Ombudsfall: Tesla-Bericht war nicht sachgerecht

Mehrere Beanstander kritisieren den SRF-Onlineartikel «Autonomes Fahren – Wie Tesla Unfälle verheimlichte, um seinen Autopiloten zu testen» vom 20. April 2026. Insgesamt gingen bei der Ombudsstelle SRG Deutschschweiz neun Beanstandungen zu diesem Beitrag ein. Kritisiert wurden unter anderem die Darstellung von Teslas Fahrerassistenzsystemen, einzelne technische Vergleiche sowie die generelle Ausgewogenheit der Tesla-Berichterstattung von SRF. Die Ombudsstelle kommt zum Schluss, dass der ursprüngliche Artikel den komplexen Sachverhalt nicht ausreichend einordnete und damit gegen das Sachgerechtigkeitsgebot verstiess.

Darum geht es im beanstandeten Beitrag

Der Onlineartikel behandelt Vorwürfe gegen Tesla im Zusammenhang mit dessen Fahrerassistenzsystem Autopilot. Im Mittelpunkt stehen ein Datenleck aus dem Jahr 2022, durch das Informationen zu Fehlleistungen des Systems öffentlich wurden, sowie Gerichtsverfahren in den USA wegen eines tödlichen Unfalls. Zudem weist der Artikel auf Untersuchungen verschiedener US-Behörden gegen Tesla hin.

Der Beitrag war eine Übernahme von RTS im Rahmen des SRG-Projekts «Dialog», das Online-Inhalte zwischen den Sprachregionen austauscht. Der deutschsprachige Artikel fasste einen 45-minütigen Videobeitrag der RTS-Sendung «Temps présent» zusammen.

SRF News vom 20. April 2026:

Was wird beanstandet?

Die Beanstander kritisieren unter anderem, dass der Artikel nicht klar genug zwischen Teslas älterem Fahrerassistenzsystem Autopilot beziehungsweise Autosteer und dem neueren System «Full Self Driving» unterscheide. Dadurch entstehe bei den Leserinnen und Leser der Eindruck, Tesla habe bereits mit einem vollständig autonomen System getestet. Tatsächlich handle es sich beim Fahrerassistenzsystem Autopilot um ein Level-2-Fahrerassistenz-System, bei dem der Fahrer weiterhin verantwortlich bleibe.

Weiter bemängeln die Beanstander einen Vergleich zwischen Fehlern des Autopilot-Systems und sogenannten «Halluzinationen» von Sprachmodellen. Dieser Vergleich sei technisch fragwürdig und könne das Publikum in die Irre führen. Fehler bei Teslas Autopilot entstünden typischerweise durch Wahrnehmungsprobleme oder seltene Verkehrssituationen, nicht durch ein «Erfinden» von Informationen im Sinne eines Sprachmodells.

Schliesslich stellen einige der Beanstander die Ausgewogenheit der Tesla-Berichterstattung von SRF infrage. Beim Durchsehen jüngerer Beiträge falle auf, dass fast ausschliesslich kritisch oder negativ über Tesla berichtet werde. Positive Entwicklungen, etwa bei Verkaufszahlen oder regulatorischen Fortschritten beim automatisierten Fahren, kämen kaum vor.

Was sagt die Redaktion?

Die Redaktion hält fest, dass der beanstandete Artikel von RTS übernommen und für SRF im Rahmen des Projekts «Dialog» auf Deutsch veröffentlicht wurde. Der ursprüngliche RTS-Onlineartikel sei wiederum eine Zusammenfassung eines 45-minütigen Videobeitrags der Sendung «Temps présent» gewesen. In einem kurzen Onlineartikel könne der Sachverhalt nicht mit demselben Detaillierungsgrad wiedergegeben werden wie im Video. Zudem müsse SRF bei Onlinebeiträgen eine maximale Länge von 3000 Zeichen einhalten.

Nach Rücksprache mit RTS kommt die Redaktion zum Schluss, dass der Artikel keine sachlichen Fehler enthält. Sie räumt jedoch ein, dass gewisse Punkte präziser hätten formuliert werden sollen. Deshalb habe SRF nachträglich Änderungen vorgenommen und diese in einer Box zum Artikel transparent gemacht.

Die Redaktion entfernte unter anderem einen Vergleich mit «Halluzinationen» von KI-Systemen und ergänzte zusätzliche Informationen zum Autopilot-System, zum Datenleck, zu Teslas Position sowie zu neueren Entwicklungen beim Fahrerassistenzsystem.

