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«Rundschau»-Beitrag «Millionen für die Elite-Kultur: Wohin die Lotteriegelder fliessen» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 15. Januar 2020 beanstandeten Sie die Sendung «Rundschau» (Fernsehen SRF) vom 8. Januar 2020 und dort den Beitrag «Millionen für die Elite-Kultur: Wohin die Lotteriegelder fliessen».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Der Beitrag ist tendenziös formuliert, Zahlen werden unvollständig dargestellt und schürt Ressentiments gegen kulturelle Förderung und ‘Eliten’.

Der Titel ist unvollständig formuliert und spricht ausschliesslich Kulturförderung. Der Beitrag geht aber auf verschiedene Aspekte der Förderung durch Swisslos ein, unter anderem auch Förderung von Forschung und für Politikveranstaltungen. Auch der Beitragsunterschrift ist unvollständig gehalten und spricht wieder nur von Kulturförderung, nicht aber von der allgemeinen Frage der Gemeinnützigkeit, die im Beitrag gestellt wird. Der Verdacht auf ein Clickbait stellt sich unweigerlich ein.

Die recherchierten Zahlen werden unvollständig wiedergegeben. Zahlen zu Kultur, Umwelt und Soziales wurden laut dem Beitrag ausgewertet und beanstandet. Die Ausgaben für Sport werden komplett ausgeklammert und in keinen Vergleich mit einbezogen oder in irgendein Verhältnis gesetzt. Die Belegung der Beitragsthese nicht nachvollziehbar mit den vorgelegen Fakten: <Millionenbeträge machen einen Drittel der Ausgewerteten Summe aus, ein grosser Teil des Geldes fliesst an Topinstitionen wie Theater, Museen oder Konzerthäuser.> Was ist ein grosser Teil? Wie viel ist die Ausgewertete Summe überhaupt? <Nur etwa 5% der Summe fliessen an kleinere Vereine>. Welche Summe ist gemeint, das Gesamtbudget von Swisslos oder die ausgewertete Summe? Was ist die Definition eines kleineren Vereins? Was sind die anderen Budgetposten? Auch die genannten Beträge, mit welchen das Kunsthaus Zürich, die Tonhalle Zürich oder das Theater St. Gallen gefördert werden, werden weder in ein relativen Vergleich noch zu anderen geförderten Projekten gesetzt. Es wird damit nicht ersichtlich, ob diese Beträge verhältnismässig viel oder wenig sind. Welche Beträge Forschung, Politveranstaltungen oder der von Anfang ausgeklammerte Sport ausmachen, schweigt sich der Beitrag aus und lässt den Zuschauer über die Verhältnisse der unterschiedlichen Förderungen völlig im Dunkeln. Es wird ausdrücklich nicht ersichtlich, was der Titel aufzudecken fordert: ‘Wohin die Lotteriegelder fliessen.>

Es entsteht insgesamt der Eindruck, dass der Journalist das Budget von Swisslos absichtlich unvollständig abbildet, um einer subjektiven Meinung gerecht zu werden, Stimmungsmache gegen ‘Eliten’ zu betreiben und Ressentiments zu schüren. Der Beitrag nutzt die unvollständige Darlegung von Daten, um einen tendenziösen, subjektiven Eindruck zu stützen und bleibt einer Erklärung seiner These schuldig.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Rundschau» äußerte sich Herr Mario Poletti, Redaktionsleiter:

«Gerne nehmen wir die Gelegenheit wahr, zu dieser Beanstandung Stellung zu nehmen. Hinter der kritisierten Berichterstattung steht eine aufwendige datenjournalistische Auswertung. Entsprechende Daten in den Kantonen sind nur schwer zu erschliessen. Das verunmöglicht dem Bürger und der Bürgerin, sich über den Einzelfall hinaus selber ein Bild zu machen. Wir haben versucht, die Auswertung so breit wie möglich abzustützen (elf Deutschschweizer Kantone inkl. grosser Kantone wie Bern, Zürich und Basel-Stadt, mindestens vier Jahre, total zirka eine Milliarde Franken) und kommen damit einer repräsentativen Darstellung viel näher als bisherige Auswertungen zu Lotteriefondsgelder. Bisherige Berichterstattungen beschränkten sich oft auf Einzelfälle oder umfassten im besten Fall einen einzelnen Kanton oder ein einzelnes Jahr. Die uns nun vorliegende Datenlage ist aus unserer Sicht die umfangreichste, die es aktuell gibt und wir gehen davon aus, dass wir – oder Kolleginnen und Kollegen, mit denen wir die Daten teilen – darauf aufbauend weitere Recherchen abstützen können.

Das Lotteriemonopol der Kantone ist gesetzlich reglementiert. Der Gewinn muss gemeinnützig eingesetzt werden. Doch über die konkrete Mittelverteilung besteht wenig Transparenz (siehe z.B. Prüfung durch die Eidgenössische Finanzkontrolle EFK [2]). Es gehört zur journalistischen Arbeit, zu ergründen, wie gesetzlich legimitierte Mittelverteilung in der Praxis funktioniert. Dies zum Hintergrund unserer Berichterstattung.

