Begriffe «Genozid» und «Völkermord» in der SRF-Berichterstattung
Ein Beanstander wirft SRF vor, die Begriffe «Genozid» und «Völkermord» in der internationalen Berichterstattung uneinheitlich zu benutzen. Die Ombudsleute zeigen auf, dass man vor zwanzig Jahren anders mit den Begriffen umgegangen sei. Die Medien – auch SRF – würden diese Bezeichnungen heute deutlich sorgfältiger verwenden als früher.
Was wird beanstandet?
Ein Beanstander kritisiert, SRF würde die Begriffe «Genozid» und «Völkermord» bei ihrer internationalen Berichterstattung unterschiedlich anwenden.
SRF verzichte laut eigenen Angaben im Kontext des Gaza‐Konflikts auf die Begriffe «Genozid» bzw. «Völkermord», weil ein Urteil des Internationalen Gerichtshofs (IGH) dazu noch ausstehe. In der Berichterstattung zum Sudan-Konflikt verwende SRF dieselben Begriffe hingegen frei und mehrfach – ebenfalls ohne IGH‐Urteil, so der Beanstander
Das empfindet er als «inkonsistent» und damit nicht sachgerecht.
Sendungsbeispiele:
Sendungsbeispiele:
Beispiel aus dem Jahr 2025:
Was sagt die Ombudsstelle?
Die vom Beanstander zitierten SRF‐Beiträge aus «10vor10» und der «Tagesschau» würden aus dem Jahr 2004 stammen, geben die Ombudsleute zu bedenken. In den damaligen Reportagen habe SRF betont, dass Hilfsorganisationen, Beobachter oder der amerikanische Kongress den Konflikt im Sudan als Genozid bezeichnen würden. Allerdings seien die beiden Beiträge auf der SRF-Webseite mit «Genozid im Sudan» betitelt worden, was deshalb als Einschätzung der Redaktion zuzuschreiben sei.
Beim aktuellen «Echo der Zeit»-Bericht vom 9. Januar 2025 heisse es hingegen: «nun haben die USA das Vorgehen der RSF-Miliz offiziell als Völkermord bezeichnet». Im Titel des Beitrags stehe korrekt «Sudan: USA wirft RSF Völkermord vor». Nicht SRF sage oder schreibe das, sondern die USA. Damit zitiere SRF die USA eindeutig als Quelle.
Die heute praktizierte Handhabung von SRF sei also klar, halten die Ombudsleute fest: Die Redaktion gebe wieder, wenn Regierungen, Hilfsorganisationen etc. von «Genozid» oder «Völkermord» sprächen, mache sich den Begriff aber nicht zu eigen. Es sei denn, der Internationale Gerichtshof in Den Haag habe ein solches Urteil gefällt.
In den Augen der Ombudsleute spreche es für SRF, dass es heute anders betitle als vor rund 20 Jahren. Der Sender verhalte sich heute äusserst sorgfältig und korrekt.
Die Ombudsleute sehen deshalb keinen Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot.