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«10 vor 10»-Beitrag «Mehrkosten für umweltfreundlichere Immobilien» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 24. November 2019 beanstandeten Sie die Sendung «10 vor 10» (Fernsehen SRF) vom 12. November 2019 und dort den Beitrag «Mehrkosten für umweltfreundlichere Immobilien».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Es ist nicht erkennbar, dass es sich um eine sehr einseitige Ansicht bzw. Meinung handelt. 00:42 Zitat: Die Kosten müssten letzlich auch von den Mietern getragen werden. Es wird nicht erwähnt, dass die CO2-Abgaben zu 2/3 zurückerstattet werden. Die Gegendarstellung z.B. eine Familie mit 4 Personen bewohnte Wohnung, die auf das Auto verzichten, fehlt. Dies hätte netto mehr Geld. 1:35 <Die Eigentümer haben Millionen in die Hand genommen. Wieviel der Eigentümer genau in die Hand genommen hat, will er nicht sagen>. Hier wird sugeriert, dass energetische Sanierungen extrem teurer sind und wenig bringen. Beim vorgestellten Objekt, werden jedoch die inneffektivsten und teuersten Massnahmen vorgestellt. Der Einbau einer Wärmepumpe bringt den wesentlich grösseren Effekt bei 10 mal tieferen Kosten als die erwöhnten Massnahmen. Auch hier fehlt eine andere Erfahrungen. 1.50 Auch hier wird nur von den Mehrkosten gesprochen, jedoch nicht von der Rückerstattung. Ab 2:07 werden wiederum nur die Abgaben vorgestellt jedoch nicht die Rückerstattung. Ab 2:30 Wird ein Beispiel gemacht. Rechnet man den Heizölbedarf um auf Liter pro m2 kommt man auf eine Wert von 18 Liter pro m2. Ohne Gebäudehüllensanierung liegt dieser Wert bei maximal 8 bis 12 Liter pro m2. Mit dem Einsatz einer Wärmepumpe kann dieser Wert auf 3 bis 5 Liter Öläquivalent gesenkt werden ohne Gebäudehüllensanierung. Unkontrolliert werden Meinungen als Tatsachen verkauft. Der richtige Betrag müsste somit nicht 486 CHF pro Jahr liegen sondern maximal der Hälfte pro Jahr, 243 CHF liegen. Wiederum fehlt die Rückerstattung völlig. Ab 3:12 wird auf die Mietkostensteigerung hingewiesen, aufgrund von energetischen Gebäudehüllensanierungsmassnahmen. Diese sind erfahrungsgemäss 10 mal weniger effektiv, als eine Sanierung der Haustechnik. Auch hier wird zumindest eine andere Ansicht schlicht nicht bekannt gegeben. Zusammenfassung des Berichtes: Es kostet mehr und alle müssen mehr bezahlen. Richtig müsste es heissen, wer viel Auto fährt und in einer ineffektiv sanierten Haus wohnt muss deutlich mehr bezahlen. Alle anderen bekommen Geld. Ich bitte Sie in einem anderen Bericht, ausdrücklich die falsche und tendenziöse Darstellung zu korrigieren. Gabz allgemein sollte 10 vor 10 andere Experten mit anderen Ansichten zumindest zu Wort kommen lassen.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für «10 vor 10» äußerten sich Herr Christian Dütschler, Redaktionsleiter, und Frau Corinne Stöckli, Fachspezialistin SRF:

«Herr X beanstandet den Beitrag ‘Mehrkosten für umweltfreundlichere Immobilien’, den wir in der Sendung 10vor10 vom 12. November 2019 ausgestrahlt haben. Anlass für die Berichterstattung war eine neu erschienene Studie der Immobilien-Beratungsfirma IAZI zu den Mehrkosten, welche für Mieter und Hauseigentümer durch Gebäudesanierungen entstehen.

