Ombudsstelle: Kritik an SRF-Interview zur US-Migrationspolitik abgewiesen

Ein Zuschauer beanstandet einen Online-Beitrag von SRF News vom 4. Februar 2026 mit dem Titel «ICE und Border Patrol – USA-Experte: ‹Sie agieren als Besatzungsmacht in urbanen Zentren›». Er bemängelt fehlende Kontextinformationen sowie eine tendenziöse Darstellung. Die Ombudsstelle kann einzelne Einwände nachvollziehen, beurteilt den Beitrag insgesamt jedoch als sachgerecht und weist die Beanstandung ab.

Darum geht es im beanstandeten Beitrag

Der Beitrag basiert auf einem Interview aus der Sendung «Echo der Zeit» mit dem Historiker Thomas Zimmer. Darin ordnet er Einsätze der US-Migrationsbehörde ICE in Städten wie Minneapolis politisch und historisch ein und bewertet deren Vorgehen kritisch. Im Fokus steht die Frage, inwiefern diese Einsätze mit verfassungsrechtlichen und föderalistischen Prinzipien vereinbar sind.

Was wird beanstandet?

Der Beanstander kritisiert, dass im Beitrag zentrale Hintergründe fehlten. Insbesondere werde die sogenannte «Sanctuary City»-Politik von Minneapolis nicht erwähnt. Dabei handelt es sich um Städte, in denen lokale Behörden die Zusammenarbeit mit nationalen Migrationsbehörden wie ICE bewusst einschränken oder verweigern. Für ein Schweizer Publikum sei dieser föderalistische Kontext wichtig.

Zudem bemängelt er die einseitige Darstellung. Der Beitrag erscheine wie ein Meinungsstück und lasse wesentliche Fakten aus. So werde nicht erwähnt, dass es nach Darstellung des Beanstanders zu Todesfällen gekommen sei, bei denen Betroffene aktiv gegen ICE-Einsätze vorgegangen seien. Dadurch entstehe ein verzerrtes Bild.

Was sagt die Redaktion?

Die Redaktion betont, dass es sich um ein Experteninterview handele. In solchen Formaten sei es zentral, qualifizierte Fachpersonen zu Wort kommen zu lassen, die Ereignisse einordnen und analysieren. Der befragte Historiker sei aufgrund seiner akademischen Laufbahn und Expertise legitimiert, sich zum Thema zu äussern.

Grundsätzlich gelte: Meinungen seien frei, entscheidend sei jedoch, dass sie auf überprüfbaren Fakten beruhten. Dies sei im vorliegenden Fall gegeben gewesen. Falsche Tatsachenbehauptungen seien im Interview nicht verbreitet worden. Sollten Aussagen nicht auf Fakten beruhen, wäre es Aufgabe der Redaktion gewesen, einzuordnen oder zu widersprechen.

Zugleich weist die Redaktion darauf hin, dass tagesaktuelle Beiträge zwangsläufig selektiv seien. Ein einzelnes Interview könne nicht sämtliche Aspekte eines komplexen politischen Konflikts abbilden. Der Fokus habe hier bewusst auf der rechtlichen und politischen Einordnung der ICE-Einsätze gelegen. Andere Hintergründe – etwa die «Sanctuary City»-Politik – seien Teil der umfassenderen Berichterstattung und müssten nicht in jedem einzelnen Beitrag enthalten sein.

Was sagt die Ombudsstelle?

Die Ombudsstelle hält fest, dass es sich beim beanstandeten Beitrag um ein Experteninterview handelt. Solche Formate vermitteln neben Informationen immer auch Einordnungen und Bewertungen. Eine analytische Perspektive ist zulässig, sofern die Aussagen auf überprüfbaren Fakten beruhen und keine falschen Tatsachen vermittelt werden.

Dies ist im vorliegenden Fall gegeben. Der befragte Historiker verfügt über ausgewiesene Expertise und hat die Ereignisse nachvollziehbar eingeordnet. Dass die Aussagen auf falschen Tatsachen beruhen, wird vom Beanstander nicht geltend gemacht. Dass seine Einschätzungen eine bestimmte Perspektive erkennen lassen, ist für das Format nicht ungewöhnlich und stellt keinen Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot dar.

Den Kritikpunkt des fehlenden Hinweises auf die «Sanctuary City»-Politik bewertet die Ombudsstelle als nachvollziehbar, jedoch nicht als entscheidend. Ein tagesaktuelles Interview kann nicht den Anspruch haben, sämtliche Hintergründe eines komplexen politischen Konflikts abzubilden. Der Beitrag konzentriert sich auf die rechtliche und politische Bewertung der ICE-Einsätze. Eine vertiefte Darstellung des föderalistischen Kontexts hätte den Rahmen eines kurzen Interviews gesprengt. Zudem verweist die Ombudsstelle darauf, dass entsprechende Hintergründe in der übrigen Berichterstattung von SRF thematisiert wurden.

Insgesamt kommt die Ombudsstelle zum Schluss, dass der Beitrag zwar eine klar erkennbare analytische Perspektive vermittelt, diese jedoch im Rahmen des journalistischen Formats zulässig ist. Ein Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot liegt somit nicht vor.

Text: SRG.D/nk

Bild: REUTERS/Hintergrund bearbeitet durch SRG.D

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