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«Sternstunde Religion»-Beitrag «Streitfrage: Blasphemie-Gesetz abschaffen?» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 10. November 2019 beanstandeten Sie die Sendung «Sternstunde Religion» (Fernsehen SRF) vom gleichen Tag zum Thema «Streitfrage: Blasphemie-Gesetz abschaffen?»[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Angenommen ein Bierbrauer, ein Weinproduzent, ein Whiskyfabrikant und ein Antialkoholiker diskutieren mit einem Moderator, der einem guten Glas nicht abgeneigt zu sein scheint über die Frage: Soll Alkoholwerbung verboten werden? Diese Zusammensetzung käme keiner SRF-Redaktion in den Sinn. Doch exakt eine solche Fehlleistung vollbringt SRF 1 am 10.Nov.2019 um 1000 Uhr in der Sternstunde Religion Streitfrage: Blasphemie-Gesetz abschaffen? Drei Religionsvertreter, die alle das Blasphemie-Gesetz beibehalten wollen erhalten so 75 Prozent der Redezeit gegen über dem einen Religionsfreien, der erst noch ständig vom Moderator unterbrochen wird. So war es dem Religionsfreien zeitlich verunmöglicht zum Beispiel auf die unhaltbaren Voten der Islamwissenschaftlerin einzugehen, die gewaltsamen Proteste seien eine verständliche Folge einer überspitzten Islamkritik und nicht das Resultat verminderter Schulbildung vermischt mit religiöser Aufhetzung zu korantreuer Intoleranz. Im weiteren versuchte sie die sexuellen Vergewaltigungen an 9 jährigen Mädchen durch den Propheten mit dem Hinweis reinzuwaschen, dass man die damalige Zeit mit anderen Augen betrachten müsse. Wie wenn die damaligen 9jährigen Mädchen empfänglicher für das erigierte Glied eines Erwachsenen gewesen wären. Solche und andere Aussagen blieben unbearbeitet im Raum stehen, da auch die Frau Pfarrer die Ausführungen des Religionsfreien mehrfach zu unterbrechen wusste. Fazit: Diese Sendung litt an einer katastrophalen Unausgewogenheit bezüglich der zum Thema eingeladenen Diskussionsteilnehmer. Oder anders gesagt: Einer gegen alle.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Sternstunde» äußerte sich deren Redaktionsleiterin, Frau Dr. Judith Hardegger:

«Uns liegt die Beanstandung von Herrn X zur Sendung «Sternstunde Religion» vom 10. November 2019 mit dem Titel «Streitfrage: Blasphemie-Gesetz abschaffen?» vor. Gerne teile ich Ihnen hiermit meine Stellungnahme mit:

Herr Xs Vorwurf lautet: <Diese Sendung litt an einer katastrophalen Unausgewogenheit bezüglich der zum Thema eingeladenen Diskussionsteilnehmer.> Herr X stört sich an der Gästeauswahl, die er als einseitig kritisiert, weil von den vier Gästen Sibylle Forrer, Rifa’at Lenzin, Alfred Bodenheimer und Valentin Abgottspon nur der Freidenker Abgottspon die Abschaffung des Blasphemie-Gesetzes dezidiert befürwortete.

Zunächst einmal möchte ich mit dem Konzept dieser Sonderreihe ‘Streitfragen’ argumentieren:

Die ‘Sternstunde Religion’ diskutiert im Format ‘Streitfragen’ umstrittene Themen zu Religion und Gesellschaft. Die Sendung wird im ‘Haus der Religionen’ in Bern aufgezeichnet. Es beherbergt acht Religionsgemeinschaften: unter anderem einen hinduistischen Tempel, eine Moschee, ein buddhistisches Zentrum und eine Kirche. Das Haus ist ein idealer Ort für Debatten zwischen Persönlichkeiten verschiedener Konfessionen und Religionen und der säkularen Mehrheitsgesellschaft.

