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Missstände melden – aber sicher!

Wenn Medien Brisantes enthüllen, haben sie die Informationen oft von sogenannten Whistleblowern. Doch wer in der Schweiz auf Missstände und Verbrechen aufmerksam macht, ist gefährdet. Wie also informieren – und was tun Redaktionen für eine sichere Kommunikation?

«Seit einundzwanzig Jahren habe ich keinen Schutz. Ich erlebe, wie das ist. Man schwimmt irgendwie. Kein Schutz, nichts.» Der das in einem Dokumentarfilm vom 2018 (www.offenerechnungen.ch) sagt, ist der ehemalige Nachtwächter Christoph Meili, der 1997 in der Schweizerischen Bankgesellschaft (heute UBS) sensible Unterlagen im Zusammenhang mit Holocaust-Geldern vor der illegalen Vernichtung gerettet und einer jüdischen Organisation übergeben hat. In der Folge wurde der damals 29-Jährige als Held gefeiert. Aber nur kurz. Bald, nachdem er seinem Gewissen gefolgt war, verlor er seinen Job. Und der Mächtigste der grössten Schweizer Bank bezichtigte den Wachmann in aller Öffentlichkeit unehrenhafter Motive für seine Tat; aus dem Helden wurde in den Augen vieler im Nu ein naiver Landesverräter und Nestbeschmutzer, Meili war jetzt nicht nur seinen Job los, sondern auch seine Würde. Er wurde geächtet und erhielt Drohbriefe.

Christoph Meili war freilich nicht der Erste hierzulande, der dafür sorgte, dass verdecktes, illegales Verhalten in einem Unternehmen (oder einer Amtsstelle) an die Öffentlichkeit gelangte. Aber er war der Erste in der Schweiz, der als «Whistleblower» bezeichnet wurde. Dem gelernten Computerverkäufer war damals nicht bewusst, was es bedeuten würde, seine Identität preiszugeben, es gab keine Vorbilder. Er tat es einfach. Heute, über zwanzig Jahre und mehrere grosse Whistleblower-Fälle später, ist so ziemlich allen klar: Wer illegale Machenschaften melden und dabei Job, Familie und Würde behalten will, gibt sich alle Mühe, nicht namentlich in die Öffentlichkeit zu gelangen. Das gilt insbesondere für Informantinnen und Informanten in der Schweiz.

Denn anders als die EU, die gerade erst den Schutz von Whistleblowern auf vielen Ebenen und in ganz wesentlichen Punkten verstärkt hat, scheiterte eine entsprechende Vorlage dieses Frühjahr im Nationalrat nach rund fünfzehnjähriger Arbeit. Der Bundesrat sah die Lösung in einem kaskadenmässigen Meldevorgehen: Es sollte dazu verpflichten, Unregelmässigkeiten zuallererst betriebsintern zu melden – erst wenn dies keine Wirkung zeigen würde, sollte der Whistleblower auch an die Staatsanwaltschaft und letztlich an die Medien gelangen dürfen. Die Investigativjournalistin Agathe Duparc fasste dieses Vorgehen vor einem Jahr so zusammen: «Der Schweizer Informant soll höflich sein und zuerst an die Tür seiner Vorgesetzten klopfen – auch wenn das bedeutet, direkt in die Höhle des Löwen zu gelangen.» Im Nationalrat ging manchen Rechten das bisschen Verbesserung bereits zu weit. Eine Mehrheit der Ratslinken befürchtete indes, dass dieser Vorschlag für Whistleblower keinen wirklichen Schutz bedeuten würden.

Auch für Transparency International Schweiz war klar, dass der bundesrätliche Vorschlag noch nicht weit genug ging, sagt Geschäftsführer Martin Hilti. Man war aber der Meinung, dass die Teilrevision des Obligationenrechts insgesamt «eine erste Verbesserung gegenüber dem Status quo und vor allem auch mehr Rechtssicherheit gebracht hätte. Jetzt sind wir zurück auf Feld eins.» Dabei sei es doch im Interesse der ganzen Gesellschaft, dass Unregelmässigkeiten oder gar Korruption aufgedeckt würden, sagt Hilti: «Gerade bei Korruption leidet das Gemeinwohl – man denke etwa an eine schlecht gebaute Autobahnbrücke. Oder an Steuergelder, die verschleudert werden.»

Auch Unternehmen haben ein Interesse, dass interne Missstände ans Licht kommen – so schufen in den letzten Jahren immer mehr Firmen interne Meldeinstrumente. Das sei zu begrüssen, sagt Martin Hilti, «aber noch immer verfügt ein grosser Teil der Unternehmen über keine oder ungenügende Instrumente. Und was ein Unternehmen auf Papier schreibt, entspricht noch nicht zwangsläufig dem, was dort gelebt wird.» Besonders wenn das Topmanagement in die Unregelmässigkeiten involviert ist, hätten interne Whistleblower das Nachsehen. Für Florian Imbach, Redaktor bei der Investigativsendung «Rundschau» von Fernsehen SRF, ist klar: «Sollen Unregelmässigkeiten zuerst intern gemeldet werden, braucht es zwingend einen Schutz der Arbeitnehmenden. Solange der nicht gewährleistet ist, setzen wir Investigativjournalisten weiterhin alles daran, Whistleblowern eine sichere Möglichkeit zu bieten, Missstände extern zu melden.»

