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SRF 3-Mittagsspiel «Rästefrässer» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 28. Januar 2020 beanstandeten Sie die Spiel-Sendung »Rästefrässer» auf Radio SRF 3 vom gleichen Tag.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Beim neuen Mittagsspiel, was ja nichts anderes als ein Jeopardy-Verschnitt ist, wurde heute von Florence Fischer (glaube ich) die Antwort Trottel vorgegeben. Die Hörerin antwortete darauf: Was ist ein dämlicher Mann. Oder so ähnlich. Hätte ein Mann geantwortet: eine dämliche Frau, wäre das Geschrei von Frauen sicher wieder unerträglich laut geworden. Die Antwort der Hörerin war meines Erachtens diskriminierend und sexistisch. Man sollte beim SRF3 doch bitte besser auf solche Antworten oder Fragen achten um Diskrimination von Geschlechtern zu vermeiden! So etwas muss doch nicht sein. Aber wenn man halt auf biegen und brechen ‘lustiig’ und ‘innovativ’ sein will... Dann sollte man nicht alte Spiele als neu präsentieren und sie dann Restefressen nennen. Einfach nur beschämend für SRF3.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme.

«Ich nehme Stellung zur Beschwerde von Herrn X zum SRF 3 Mittagsspiel ‘Rästefrässer’ vom 28. Januar 2020 um ca. 12.20 Uhr. Herr Zenhäuser verlangt sinngemäss, dass wir Diskriminierung von Geschlechtern vermeiden sollen.

Erklärung SRF 3

Beim besagten Spiel geht es darum, dass wir Fragen, die aus anderen SRF 3 Hörer-Spielen übrigbleiben, verwerten. In Anlehnung an ein ehemaliges DRS 3 Kultspiel ‘Bäsefrässer’ haben wir dieses Spiel, das es seit Anfang 2020 gibt, ‘Rästefrässer’ genannt. Es geht dabei darum, dass wir den Hörern ausgewählte Antworten zu einem bestimmten Buchtstaben aus dem bekannten Morgenspiel ABCSRF 3 vorgeben, zu denen die Hörer dann die entsprechende Frage liefern müssen. Diese Spielart ist vom bekannten Fernsehquiz ‘Jeopardy’ abgeleitet und beruht genau gleich wie das morgendliche SRF 3 Spiel ABCSRF 3 auf den erschwerenden Spiel-Komponenten ‘Nervosität durch Live-Präsenz am Sender’ und ‘Zeitdruck’. Zudem wird pro Spiel mit nur einem einzigen Buchstaben gespielt, mit dem alle Antworten beginnen.

Im konkreten Fall gaben Moderatorin Florence Fischer und Produzent Manuel Rothmund, der als Schiedsrichter fungierte, das Wort ‘Trottel’ als Antwort vor, worauf die Hörerin eine Frage stellen musste, die zur vorgegebenen Antwort zu passen hatte. Die Hörerin antwortete mit der Frage <Was isch en dumme Ma?>. Fischer und Rothmund gaben dafür der Hörerin einen Punkt, da sie die Aufgabe korrekt gelöst hatte. Selbstredend kann man diverse Fragen stellen um auf die Antwort ‘Trottel’ zu kommen: <Was ist ein anderes Wort für Idiot?>, <Wie nennt man jemanden, der dümmlich ist?>, <Nenne ein anderes Wort für einen ungeschickten Menschen?>.

Fazit / Lehre

Dass die Hörerin eine so explizite Antwort liefert, konnten Moderatorin und Produzent nicht wissen, jedoch antizipieren. Es ist daher tatsächlich unglücklich überhaupt mit dem Begriff ‘Trottel’ zu spielen. Es entspricht auch nicht dem von der SRF 3 Programmleitung gewünschten Niveau des Spielinhalts, dass wir in Hörerspielen nach solchen Begriffen suchen. Wir werden die Mitglieder der Redaktion entsprechend sensibilisieren, dass sie bei der Erstellung von Spielen sensibler und sorgfältiger arbeiten sollen. Die Hörerin und SRF 3 als Sender haben aber in keiner Art und Weise bewusst jemanden diskriminieren wollen. Durch den Zeitdruck und die hörbare Nervosität kam die Hörerin zur wenig reflektierten Antwort, die Kollegin Fischer und der Kollege Rothmund ihrerseits liessen in diesem Fall das Fingerspitzengefühl bei der Konzeption des Spiels vermissen, sind jedoch einsichtig. In einer internen Antwort an mich halten die beiden fest: <Zugegeben, das Lösungswort ‘Trottel’ kann man durchaus als ungeschickt ausgewählt betrachten. Darauf werden wir in Zukunft mit mehr Fingerspitzengefühl achten. Hinzu kommt, dass uns die Umsetzung in dieser Ausführung des Spiels nicht gut gelungen ist. Das hat möglicherweise zum Unmut von Herr X beigetragen.>

Durch unsere bereits erwähnten internen Massnahmen und durch das bereits erfolgte Gespräch mit Fischer / Rothmund glaube ich, dem Anliegen von Herrn X genügend Rechnung getragen zu haben. In einem persönlichen Telefongespräch habe ich Herrn X am Dienstag 11. Februar meine Haltung dargelegt und ihn über die Sensibilisierungsmassnahme informiert. Herr X versicherte mir telefonisch, dass für ihn damit die Sache erledigt sei.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Ich kann mich kurz fassen. Gerne nehme ich zur Kenntnis, dass Sie sich mit dem publizistischen Co-Leiter von Radio SRF 3, Herrn Alexander Blunschi, telefonisch verständigt haben und dass für Sie die Sache erledigt ist, nachdem Sie erfahren haben, was intern vorgekehrt wird. Ich danke den Sendeverantwortlichen für Ihre Sensibilität und Lernfähigkeit.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann


[1]

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