Zur Kritik an der Fokussierung auf Tesla schreibt die Redaktion, der Artikel behandle Tesla, weil das Unternehmen wegen seines Umgangs mit den Vorfällen verurteilt worden sei. Ein Entscheid eines Berufungsgerichts bestätigte das Urteil. Die regelmässig von Tesla publizierten Sicherheitsstatistiken seien nicht Thema des Artikels gewesen. Es sei um das Verschweigen von Unfällen und eine Verurteilung wegen eines Unfalls gegangen, nicht um eine Gesamtevaluation von Fahrerassistenzsystemen.

Zur generell kritischen Tesla-Berichterstattung schreibt die Redaktion, SRF habe auch über Tesla berichtet, als das Unternehmen mit seinen Elektroautos erfolgreich gewesen sei. In jüngerer Zeit gebe es mit dem Einbruch der Verkaufszahlen, dem Aufstieg der chinesischen Konkurrenz und den Imageproblemen infolge der politischen Aktivitäten von Elon Musk aber auch reichlich Anlass für kritische Berichte.

Was sagt die Ombudsstelle?

Die Ombudsstelle hält zunächst fest, dass sie im Beanstandungsverfahren einzig den Onlineartikel in seiner ursprünglichen Fassung zu beurteilen hat.

Auf die generelle Kritik an der Tesla-Berichterstattung von SRF tritt die Ombudsstelle nicht ein. Beanstandungen gegen mehrere Sendungen oder Beiträge müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen konkret dokumentiert werden. In den Beanstandungen seien jedoch keine konkreten Publikationen genannt und dokumentiert worden.

Zum Verhältnis zwischen dem SRF-Onlineartikel und dem RTS-Beitrag hält die Ombudsstelle fest, dass es sich um zwei verschiedene publizistische Erzeugnisse handelt. Auch wenn die RTS-Sendung im Artikel verlinkt war, müsse der deutschsprachige Onlineartikel eigenständig beurteilt werden. Zudem sei die Ombudsstelle SRG Deutschschweiz nur für Publikationen von SRF zuständig; Beiträge von RTS müssten bei der Ombudsstelle von RTS beanstandet werden.

Inhaltlich kritisiert die Ombudsstelle, dass bereits der Anlass der Publikation für uninformierte Leserinnen und Leser schwer verständlich gewesen sei. Im Artikel sei einerseits von einem Datenleck aus dem Jahr 2022 die Rede, andererseits von Gerichtsverfahren in den USA, einem erstinstanzlichen Urteil vom August 2025, einem Entscheid eines Berufungsgerichts vom Februar 2026 sowie weiteren Untersuchungen gegen Tesla. Unklar bleibe jedoch, weshalb der Beitrag gerade am 20. April 2026 publiziert wurde. Das Datenleck liege rund vier Jahre zurück, und auch die Gerichtsurteile seien nicht derart zeitnah erfolgt, dass sie eine Nachrichtenberichterstattung ohne weitere Einordnung rechtfertigten.

Darüber hinaus sei für das Publikum nicht ausreichend erkennbar gewesen, welche Dimension die Tesla vorgeworfene Verhaltensweise habe, welche Tragweite die Mängel im Tesla-System im Vergleich zu anderen Anbietern von Autopilot-Applikationen hätten, wie sich autonome Fahrsysteme in den vergangenen Jahren weiterentwickelt hätten und welche Position Tesla einnimmt.

Die Ombudsstelle verweist zudem darauf, dass die Redaktion selbst verschiedene Unzulänglichkeiten eingeräumt und zahlreiche Anpassungen vorgenommen habe. Dieser erhebliche Anpassungsbedarf zeige, dass der ursprüngliche Artikel die Tatsachen und Ereignisse nicht so dargestellt habe, dass sich Leserinnen und Leser eine eigene Meinung hätten bilden können. Zwar sei nachvollziehbar, dass ein kurzer Onlineartikel einen komplexen Sachverhalt nicht in voller Tiefe erläutern könne. Gerade deshalb müssten Formulierungen jedoch entsprechend sorgfältig gewählt und neue Entwicklungen ausreichend berücksichtigt werden. Letztlich sei der Text für ein breites Publikum wohl nur im Zusammenhang mit dem von RTS veröffentlichten Videobeitrag verständlich gewesen.

Die Ombudsstelle kommt daher zum Schluss, dass der Onlineartikel in seiner ursprünglichen Fassung vom 20. April 2026 gegen das Sachgerechtigkeitsgebot verstossen hat.

Text: SRG.D/nk

Bild: Screenshot SRF-Dok/Hintergrund bearbeitet durch SRG.D

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