Das Symbolbild zeigt einen UBI-Bericht, der auf einem Tisch liegt. Auf dem Bericht oben rechts liegt ein Vergrösserungsglas
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Fall «Deville»: Satire vor einer Volksabstimmung

Zur «Deville»-Sendung über die Konzernverantwortungsinitiative ging eine Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) ein. An ihren öffentlichen Beratungen vom 10. Mai 2021 hat die UBI die Beschwerde abgewiesen. Nun hat sie den detaillierten Bericht zu ihrem Entscheid vorgelegt.

Die Late-Night-Show «Deville» von Fernsehen SRF widmete die Sendung vom 22. November 2020 praktisch ausschliesslich der Konzernverantwortungsinitiative. Eine Woche danach fand die eidgenössische Volksabstimmung zu dieser Vorlage statt. In einer gegen die Sendung gerichteten Beschwerde wurde moniert, diese sei einseitig und tendenziös gewesen.

In ihrem Entscheid betont die UBI den satirischen und humoristischen Charakter der Ausstrahlung, der für das Publikum klar erkennbar war. Da es sich primär um ein Unterhaltungsformat handelt, finden die rundfunkrechtlichen Informationsgrundsätze nur sehr eingeschränkt Anwendung. Das grundrechtlich geschützte Satireprivileg darf dabei jedoch, insbesondere in der für die Meinungsbildung der Stimmberechtigten sensiblen Periode vor einer Volksabstimmung, nicht für direkte politische Propaganda missbraucht werden. Im konkreten Fall ist die UBI einstimmig zum Schluss gekommen, dass die Sendung die für Satireformate geltenden Anforderungen an das Sachgerechtigkeits- und das Vielfaltsgebot eingehalten hat. Die Beschwerde wurde daher abgewiesen.


Zum UBI-Entscheid b.878


Text: UBI

Bild: SRG.D/Maximilian Lederer (Symbolbild)

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