Im Beitrag ging es um die Kosten des Klimaschutzes für Mieter und Hauseigentümer. Im ersten Teil des Beitrages stellte ein Architekt ein neu saniertes Mehrfamilienhaus vor, wobei sich ein Immobilienexperte generell zu den Kosten des Klimaschutzes für Mieter und Hauseigentümer äusserte. Im zweiten Teil des Beitrages ging es um die entstehenden Mehrkosten durch das neue CO2-Gesetz, welches der Ständerat bereits abgesegnet hat. An einem konkreten Zahlenbeispiel haben wir aufgezeigt, um wieviel die Heizkosten mit der neuen CO2-Abgabe für eine unsanierte Wohnung steigen würden. Der dritte und letzte Teil des Beitrages behandelte das Thema der Kostenverteilung bei Gebäudesanierungen. Der Vorstand des Mieterverbands hielt fest, dass offenbar oft zu viel auf die Mieter und Mieterinnen überwälzt werde, was der Präsident des Hauseigentümer-Verbands umgehend zurückwies. Der Beitrag endet mit dem Hinweis, dass <Hauseigentümer und Mieterinnen ihren Beitrag leisten> müssen, <will die Schweiz ihre Klimaziele erreichen>.

Der Beanstander nimmt Bezug auf sechs konkrete Textpassagen und kritisiert dabei verschiedene Punkte, auf die wir gerne eingehen.

  1. Zeitcode 00:42 (Anmoderation): <Die Kosten müssen letztlich auch von den Mietern getragen werden>

Der Beanstander kritisiert eine Passage in der Anmoderation. Die gesamte Anmoderation lautete wie folgt:

<Weiter mit dem Problem, das derzeit in aller Munde ist: CO2. Will die Schweiz ihre Klimaziele erreichen, muss der Ausstoss von solchem Kohlendioxid massiv reduziert werden. Doch wo genau? Schauen wir uns das mal genau an. ((Einblendung Grafik)) Spitzenreiter ist der Verkehr, klar, doch gleich dahinter kommt der Gebäudesektor mit fast einem Viertel der Emissionen, noch vor Industrie, Landwirtschaft oder etwa den Abfällen. Und dazu, also zu den Gebäuden, erschien heute eine Studie, die aufhorchen lässt. Weil sie nämlich die Kosten eines Klima-Updates bei den Immobilien berechnet. ((Zeitcode 0:42)) Kosten die letztlich auch von den Mietern getragen werden.>

Dazu haben wir folgende Grafik eingeblendet:

Der Verfasser der Beanstandung kritisiert: <Es ist nicht erkennbar, dass es sich um eine sehr einseitige Ansicht bzw. Meinung handelt. 00:42 Zitat: Die Kosten müssten letztlich auch von den Mietern getragen werden. Es wird nicht erwähnt, dass die CO2-Abgaben zu 2/3 zurückerstattet werden. Die Gegendarstellung z.B. eine Familie mit 4 Personen bewohnte Wohnung, die auf das Auto verzichten, fehlt. Diese hätte netto mehr Geld.>
Diesen Kritikpunkt erachten wir auch in der Nachbetrachtung als unberechtigt. Die Moderation etabliert, dass erstens der Gebäudepark in der Schweiz der zweitgrösste Verursacher von CO2-Emissionen ist. Zweitens, dass die Kosten eines ‘Klima-Updates’ (einer Sanierung) bei den Immobilien in einer Studie berechnet worden sind. Und drittens, dass diese Kosten letztlich auch von den Mietern getragen werden. Dieser Punkt ist aus unserer Sicht ein klarer Fakt, werden doch die Kosten von Sanierungen über Mietzinserhöhungen teilweise an die Mieterinnen und Mieter überwälzt. Den Kritikpunkt, es werde nicht erwähnt, dass die CO2-Abgaben zu 2/3 zurückerstattet werden, können wir an dieser Stelle nicht nachvollziehen, da in der gesamten Moderation von der CO2-Abgabe gar nie die Rede ist.

Auch das vom Beanstander erwähnte Beispiel von einer Familie, die auf das Auto verzichtet, haben wir entgegen seiner Meinung in unserem Beitrag richtigerweise nicht erwähnt: Der Fokus des Beitrages lag spezifisch auf den Kosten des Klimaschutzes für die Mieter und Hauseigentümer – und nicht auf einem Vergleich der Treibhausgasemissionen zwischen verschiedenen Sektoren. Zudem hätte es zu weit geführt, zu einer kurz eingeblendeten Grafik konkrete Beispiele zu machen.

