geschlechter in ihrem publizistischen Angebot> nicht eingehalten.

Es ist an der Zeit, dass in der SRG und SRF mehr Sensibilität für die Realitäten der Geschlechter Einzug hält und dies schon bei der Planung von Sendungen und Sendungsteilen berücksichtigt wird!»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für «10 vor 10» antworteten Herr Christian Dütschler, Redaktionsleiter, und Frau Corinne Stöckli, Fachspezialistin SRF:

«Frau X beanstandet unsere Berichterstattung zu den Ergänzungsleistungen in der Sendung 10vor10 vom 17. Oktober 2019. Sie setzte sich aus zwei Teilen zusammen: Im Beitrag ‘Pflegekosten – die Armutsfalle’ haben wir unter anderem aufgezeigt, wie Betroffene zu den Ergänzungsleistungen stehen und was diese für sie bedeuten. Ein Experte erklärte dabei das System der Ergänzungsleistungen und die Auswirkungen der aktuellen Revision. Im anschliessenden Studiogespräch mit Martin Eling, Professor für Versicherungswirtschaft an der Universität St. Gallen [2], ging es insbesondere darum, wie die Pflegekosten das gesamte System der Altersfürsorge belasten.

Im beanstandeten Beitrag haben wir in einem ersten Teil aufgezeigt, was der Bezug von Ergänzungsleistungen für die Bewohner und Bewohnerinnen eines Alters- und Pflegeheims bedeutet. Dabei kamen vier verschiedene Altersheim-Bewohnerinnen zu Wort. Im zweiten Teil des Beitrages stand der pflegebedürftige Walter Ehn im Fokus: Er lebt weiterhin in seiner Eigentumswohnung und verzichtet bewusst auf den Bezug von Ergänzungsleistungen. Die Beanstanderin kritisiert nun, dass ‘in der Schilderung des pflegebedürftigen Herr Walter Ehn’, ‘die Darstellung der Situation der ihn pflegende Ehefrau’ fehle. Das widerspreche dem Versprechen der SRG, dass sie sich <um eine ausgewogene Darstellung und Vertretung der Geschlechter in ihrem publizistischen Angebot> bemühe. Gerne nehmen wir zur Kritik Stellung.

Zuerst möchten wir festhalten, dass im beanstandeten Beitrag sehr wohl beide Geschlechter vertreten waren. Im ersten Teil sind insgesamt vier betroffene Frauen zu Wort gekommen: Josi Nef, Monika Gloor, Martina Huber und Pia Oberholzer. Während sich Josi Nef kurz zu ihren persönlichen Aktivitäten äusserte, taten Martina Huber und Pia Oberholzer ihre Meinung zum neuen System kund. Wörtlich hiess es im Beitrag:

Martina Huber, Altersheimbewohnerin:
<Ich finde es auch fair gegenüber denen, die selbst alles finanziert haben, auch mit den Ersparnissen.>

Frage Reporter:
<Soll man da Ergänzungsleistungen zurückfordern können?>

Pia Oberholzer, Altersheimbewohnerin:
<Auf jeden Fall, also das sind die Ungerechtigkeiten, die vorher da waren, dass sie alles verschenkt haben oder irgendwie weitergegeben haben, damit ja nichts mehr übrigbleibt, und haben dann Ergänzungsleistungen bezogen. Und das ist nicht fair, wenn man es nachher nicht von den Erben zurückverlangt.>

Zudem hatte eine vierte Frau, Monika Gloor, zweimal im Beitrag die Gelegenheit zu erklären, wie sie den Altersheimaufenthalt finanziert. Wörtlich sagte sie:

Monika Gloor, Altersheimbewohnerin:
<Wenn der Mann in der Pflegeabteilung ist und ich bin hier, brauchen wir einfach... haben wir viel Geld gebraucht.>

