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«Rundschau»-Beitrag über Cryptoleaks beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 13. Februar 2020 beanstandeten Sie die Sendung «Rundschau» (Fernsehen SRF) vom 12. Februar 2020 und dort das Faktum, dass ein Tweet mit dem Bild von Christa Markwalder gezeigt wurde.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Im Vorspann zur Sendung zur Firma Crypto AG wird relativ prominent ein Bild von Christa Markwalder gezeigt, die mit dem folgenden Artikel nichts zu tun hat. Damit wird eine mögliche Verstrickung mit dem Skandal suggeriert! Dies ist meiner Meinung nach unstatthaft und schadet der gezeigten politisch prominenten Person. Ich bitte Sie um eine Stellungnahme!»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Rundschau» antwortete deren Redaktionsleiter, Herr Mario Poletti:

«Gerne nehmen wir die Gelegenheit wahr, zu dieser Beanstandung Stellung zu nehmen.

Worum geht es?

Der Beanstander kritisiert, dass in der Rundschau-Sondersendung vom 12.02.2020 zur Firma Crypto ‘relativ prominent’ ein Bild von Nationalrätin Christa Markwalder (FDP/BE) gezeigt werde. Damit werde eine mögliche Verstrickung von Frau Markwalder in die Crypto-Affäre suggeriert. Dies sei unstatthaft und schade Frau Markwalder. Wir gehen aufgrund der Angaben des Beanstanders davon aus, dass sich dieser auf einen kurzen Clip zu Beginn der Sondersendung bezieht (Minute 2:00). Der Clip zeigt, wie die Affäre seit Veröffentlichung der Recherche weltweit thematisiert wird – unter anderem auf Twitter. Während rund zwei Sekunden ist ein Tweet mit dem Bild von Nationalrätin Markwalder zu sehen.

Beurteilung

Der gezeigte Tweet nimmt Bezug auf ein Interview, das Christa Markwalder in der Radio-Sendung ‘Heute Morgen’ vom 12.02.2020 gegeben hatte. Das Interview wurde von SRF News transkribiert und onlinegestellt.[2] Frau Markwalder wurde von den Radio-Kollegen als prominente Aussenpolitikerin um eine Reaktion auf die Crypto-Affäre gebeten. Sie entschied sich also ‘aus freien Stücken’, zu dem Thema öffentlich Stellung zu nehmen. Ihre Aussagen wurden von verschiedenen Usern auf Twitter weiterverbreitet und kommentiert.

Wir können nicht nachvollziehen, inwiefern dieser kurze ‘Auszug’ aus Twitter suggerieren könnte, Frau Markwalder sei in die Crypto-Affäre verstrickt. Auch der Off-Text in der betreffenden Passage suggeriert keineswegs eine solche Verstrickung. Es kann insgesamt somit keine Rede davon sein, dass die Ausstrahlung des kurzen Twitter-Ausschnittes Nationalrätin Markwalder schaden würde.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Ich kann mich Herrn Poletti voll anschliessen. Das Bild von Nationalrätin Christa Markwalder erschien, als erst die Weltpresse, dann die Schweizer Presse, dann Social Media «durchgeblättert» wurden mit dem Ziel zu zeigen, was für ein Echo die Crypto-Affäre verursacht hat. Weder wird Christa Markwalder im negativen Kontext gezeigt, noch wird ihr irgendetwas unterstellt. Natürliches weiß das «Rundschau»-Publikum nicht automatisch, dass die Außenpolitikerin Markwalder dem Radio in der Sendung «HeuteMorgen» ein klares und abgewogenes Interview gegeben hat. Aber auch wenn es das nicht weiß: Das Publikum konnte nicht auf die abwegige Idee kommen, dass Christa Markwalder als Mitwisserin oder Mittäterin beschuldigt würde. Da also das Publikum den Tweet als das nahm, was er war: als ein Beispiel aus dem Reigen derer, die etwas zur Affäre schrieben oder sagten, kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann


[1] https://www.srf.ch/play/tv/rundschau/video/weltweite-spionage-operation-mit-schweizer-firma-aufgedeckt?id=2351eb00-7656-4515-b5f8-615a12083eeb

[2] https://www.srf.ch/news/schweiz/geheimdienst-affaere-die-schweiz-hat-kein-glaubwuerdigkeits-problem

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