
Getränk präsentieren im Interview, unzulässige Schleichwerbung?
Nach dem Ski Alpin Slalom in Wengen gab Ramon Zenhäusern im Interview Auskunft zum Rennen. Mit dabei hatte er gut sichtbar ein Getränk eines seiner Sponsoren. Ein Beanstander empfindet dies als unzulässige Schleichwerbung. Für die Ombudsleute ist klar: SRF agiert nicht nach eigenem Gutdünken und gibt für die Auftritte keine Anweisungen.