Die Illustration zeigt die Gebäude der "Christlichen Schule Linth" in Kaltbrunn.
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«DOK» über Gewalt an evangelikaler Schule war korrekt

Gegen den «DOK»-Film «Die evangelikale Welt der Läderachs – Züchtigung im Namen Gottes» vom 21. September 2023 gingen insgesamt 8 gültige Beanstandungen bei der Ombudsstelle ein. Am häufigsten wurde kritisiert, der Film sei geschäftsschädigend für das Schokoladenunternehmen. Zudem sehen einige Beanstandende keinen Zusammenhang zwischen Jürg Läderachs Engagement gegen Abtreibung und die «Ehe für alle» und den Vorkommnissen an der kritisierten christlichen Schule.

Nebst Kritik am «DOK»-Film gibt es auch Lob von einigen Beanstandern: Diese verurteilen die Geschehnisse an der «Christlichen Schule Linth». Sie bezeichnen den Film und die Aufdeckung solcher Missstände als wichtig. Der Film sei ein wertvoller Beitrag zum Schutz von Kindern. So zweifelt kaum ein Beanstander – es sind übrigens alles Männer – die Glaubwürdigkeit der Opfer und deren Schilderungen an. Nur für einen Beanstander steht Aussage gegen Aussage.

Auswirkungen auf das Unternehmen

Mehrere Beanstander kritisieren den «DOK»-Film hingegen als ruf- und geschäftsschädigend für die Schokoladenfirma Läderach. Die Missstände an der Schule und die Werte von Läderach Senior würden mit der Firma Läderach in Verbindung gebracht, obwohl die Firma mittlerweile komplett von der jungen Generation geführt werde, welche sich ganz explizit von den Praktiken an der Schule distanziere.

«Marsch für s’Läbe» sei eine Bewegung, die sich auf ihre Meinungsäusserungsfreiheit berufe. Sie solle nicht in den Zusammenhang mit den Geschehnissen an der Schule gestellt werden, finden drei Beanstander. Zwei von ihnen monieren, der «DOK»-Film bringe die Bewegung und Menschen, die sich gegen Abtreibung einsetzten, in Misskredit.

Zwei Beanstander beklagen schliesslich, alle Freikirchen würden im Film in einen Topf mit Läderach und seiner «Freikirche» geworfen. Einer von ihnen gibt zu bedenken, dass die zur Schule zugehörige Kirche weder Teil des Freikirchenverbandes noch der lokalen Evangelischen Allianz sei und auch deren Anforderungen nicht erfülle.

Missstände aufdecken

Die verantwortliche Redaktion weist darauf hin, dass kritische Berichterstattung zu den Aufgaben der Medien gehöre. Diese schauten dorthin, wo es Missstände gebe. Das Unternehmen Läderach habe den Familiennamen eng mit dem Unternehmen verknüpft, das Markenversprechen stehe dadurch in direkter Abhängigkeit mit der Familie. Die Redaktion erachtet nicht die Berichterstattung als möglicherweise geschäftsschädigend, sondern allenfalls die Tatsachen, die durch den «DOK»-Film publik geworden seien. Die im Film geäusserten Vorwürfe richteten sich gegen Jürg Läderach und seine Wegbegleiter und explizit nicht an die dritte Generation Läderach. Auch die dritte Generation komme im Film zu Wort und es werde klar, wer heute das Unternehmen leite.

Die Redaktion ist mit den Beanstandern einig, dass die Ablehnung von Homosexualität sowie die Unterstützung der Bewegung «Marsch für s’Läbe» jedem und jeder freigestellt sei. Im Zentrum des Films stünden jedoch die Zeugnisse von ehemaligen Schülerinnen und Schülern über die Züchtigungen im Schulalltag der «Christlichen Schule Linth» – ehemals «Domine Servite» – sowie über Ehekuppelungen und Missbrauch. In keinem Fall werde ein Zusammenhang mit der Homophobie des Schulgründers Jürg Läderach gemacht. Zur Einordnung seien diese Informationen jedoch wichtig, da die Firma Läderach dafür schon länger in der Kritik stehe. Sie habe sich auch schon öffentlich zu dieser Kritik geäussert.

Freikirchen nicht pauschal kritisiert

Den Vorwurf, alle Freikirchen würden in einen Topf geworfen, kann die Redaktion nicht nachvollziehen. Im beanstandeten Film werde einzig die evangelikale Gemeinde Hof Oberkirch thematisiert. Von anderen Freikirchen sei nie die Rede. Das sehen die Ombudsleute auch so. Die Anschuldigungen würden immer an Personen und/oder die Institution in Kaltbrunn gerichtet.

Der Film befasse sich mit der Welt der Familie Läderach – insbesondere von Jürg Läderach – und ihrer Verbindung zum Evangelikalismus, so die Ombudsleute. Das zentrale Thema seien die Züchtigungen von Kindern an der von Jürg Läderach mitbegründeten christlichen Schule. Auch die Ombudsleute bestätigen, dass weder Homophobie noch das Engagement gegen Abtreibung in direktem Zusammenhang mit den Geschehnissen an der Schule stünden. Trotzdem sei es richtig zu zeigen, wofür Jürg Läderach einstehe. Damit werde die Werteorientierung zusätzlich beschrieben und damit auch seine Person, die die Geschehnisse an der Schule in Kaltbrunn (mit)verantworte.

Meinungsbildung war möglich

Es würden im Film auch Fragen zur Verantwortung von Unternehmen und Vereinbarkeit von Geschäftsinteressen und religiösen Überzeugungen gestellt. Die Ombudsleute weisen darauf hin, dass die Berichterstattung von SRF nicht aus dem Nichts erfolgte. Die Vorwürfe gegenüber der Privatschule in Kaltbrunn seien seit Jahren im Raum gestanden und auch durch eine interne Untersuchung nicht entkräftet worden.

Die Ombudsleute kommen zum Schluss, dass sich die Zuschauerinnen und Zuschauer zu den Ereignissen an der evangelikalen Schule in Kaltbrunn sowie zum Ruf des Unternehmens «Läderach» eine eigene Meinung haben bilden können. Sie sehen keine Verletzung des Radio- und Fernsehgesetzes.

«DOK» vom 21. September 2023

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Schlussbericht Ombudsstelle Nr. 9480

Schlussbericht Ombudsstelle Nr. 9483

Schlussbericht Ombudsstelle Nr. 9484

Weitere Schlussberichte zum beanstandeten «DOK»-Film finden sich im Fall-Register.


Text: SRG.D/dl

Bild: SRG.D/Illustration Cleverclip

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