Mit anderen Worten: In den ‘Streitfragen’-Gesprächen der ‘Sternstunde Religion’ geht es darum, ein in der Gesellschaft strittiges Thema aus unterschiedlichen religiösen bzw. weltanschaulichen Perspektiven zu diskutieren. Aus diesem Grund werden die Sendungen im Berner ‘Haus der Religionen’ aufgezeichnet, da dieses Haus beispielhaft für den interreligiösen Dialog steht. Und darum geht es: Um den interreligiösen, interkulturellen Dialog. Dies bedingt, dass die Gästeauswahl gerade nicht allein nach Mehrheiten zusammengestellt wird, sondern dass bewusst religiöse Minderheiten mitberücksichtigt werden. In der kritisierten Sendung waren mit Sibylle Forrer (Christin) und Valentin Abgottspon (Freidenker) zwei Vertreter der Mehrheitsgesellschaft eingeladen zusammen mit zwei Vertretern von Minderheiten: Rifa’at Lenzin (Muslimin) und Alfred Bodenheimer (Jude). Es ist im Gespräch sehr deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Minderheiten der Jüdinnen und Juden sowie der Musliminnen und Muslime vom Thema Blasphemie-Verbot besonders stark betroffen sind.

Im Übrigen ging Sibylle Forrer in vielem mit Valentin Abgottspon einig. So sagte sie beispielsweise: <Bei der Religionskritik bin ich ganz bei Ihnen. Meine Konfession ist geboren aus der Religionskritik. Ich meine auch, dass man religiöse Inhalte kritisieren darf.> Von einem grundsätzlichen ‘Einer gegen alle’, wie das Herr X suggeriert, kann also nicht die Rede sein.

Ausgangspunkt des Gesprächs war die Motion zur Abschaffung des Blasphemieverbots in der Schweiz (Artikel 261 Strafgesetzbuch). Hier wurden am Anfang im Filmeinspieler und in der Diskussion die Argumente, welche für und welche gegen eine Abschaffung des Gesetzesartikels sprechen, genannt und diskutiert. Wie im Pressetext zur Sendung angekündigt, wurden im Lauf der Sendung über das konkrete Gesetz hinaus grundlegende Fragen diskutiert wie: Müssen religiöse Gefühle geschützt werden? Was wird in den verschiedenen Religionsgemeinschaften als gotteslästerlich empfunden? Gelten in der Kunst andere Regeln bezüglich Blasphemie? Auch hier hat sich in der Diskussion gezeigt, dass es nicht einfach nur Pro und Contra gibt.

Ich nehme an, Herr X ist der Meinung, dass in der Sendung eine ‘Ausgeglichenheit’ im Sinne von fifty fifty nötig gewesen wäre. Eine solche absolute 50:50 Ausgewogenheit, wie wir sie bspw. aus der ‘Arena’ kennen, ist allerdings nur vor Abstimmungen und Wahlen bzw. während laufenden Unterschriftensammlungen geboten. Dies war hier jedoch nicht der Fall.

Und schliesslich noch zum Vorwurf der Voreingenommenheit des Moderators:

Norbert Bischofberger äusserte in der Sendung an keiner Stelle seine persönliche Meinung zur Frage nach der Abschaffung des Blasphemie-Gesetzes und unterstützte auch keine Partei. Er moderierte das kontroverse Gespräch umsichtig und achtete darauf, dass alle Gäste zum Zug kamen. Zahlreiche Argumente pro und contra Abschaffung des Blasphemie-Gesetzes wurden ausführlich diskutiert. Gleichzeitig hat der Moderator dafür gesorgt, dass die Diskussion beim Thema blieb und sich nicht in ganz anderen Fragestellungen verlor wie bspw. derjenigen, was davon zu halten sei, dass der Prophet Mohammed eine sehr junge Frau geheiratet hatte. Mit anderen Worten: Die Gesprächsmoderation war journalistisch professionell und damit absolut korrekt.

Ich fasse also zusammen:

In der Sternstunde Religion ‘Streitfrage: Blasphemie-Gesetz abschaffen?’ wurden zu einem kontroversen Thema unterschiedliche Meinungen und Standpunkte dargelegt. Dies in einer Art und Weise, dass sich die Zuschauerinnen und Zuschauer ihre eigene Meinung bilden konnten. Damit war diese Sendung sachgerecht und hat das ihr zugesprochene Mandat erfüllt.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Sie machen in Ihrer Beanstandung der Sendung – und damit der Redaktion und dem Moderator – eigentlich drei Vorwürfe:

  • Dass die personelle Konstellation mit drei Religiösen und nur einem Religionsfreien «katastrophal unausgewogen» gewesen sei;
  • dass der Moderator und die evangelisch-reformierte Pfarrerin den Religionsfreien ständig unterbrochen hätten;
  • und dass der Religionsfreie nicht die Möglichkeit gehabt habe, auf unhaltbare Ansichten zu reagieren.