«Es ist doch im Interesse der ganzen Gesellschaft, dass Unregelmässigkeiten oder gar Korruption aufgedeckt werden.»

Martin Hilti
Geschäftsführer Transparency International Schweiz

Die Redaktionen von «Rundschau» und «Kassensturz» haben vor rund einem Jahr die sogenannte SRF Investigativ-Box geschaffen. Sie ermöglicht es, Hinweise verschlüsselt und auf Wunsch anonym zu übermitteln. «Absolut zentral ist, dass Whistleblower nicht enttarnt werden», sagt Florian Imbach, der vonseiten der «Rundschau» für die Investigativ-Box zuständig ist. «Das setzt voraus, dass man keine Spuren hinterlässt. Besonders heikel ist die erste Kontaktaufnahme durch die Informanten.» Oft sei den Leuten, die etwas melden wollen, gar nicht bewusst, in welche Gefahr sie sich begeben; dass sie mit jedem Dokument, das sie im Geschäft ausdrucken, mit jedem Anruf oder E-Mail Spuren hinterlassen, die vom Arbeitgeber gelesen werden können, und «einmal erkannt, wird der Informant in der Regel kaputt gemacht». Erst 2018 empfahl die OECD der Schweiz dringend, rechtliche Bedingungen zu schaffen, um Whistleblower insbesondere in der Privatwirtschaft besser zu schützen – im öffentlichen Sektor ist dies teilweise bereits gewährleistet – so verweist die Eidgenössische Finanzkontrolle Mitarbeitende der Bundesverwaltung, die Meldung erstatten möchten, an eine externe Plattform. In der EU müssen mit der neuen Gesetzgebung ab 2021 nicht nur öffentliche, sondern auch private Organisationen Hinweisgebern sichere Kanäle für Meldungen gewährleisten.

Unternehmen hierzulande richten mehr und mehr freiwillige Meldeinstrumente für Whistleblower ein; vor Kündigung und anderen Repressalien bleiben die (internen) Hinweisgebenden nach der definitiven Versenkung der Gesetzesvorlage im Nationalrat diesen Frühling nun aber auf Jahre hinaus ungeschützt. Umso wichtiger sind sichere Meldemöglichkeiten vonseiten der Medien, wie sie SRF mit der Investigativ-Box seit einem Jahr bietet. Man habe ein Tool schaffen wollen, das zudem niederschwellig sei, sagt Florian Imbach von der «Rundschau».

Die Investigativ-Box befindet sich noch in der Pilotphase. Wer sie nutzt, kann selber wählen, ob die Meldung an die Redaktion des «Kassensturz» oder an jene der «Rundschau» oder an beide gehen soll. Die Zahl der Meldungen nimmt zu, von rund zehn monatlich im Jahr 2019 auf durchschnittlich 35 in einem Monat dieses Jahr, allerdings handle es sich bei den meisten nicht um Whistleblowing-Informationen, sondern um Hinweise, die gut auch auf dem normalen Weg gemeldet werden könnten, sagt Florian Imbach: «Diese Unterscheidung müssen wir besser hinbekommen, das ist eine Herausforderung in der verbleibenden Zeit der Pilotphase, die noch rund ein Jahr dauern wird. Denn Inputs über die Investigativ-Box sind wegen der Sicherheitsmassnahmen aufwändiger zu handhaben.»

Darüber, welche konkreten «Rundschau»- oder «Kassensturz»-Recherchen via Meldung an die Investigativ-Box zustande kamen, gibt Florian Imbach mit Verweis auf den Quellenschutz nur zurückhaltend Auskunft – denn bereits diese Information könnte je nach Fall heikel sein. Aber so viel kann er sagen: «Der ‹Rundschau›-Bericht über die MeinArzt-Praxen vom 3. Juni wurde beispielsweise aufgrund einer Meldung via Investigativ-Box angestossen. Und als zweites Beispiel: Wir berichteten über mutmassliche Geldwäscherei und mutmasslichen Steuerbetrug bei einer Filiale der St. Galler Kantonalbank. Nach dem Beitrag meldeten sich via Box weitere Betroffene bei uns.» Das sei übrigens ein interessanter Effekt: Dass sich im Nachgang einer Sendung weitere Betroffene über die Investigativ-Box melden. «Wir gehen davon aus, dass sich nicht wenige nur deshalb bei uns melden, weil wir diesen sicheren Kanal anbieten.»

Als der Wachmann Christoph Meili seinem Gewissen folgte und die illegale Aktenvernichtung der Grossbank meldete, gab es noch keine sicheren Meldemöglichkeiten. Und so passiert es noch heute, dass ihm plötzlich jemand ins Gesicht schimpft: «Sie sind ein Landesverräter!»


Text: Esther Banz

Bild: Stephan Lütolf

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