Rückfrage Reporter:
<Wieviel geht denn da weg im Monat?>

Monika Gloor: Altersheimbewohnerin:
<Das ist schwierig zu sagen, also sicher gesamthaft etwa dreizehn, fünfzehn tausend, jeden Monat.>

Und an anderer Stelle meinte sie wörtlich auf die Frage, wie sie das zahle:

Monika Gloor, Altersheimbewohnerin:
<Mit dem das wir gespart haben und alle Häuser verkauft haben und das Kapital alles ganz genau zusammengezählt haben. Und gesagt haben, so und so lange mögen wir das machen – und dann müssen wir halt nachher schauen.>

Im Beitrag kamen also verschiedene Frauen ausführlich zu Wort. Es kann also keine Rede davon sein, dass im beanstandeten Beitrag grundsätzlich zu wenig Frauen vertreten gewesen wären.

Eine andere Frage ist, ob wir in unserem Beitrag zwingend die Ehefrau von Walter Ehn hätten zeigen müssen. Wir sind der Meinung, dass ihr Auftritt keineswegs zwingend war, damit sich das Publikum eine eigene Meinung zum Thema des Beitrags bilden konnte. Im Beitrag ging es nicht um das Thema Pflege durch Angehörige, sondern darum, dass Pflegekosten nicht nur das Ersparte aufbrauchen, sondern auch die Erben belasten können, soweit Ergänzungsleistungen bezogen worden sind. Es droht sogar der Verkauf von geerbtem Wohneigentum. In der Anmoderation wurde das wie folgt angekündigt:

<(...) Pflege-Kosten, häufig tausende Franken im Monat, machen das Ersparte zunichte. Und wie 10vor10 diese Woche gezeigt hat, müssen selbst die Erben darunter leiden - dann nämlich, wenn sie Ergänzungsleistungen zurückzahlen müssen, wie das Parlament es beschlossen hat. Dabei waren die ja mal dazu gedacht, die Existenz im Alter zu sichern - und nicht nach dem Tod an der Existenz der Nachkommen zu nagen. Was getan werden kann gegen die Armuts-Falle im Alter, darüber reden wir gleich mit dem Experten. Davor aber zeigt Stephan Rathgeb, was auf dem Spiel steht.>

Auf dem Spiel steht insbesondere auch geerbtes Wohneigentum. Im Beitrag hiess es dazu:

Der Bund rechnet damit, dass ab 2030 jedes Jahr etwa 250 mal eine Familie gezwungen sein wird, Wohneigentum zu verkaufen, um die bezogenen Ergänzungsleistungen zurückzuzahlen.

Walter Ehn sollte nun in unserem Beispiel diese Situation illustrieren: Er verzichte nämlich als Pflegebedürftiger bewusst auf den Bezug von Ergänzungsleistungen – um zu verhindern, dass die Erben aufgrund der Rückzahlungspflicht die geerbte Wohnung wieder verkaufen müssen. Die entsprechende Textpassage im Beitrag lautete wörtlich:

Walter Ehn harrt aus in seiner Wohnung, obwohl er seit Jahren pflegebedürftig ist. Er hatte drei Schlaganfälle und kann nicht mehr gehen. Seine Frau pflegt ihn, vor allem in der Nacht. Er will keine Ergänzungsleistungen beziehen - jetzt, wegen der Rückerstattung, erst recht nicht. Er will nicht, dass seine Tochter und die Enkel später die Wohnung verkaufen müssen.

Im Beitrag haben wir also ausdrücklich erwähnt, dass Walter Ehn von seiner Frau gepflegt wird: <Seine Frau pflegt ihn, vor allem in der Nacht.> Wie die Beanstanderin korrekt erwähnt, hatte unser Reporter die Frau um eine Stellungnahme gebeten. Sie wollte sich aber vor der Kamera nicht äussern. Das war schade, aber kein Grund, auf die Passage mit Walter Ehn zu verzichten: Er stand exemplarisch für viele pflegebedürftige Rentner, die so lange wie möglich auf den Bezug von Ergänzungsleistungen verzichten, um die künftigen Erben nicht zu belasten. Dass ihm das im Moment vor allem durch die Pflege seiner Frau möglich ist, haben wir im Beitrag erwähnt. Eine entsprechende Stellungnahme der Frau wäre im Beitrag denkbar gewesen, war aber nicht zwingend, damit das Publikum die Problematik der neuen Regelung im Zusammenhang mit der Vererbung von Wohneigentum verstehen konnte.

