Ombudsstelle beurteilt zwei Nahost-Beiträge unterschiedlich

Die Ombudsstelle hat kürzlich Beanstandungen zu zwei verschiedenen SRF-Beiträgen im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt geprüft. Zur ersten Sendung gingen zwei Beanstandungen ein, zum zweiten Beitrag drei. Während die Ombudsstelle bei einer Reportage aus dem Westjordanland keinen Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot erkennt, sieht sie im Social-Media-Beitrag über den Einsatz von Herbiziden durch Israel einen gravierenden Verstoss.

Darum geht es in den beanstandeten Beiträgen

Die Reportage «Dschenin, Westjordanland: Ein Theater trotzt der Gewalt» vom 15. Juli 2026 porträtiert ein Theater im Flüchtlingslager Dschenin und die Menschen, die damit verbunden sind. Autorin Susanne Brunner schildert deren Erfahrungen und Erinnerungen und richtet den Blick damit auf einen begrenzten Ausschnitt des israelisch-palästinensischen Konflikts.

Der zweite Beitrag ist ein gut einminütiges Video von «SRF News», das am 6. August 2026 auf Instagram und Facebook veröffentlicht wurde. Unter dem Titel «Israel vergiftet offenbar Böden der Nachbarländer» berichtet SRF über den Einsatz von Herbiziden durch Israel im Libanon und in Syrien sowie über die Auswirkungen auf landwirtschaftlich genutzte Flächen.

«International» vom 15. Juli 2026

SRF News: Instagram/Facebook vom 6. August 2026

Was wird beanstandet?

An der Reportage aus Dschenin wird unter anderem kritisiert, dass sie eine einseitige palästinensische Perspektive vermittle und keine israelische Gegenposition enthalte. Beanstandet werden zudem einzelne Aussagen und Formulierungen zum Krieg in Gaza, zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit und zu den Zuständen in israelischen Gefängnissen. Auch vermissen die Beanstandenden eine klare Bezeichnung der Hamas als Terrororganisation. Insgesamt wird der Vorwurf erhoben, dass Fakten und persönliche Einschätzungen vermischt und das Publikum dadurch manipuliert werde.

Beim Social-Media-Video richtet sich die Kritik insbesondere gegen die Formulierung «Israel vergiftet offenbar Böden der Nachbarländer». Beanstandet wird, dass SRF damit einen schwerwiegenden Vorwurf erhebe, ohne diesen ausreichend zu belegen und den militärischen Kontext im Grenzgebiet darzustellen. So werde nicht erwähnt, dass die besagte grenznahe Region ein Kriegsgebiet sei. Kritisiert werden zudem die Quellenlage und einzelne Angaben zu den Folgen des Herbizideinsatzes. Beanstandet wird ausserdem die Titelwahl wegen der problematischen Nähe zum antisemitischen Klischee der «Brunnenvergiftung».

Was sagt die Redaktion?

Zur Reportage aus Dschenin hält die Redaktion fest, dass eine Reportage naturgemäss nur einen begrenzten Ausschnitt der Realität zeige und nicht sämtliche Perspektiven eines Konflikts abbilden müsse. Der Fokus auf das Theater und die Sicht seiner Protagonistinnen und Protagonisten sei transparent. Für das Publikum sei erkennbar, wer spreche und wo es sich um persönliche Einschätzungen handle. Eine Vermischung von Meinungen und Fakten habe nicht stattgefunden. Die umfassendere israelisch-palästinensische Problematik werde zudem in zahlreichen anderen SRF-Beiträgen aus unterschiedlichen Perspektiven behandelt.

Auch beim Social-Media-Video weist die Redaktion den Vorwurf mangelnder journalistischer Sorgfalt zurück. Über den Einsatz von Herbiziden durch Israel im Libanon und in Syrien sei bereits von verschiedenen Medien berichtet worden. Der Beitrag stütze sich unter anderem auf Recherchen der «Süddeutschen Zeitung» sowie Angaben libanesischer Behörden. Die UN-Mission UNIFIL habe zudem bestätigt, dass die israelische Armee eine Luftoperation zur Ausbringung einer chemischen Substanz angekündigt hatte. UNIFIL habe anschliessend die Entnahme von Bodenproben unterstützt.

