Ombudsfall: Tücken der Kommentar-Kuratierung

Zwei Nutzer beanstanden die Moderation der Kommentarspalten unter einem SRF-News-Reel zum Jom HaScho’a, dem Holocaust-Gedenktag Israels. Während der eine Beanstander kritisiert, SRF habe die Diskussion auf Instagram zu pauschal geschlossen, bemängelt der andere, dass auf Facebook antisemitische und den Holocaust relativierende Kommentare über Stunden sichtbar geblieben seien. Die Ombudsstelle kommt zu unterschiedlichen Einschätzungen: Die Schliessung der Kommentarspalte auf Instagram sei nachvollziehbar gewesen. Auf Facebook hingegen sei SRF seiner Verantwortung nicht ausreichend nachgekommen.

Darum geht es im beanstandeten Social-Media-Post

SRF News veröffentlichte am 14. April 2026 auf Instagram und Facebook ein Reel zum Jom HaScho’a. Der Beitrag behandelte die Gedenkfeierlichkeiten in Israel und erwähnte, dass der Gedenktag in diesem Jahr von kriegerischen Auseinandersetzungen in der Region überschattet werde. Beanstandet wurde nicht der journalistische Inhalt des Reels, sondern der Umgang von SRF mit den Kommentaren auf den Social-Media-Plattformen.

Beanstandete Videos auf Social Media vom 14. April 2026:

Was wird beanstandet?

Der erste Beanstander kritisiert die Schliessung der Kommentarspalte auf Instagram. Er habe die Diskussion verfolgt und den Eindruck gewonnen, dass der Grossteil der Kommentare sachlich gewesen sei. Sein eigener Kommentar lautete «Doppelmoral». Dies sei eine pointierte, aber legitime Meinungsäusserung. Die vollständige Schliessung der Kommentarspalte sei aus seiner Sicht unverhältnismässig gewesen und habe auch sachliche Kritik zum Verstummen gebracht. Zudem sei der Hinweis von SRF, wonach ein Grossteil der Kommentare gegen die Netiquette verstossen habe, zu pauschal und nicht nachvollziehbar.

Der zweite Beanstander bemängelt die aus seiner Sicht unzureichende Moderation zum selben Post auf Facebook. Er habe SRF bereits kurz nach Veröffentlichung des Beitrags auf problematische Kommentare hingewiesen. Dennoch seien während rund zwölf Stunden despektierliche, diskriminierende und potenziell menschenverachtende Äusserungen sichtbar geblieben. Gerade bei einem sensiblen Thema wie dem Holocaust-Gedenktag hätte SRF seiner Ansicht nach entweder die Kommentarfunktion von Beginn an deaktivieren oder eine unmittelbare Kuratierung sicherstellen müssen.

Was sagt die Redaktion?

SRF News erklärt, das Reel sei am 14. April um 21.25 Uhr publiziert worden. Auf Instagram seien bis zur Schliessung über 450 Kommentare eingegangen, auf Facebook über 440. Viele davon hätten Holocaust-Relativierungen enthalten oder seien antisemitisch geprägt gewesen. Auf Facebook habe SRF mehr als 200 Kommentare gelöscht, teilweise wegen aus Sicht der Redaktion strafrechtlich relevanter Inhalte.

Die Redaktion nennt mehrere Beispiele von Kommentaren, in denen der Holocaust geleugnet, verharmlost oder gutgeheissen wurde. Solche Äusserungen verstossen gemäss SRF-Redaktion gegen die Netiquette sowie teilweise gegen strafrechtliche Bestimmungen.

SRF betont, man wolle auf Social Media grundsätzlich Diskussionen ermöglichen. Gleichzeitig trage SRF als Plattformbetreiber Verantwortung für die Kommentarspalten. Die Schliessung einer Kommentarspalte sei eine Ultima Ratio und werde nicht leichtfertig, sondern nach dem Mehraugenprinzip entschieden. Besonders auf Instagram sei dies ein weitreichender Schritt, da bei der deaktivierten Kommentarspalte automatisch alle Kommentare ausgeblendet würden – also auch sachliche Beiträge.

Zur Facebook-Moderation erklärt SRF, man nutze ein Moderationstool, das problematische Kommentare anhand von Schlagwortlisten präventiv filtere. Dieses Tool habe viele Verstösse erkannt, aber nicht alle. Bei Schichtbeginn am Folgetag habe der Community Desk die Kommentare geprüft, regelwidrige Beiträge gelöscht und die Kommentarspalte kurz darauf geschlossen. Das Ausmass der Hasskommentare sei in dieser Form nicht vorhersehbar gewesen.

Was sagt die Ombudsstelle?

Bei der Instagram-Beanstandung hält die Ombudsstelle zunächst fest, dass sie die grosse Zahl an antisemitischen und holocaustrelativierenden Kommentaren erschüttere. Legitime politische Kritik dürfe aber nicht unterdrückt werden. Ein Kommentar wie «Doppelmoral» sei eine pointierte, grundrechtlich geschützte Meinungsäusserung. Dass solche Stimmen durch die Schliessung ebenfalls verschwanden, sei bedauerlich.

Die Ombudsstelle erachtet die Massnahme aber als nachvollziehbar. Über 450 Kommentare in weniger als zwölf Stunden, darunter zahlreiche Holocaust-Leugnungen, Relativierungen und antisemitische Äusserungen, stellten eine ausserordentliche Belastung dar. Angesichts der technischen Besonderheiten von Instagram und der Geschwindigkeit der Diskussion sei eine lückenlose Einzelprüfung realistischerweise nicht möglich gewesen. Die Schliessung der Kommentarspalte sei deshalb sachlich vertretbar. Einen Verstoss gegen die relevanten Bestimmungen des Radio- und Fernsehgesetzes erkennt die Ombudsstelle in diesem Fall nicht.

Anders beurteilt sie die Facebook-Beanstandung. Zwar anerkennt die Ombudsstelle, dass eine rund um die Uhr durch Menschen kuratierte Kommentarspalte technisch und personell kaum möglich ist. Bei einem derart sensiblen Thema und in einer seit dem 7. Oktober 2023 besonders angespannten Zeit hätte SRF jedoch mit problematischen Reaktionen rechnen müssen. Wenn ein Nutzer zudem bereits kurz nach Veröffentlichung auf inhaltlich gravierende Kommentare hinweist, dürfe es nicht sein, dass erst rund zwölf Stunden später mit der Schliessung der Kommentarspalte reagiert werde.

Die Ombudsstelle kommt deshalb zum Schluss, dass SRF auf Facebook seiner Verantwortung hinsichtlich Moderation, Netiquette-Durchsetzung und Schutz vor diskriminierenden Inhalten nicht ausreichend nachgekommen ist. Sie sieht darin einen Verstoss gegen Art. 4 Abs. 1 RTVG. Weisungsbefugnis hat die Ombudsstelle nicht, sie erwartet jedoch, dass SRF geeignete Massnahmen eingreift, damit sich ein solcher Fall nicht wiederholt.

Text: SRG.D/nk

Bild: Symbolbild/REUTERS/Hintergrund bearbeitet von SRG.D

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