Jemand hält einen Bericht der UBI in der Hand (Symbolbild)
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UBI heisst Beschwerde gegen Radio SRF gut

Seit 1971 strahlt SRF vor Volksabstimmungen jeweils eine Einschätzung des Bundesrates aus. Im Frühling dieses Jahres habe eine solche Ansprache von Bundesrat Ueli Maurer zur «Frontex»-Vorlage die Anforderungen an die Vielfalt von abstimmungsrelevanten Sendungen verletzt, so die UBI.

Am 25. April 2022 äusserte sich Bundesrat Ueli Maurer zur Übernahme der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache («Frontex»-Vorlage), über welche am 15. Mai 2022 abgestimmt wurde. In einer dagegen erhobenen Popularbeschwerde wurde geltend gemacht, die exklusive Darstellung der Meinung des Bundesrats widerspreche verfassungsrechtlichen Prinzipien und dem rundfunkrechtlichen Vielfaltsgebot. Die Haltung des Bundesrats werde exklusiv, zu bester Sendezeit und damit in bevorzugter Weise dargestellt, ohne dass der Gegenseite das gleiche Recht eingeräumt worden sei.

Die SRG beantragt in ihrer Stellungnahme vom 13. Juni 2022, die Beschwerde abzuweisen. Die Ansprachen des Bundesrates würden auf einer seit 1971 bestehenden Tradition beruhen, welche durch die Programmautonomie gedeckt sei. Auf dieses besondere Format der Behördenansprache sei das Vielfaltsgebot nicht oder nur beschränkt anwendbar. Bundesrat Maurer habe in seiner Ansprache denn auch das wichtigste Argument der Gegenseite erwähnt. Hervorzuheben sei zudem, dass die beanstandete Sendung eingebettet gewesen sei in eine umfassende, vielfältige und faire Abstimmungsberichterstattung, welche dem Vielfaltsgebot Rechnung getragen habe.

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz UBI hat die Beschwerde gegen die Ausstrahlung hingegen gutgeheissen. Während der zuständige Departementschef zu bester Sendezeit die Gelegenheit erhielt, den Standpunkt von Bundesrat und Bundesversammlung in einem für die Willensbildung zur Vorlage höchst sensiblen Zeitpunkt zu erläutern, blieb diese oder eine vergleichbare Möglichkeit der Gegnerschaft verwehrt. Es bestand für Radio SRF keine gesetzliche Pflicht, die Stellungnahme des Bundesrats in der gewählten Form auszustrahlen. Die Sendung habe die aus dem Vielfaltsgebot abgeleiteten besonderen Anforderungen an die Ausgewogenheit, Unparteilichkeit und Fairness von abstimmungsrelevanten Sendungen nicht eingehalten.

Zum UBI-Entscheid b.919 vom 1. September 2022

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Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay präsidiert wird. Sie besteht aus neun nebenamtlich tätigen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Entscheide der UBI können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden. Nach einer rechtskräftig festgestellten Rechtsverletzung kann die UBI das Massnahmenverfahren durchführen, das dazu dient, den Mangel zu beheben und zukünftige ähnliche Rechtsverletzungen zu verhindern.


Text: UBI/SRG.D

Bild: SRG.D/Maximilian Lederer

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