Eine Absicht Israels, Landwirtschaft oder Lebensraum gezielt und dauerhaft zu zerstören, werde im Video nicht behauptet. Der Konflikt zwischen Israel und der Hisbollah gehöre zwar zum Hintergrund, könne in einem derart kurzen Video jedoch nicht ausführlich dargestellt werden. Verschiedene israelische Regierungsstellen seien um Stellungnahme gebeten worden, hätten aber nicht geantwortet.

Was sagt die Ombudsstelle?

Bei der Reportage aus Dschenin folgt die Ombudsstelle im Wesentlichen der Argumentation der Redaktion. Sie hält fest, dass eine Reportage ein ganz anderes Format sei als ein Informationsbeitrag und deshalb keine umfassende Darstellung des Nahostkonflikts liefern müsse. Eine Reportage lebe davon, dass das Publikum anhand einzelner Personen und ihrer Erfahrungen am Geschehen vor Ort teilnehme. Es liege in der Natur des Formats, dass eine bestimmte Perspektive vermittelt werde. Entscheidend sei aber auch bei diesem Format, dass die Faktentreue gewahrt bleibe.

Nach Auffassung der Ombudsstelle ist für das Publikum klar erkennbar, dass die kritischen Aussagen über Israel persönliche Erfahrungen und Einschätzungen der Protagonistinnen und Protagonisten darstellen und nicht von der Redaktion als feststehende Tatsachen präsentiert werden. Die überprüften Zitate seien korrekt wiedergegeben, die Quellen deklariert und Meinungen als solche erkennbar. Eine Manipulation stellt die Ombudsstelle deshalb nicht fest. Die Reportage sei zwar einseitig in ihrer Perspektivenwahl. Die Ausgewogenheitspflicht beziehe sich jedoch auf das Gesamtprogramm und nicht auf jeden einzelnen Beitrag. Da die israelische Perspektive in anderen SRF-Beiträgen dargestellt werde, sei eine Gegenposition in dieser Reportage nicht erforderlich. Das Sachgerechtigkeitsgebot wurde nicht verletzt.

Anders beurteilt die Ombudsstelle das Social-Media-Video. Bereits mit der Formulierung «Israel vergiftet offenbar Böden von Nachbarländern» werde ein gravierender Vorwurf erhoben. Dessen Herleitung und Nachweis seien im Reel jedoch unzureichend. So werde lediglich allgemein auf «verschiedene Medien» verwiesen. Als grössten Mangel wertet die Ombudsstelle, dass der Krieg zwischen Israel und der Hisbollah mit keinem Wort erwähnt werde. Andere Medien hätten den Einsatz von Herbiziden auch in einen militärischen Kontext gestellt und darauf hingewiesen, dass die Entlaubung der Vegetation unter anderem dazu dienen solle, mögliche Verstecke für Hisbollah-Kämpfer zu beseitigen

Die Ombudsstelle stellt dabei nicht infrage, dass Israel Herbizide im Libanon und in Syrien eingesetzt und damit Schäden verursacht hat. Für den gravierenden Vorwurf zu Beginn des Videos seien Herleitung, Nachweise und Kontext jedoch unumgänglich, aber nicht erbracht. Die Ombudsstelle kann nachvollziehen, wenn einzelne Beanstandende durch die gewählte Formulierung an das antisemitische Klischee der Juden als «Brunnenvergifter» erinnert würden. Das Publikum habe sich aufgrund des Beitrags keine unverfälschte eigene Meinung bilden können. Die Ombudsstelle erkennt darin einen gravierenden Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot.

Text: SRG.D/nk

Bild: Screenshot/Hintergrund bearbeitet durch SRG.D

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