Wir haben von einem rechtspolitischen und von einem medienrechtlichen Tatbestand auszugehen. Rechtspolitisch ist die Lage die, dass der grünliberale Nationalrat Beat Flach eine Motion eingereicht hat, die Artikel 261 des Schweizerischen Strafgesetzbuches aufheben will.[2] Artikel 261 lautet:

«Wer öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft oder verspottet oder Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt,

wer eine verfassungsmässig gewährleistete Kultushandlung böswillig verhindert, stört oder öffentlich verspottet,

wer einen Ort oder einen Gegenstand, die für einen verfassungsmässig gewährleisteten Kultus oder für eine solche Kultushandlung bestimmt sind, böswillig verunehrt,

wird mit Geldstrafe bestraft.» [3]

Der erste Absatz zielt also auf die unerlaubte Verspottung einer Glaubensüberzeugung (unter anderem: Gotteslästerung), der zweite auf die unerlaubte Störung oder Verspottung von Gottesdiensten, der dritte auf die strafbare Schändung religiöser Symbole oder Orte. Der Bundesrat lehnt die Motion ab, mit hauptsächlich drei Argumenten: Die strafrechtliche Bestimmung diene dem friedlichen Zusammenleben der Religionen, sie schütze vor allem auch religiöse Minderheiten, und sie mache deutlich, dass die Meinungsäußerungsfreiheit nicht schrankenlos, sondern mit Verantwortung verbunden sei. Dieser in den beiden Kammern des eidgenössischen Parlamentes noch nicht behandelte politische Vorstoß war der äußere Anlass für die Diskussion in der «Sternstunde Religion».

Medienrechtlich besteht das Vielfaltsgebot. In Artikel 4, Absatz 4 des Radio- und Fernsehgesetzes steht:

«Konzessionierte Programme müssen in der Gesamtheit ihrer redaktionellen Sendungen die Vielfalt der Ereignisse und Ansichten angemessen zum Ausdruck bringen.» [4]

Dies bedeutet: Die Programme müssen die verschiedenen Themen, Positionen und Perspektiven im zeitlichen Längsschnitt spiegeln, nicht in der einzelnen Sendung. Und für die einzelne Sendung gilt schon gar nicht, dass jeweils zwei konträre Positionen paritätisch abgebildet werden müssen. Dies gilt nur für die Zeit von etwa sechs Wochen vor Volksabstimmungen, und auch da gilt dies nicht absolut. Denn obwohl sich die Stimmberechtigten bei Abstimmungen zwischen Ja und Nein entscheiden müssen, gibt es oft mehr als zwei Positionen. Einerseits, weil man beispielsweise mit bürgerlichen oder mit linken Argumenten gegen eine Vorlage sein kann. Oder weil man für Enthaltung eintreten kann. Im konkreten Fall steht keine Volksabstimmung bevor, denn die Motion Flach ist ja noch nicht einmal behandelt geschweige denn in beiden Räten überwiesen geschweige denn zu einer Botschaft des Bundesrates geworden. Und selbst dann, wenn es zu einer Vorlage zur Streichung des Artikel 261 des Strafgesetzbuches käme, wäre eine Volksabstimmung nur angesagt, wenn gegen die Gesetzesänderung erfolgreich das Referendum ergriffen würde. Denn ohne das Verlangen von mindestens 50'000 Stimmberechtigten ist das Parlament abschließend für eine Gesetzesänderung zuständig.

