«Tagesschau»-Beitrag «Steuerabzüge für Kinder kommen wohl an die Urne» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 14. Januar 2020 beanstandeten Sie die Sendung «Tagesschau» (Fernsehen SRF) vom gleichen Tag und zwar den Beitrag «Steuerabzüge für Kinder kommen wohl an die Urne».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Die Kommentierung der SP Initiative betreffend Kinderabzüge bei der Bundessteuer war unsachlich und irreführend. Sachlich korrekt wäre ein Vergleich der effektiven Steuereinsparung in % nach Einkommensgruppen, nicht der absoluten Beträge.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Tagesschau» antwortete Herr Franz Lustenberger, ehemaliger stellvertretender Redaktionsleiter:

«Mit Mail vom 14. Januar 2020 hat Herr X eine Beanstandung gegen die Tagesschau vom gleichen Abend eingereicht. Es geht um die Berichterstattung über die Einreichung des Referendums gegen die Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten) vom 27. September 2019 (Datum der Schlussabstimmung).

Es handelt sich nicht um eine ‘SP-Initiative’, wie der Beanstander irrtümlich schreibt. Es handelt sich um einen Parlamentsbeschluss, gegen den die SP und andere Gruppierungen das Referendum ergriffen hatten. Die Tagesschau nimmt dazu wie folgt Stellung:

Allgemeines

Die Tagesschau als zentrale Informationssendung von Fernsehen SRF informiert über wichtige innenpolitische Ereignisse, welche für das Funktionieren der direkten Demokratie zentral sind. Dazu gehört auch die Einreichung von Volksinitiativen und Referenden.

Dies kann in einer kurzen Meldung geschehen, da die Auseinandersetzung im Abstimmungskampf weiterbearbeitet und vertieft behandelt wird. Indem beispielsweise in der Tagesschau über die Medienkonferenzen des Bundesrates und der Komitees pro und contra ausführlich berichtet wird und die Argumente zur Darstellung kommen. Oder indem in einer Arena die Argumente breit diskutiert werden. Da die Bundeskanzlei mittlerweile bestätigt hat, dass das Referendum zustande gekommen ist, wird es bei Fernsehen SRF im Vorfeld der Abstimmung eine Abstimmungsarena geben.

Die Tagesschau hat sich im konkreten Fall entschieden, das Thema bereits am Tag der Einreichung des Referendums etwas breiter abzuhandeln. Beide Seiten – Nationalrat Philipp Kutter als Vertreter der Parlamentsmehrheit und Ständerat Christian Levrat als Vertreter des Referendumskomitees – kommen zu Wort. Der Beitrag ist politisch ausgewogen.

Steuerreduktion

Der Bericht stützt sich in der beanstandeten Tabelle auf Daten der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), welche die Auswirkungen für verschiedenste Einkommensgruppen aufzeigt. Die ESTV listet Frankenbeträge, nicht Prozente aus. Mit Frankenbeträgen wurde während der Debatte im Parlament auch von den National- und Ständeräten argumentiert. Die verwendete Grafik der ESTV ist keinesfalls irreführend und unsachlich, im Gegenteil sie ist sachgerecht. Denn die Bürgerinnen und Bürgern bezahlen Steuern in Franken, und nicht in Prozent von einem steuerbaren Einkommen, das durch verschiedenste Faktoren (Lohn, Wertschriftenertrag, diverse Abzüge, etc) beeinflusst wird. Die Tabelle vermittelt ein reales Abbild der Auswirkungen der Gesetzesänderung auf die Steuerentlastungen bei verschiedenen Einkommenshöhen.

Nach Ansicht des Beanstanders wäre es korrekt gewesen, die ‘effektiven Steuereinsparungen in % nach Einkommensgruppen’ zu vergleichen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung weist in ihrer ‘Tabelle für die Berechnung der direkten Bundessteuer der natürlichen Personen’ für Verheiratete und Einelternfamilien sehr viele Stufen aus; alle in Franken und nicht in Prozent.[2] Eine Tabelle für alle Einkommensstufen in Prozent existiert laut Auskunft der Eidgenössischen Steuerverwaltung nicht. Sie überlegt sich aber gemäss Medienstelle, im Hinblick auf die kommende Referendumsabstimmung eine vereinfachte Übersicht mit Prozent-Angaben zu erstellen.

Die Berichterstattung im Umfeld des Referendums in den Medien hat sich auf Beträge in Franken fokussiert, und nicht auf Angaben in Prozent (siehe die beigelegte Dokumentation “Presse_Kinderabzüge .pdf”). Die Tagesschau geht davon aus, dass die meisten Zuschauerinnen und Zuschauer ungefähr wissen, wie viel Bundessteuern sie bezahlen müssen und sie deshalb aufgrund der Tabelle mit den Frankenbeträgen gut einschätzen können, ob diese Steuerersparnis substanziell ist oder nicht.

Fazit

Die Tagesschau hat sachgerecht über die Auswirkungen der Gesetzesrevision berichtet, über die das Volk aufgrund des Referendums in diesem Jahr abstimmen wird. Die Darstellung mit Frankenbeträgen war für das Publikum verständlich. Das Publikum kann sich aufgrund der Daten der ESTV und der ersten kurzen politischen Auseinandersetzung zwischen Befürwortern und Gegnern eine Meinung bilden. SRF wird im Rahmen des Abstimmungskampfes weitere Aspekte beleuchten. Ich bitte Sie, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des Beitrags. Der Beitrag war aktuell, relevant und verständlich. Anlass war, dass die Sozialdemokratische Partei das Referendum gegen die von den Bürgerlichen am Ende der letzten Legislaturperiode beschlossene Steuervorlage eingereicht hatte. Relevant ist das Thema, weil es die Steuerzahlenden insgesamt betrifft, die entweder profitieren oder eben nicht profitieren. Und verständlich war der Beitrag, weil er in der Grafik gerade nicht Prozentwerte, sondern Werte in Franken angegeben hat. Alles war sachgerecht, auch, dass sowohl der Initiant (CVP) als auch der Präsident der opponierenden Partei (SP) zu Wort kamen. Ich kann Ihre Beanstandung daher nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/hoehere-steuerabzuege-fuer-kinder-kommen-wohl-an-die-urne?id=a7d538a8-b97b-4078-a129-792487859658

[2] https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/direkte-bundessteuer/fachinformationen/tarife.html

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