Ombudsstelle: SRF-Artikel über Zweitwohnungsbesitzer nicht sachgerecht

Ein Leser beanstandet den SRF-Onlineartikel «Blockierte Bauprojekte: Zweitwohnungsbesitzer bangen um ihre Aussicht» vom 21. April 2026. Er kritisiert, dass der Beitrag den Eindruck erwecke, ein Wohnbauprojekt in Ftan werde allein durch Einsprachen von Zweitwohnungsbesitzern blockiert. Die Ombudsstelle stützt diese Beanstandung. Aufgrund der Titelsetzung, fehlender baurechtlicher und raumplanerischer Einordnungen sowie der einseitigen Wiedergabe der Sicht des Architekten sei das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt worden.

Darum geht es im beanstandeten Beitrag

Der Onlineartikel «Blockierte Bauprojekte: Zweitwohnungsbesitzer bangen um ihre Aussicht» behandelt die Frage, weshalb genossenschaftlicher Wohnungsbau in Bergregionen oft nur schwer vorankommt. Im Zentrum steht unter anderem ein geplantes Wohnbauprojekt in Ftan in der Unterengadiner Gemeinde Scuol. Der Artikel schildert die Situation anhand von Aussagen des Architekten des Projekts. Dieser erklärt, ohne die Einsprachen von Zweitwohnungsbesitzern hätte bereits mit dem Bau begonnen werden können.

«SRF News Wirtschaft» vom 21. April 2026:

Was wird beanstandet?

Der Beanstander hält die Darstellung für irreführend. Zwar seien Einsprachen gegen das Projekt eingereicht worden, diese seien jedoch nicht der einzige Grund für die Verzögerung. Vielmehr bestünden zusätzliche raumplanerische und baurechtliche Hindernisse. Der Artikel vermittle dadurch ein falsches Bild zuungunsten der Zweitwohnungsbesitzer und lasse wesentliche rechtliche Hintergründe ausser Acht.

Was sagt die Redaktion?

Die Redaktion erklärt, das Ziel des Beitrags sei gewesen, die Schwierigkeiten des genossenschaftlichen Wohnungsbaus in Bergregionen aufzuzeigen. Für die Berichterstattung seien die üblichen journalistischen Abklärungen vorgenommen worden, unter anderem Gespräche mit dem Architekten und den zuständigen Behörden. Dabei habe es zunächst keine Hinweise darauf gegeben, dass neben den Einsprachen weitere Gründe für die Verzögerung des Projekts bestehen könnten.

Erst durch die Beanstandung sei die Redaktion auf zusätzliche raumplanerische Aspekte aufmerksam geworden. In der Folge habe SRF weitere Abklärungen vorgenommen und den Artikel am 12. Mai 2026 ergänzt. Neu werde darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit der Zonierung der betroffenen Grundstücke Unsicherheiten bestehen und das Baugesuch deshalb sistiert wurde.

Die Redaktion argumentiert, die fehlenden Angaben hätten den Kern der Berichterstattung nicht betroffen. Das Publikum habe sich auch ohne diese zusätzlichen Informationen eine Meinung zur grundsätzlichen Problematik des genossenschaftlichen Wohnungsbaus in Tourismusregionen bilden können. Deshalb sei die Beanstandung aus ihrer Sicht nicht zu unterstützen.

Was sagt die Ombudsstelle?

Die Ombudsstelle hält fest, dass der beanstandete Onlineartikel unabhängig vom zugrunde liegenden «Schweiz aktuell»-Beitrag zu beurteilen sei. Anders als die Fernsehsendung fokussiere der Onlineartikel bereits im Titel stark auf die Rolle der Zweitwohnungsbesitzer und deren Einsprachen.

Durch die Titelsetzung und die Aussagen des Architekten entstehe der Eindruck, die Einsprachen seien der ausschlaggebende Grund für die Bauverzögerung. Tatsächlich hätten jedoch zusätzliche baurechtliche und raumplanerische Fragen bestanden, die im Artikel nicht erwähnt wurden. Nach Auffassung der Ombudsstelle verschob der Onlineartikel durch seine Titelsetzung den Fokus weg von der allgemeinen Problematik des gemeinnützigen Wohnungsbaus im Berggebiet hin zu den Einsprachen der Zweitwohnungsbesitzer. Dadurch wären vertiefte Recherchen zu den baurechtlichen Hintergründen erforderlich gewesen.

Zudem sei ausschliesslich die Sicht des Architekten wiedergegeben worden, der selbst Partei im laufenden Verfahren sei. Den Einsprechern sei keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. Die Ombudsstelle hält fest, dass die Anforderungen an eine objektive Berichterstattung damit nicht erfüllt worden seien. Nach ihrer Einschätzung wäre es ohne übermässigen Aufwand möglich gewesen, die rechtlichen Hintergründe des Projekts vor der Veröffentlichung bei der Gemeinde oder beim kantonalen Amt für Raumentwicklung abzuklären.

Die Ombudsstelle kommt deshalb zum Schluss, dass der ursprüngliche Onlineartikel gegen das Sachgerechtigkeitsgebot gemäss Radio- und Fernsehgesetz verstösst. Aufgrund der einseitigen Darstellung seien die Voraussetzungen für eine freie Meinungsbildung des Publikums nicht erfüllt gewesen.

Bemerkenswert ist zudem, dass die Ombudsstelle auch die nachträglich überarbeitete Version des Artikels kritisch beurteilt. Trotz der Ergänzungen erfülle diese ihrer Ansicht nach die Anforderungen an eine sachgerechte Berichterstattung weiterhin nicht vollständig. Insbesondere stehe die zitierte Aussage des Architekten weiterhin im Widerspruch zu den inzwischen geklärten rechtlichen Rahmenbedingungen.

Text: SRG.D/nk

Bild: Screenshot SRF/Hintergrund bearbeitet von SRG.D

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