Die Redaktion von «Sternstunde Religion» hatte also keine Konstellation zu berücksichtigen, bei der die Kontrahenten paritätisch berücksichtigt werden müssten. Sie hatte vielmehr zu berücksichtigen, dass es in der Frage des Blasphemieverbots nicht nur ein Ja und ein Nein, sondern viele Schattierungen gibt, weil eben die Juden und die Muslime und die Christen unterschiedlich darüber denken, und die Katholiken nochmals etwas anders als die Evangelischen, und diese wieder anders als die einen und die anderen Evangelikalen und Sekten. Darum war die Redaktion sehr gut beraten, nicht nur eine religiöse und eine religionslose Person aufeinanderprallen zu lassen, sondern eine evangelisch-reformierte Pfarrerin, eine Islamwissenschaftlerin, einen Professor für Judaistik und einen Freidenker einzubeziehen, und im Laufe der Sendung kam zusätzlich auch ein Hindu-Priester zum Zug. Dabei fiel mir folgendes auf: Die Juden sind ziemlich tolerant, wenn es um Spott gegenüber der jüdischen Religion geht, reagieren aber zu Recht sensibel und alarmiert auf Antisemitismus. Die Christen vertragen je nach Konfession relativ viel Kritik, Ironie, ja Spott, die Muslime eher weniger. Es war daher gut, die unterschiedlichen Religionen in der sachlichen, teilweise etwas schleppenden Diskussion zu hören. Valentin Abgottspon als Freidenker argumentierte gut informiert und gescheit, und er kam ausführlich zu Wort. Der Moderator hat ihn nur unterbrochen, wenn er zu lang wurde und wenn es galt, die Diskussion weiterzutreiben, um neue Aspekte des Themas anzusprechen. Und die reformierte Pfarrerin Sibylle Forrer, die ihm mehrfach beipflichtete, fiel ihm nur zweimal ins Wort, weil er ihrer Meinung nach falsche Sachaussagen machte. Der Moderator hatte daher keinen Grund, die Kilchberger Pastorin zur Ordnung zu rufen. Und die Ihrer Meinung nach unhaltbaren Ansichten betrafen Fragen, die vom eigentlichen Thema ablenkten und die der Moderator mit Recht nicht weiter vertiefte.

Ich komme daher in allen Ihren drei Kritikpunkten zu anderen Schlüssen als Sie:

  • Eine paritätische Gegenüberstellung war nicht verlangt, da keine Volksabstimmung bevorsteht; es war im Gegenteil fruchtbarer, Vielfalt abzubilden.
  • Der Moderator leitete die Diskussion fair. Er unterbrach niemand grundlos und einseitig, und er musste Sibylle Forrer nicht bremsen, als sie Valentin Abgottspon widersprach, weil er ihrer Meinung nach falsche Fakten vortrug.
  • Die unwidersprochenen «unhaltbaren» Ansichten von Rifa’at Lenzin mussten nicht weiter vertieft werden, weil sie vom Thema wegführten.

Sie haben aber in der Sache die Diskussion über ein wichtiges Thema fortgesetzt. Der Schutz religiöser Gefühle beschäftigt immer wieder auch die Ombudsstellen und die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), weil sich Teile des Publikums durch Sendungen und Publikationen beispielsweise von SRF als Angehörige einer bestimmten Religion verletzt sehen. Die UBI hat immer wieder darauf hingewiesen, dass der Kern einer Religion geschützt sei, und bei den Katholiken seien das die Sakramente. Aber was gehört bei den Muslimen zum Kern? Darf im protestantischen Verständnis über die Ehe gespottet werden oder nicht? Wohl schon, was aber ist tolerierbar an Witzen, Karikaturen, Satire, Sketches und Collagen über Jesus am Kreuz? Es ist der Widerstreit zwischen Religionsfreiheit und Kunstfreiheit, zwischen dem Radio- und Fernsehgesetz und der Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit. Artikel 4 des Radio- und Fernsehgesetzes verlangt im ersten Absatz, dass der Rundfunk die Grundrechte beachtet, und dazu gehört die Religionsfreiheit ebenso wie die Medienfreiheit. Was hat Vorrang? Die UBI hat den geschützten Raum im Laufe der Jahre immer etwas enger gefasst. Ob sie ihn je ganz aufgibt und nur noch das Diskriminierungsverbot anwendet, steht in den Sternen. Was hingegen die von Ihnen aufs Korn genommene Sendung betrifft, kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann


[1] https://www.srf.ch/play/tv/sternstunde-religion/video/streitfrage-blasphemie-gesetz-abschaffen?id=b375983c-035c-4622-b39e-f34b920840fc

[2] https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20184344

[3] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/201907010000/311.0.pdf

[4] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html

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