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«HeuteMorgen»-Beitrag «Die Antirassismus-Strafnorm müsse noch weiter ausgebaut werden» beanstandet

6330
Mit Ihrer E-Mail vom 11. Februar 2020, die Sie irrtümlich zuerst an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) sandten, beanstandeten Sie die Sendung «HeuteMorgen» (Radio SRF) vom 10. Februar 2020 und dort den Beitrag «Die Antirassismus-Strafnorm müsse noch weiter ausgebaut werden».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Am Sonntag fanden zwei eidgenössische Abstimmungen statt. Am Montagmorgen in den 06.00 Uhr und 07.00 Uhr Nachrichten des SRF 1 folgte eine absolut linke tendenziöse Berichterstattung zum Wahlsonntag.

  • Berichtet wurde die gewonnene Abstimmung des linken Anliegens einer Gesetzesergänzung zur Diskriminierung.
  • Berichtet wurde über das linke Anliegen in einer kantonalen Abstimmung im Kanton Bern zu den Fahrenden. Wohlverstanden. Eine Kantonale Abstimmung. Solche gab es in anderen Kantonen auch. Über diese wurde nicht berichtet.
  • Gar nichts, kein Wort, keine Silbe wurde über die verlorene Abstimmung zum linken Anliegen bezahlbare Wohnungen berichtet.

Ich bitte die Aufsichtsbehörde unsere gebührenfinanzierten Staatsender wieder einmal mehr darauf hin zu weisen, dass es ihre Aufgabe ist eine ausgewogene Berichterstattung vor zu nehmen.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für «HeuteMorgen» äußerte sich Herr Michael Bolliger, stellvertretender Chefredaktor von Radio SRF:

«Gerne nehme ich zur Beanstandung 6330 Stellung. Ich tue das als stv. Chefredaktor und Bereichsleiter ‘SRF4News’, welches die beanstandete Morgensendung produziert.

Der Beanstander wähnt angesichts der Themenwahl in ‘HeuteMorgen’ vom 10. Februar eine ‘tendenziöse’ Berichterstattung zu ‘linken Anliegen’. Das entbehrt aus meiner Sicht jeder Grundlage.

Erstens, weil wir alle relevanten Vorlagen – die beiden eidgenössischen, aber auch mehrere kantonale oder kommunale - in der Abstimmungsberichterstattung vom Sonntag zwischen 12:00 und 19:30 facettenreich thematisierten. Zweitens, weil wir uns nach journalistischen Kriterien für die Nachfolge-Themen am Montagmorgen entschieden haben.

Nach der recht breiten Berichterstattung am Sonntagnachmittag/Abend, gehen wir in der Planung und Themenwahl für den nächsten Morgen jeweils fokussierter vor. Dabei steht die Frage im Raum, welche der Urnenentscheide vom Sonntag werfen am nächsten Morgen noch(mal) Fragen auf.

Im konkreten Fall haben wir uns für einen Nachzug zur gewichtigeren der beiden eidgenössischen Vorlage und für eine einzelne kantonale Abstimmung entschieden. Die Diskussion um den Durchgangsplatz für Fahrende war zwar nur im Kanton Bern zur Abstimmung gekommen, die Diskussion zu solchen Vorlagen gab und gibt aber auch in anderen Regionen immer wieder Anlass zu grösseren Debatten. Deshalb entschieden wir, die Abstimmung aus dem Kanton Bern nochmal zu beleuchten.

Die abgelehnte Volksinitiative ‘mehr bezahlbare Wohnungen’ liess mit der klaren Ablehnung vom Sonntag aus unserer Sicht weniger Fragen mehr offen, als das Ergebnis zum ‘Diskriminierungsverbot’. Dieses war ebenfalls deutlich angenommen worden, gleichzeitig wurden nach dem Entscheid bereits neue politische Überlegungen zur Ausweitung des Diskriminierungsverbots laut. Diese haben wir am Montag in der Frühsendung aufgegriffen.

Fazit: Aus meiner Sicht war die Berichterstattung vom in der Frühsendung publizistisch plausibel und in der Themenwahl für das Publikum nachvollziehbar. Die Berichterstattung in den nationalen News-Formaten am Morgen nach einem Urnengang muss auf einzelne Aspekte fokussieren. Die ergänzenden Themen in den Regionaljournalen – ebenfalls auf SRF1 zu hören – oder die breite Darstellung der Resultate und Einschätzungen online (srf.ch/news) bieten dem Publikum die inhaltliche Palette in ihrer ganzen Breite.

Ich bitte Sie deshalb, die Beanstandung nicht zu unterstützen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Was ist die Aufgabe der Medien an einem Abstimmungssonntag? Sie sollen so breit und so umfassend wie möglich über die Resultate aller Vorlagen berichten. In Radio und Fernsehen sowie online geschieht dies noch am Sonntag selber, in den gedruckten Zeitungen findet das in den Ausgaben vom Montag statt. Bei Radio und Fernsehen SRF gibt es eine Arbeitsteilung: Die eidgenössischen Vorlagen und wichtige kantonale Vorlagen werden im «nationalen» Programm thematisiert, die übrigen kantonalen Vorlagen kommen in den «Regionaljournalen» (Radio) und in «Schweiz aktuell» (Fernsehen) vor. Das alles betrifft, nochmals sei es betont, den Sonntag.

Am Montag pflegen die Rundfunkmedien jene Themen nochmals aufzugreifen, bei denen sich zusätzliche Fragen stellen oder bei denen der Diskurs sofort weitergeht. Herr Bolliger hat dargelegt, warum die Antirassismus-Strafnorm und der Fahrenden-Standplatz erneut Thema waren. Ich kann seine Argumente nachvollziehen. Radio SRF hat somit gegen keine Regeln verstoßen, abgesehen davon, dass ihm die Programmautonomie die Freiheit lässt, selber zu bestimmen, welche Themen wie aufgegriffen werden.

Sehr seltsam erscheint mir Ihr Vorwurf, dass Radio SRF «linke Anliegen» zur Sprache bringen. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass die eidgenössische Vorlage zur Antirassismus-Strafnorm und die kantonale bernische zu den Fahrenden von der Mehrheit des jeweiligen Parlamentes beschlossen worden waren. Sowohl im eidgenössischen Parlament als auch im Berner Grossen Rat haben die Bürgerlichen die Mehrheit. Von «linken Anliegen» kann daher nicht die Rede sein.

Es stimmt zwar, dass im Bericht über die Antirassismus-Strafnorm von linken Forderungen die Rede ist, die Norm nochmals auszubauen und künftig auch Trans- und intersexuelle Menschen einzubeziehen. Doch ein Bericht über linke Forderungen ist kein linker Bericht, zumal in dem Beitrag auch der freisinnige Ständerat Andrea Caroni zu Wort kommt, der den linken Anliegen eine Absage erteilt. Alles in allem kann ich daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann


[1] https://www.srf.ch/sendungen/heutemorgen/die-antirassismus-strafnorm-muesse-noch-weiter-ausgebaut-werden

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