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Berichterstattung zum Strafverfahren Ignaz Walker – «Rundschau» schützt Quelle

Im Verfahren gegen einen wegen zwei Tötungsdelikten angeklagten Barbetreiber gibt die SRF-Sendung «Rundschau» dem Urner Obergericht keine Unterlagen heraus. Das Obergericht Uri hat am 16. November 2015 die Redaktion «Rundschau» von SRF um vollständige Herausgabe sämtlicher Recherche-Unterlagen ohne Unkenntlichmachung oder Weglassung von Namen innert fünf Tagen ersucht. SRF beruft sich auf das verfassungsmässig garantierte Redaktionsgeheimnis.

Der Barbetreiber wird von der Urner Staatsanwaltschaft beschuldigt, gegen einen Gast geschossen und einen Killer auf seine damalige Frau angesetzt zu haben. Der Gast blieb unverletzt, die Gattin wurde schwer verletzt.

Forderung verletzt Redaktionsgeheimnis

Die «Rundschau» hatte mehrmals über das nicht pannenfreie Verfahren berichtet. Das Obergericht verlangte von der Redaktion der Sendung, dass sie ihre Unterlagen, die sie zum Gast und zum rechtmässig verurteilten Auftragsschützen hat, vollständig herausgibt. Es begründet die Forderung damit, dass es sich bei der laufenden Urteilsberatung ein möglichst vollständiges Bild vom Sachverhalt machen müsse.

SRF lehnt die Herausgabe der Unterlagen ab. Die Forderung des Obergerichts verletze das verfassungsmässig garantierte Redaktionsgeheimnis. Die Unterlagen seien für die Wahrheitsfindung des Gerichts nicht erforderlich.

Die «Rundschau» sei nicht dazu da, versäumte Untersuchungshandlungen zu vervollständigen. Es bleibe den Gerichtsbehörden überlassen, Verdächtige einzuvernehmen und Akten auf dem amtlichen Weg einzufordern. Das Ansinnen des Obergerichts widerspreche dem verfassungsrechtlichen, gesetzlichen und konzessionsrechtlichen Auftrag von SRF.

Das Gericht habe die Medienmitteilung zur Kenntnis genommen und lasse sie in die Beratungen einfliessen, sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage der sda.

Unauffindbarer Zeuge

Die «Rundschau» hatte im Oktober während der Verhandlung vor dem Obergericht publik gemacht, dass der Gast, auf den der Barbetreiber geschossen haben soll, mittlerweile in Frankreich verstorben sei. Der Gast, der als wichtiger Zeuge erneut hätte befragt werden sollen, war für die Urner Justiz offiziell unauffindbar. Der Verteidiger warf der Staatsanwaltschaft vor, mit möglicherweise widerrechtlichen Mitteln eine erneute Befragung des Zeugen verhindert zu haben.

Die «Rundschau» hatte zudem ein Interview mit dem Mann ausgestrahlt, der als Auftragsschütze verurteilt worden ist. Im Interview sagte er, dass der Barbetreiber unschuldig und Opfer eines Komplottes sei und dass ein dritter Mann auf die Frau geschossen habe. Der Name des dritten Mannes wurde im Bericht nicht publik gemacht. (sda)

Text: Media Relations SRF
Bild: Screenshot SRF

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