Erstmals konnten wir unabhängig von Swisslos und von den Kantonen repräsentative, quantitative Aussagen über die Verwendung der Lotteriefondsgelder machen. Einen Fokus haben wir in der Publikation auf den Aspekt gelegt, inwiefern das Geld zu ‘Spitzen-Institutionen’ fliesst oder zu oder kleinen Vereinen. Am Deutlichsten zeigte sich dort eine Diskrepanz im Bereich der Kultur. Dabei geht es zum einen auch um die Frage der Gemeinnützigkeit, die gesetzlich nicht definiert ist und den Kantonen einen grossen Spielraum lässt und zum anderen auch um die Frage der Redlichkeit, da Swisslos gerne mit kleinen Vereinen wirbt, um zu zeigen, wie Lotteriegewinne eingesetzt werden.

Zu den Punkten der Beanstandung:

  1. Vorwurf: Titel unvollständig formuliert

Ein Titel beinhaltet durch die Kürze oft nur eine Aussage, in diesem Fall sogar die Hauptaussage. Dass wir im Rahmen eines Rundschau-Beitrags auch weitere Aspekte des Themas erwähnen oder beleuchten, ist dadurch nicht ausgeschlossen.

  1. Vorwurf: Recherchierte Zahlen unvollständig

Wie wir im Beitrag transparent gemacht haben, haben wir in der Auswertung den Sport ausgeklammert. Wir haben entsprechende Zahlen nicht etwa vorenthalten, sondern wir haben aufgrund der Komplexität der Materie auf die Zahlen zu Kultur, Umwelt und Soziales fokussiert (und entsprechend auch diese erfasst und ausgewertet). Laut Swisslos decken diese Bereiche rund zwei Drittel der Beiträge ab.[3]

Unsere Vorrecherche hat gezeigt, dass die Sportförderung eine Welt für sich ist, mit zahlreichen Spezialregeln, zusätzlichen gesetzlichen Bestimmungen, Spezialfonds auf überkantonaler und kantonaler Ebene und einer speziellen Förderung von Spitzen- und Breitensport, die den Rahmen dieser bereits sehr umfangreichen Recherche gesprengt hätte.

Eine Recherche im Sportbereich wäre sicher auch interessant, es liegt aber in der redaktionellen und journalistischen Freiheit, den Umfang einer Recherche selber zu wählen und zu gewichten. Die Beschaffung der Daten der Sportbeiträge und deren Auswertung wäre zudem mit einem grossen zusätzlichen Aufwand verbunden gewesen.

  1. Vorwurf: Belegung der Beitragsthese nicht nachvollziehbar

Im Kern geht es bei diesem Vorwurf auf die Resultate der quantitativen Auswertung. Wir haben uns auf zwei Verhältnisse fokussiert: Kleinbeiträge bis 10'000 Franken machen fünf Prozent der ausgewerteten Summe aus. Beiträge über einer Million machen einen Drittel der ausgewerteten Summe aus. Wir haben in der datenjournalistischen Recherche zahlreiche Auswertungen und Quantifizierungen vorgenommen (z.B.: mehr als 70 Prozent der Beiträge sind höher als 100'000 Franken). Aber bei einer Grafik in einem (zeitlich beschränkten) TV-Beitrag müssen wir uns immer fokussieren, wir können nicht alle Zahlen nennen. Auch dies gehört zur journalistischen Aufgabe, eine entsprechende Einordnung vorzunehmen.

Für die Grenze für Kleinbeiträge haben wir uns zum einen auf eine explorative Analyse der Daten gestützt und zum anderen auf Hintergrundgespräche mit Kennern des Systems, die zeigten, dass kleine Vereine, Kleinkunst, etc. in der Regel Beträge erhalten im Bereich bis 10'000 Franken.

Die Angaben beziehen sich auf die von uns ausgewertete Summe. Wir erwähnen dies im Beitrag (Beitragstext: <Die Analyse zeigt: Millionen-Beträge machen einen Drittel der ausgewerteten Summe aus>). Dabei ist diese Auswertung noch defensiv, bezieht sie sich doch auf einzelne Beträge. Summiert man die Einzelzahlungen an gleiche Empfänger, zeigt sich, dass über die untersuchten Jahre hinweg sogar mehr als die Hälfte der Empfänger über eine Million Franken erhielt.

Diese Millionen-Zahlungen fliessen zu einem Grossteil an Spitzeninstitutionen (auch ‘Profi-Institutionen’ oder ‘Top-Institutionen’ genannt). Dies zeigte sich bei der Auswertung der Daten durch die Redaktion und wurde zusätzlich durch die Ökonomen von Avenir Suisse plausibilisiert. Da eine genauere Quantifizierung sehr aufwändig wäre, beschränkten wir uns in der Grafik auf die Angabe, dass ‘ein grosser Teil des Geldes (...) an Top-Institutionen’ fliesse. Als Beispiele solcher Institutionen wurden aufgeführt namentlich: ‘Theater, Museen oder Konzerthäuser’. Mit einem beträchtlichen Mehraufwand wäre eine genaue Bezifferung für künftige Auswertungen möglich. Dazu müsste aber jeder einzelne Eintrag manuell kategorisiert werden.