Im Rahmen der programmrechtlich garantierten Programmautonomie sind wir frei in der Wahl des Themas und dessen Umsetzung. Bei einzelnen Beiträgen müssen wir uns immer auf bestimmte Aspekte eines Themas konzentrieren. Es ist nie möglich, in einem kurzen Fernsehbeitrag ein Thema umfassend abzuhandeln. Im Zentrum des beanstandeten Beitrages stand spezifisch der Umgang der Betroffenen mit den Ergänzungsleistungen - und nicht etwa die Pflege durch Angehörige. Deshalb war der Auftritt von Walter Ehns Ehefrau auch nicht zwingend. Das heisst aber nicht, dass die Pflege durch Angehörige für uns nicht ein wichtiges Thema wäre. SRF greift das Thema immer wieder auf, auch im Zusammenhang mit anderen Sozialversicherungen. Zu nennen sind folgende Beispiele, alle aus den letzten Monaten:

  • Tagesschau, 30. 10.2019: ‘Tag der pflegenden und betreuenden Angehörigen’ [3]

Besonders vielen Frauen droht Altersarmut, weil sie zum Beispiel ihren Beruf aufgeben, um ihre Angehörigen zu pflegen. Zum ‘Tag der pflegenden und betreuenden Angehörigen’ hat der Entlastungsdienst Schweiz zur Diskussion eingeladen und Vorschläge präsentiert.

  • Puls, 28.10.2019: ‘Betreuung zu Hause – Entlastung für die Angehörigen’ [4]

Angeehörige, die jemanden aus der Familie betreuen, leisten jährlich Gratisarbeit im Wert von 9,5 Milliarden Franken. Viele fühlen sich dabei alleine gelassen und stossen physisch, psychisch und finanziell an Grenzen. ‘Puls’ zeigt Vorzeigeprojekte, die Angehörige bei der Betreuung entlasten.

  • 10vor10, 22.05.2019: ‘Hilfe für pflegende Familien-Angehörige’ [5]
    Der Bundesrat will Angehörige entlasten, die sich um kranke Kinder oder Eltern kümmern. Er hat heute einen entsprechenden Gesetzesvorschlag präsentiert, der pflegenden Angehörigen unter die Armen greifen sollen.

Zusammenfassend sind wir der Ansicht, dass wir differenziert über das Thema berichtet haben, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden konnte. Wir bitten Sie deshalb, die Beanstandung nicht zu unterstützen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Ich muss zuerst an die Programmautonomie erinnern: Die Redaktionen von Radio und Fernsehen entscheiden selber und autonom, wie sie ein Thema angehen. Diese Programmautonomie ist im Radio- und Fernsehgesetz in Artikel 6 Absätze 2 und 3 verankert:

2 <Sie – die Programmveranstalter - sind in der Gestaltung, namentlich in der Wahl der Themen, der inhaltlichen Bearbeitung und der Darstellung ihrer redaktionellen Publikationen und der Werbung frei und tragen dafür die Verantwortung.

3 Niemand kann von einem Programmveranstalter die Verbreitung bestimmter Darbietungen und Informationen verlangen.>

Natürlich ist die Programmautonomie nicht absolut. Die bearbeiteten Themen müssen sachgerecht behandelt werden, die Redaktionen müssen die Grundrechte beachten und das Vielfaltsgebot berücksichtigen. Und natürlich gilt auch der Anspruch der Gleichbehandlung der Geschlechter.