  1. Zeitcode 1:35: <Die Eigentümer haben für den Umbau Millionen in die Hand genommen. Wie viel genau, will der Architekt nicht verraten.>

Weiter kritisiert der Beanstander folgende Aussage im Beitrag:

((Zeitcode 1:35))

<Die Eigentümer haben für den Umbau Millionen in die Hand genommen. Wie viel genau, will der Architekt nicht verraten.>

Der Beanstander meint dazu: <Hier wird suggeriert, dass energetische Sanierungen extrem teurer sind und wenig bringen. Beim vorgestellten Objekt, werden jedoch die ineffektivsten und teuersten Massnahmen vorgestellt. Der Einbau einer Wärmepumpe bringt den wesentlich grösseren Effekt bei 10 mal tieferen Kosten als die erwähnten Massnahmen. Auch hier fehlt eine andere Erfahrung.>

Die Redaktion hält auch diesen Kritikpunkt für unberechtigt. Es ist für das Publikum unseres Erachtens klar nachvollziehbar, dass von diesem einen, von uns dargestellten spezifischen Mehrfamilienhaus die Rede ist. Es ist für das Publikum auch klar, dass die vom Architekten erwähnten Massnahmen (Isolation, Sonnenkollektoren, Photovoltaik) und der Umbau zu einem ‘Plus-Energie-Gebäude’ - also zu einem Gebäude, das mehr Energie erzeugt als verbraucht – zu den Kosten in Millionen-Höhe geführt haben. Dass wir dadurch suggeriert hätten, dass energetische Sanierungen generell – auch bei kleineren Gebäuden und in geringerem Umfang – ‘extrem teuer’ seien, glauben wir nicht. Zudem hat auch der Vorstand des Mieterverbands im Beitrag explizit erwähnt, dass es auch kostengünstige Sanierungen von guter Qualität gibt. Wörtlich sagte er:

<...Man kann gute Minergie-Sanierungen machen, da ist der Mietzinsaufschlag pro Monat vielleicht 200 Franken. Wenn man einfach eine normale Sanierung macht energetisch, bei 100 Franken. Das ist etwas, was noch tragbar ist. (..)>

Wir haben also keineswegs suggeriert, dass energetische Sanierungen generell ‘extrem teuer’ seien.

Dass wir zudem suggeriert haben sollen, dass die Sanierungsmassnahmen wenig brächten, können wir nicht nachvollziehen. Für den Wunsch des Beanstanders, günstigere Massnahmen oder andere Erfahrungen vertiefter vorzustellen, fehlte im Rahmen dieses vierminütigen Beitrags der Platz, zumal der Fokus auf den Kostenfolgen für Mieter infolge ökologischer Sanierungen lag.

  1. Zeitcode 1:50: Aussage des Immobilienexperten

Der Beanstander kritisiert weiter eine Aussage des Immobilienexperten Donato Scognamiglio. Die beanstandete Passage lautete wörtlich:

Donato Scognamiglio ist Immobilienexperte bei der Firma Iazi. Er sagt: Klimaschutz habe seinen Preis.

Donato Scognamiglio, Immobilienexperte: ((Zeitcode 1:50))

<Ökologie ist nicht gratis. Sowohl Mieter werden mehr bezahlen müssen, aber auch Hauseigentümer werden mit Wertkorrekturen rechnen müssen, wenn sie nicht umsteigen.>

Die Kritik des Beanstanders an dieser Passage lautet: <Auch hier wird nur von den Mehrkosten gesprochen, jedoch nicht von der Rückerstattung.> Die Redaktion erachtet diesen Kritikpunkt ebenfalls als unberechtigt, erklärt doch der Immobilienexperte vor dem schon zuvor gezeigten sanierten Gebäude, wer die Kosten für die ‘Ökologie’ tragen müsse. Da bis hierhin von der CO2-Abgabe noch gar nicht die Rede war, würde an dieser Stelle auch der Hinweis auf die damit verbundene Rückerstattung keinen Sinn machen.

  1. Zeitcode 2:07: Abgabe auf Heizöl

Der Beanstander kritisiert weiter die Passage des Beitrages, bei der er es um die CO2-Abgabe geht. Wörtlich lautete diese:

Mehrkosten für Mieter könnte auch das neue CO2-Gesetz mit sich bringen. Die erst vom Ständerat abgesegnete Version sieht deutlich höhere Abgaben auf fossile Brennstoffe vor. ((Einblendung Grafik)) Beim Heizöl soll die Abgabe pro Tonne ausgestossenes CO2 von heute 96 Franken auf maximal 210 Franken steigen. Damit würde Heizöl um 30 Rappen pro Liter teurer.

Dazu haben wir folgende Grafik eingeblendet:

Der Beanstander kritisiert dazu: <Ab 2:07 werden wiederum nur die Abgaben vorgestellt, jedoch nicht die Rückerstattung.>

Die Redaktion stellt zum einen fest, dass auch die Studienautoren auf ihrer eigenen Präsentationsfolie, die als Vorlage für unsere Grafik diente, die Rückerstattung nicht erwähnt haben. Von der Rückerstattung profitieren zudem alle natürlichen Personen – unabhängig davon, wie hoch resp. tief ihre CO2-Abgaben sind. Andererseits haben wir in der redaktionsinternen Sendungs-Nachbearbeitung erkannt, dass es im Rahmen der journalistischen Aufbereitung der Studie trotzdem sinnvoll gewesen wäre, an dieser Stelle die gleichmässige Rückerstattung von zwei Dritteln der CO2-Abgabe an die Bevölkerung zu erwähnen. Bezüglich diesem Kritikpunkt gehen wir mit dem Verfasser der Beanstandung also einig – glauben aber trotzdem, dass sich das Publikum zum Thema energetische Sanierungen eine eigene Meinung bilden konnte.

  1. Zeitcode 2:30: Beispiel 90m2-Wohnung

Der Beanstander kritisiert weiter ein Beispiel, mit dem wir die Auswirkungen des CO2-Gesetzes für unser Publikum verdeutlichten. Wörtlich lautete die Passage (Zeitcode 2:30):

Ein Beispiel: Eine unsanierte Wohnung, 90 Quadratmeter gross. Um die Wohnung zu heizen, braucht es laut Iazi 1620 Liter Heizöl. Mit der neuen CO2-Abgabe würde dies Mehrkosten von jährlich 486 Franken bedeuten.

Dazu haben wir folgende Grafik eingeblendet:

Hierzu kritisiert der Verfasser der Beanstandung: <Ab 2:30 wird ein Beispiel gemacht. Rechnet man den Heizölbedarf um auf Liter pro m2 kommt man auf einen Wert von 18 Liter pro m2. Ohne Gebäudehüllensanierung liegt dieser Wert bei maximal 8 bis 12 Liter pro m2. Mit dem Einsatz einer Wärmepumpe kann dieser Wert auf 3 bis 5 Liter Öläquivalent gesenkt werden ohne Gebäudehüllensanierung. Unkontrolliert werden Meinungen als Tatsachen verkauft. Der richtige Betrag müsste somit nicht 486 CHF pro Jahr liegen, sondern maximal der Hälfte pro Jahr, 243 CHF liegen.>

An dieser Stelle kritisiert der Beanstander also die Berechnung in der dargestellten Studie. Die Redaktion hat die darin enthaltenen Angaben plausibilisiert und nachrecherchiert. So hat sie die in der Studie ausgewiesenen Mehrkosten von 485 Franken pro Jahr in der Beitragsgrafik auf die mathematisch richtigen 486 Fr. Mehrkosten pro Jahr korrigiert (1'620 Liter mal 30 Rappen). Der Beanstander hat richtig festgestellt, dass die Berechnung auf einem Wert von 18 Litern Heizöl pro Quadratmeter basiert. Er ist jedoch der Meinung, dass der Wert bei einer solchen unsanierten Wohnung ‘bei maximal 8 bis 12 Liter pro m2’ liege. Das sehen wir anders und erachten 18 Liter Heizölverbrauch pro Quadratmeter in einer unsanierten Wohnung als plausibel.

Eine Nachrecherche auf der Website der Schweizerischen Energiestiftung [1] ergibt, dass dort für einen Wohnungsbau aus dem Jahr 1975 gar von 22 Litern Heizöl pro Jahr und Quadratmeter ausgegangen wird. Bei der in der Studie und in der Folge von uns verwendeten Basis von 18 Litern Heizöl pro Quadratmeter unsanierter Wohnung handelt es sich also nicht etwa um einen Maximalwert, sondern um eine adäquate und plausible Basis für die Berechnung. Anders als der Beanstander meint, werden also keineswegs ‘Meinung als Tatsachen’ verkauft, sondern die realen Auswirkungen anhand eines plausiblen Beispiels aufgezeigt. Diesen Kritikpunkt hält die Redaktion für ungerechtfertigt.

