«Tagesschau» über «Gerrymandering» nicht zulasten der Republikaner

Ein Zuschauer beanstandet die «Tagesschau»-Hauptausgabe» vom 10. Mai 2026. Im kritisierten Beitrag geht es um das sogenannte «Gerrymandering» in den USA. Der Beanstander empfindet den Beitrag als einseitig gegen die Republikaner in den USA gerichtet. Die Ombudsleute unterstützen die Beanstandung nicht.

Darum geht es in der beanstandeten Sendung

Der Beitrag befasst sich mit dem «Gerrymandering», dem gezielten Zuschneiden von Wahlbezirken zugunsten einer Partei. Dies spielt im Hinblick auf die Midterms-Wahlen in den USA im November eine immer grössere Rolle.

Im Zentrum des Berichts steht eine Abstimmung im Senat von Tennessee über eine neue Wahlkreiszuordnung und die darauffolgenden Proteste. Es kommen ein demokratischer Abgeordneter und ein republikanischer Senator zu Wort. Zum Schluss gibt der SRF-Korrespondent in Washington seine Einschätzung ab.

«Tagesschau» vom 10. Mai 2026:

Was wird beanstandet?

Der Beanstander empfindet den Beitrag als einseitig. Es werde der Eindruck erweckt, Donald Trump und die Republikaner würden etwas Unrechtmässiges und Unanständiges tun. Dabei werde nirgends transparent erwähnt, dass auch die Demokraten dieses Optimieren von Wahlbezirken selber aktiv betreiben würden.

Weiter wirft der Beanstander SRF vor, mit «verklausulierten Andeutungen» eine «neutrale Berichterstattung vorzutäuschen». Die «Tagesschau» und der Washington-Korrespondent würden sich an den Republikanern und Donald Trump abarbeiten.

Was sagt die Redaktion?

Im Beitrag gehe es nicht um die Geschichte des «Gerrymanderings», hält die «Tagesschau»-Redaktion in ihrer Stellungnahme fest. Vielmehr werde die aktuelle Situation in den USA und insbesondere in Tennessee abgebildet. Die Ausgangslage des Berichts sei die aktuelle «Gerrymandering»-Spirale. Diese sei losgetreten worden durch einen Aufruf von Donald Trump 2025 zur Neuziehung von Wahlkreisen und einem Urteil des Obersten Gerichtshofs in den USA, mit welchem ethnische Minderheiten durch das Ziehen von Wahlkreisen nicht mehr geschützt werden dürfen.

Der Beitrag fokussiere vor allem auf die Reaktionen und Aktionen im Bundesstaat Tennessee, wo der einzige Wahlkreis, den bis jetzt ein Demokrat gewonnen habe, auf drei andere Wahlkreise aufgeteilt worden sei.

Die vom Beanstander kritisierte Formulierung im Beitrag «Einen Grund aber geben die Republikaner offen zu» sei eine sprachlich neutrale Überleitung von einem Vorwurf, den man in Tennessee den Republikanern gemacht habe zum zweiten Vorwurf. Während die Angeschuldigten den ersten Vorwurf des Rassismus negierten, hätten sie den zweiten Vorwurf, ihrer Partei im Hinblick auf die Wahlen einen Vorteil zu verschaffen, zugegeben.

Auch weitere Formulierungen beurteilt die Redaktion als sachlich und nicht als «verklausulierte Andeutungen».

Was sagt die Ombudsstelle?

Auch die Ombudsleute können in der im Beitrag verwendeten Sprache keine Verklausulierungen erkennen. Die beanstandete Definition von «Gerrymandering» sei eine sachlich zutreffende und politisch neutrale Umschreibung eines feststehenden Begriffs der amerikanischen Politik.

Die Formulierung «die Demokraten versuchen, dagegenzuhalten», stehe in Zusammenhang mit der Tatsache, dass Präsident Donald Trump die aktuelle Welle parteiischer Wahlkreis-Neuzuschnitte in Texas ausgelöst habe. Die Demokraten hätten auf das Vorgehen mit gleicher Münze reagiert und Wahlkreise in Kalifornien und Virginia zu ihrem Vorteil verändert. Dieser Sachverhalt werde im Beitrag zutreffend beschrieben, so die Ombudsleute.

Die Aussage im Beitrag «Einen Grund aber geben sie offen zu …» suggeriere nicht, die Republikaner hätten etwas Illegitimes eingestanden. Vielmehr sehen auch die Ombudsleute hier eine sprachliche Überleitung und eine Unterscheidung von einem bestrittenen Vorwurf (Rassismus) und einem unbestrittenen (parteipolitischer Vorteil).

Ebenfalls nicht stützen können die Ombudsleute den Vorwurf, die «Tagesschau» und der SRF-Washington-Korrespondent würden sich grundsätzlich an den Republikanern und an Donald Trump «abarbeiten». Der Beweis dafür wird in der Beanstandung denn auch nicht erbracht. Die Ombudsstelle sieht das Sachgerechtigkeitsgebot deshalb durch den Beitrag nicht verletzt.

Text: SRG.D/dl

Bild: Screenshot SRF/Hintergrund bearbeitet durch SRG.D

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