Im Grunde genommen beanstanden Sie zwei verschiedene Aspekte: einerseits die Ihrer Meinung nach ungenügende Berücksichtigung der Frauen, anderseits die ungenügende Würdigung der freiwilligen und ehrenamtlichen Arbeit, vor allem durch Frauen.

Das Gebot der ausgewogenen Berücksichtigung der Geschlechter ist dem Vielfaltsgebot vergleichbar: Es gilt nicht für jede einzelne Sendung, sondern für das Programm insgesamt. Es wäre absurd, wenn jedem Spielbericht über Männerfußball ein Spielbericht über Frauenfußball folgen müsste, obwohl am gleichen Tag gar kein Spiel der Frauen stattfindet. Und es wäre absurd, wenn einem Bericht über den Frauenstreik sofort ein Bericht über eine politische Aktion folgen müsste, an der nur Männer beteiligt sind. Per saldo muss die Geschlechterparität stimmen, aber die Umsetzung muss vernünftig und pragmatisch erfolgen.

Im konkreten Fall weist die Redaktion nach, dass im Beitrag ausreichend Frauen vorkommen, und bei den Bewohnerinnen und Bewohnern eines Pflegeheims bietet es sich ja auch an, sofort und in der gleichen Sendung sowohl Männer wie Frauen zu befragen. In diesem Punkt hat folglich die Redaktion korrekt gehandelt, und in diesem Punkt kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

Der andere Aspekt, die fehlende Würdigung der freiwilligen und ehrenamtlichen Arbeit, hat mehr Gewicht. Es wäre der Redaktion kein Stein aus der Krone gefallen, wenn sie angemerkt hätte, dass dank freiwilliger Gratisarbeit vieler Menschen, vor allem von Frauen als Ehepartner oder Verwandte, enorme Pflegekosten gespart werden. Es stimmt natürlich, dass die Freiwilligenarbeit in diesem Beitrag nicht das Thema war und dass es zu kompliziert geworden wäre, den Fokus nicht nur auf die neue Rückzahlungspflicht von Ergänzungsleistungen durch die Erben und auf die in der Schweiz fehlende Pflegeversicherung zu legen, sondern auch noch auf die Freiwilligenarbeit. Die Sendung war auch kein Porträt von Herrn Ehn, in dem seine Frau zweifellos hätte vorkommen müssen, sondern ein Sachbericht über verschiedene Finanzierungsmodelle der Alterspflege. Es stört mich zwar auch, dass diese wichtige Person, die Herrn Ehn das von ihm gewählte Finanzierungsmodell ermöglicht, nur kurz erwähnt und nicht gezeigt wird, aber da seine Frau es selber abgelehnt hat, gefilmt zu werden, liegt keine böse Absicht der Redaktion vor. Ich kann Ihnen daher lediglich moralisch beipflichten und die Redaktionen ermuntern, im Sinne der von Herrn Dütschler und Frau Stöckli erwähnten früheren Sendungen die Freiwilligenarbeit vor allem der Frauen in weiteren Sendungen zum Thema zu machen. Aber da die Redaktion die Frauen nicht absichtlich diskriminiert hat, kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/fokus-pflegekosten---die-altersarmutsfalle?id=9a7575af-da62-4fff-b653-299b4ef498ca

[2] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/fokus-im-studio-professor-martin-eling?id=3033dc47-cd54-4082-b458-0595a6aa9af6

[3] https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/tag-der-pflegenden-und-betreuenden-angehoerigen?id=7aadca81-aa5a-4f27-b7fd-cc0c6dfa038b

[4] https://www.srf.ch/play/tv/puls/video/betreuung-zu-hause---entlastung-fuer-die-angehoerigen?id=121c45a3-e3db-4077-b730-919e9e6a252f

[5] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/hilfe-fuer-pflegende-familien-angehoerige?id=28da6bb0-0027-49e9-8a75-5ee0b707634c&expandDescription=true

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