Kritik an «Tagesschau» über Weihnachtsmärkte unterstützt

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Die «Tagesschau» vom 15. November 2025 berichtete über gestiegene Sicherheitskosten bei Weihnachtsmärkten in Deutschland. Ein Beanstander kritisiert die Formulierung, dass «etliche» bzw. «viele» Weihnachtsmärkte deswegen abgesagt worden seien. Bekannt sei dies jedoch nur von einem Weihnachtsmarkt in Overath. Die Ombudsleute unterstützen die Beanstandung.

Darum geht es in der beanstandeten Sendung

In der «Tagesschau» vom 15. November 2025 geht es um Weihnachtsmärkte in Deutschland. Nach dem Anschlag am Weihnachtsmarkt in Magdeburg im Dezember 2024 wurden die Sicherheitsvorkehrungen für Weihnachtsmärkte weiter verschärft. Der Beitrag zeigt die hohen Kosten dafür auf und wie diese die Veranstalter von Weihnachtsmärkten belasten. Zudem kommen Standbetreiber, die Oberbürgermeisterin von Magdeburg sowie der Bundesvorsitzende der Polizeigewerkschaft zu Wort.

«Tagesschau» vom 15. November 2025:

Was wird beanstandet?

Der Beanstander moniert, der Beitrag vermittle den Eindruck, dass zahlreiche Städte in Deutschland die Sicherheitskosten für Weihnachtsmärkte nicht tragen könnten und deshalb Märkte abgesagt würden. Dies werde durch die Verwendung von Begriffen wie «etliche» und die wiederholte Rede im Plural («Weihnachtsmärkte») verstärkt. Tatsächlich werde im Beitrag jedoch nur ein einziges Beispiel, nämlich Overath, genannt, wo der Weihnachtsmarkt aus diesem Grund abgesagt worden sei. Laut dpa-Faktencheck sei dies das einzige bekannte Beispiel in Deutschland, und auch der SWR kenne keine weiteren Fälle, so der Beanstander. Er geht davon aus, dass es sich um ein Gerücht, das in sozialen Medien kursiere, handle. Der Beanstander fragt sich, wie die Redaktion ihre Aussagen belegen könne.

Was sagt die Redaktion?

Die Redaktion räumt ein, dass die Anmoderation den Eindruck erwecken könne, bereits viele Weihnachtsmärkte seien abgesagt worden. Die Recherchen der Redaktion hätten ergeben, dass die verschärften Sicherheitsauflagen nach dem Anschlag in Magdeburg vielerorts zu erheblichen Kostensteigerungen geführt hätten.

Im Fokus des Beitrags stehe denn auch die Problematik der steigenden Sicherheitskosten. Diese Entwicklung werde auch von der Polizeigewerkschaft bestätigt und gefährde kleinere Märkte. Zum Zeitpunkt der Sendung habe es mindestens ein belegtes Beispiel (Overath) für die Schliessung eines Weihnachtsmarktes aus Kostengründen gegeben. Zudem hätten mehrere Kommunen gegenüber SRF finanzielle Schwierigkeiten und mögliche Absagen bestätigt. In anderen Fällen hätten Veranstalter ihre Konzepte ändern müssen, um Kosten zu sparen. So sei ein Weihnachtsmarkt in Nordrhein-Westfalen in einen «Genussmarkt» umgewandelt worden, was weniger sicherheitsrelevante Anforderungen bedeute.

Der Beitrag zeige auf, dass es sich nicht um ein isoliertes Problem handle, sondern um eine grössere Diskussion über die Finanzierung von Sicherheitsmassnahmen.

Die Redaktion betont, dass der Beitrag nicht die Behauptungen aus sozialen Medien über eine «überwiegende Mehrheit» abgesagter Märkte aufgreife, sondern die finanziellen Herausforderungen thematisiere. SWR-Berichte würden sich auf Baden-Württemberg beziehen, während der «Tagesschau»-Beitrag den Blick auf ganz Deutschland richte.

Was sagt die Ombudsstelle?

Die Ombudsleute stellen fest, dass der Beitrag inhaltlich, was die Thematik der steigenden Sicherheitskosten bei Weihnachtsmärkten betrifft, sachgerecht sei. Die Darstellung der erhöhten behördlichen Anforderungen und deren finanzielle Auswirkungen würden korrekt und transparent dargestellt.

Problematisch sei jedoch die wiederholte Aussage in Anmoderation, Fussleiste und im Beitrag selbst, wonach «etliche», «viele» oder «einige» Weihnachtsmärkte in Deutschland wegen hoher Sicherheitskosten abgesagt worden seien. Tatsächlich sei nur ein Fall (Overath) bekannt. SRF habe denn auch einen Onlineartikel von SRF News vom 20. November 2025 nachträglich korrigiert und mit einem Korrekturhinweis versehen.

Gemäss Art. 4 Abs. 2 des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) müssten Tatsachen sachgerecht dargestellt werden, damit sich das Publikum eine eigene Meinung bilden könne. Die Ombudsstelle beurteilt die falsche Aussage nicht als Fehler in einem Nebenpunkt, sondern als relevanten Aspekt, der den Gesamteindruck wesentlich beeinflusse. Die Ombudsleute sehen somit das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt.

Text: SRG.D/dl

Bild: Screenshot SRF/bearbeitet von SRG.D

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