Dass der Beanstander eine weitere Vertiefung der Beispiele wie Theater St.Gallen, Kunsthaus Zürich oder Tonhalle Zürich wünscht, ist nachvollziehbar. Wir teilen die Auffassung des Beanstanders aber nicht, dass zusätzliche Informationen für das Verständnis nötig gewesen wären. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass wir bei den Beispielen effektiv auch Top-Empfänger gezeigt haben, also jene, die überdurchschnittlich viel Geld erhielten. Für eine weiterführende Einordnung haben wir zudem im Online-Artikel jeweils zu jedem Kanton eine Liste der zehn Empfänger veröffentlicht, die am meisten Geld erhielten [4]. Damit ist eine weiterführende Einordnung im Vergleich mit anderen Top-Empfängern im Kanton möglich.

  1. Vorwurf: Absichtlich unvollständig abgebildet, subjektive Meinung, Stimmungsmache betreiben, Ressentiments schüren, tendenziös

Diese Unterstellungen weisen wir entschieden zurück. Wir sind der Ansicht, dass der Beitrag nicht tendenziös formuliert ist, sondern im Gegenteil, dass eine relevante Recherche informativ und verständlich präsentiert wurde. Wir sehen nicht, wo und wie wir mit dem Beitrag ‘Ressentiments geschürt’ hätten. Weder im Beitragstext noch im Kommentar der Experten und Politiker können wir die vorgebrachten Anwürfe erkennen. Hinter der Recherche und des Beitrags stand die journalistische Neugier und die Idee, Licht ins Dunkle zu bringen.

Fazit: Die Rundschau hat mit der Recherche zu der Verwendung von Lotteriefonds-Geldern einen interessanten und wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung geleistet. Wir sind überzeugt, sachgerecht berichtet zu haben, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden konnte. In diesem Sinne bitten wir Sie, sehr geehrter Herr Blum, die Beanstandung abzuweisen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Ich kann mich den Darlegungen von Herrn Poletti fast vollumfänglich anschliessen. Es ist verdienstvoll, dass die Vergabepraxis der Kantone aus dem Fonds von Swisslos mal systematisch untersucht wurde. Dass dabei herauskam, dass die Kantone das Prinzip der Gemeinnützigkeit ganz unterschiedlich auslegen, sollte den Kantonen zu denken geben, und es wäre eine Aufgabe der «Konferenz der Kantone», auf der Basis dieser Recherche Kriterien für die Zukunft zu entwickeln. Auf die Dauer kann nicht gelten, dass die «kleinen Leute» die Lose kaufen und die «reichen Leute» (in der Oper, im Konzerthaus, im Kunstmuseum) vom Ertrag profitieren. Dabei muss natürlich einschränkend gesagt werden, dass die Kantone unterschiedliche Bedürfnisse haben. Kantone mit starken und dominanten urbanen Zentren (wie Zürich, Bern, Luzern, St. Gallen oder Basel-Stadt, auch Zug) weisen traditionell ein teureres Kulturangebot auf als ländliche Kantone. Und die Ansprüche an Swisslos sind auch verschieden, ob es sich um große oder um kleine Kantone handelt und was die Geschichte mit sich bringt. Bei den untersuchten Deutschschweizer Kantonen waren fünf große mit 400'000 bis 1'500'000 Einwohnern (Zürich, Bern, Aargau, St. Gallen und Luzern), drei mittlere mit 200'000 bis 300'000 Einwohnern (Baselland, Graubünden und Basel-Stadt) und drei kleine mit 30'000 bis 130'000 Einwohnern (Zug, Glarus und Uri). Damit ist auch geklärt, dass Basel-Stadt kein großer Kanton ist (!). Und es scheint, dass sich Bern aus historischen Gründen vor allem um seine Schlösser kümmert, während andere Kantone vornehmlich Stiftungen bedienen.

Nicht ganz klar war mir die Rolle von «Avenir suisse». Haben deren Leute eigene Analysen vorgenommen oder dienten sie nur als Resonanzboden für die Recherche-Erträge der «Rundschau»? Insgesamt aber halte ich die Recherche für staatspolitisch sehr wertvoll, keineswegs unvollständig und tendenziös, sondern relevant und verständlich. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann


[1] https://www.srf.ch/play/tv/rundschau/video/millionen-fuer-elite-kultur-wohin-die-lotteriegelder-fliessen?id=be3dedf1-d596-47dd-8c57-7a70cc5757ae

[2] https://www.efk.admin.ch/de/publikationen/sicherheit-umwelt/justiz-und-polizei/990-pruefung-der-aufsicht-ueber-die-verwendung-von-lotterieertraegen-bundesamt-fuer-justiz-d.html

[3] https://www.swisslos.ch/de/informationen/guter-zweck/unterstuetzte-projekte/kultur-sport-umwelt-soziales.html

[4] https://www.srf.ch/news/schweiz/lotteriefonds-auswertung-vor-allem-grossinstitutionen-profitieren

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