  1. Zeitcode 3:12: Aussage Vorstand Mieterverband

Der Beanstander kritisiert auch folgende Passage:

Aber auch Gebäudesanierungen treffen Mieter und Mieterinnen direkt. Denn wenn ein Eigentümer eine Wohnung, ein Haus umfassend saniert, kann er einen festgelegten Teil davon auf die Bewohner abwälzen. Eine aktuelle Umfrage der Hochschule Luzern zeigt nun: In der Praxis überwälzen Vermieter oft zu viel. Dass die Mieten nach einer Sanierung steigen, sei zwar in Ordnung, findet der Grüne Nationalrat und Vorstand des Mieterverbandes, Michael Töngi – aber mit Mass.

Michael Töngi, Vorstand Mieterverband Schweiz: ((Zeitcode 3:12))

<Wenn man eine Wohnung gut sanieren will, dann gibt es einen Aufschlag. Das ist völlig klar. Die Frage ist immer, wie hoch er ist. Man kann gute Minergie-Sanierungen machen, da ist der Mietzinsaufschlag pro Monat vielleicht 200 Franken, wenn man eine normale Sanierung macht energetisch, dann bei 100 Franken. Das ist etwas, was noch tragbar ist. Wir haben einfach das Problem, dass wir auf dem Mietwohnungsmarkt mit ganz anderen Aufschlägen – drei-, vier- fünfhundert Franken oder sogar dem Doppelten – kämpfen. Und dort sind dann die effektiven Probleme.>

Zu dieser Passage lautet die Kritik des Verfassers der Beanstandung: <Ab 3:12 wird auf die Mietkostensteigerung hingewiesen, aufgrund von energetischen Gebäudehüllensanierungs-massnahmen. Diese sind erfahrungsgemäss 10mal weniger effektiv als eine Sanierung der Haustechnik. Auch hier wird zumindest eine andere Ansicht schlicht nicht bekannt gegeben.>

In der vom Beanstander kritisierten Passage geht es darum, dass die Vermieter in der Praxis offenbar oft einen zu hohen Betrag auf die Mieter überwälzen. Das bestätigt auch der Vertreter des Mieterverbands in seiner Aussage. Es geht hier also nicht etwa um den konkreten Vergleich von verschiedenen Sanierungsmöglichkeiten (z.B. Haustechnik vs. Gebäudehüllensanierungsmassnahmen), sondern darum, was die Mieter tragen können. Dabei verweist der Vertreter des Mieterverbands in seinem Zitat explizit auch auf kostengünstige Sanierungen von guter Qualität (z.B. ‘gute Minergie-Sanierung’). Die Hauptaussage im beanstandeten Zitat ist aber, dass die Hauseigentümer einen zu hohen Betrag auf die Mieter überwälzen würden. Den Kritikpunkt des Beanstanders teilt die Redaktion deshalb nicht.

  1. Zusammenfassung des Berichtes

Der Verfasser der Beanstandung äussert abschliessend folgende Kritik: <Es kostet mehr und alle müssen mehr bezahlen. Richtig müsste es heissen, wer viel Auto fährt und in einem ineffektiv sanierten Haus wohnt muss deutlich mehr bezahlen. Alle anderen bekommen Geld. Ich bitte Sie in einem anderen Bericht, ausdrücklich die falsche und tendenziöse Darstellung zu korrigieren. Ganz allgemein sollte 10 vor 10 andere Experten mit anderen Ansichten zumindest zu Wort kommen lassen.>

Wir gehen davon aus, dass sich diese Kritik auf das Ende des Beitrages bezieht, wo Hans Egloff, SVP-Nationalrat und Präsident des Hauseigentümerverbandes, mit folgendem Statement den Vorwurf des Mieterverbands kontert. Wörtlich:

Hans Egloff, SVP-Nationalrat und Präsident des Hauseigentümer-Verbandes weist den Vorwurf zurück, es werde zu viel überwälzt. Energie-Sanierung koste nun mal Geld.

Hans Egloff, Präsident Hauseigentümerverband:

<Das Volk hat die Energiewende beschlossen und das ist nun die Konsequenz davon. Unter anderem Gebäude müssen saniert werden – und das sind jetzt Investitionen mit entsprechenden Kostenfolgen – und zwar für alle, die wohnen.>

Und ein Ende ist nicht in Sicht: Will die Schweiz ihre Klimaziele erreichen, müssen auch Hauseigentümer und Mieterinnen ihren Beitrag leisten.

