Verwendung des Begriffs ‹linksextrem› in der Tagesschau war rechtens

Das Foto zeigt zwei vermummte Demonstrierende vor einem brennenden Container. Einer der Vermummten trägt fünfzackige Sterne auf dem Ärmel.

Ein Beanstander kritisiert die «Tagesschau» vom 12. Oktober 2025 über die Palästina-Demonstration in Bern. Er moniert, im Beitrag würde der Begriff ‹linksextrem› pauschal und unbegründet verwendet. Die Ombudsleute und die Redaktion widersprechen. Die Bezeichnung habe sich klar auf gewaltbereite Gruppierungen bezogen. Die Ombudsleute sehen keine Verletzung des Radio- und Fernsehgesetzes.

Darum geht es in der beanstandeten Sendung

Die «Tagesschau» vom 12. Oktober 2025 berichtete über die unbewilligte «Friedensdemonstration für Palästinenser und Palästinenserinnen» in der Stadt Bern vom Vortag. Im Beitrag werden ‹linksextreme Gruppierungen› für die Ausschreitungen, den Sachschaden in Millionenhöhe sowie zahlreiche verletzte Polizistinnen und Polizisten verantwortlich gemacht.

Im Beitrag kommen Passant:innen und ein Restaurantbetreiber, dessen Lokal stark demoliert worden ist, zu Wort. Zudem werden der stv. Chef der Regionalpolizei, der Sicherheitsdirektor der Stadt Bern sowie der Generalsekretär des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes interviewt.

Was wird beanstandet?

Der Beanstander kritisiert, die «Tagesschau» würde in ihrer Berichterstattung über die Palästina-Demonstration vom 11. Oktober 2025 mehrfach den Begriff ‹linksextrem› verwenden, ohne zu erklären, was darunter zu verstehen sei oder welcher konkrete Bezug zwischen den Gewalttaten und einer linken Ideologie bestehen soll.

Durch diese «pauschale und unbegründete Verwendung» der Begriffe ‹links› und ‹linksextrem› würden nach Ansicht des Beanstanders Menschen mit linkem politischem Gedankengut diskriminiert und in ihrer Würde verletzt. Der Beanstander fühlt sich selbst fälschlicherweise als Sympathisant oder Unterstützer politischer Gewalt dargestellt.

Was sagt die Redaktion?

Die «Tagesschau»-Redaktion erklärt, der Beitrag thematisiere primär die Reaktionen von Polizei und Behörden auf die Gewalt an der Demonstration. Auch Betroffene wie Anwohnende und ein von Sachbeschädigung betroffener Gastronom seien zu Wort gekommen.

Der Fokus habe klar auf der Eskalation der Gewalt gelegen, nicht auf dem Thema ‹Linksextremismus› im Allgemeinen. Daher sei in einem kurzen News-Beitrag keine ausführliche Definition des Begriffs zu erwarten.

Man habe im Beitrag den Begriff ‹linksextrem› gezielt und nicht pauschal verwendet: Damit habe man sich ausschliesslich auf bestimmte Gruppierungen oder gewaltausübende Demonstrierende bezogen, nicht auf ‹Linke› allgemein. Der Begriff ‹links› sei im gesamten Beitrag nicht gefallen.

Die Redaktion argumentiert, dass dem Publikum grundsätzlich bekannt sei, was mit ‹linksextremen Gruppierungen› gemeint sei. Nämlich radikale Gruppen, die kapitalistische Systeme ablehnten und politische Ziele auch mit Gewalt durchzusetzen versuchten.

Im Beitrag seien konkrete Hinweise gezeigt worden, die eine solche Zuordnung rechtfertigten: Etwa gewaltverherrlichende Symbole in der Mobilisierung (z.B. das rote Dreieck) oder Fahnen bekannter radikaler Gruppen während der Demonstration. Ausserdem seien massive Sachbeschädigungen, Brandstiftung und Angriffe auf die Polizei typisch für extremistische Gewalt.

Man habe im Beitrag zudem klar zwischen gewaltbereiten Gruppen und friedlichen Demonstrierenden unterschieden. Die Bilder im Beitrag würden diese Differenzierung ebenfalls belegen.

Die Redaktion betont, dass sich die Berichterstattung nicht gegen Menschen mit linkem Gedankengut richte. Es sei keine pauschale Verurteilung erfolgt, und die Menschenwürde sei nicht verletzt worden. Ziel sei gewesen, eine radikale Minderheit, die Gewalt einsetze, journalistisch korrekt zu benennen.

Was sagt die Ombudsstelle?

Die Ombudsleute stimmen der Argumentation der Tagesschau-Redaktion zu. Aus Sicht des Publikums sei klar erkennbar, dass der Beitrag vor allem die gewalttätigen Ausschreitungen bei der Demonstration sowie die Reaktionen von Polizei, Behörden und Betroffenen thematisiere.

Der Begriff ‹linksextrem› werde im Beitrag im Zusammenhang mit gewaltbereiten Gruppierungen verwendet. Diese seien im Vorfeld und während der Demonstration durch entsprechende Symbolik, Aufrufe und Handlungen aufgefallen. Die Bezeichnung habe sich somit auf klar abgrenzbare Akteure und nicht auf alle Teilnehmenden oder auf Personen mit linker politischer Überzeugung bezogen.

Im Beitrag sei der Ausdruck ‹links› nicht vorgekommen. Es werde auch keine pauschale Gleichsetzung von linker Gesinnung und Gewaltanwendung vorgenommen.

Dem Publikum sei der politische Begriff ‹linksextrem› grundsätzlich geläufig und es könne seine Bedeutung einschätzen, sind die Ombudsleute überzeugt. Eine ausführliche politikwissenschaftliche Definition sei in einem kurzen Nachrichtenbeitrag weder möglich noch notwendig.

Die Ombudsleute sehen weder das Sachgerechtigkeitsgebot noch die Menschenwürde verletzt. Auch eine Diskriminierung können sie nicht erkennen. Die Ereignisse würden sachlich dargestellt. Verschiedene Betroffene seien zu Wort gekommen und die Gewalt sei den verantwortlichen Gruppen zugeordnet worden.

Text: SRG.D/dl

Bild: SRF (Screenshot), Hintergrund bearbeitet durch SRG.D

Weitere Neuigkeiten