Verbale Entgleisung bei den «Comedymännern»

Kritisiert werden die «Comedymänner» vom 27. März 2025. Zwei Beanstander bezeichnen den Wortwitz «Espenmöse» für das Fussballstadium der FCSG-Frauen «Espenmoos» als sexistisch, beleidigend und herabwürdigend. Die Ombudsleute geben ihnen recht.

Darum geht es in der beanstandeten Sendung

«Comedymänner» erscheint wöchentlich als Podcast und Video auf Play SRF und YouTube. Darin besprechen TV-Moderator und Comedian Stefan Büsser sowie die beiden Comedy-Autoren Aron Herz und Michael Schweizer nach eigenen Angaben «mit Humor und Selbstironie aktuelle und absurde News» sowie persönliche Erlebnisse.

Gegen Ende der Folge vom 27. März 2025 sprachen die drei über neue Stadionnamen, welche ohne Nennung eines Sponsors auskommen sollen. Dabei kam der St. Galler Aron Herz auf das Stadion Espenmoos zu sprechen, in dem die FCSG-Frauen trainieren. Daraufhin meinte Michael Schweizer, dass das Stadion auch «Espenmöse» genannt werden könne.

«Comedymänner» vom 27. März 2025:

Ab Timecode: 37:50 min.

Was wird beanstandet?

Zwei Beanstander kritisieren Michael Schweizers Aussage als sexistisch. Einer der Beanstander beklagt, dass bei den «Comedymännern» regelmässig Frauen und marginalisierte Gruppen wie Queers, People of Color, Menschen mit Behinderungen etc. herabgewürdigt, beleidigt und öffentlich lächerlich gemacht würden. Marginalisierte Gruppen müssten deswegen immer wieder bei SRF intervenieren, so der Beanstander. Bei solchen Aussagen sowie beim «Mösen»-Scherz fragt er sich, wie SRF dazukomme, so etwas zu veröffentlichen.

Was sagt die Redaktion?

Die verantwortliche Redaktion räumt ein, dass der Wortwitz «Espenmoos – Espenmöse» ein derbes Wortspiel sei. Das Wesen des Podcasts «Comedymänner» sei, frei und spontan miteinander zu diskutieren. Nicht zuletzt dieser Authentizität verdanke der Podcast seine Beliebtheit. Das besagte Wortspiel von Michael Schweizer sei nicht gescriptet gewesen. Es sei aus der Situation heraus entstanden, nachdem das Trio über einen längeren Abschnitt hinweg über Stadionnamen diskutiert habe.

Die Reaktion der drei Protagonisten nach dem Ausspruch habe eine Einordnung geliefert. Michael Schweizer habe sich entschuldigt und Stefan Büsser habe klargemacht, dass dieser Spruch nicht dem üblichen Niveau des Formats entspreche. Dies umso mehr, da Stefan Büsser Botschafter der kommenden Fussball-Europameisterschaft der Frauen sei. Er habe sich mehrfach in dieser Podcast-Serie für den Frauenfussball stark gemacht.

Die drei Protagonisten hätten sich keinesfalls über Fussballerinnen lustig machen oder eine diskriminierende Botschaft vermitteln wollen. Eine pauschale Herabwürdigung von Frauen und eine Missachtung ihrer Würde sei mit dem Wortspiel weder beabsichtigt noch erkennbar gewesen, so die Redaktion.

Stefan Büsser gibt zu bedenken, dass es in einem Podcast, in dem frei gesprochen werde, zu unüberlegten Äusserungen kommen könne, die man besser hätte formulieren können. Es tue ihnen leid, wenn sich jemand durch ihre Witze oder Aussagen verletzt fühle, dass sei nie ihr Ziel.

Was sagt die Ombudsstelle?

Die Ombudsstelle weist darauf hin, dass sie sich bei ihrer Beurteilung auf die konkret beanstandete Sendung beschränke. Sollten Beanstandende regelmässige Herabwürdigungen und Beleidigungen feststellen, müssten sie dies über eine Zeitraumbeanstandung geltend machen.

Den «Mösen-Scherz» erachten auch die Ombudsleute als «alles andere als lustig» – was den Comedy-Männern nach lautem und anhaltendem Lachen dann doch einmal bewusst geworden sei. Sie hätten den Podcast denn auch ziemlich schnell beendet.

Ob der Beitrag gegen die Grundrechte verstosse, hänge von der Botschaft ab. Die Ombudsleute erinnern an ein Urteil der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) aus dem Jahr 2018. Auch dort sei es um Fussball gegangen («Humorvoll zusammengestellter Rückblick»). Der Witz der beanstandeten Sequenz lag dort beim Wortspiel mit der Andeutung der despektierlichen Bezeichnung «Titten».

Die UBI schrieb damals, es sei aus der Darstellung nicht hervorgegangen, dass es sich um eine provokative Anspielung auf im Fussball vorherrschende Probleme, Klischees und Vorurteile gehandelt habe. Vielmehr hätte die auf die Brüste fokussierte Darstellung der Frau und das damit zusammenhängende Wortspiel das von der Beschwerdeführerin monierte Stereotyp bestätigt, nämlich die Beschränkung der Frau auf ihre sekundären Geschlechtsmerkmale. Der sexistische Charakter der Pointe werde durch den humoristischen Kontext nicht relativiert. Die UBI hatte folglich eine Verletzung des Diskriminierungsverbots und eine Missachtung der Würde der Frau festgestellt.

Gleich verhält es sich in den Augen der Ombudsleute in der vorliegenden Satiresendung. Dementsprechend erkennt die Ombudsstelle auch hier eine Verletzung des Diskriminierungsverbots und eine Missachtung der Würde der Frau gemäss Art. 4 Abs. 1 RTVG.

Text: SRG.D/dl

Bild: SRF/bearbeitet von SRG.D

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