Anders als der Beanstander meint, haben wir an keiner Stelle im Beitrag gesagt, dass ‘alle mehr bezahlen müssen’. Es heisst nur, dass auch ‘Hauseigentümer und Mieterinnen ihren Beitrag leisten’ müssen.

Ausgangspunkt für unseren Beitrag, waren die aufgrund des Klimaschutzes anstehenden Kosten für die Mieter und Hauseigentümer. Wir haben aufgezeigt, dass einerseits eine Gebäudesanierung Kosten für Hauseigentümer und Mieter bedeuten, andererseits die Heizkosten in unsanierten Wohnungen durch die anstehenden CO2-Abgaben steigen. Selbstverständlich gibt es auch Mieter und Eigentümer von bereits bestmöglich sanierten Liegenschaften, die – nach der Rückerstattung der CO2-Abgaben an die gesamte Bevölkerung – unter dem Strich tatsächlich Geld bekommen (etwas mehr als 6 Franken pro Monat via reduzierter Krankenkassenprämie). Dieses Geld stammt aber unter anderem gerade von Mietern und Eigentümern unsanierter Gebäude. Die Aussage <Will die Schweiz ihre Klimaziele erreichen, müssen auch Hauseigentümer und Mieterinnen ihren Beitrag leisten> ist also korrekt.

Für den Beanstander scheinen die CO2-Abgabe resp. deren Rückerstattung im Vordergrund zu stehen. Das ist ein wichtiges Thema, über dessen Funktionsweise 10vor10 bei anderer Gelegenheit wieder berichten wird. In diesem Sinne nehmen wir die Ausführungen des Beanstanders gerne als Anregung entgegen, dass es gerade beim Thema Energieverbrauch und spezifisch beim Thema energetische Sanierungen (Gebäudehülle, Wärmepumpen, etc.) viele verschiedene Aspekte gibt, die es aufzugreifen gilt. Dabei ist namentlich auch der vom Beanstander angeführte Einbau von Wärmepumpen, die sich momentan einer immer stärken Nachfrage erfreuen, interessant. In diesem Zusammenhang dürfte es den Beanstander interessieren, dass wir zu diesem boomenden Segment und dem gleichzeitigen Rückgang von Ölheizungen bereits einen Beitrag realisiert haben und diesen demnächst ausstrahlen werden.

Wir sind der Meinung, dass wir grundsätzlich sachgerecht berichtet haben und bitten Sie, die Beanstandung nicht zu unterstützen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Der Bericht ist willkommen, weil er ehrlich ist. Würde nämlich der immer wieder erhobene Linksvorwurf gegen Radio und Fernsehen SRF stimmen, dann hätte «10 vor 10» den Beitrag gar nicht ausgestrahlt, denn er könnte ja die Bevölkerung dazu ermuntern, die Energiewende und die Massnahmen zur Eindämmung des Klimawandels zu torpedieren, was durchaus im Sinne der Industrie sein könnte, aber nicht im Interesse der Grünen und Linken. Der Beitrag wurde ausgestrahlt, weil journalistisch entschieden wurde und nicht politisch. Und die Argumentation der Redaktion überzeugt auf weite Strecken. Dennoch hat er ein paar Schwächen:

  • In der Anmoderation wird erwähnt, dass eine Studie erschienen sei, «die aufhorchen lässt». Im Beitrag ist aber von der Studie kaum mehr die Rede, und es wird auch nicht gesagt, dass es Donato Sconamigilio mit seiner Firma IAZI war, die die Studie erstellt hat.
  • Ebenfalls in der Anmoderation wird das Thema gesetzt: CO2. Von diesem ist dann aber nur im einem Teil des Beitrags die Rede, und ausgerechnet dort bleibt unerwähnt, dass CO2-Abgaben zurückerstattet werden.

Insgesamt ist der Beitrag anschaulich und gut verständlich und er macht klar, dass Gebäudesanierungen im Interesse der CO2-Ausstoss-Verminderung Hauseigentümer und Mieter etwas kosten werden. In der Hauptsache kann ich daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen. Ich kann Ihnen aber teilweise beipflichten, weil der Bericht in einigen Nebenpunkten zu wenig transparent ist.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann


[1] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/mehrkosten-fuer-umweltfreundlichere-immobilien?id=61dffc74-1891-4c0a-8ea7-6e8da2210cdb

[2] https://www.energiestiftung.ch/energieeffizienz-gebaeudestandards.html

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