Neue Beschwerdemöglichkeiten vor der UBI
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI ist neu auch für Beschwerden gegen Online-Inhalte und weitere publizistische Angebote der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG zuständig. Der rechtliche Rahmen für diese zusätzliche Aufsichtstätigkeit ist weitgehend der gleiche wie für Verfahren gegen Radio- und Fernsehprogramme.