Ombudsfall: Deepfake von Patrick Fischer sorgt für Diskussionen

Ein Zuschauer beanstandet einen Beitrag in der SRF-Sendung «Late Night Switzerland» vom 19. April 2026. Darin tritt Eishockey-Nationaltrainer Patrick Fischer in einem KI-generierten Video als Patron einer fiktiven «Fischer Dokumentwarenfabrik» auf. Der Beanstander kritisiert insbesondere, dass das Deepfake-Video weder in der Sendung noch auf Social Media als KI-generiert gekennzeichnet worden sei. Die Ombudsstelle kommt zum Schluss, dass kein Verstoss gegen die gesetzlichen Programmvorgaben vorliegt.

Darum geht es im beanstandeten Beitrag

In der Satire-Sendung «Late Night Switzerland» wurde ein KI-generiertes Video gezeigt, das eine bekannte Werbung der Fischer Bettwaren aus Wädenswil parodiert. Patrick Fischer erscheint dort als Chef einer fiktiven «Dokumentwarenfabrik». Die Sequenz ist als satirischer Einspieler in die Sendung eingebettet.

«Late Night Switzerland» vom 19. April 2026:

Was wird beanstandet?

Der Beanstander kritisiert, dass das gezeigte Deepfake-Video nicht als KI-generiert gekennzeichnet worden sei. Dies widerspreche den von SRF veröffentlichten KI-Handlungsanweisungen, wonach KI-Inhalte grundsätzlich gekennzeichnet werden müssten.

Zudem hinterfragt er, ob für die Erstellung des Videos die erforderliche Zustimmung von Patrick Fischer eingeholt worden sei und ob dessen Persönlichkeitsrechte dadurch verletzt worden sein könnten. Als besonders problematisch beurteilt er die Veröffentlichung des Videos auf den privaten Social-Media-Kanälen von Moderator Stefan Büsser, wo das Video teilweise ohne weiteren Kontext verbreitet worden sei.

Gleichzeitig hält der Beanstander ausdrücklich fest, dass innerhalb der Sendung selbst nicht von einer Täuschung auszugehen sei, da klar erkennbar gewesen sei, dass es sich um eine Satire-Sendung handle.

Was sagt die Redaktion?

Die Redaktion verweist auf die internen KI-Handlungsanweisungen von SRF. Diese sehen für Comedy- und Satireformate ausdrücklich eine Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht vor. Voraussetzung sei, dass die Überhöhung und Verfremdung für das Publikum klar erkennbar seien.

Dies sei im vorliegenden Fall gegeben gewesen. Das Video sei im Rahmen der Satire-Sendung «Late Night Switzerland» ausgestrahlt worden und habe offensichtlich eine bekannte Werbung parodiert. Deshalb sei innerhalb der Fernsehsendung keine zusätzliche Kennzeichnung notwendig gewesen.

Bezüglich der privaten Social-Media-Kanäle von Stefan Büsser erklärt die Redaktion, diese würden nicht von SRF betrieben. Auf Instagram und Facebook sei das Video als KI-Inhalt gekennzeichnet worden, auf TikTok und X jedoch nicht. Die Redaktion kündigt an, Stefan Büsser zu empfehlen, künftige KI-generierte Inhalte auf allen Kanälen konsequent zu deklarieren, insbesondere wenn diese ausserhalb des unmittelbaren Kontexts der Fernsehsendung veröffentlicht würden.

Was sagt die Ombudsstelle?

Die Ombudsstelle hält zunächst fest, dass sie ausschliesslich prüft, ob eine Sendung gegen die programmrechtlichen Vorgaben des Radio- und Fernsehgesetzes verstösst. Fragen des Persönlichkeitsschutzes – etwa eine mögliche Ehrverletzung, Rufschädigung oder eine fehlende Einwilligung zur Verwendung von Bildern – fallen nicht in ihren Zuständigkeitsbereich. Entsprechende Ansprüche müssten gegebenenfalls auf zivil- oder strafrechtlichem Weg geltend gemacht werden.

Hinsichtlich der fehlenden Kennzeichnung verweist die Ombudsstelle auf die SRF-KI-Handlungsanweisungen. Diese sehen für Comedy und Satire ausdrücklich Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht vor. Im konkreten Fall sei offensichtlich gewesen, dass es sich um eine satirische Sendung handle und die Sequenz mit Patrick Fischer eine Verfälschung der bekannten Werbung der Fischer Bettwaren darstelle.

Auch der Beanstander halte fest, dass nicht von einer Täuschung auszugehen sei. Ein Verstoss gegen die gesetzlichen Vorgaben liege deshalb nicht vor. Zudem handle es sich beim beanstandeten Beitrag nicht um eine «Sendung mit Informationsgehalt».

Die Ombudsstelle kommt deshalb zu dem Schluss, dass die Sendung nicht gegen die gesetzlichen Programmvorgaben verstossen hat.

Text: SRG.D/nk

Bild: Screenshot SRF/Hintergrund bearbeitet von SRG.D

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