SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Sendung «Schawinski» vom 26. Oktober 2015 beanstandet

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Mit E-Mail vom 14. November 2015 beanstanden Sie die Sendung „Schawinski“ vom 26. Oktober. Sie stellen dabei folgendes Rechtsbegehren: „Es sei festzustellen, dass die Fernsehsendung ‚Schawinski‘ vom 26. Oktober 2015 mit dem sinnentstellten und unkorrekt zitierten Text von Prof. Peter von Matt und der entsprechend mündliche Kommentar von Dr. Roger Schawinski verschiedene Art. des RTVG verletzt hat.“ Den Erhalt Ihrer Eingabe habe ich mit meinem Brief vom 14. November bereits be­stätigt.

Wie üblich, habe ich die Verantwortlichen von SRF gebeten, zu Ihren Kritiken Stel­lung zu beziehen. Dies ist erfolgt und in der Zwischenzeit habe ich die von Ihnen kriti­sierte Sendung analysieren können. Ich bin somit in der Lage, Ihnen heute meinen Schlussbericht zu senden.

1. In einer Ihrer zahlreichen E-Mails an den Kundendienst sowie an andere Personen von SRF schildern Sie den Sachverhalt wie folgt:

„ Vor kurzer Zeit – während einer «Schawinski»-Sendung – habe ich einen Vorfall bemerkt, der unglaublich ist. Das genannte Ereignis steht im Zusammenhang mit einem Kurztext des Essayisten Peter von Matt, welcher während der «Schawinski»-Sendung für kurze Zeit ausgestrahlt wurde.

Seit ich den Originaltext – im ursprünglichen Kontext – kenne, beschäftigt mich die folgende Frage: Wurde durch systematisches Weglassen wichtiger Informationen mit Absicht der Text von Peter von Matt in der Weise verändert (manipuliert), dass von Matts ursprüngliche Aussage (Meinung, Ansicht) von Zuschauenden nicht verstan­den werden kann? (Denn möglicherweise ist es kein Zufall, dass meine Partnerin während der Sendung zu mir sagte: «Hää? – Seit de von Matt so Züüg?»)“

Weil Sie hofften, mit zusätzlicher Information die erwähnte Sachlage etwas besser einschätzen zu können, wendeten Sie sich am 2. November 2015 an den SRF-Kundendienst. Da Sie keine befriedigende Antwort erhalten haben, reichen Sie nun eine Beanstandung ein.

2. Wie bereits erwähnt, haben die Verantwortlichen von SRF zu Ihren Kritiken Stellung bezogen. Ich möchte Ihnen das Schreiben von Frau Erika Burri, Redaktorin und Pro­duzentin „Schawinski“, nicht vorenthalten. Sie schreibt Folgendes:

„Gerne nehme ich Stellung zur Beanstandung von X. Der Beanstandung per E-Mail an Sie ging ein längerer und zunehmend gehässiger E-Mail-Wechsel voraus. Ich habe Herrn X schliesslich angeboten, mit mir zu telefonieren, was er ablehnte. Mir scheint, dass die Fragen von Herrn X pflicht­bewusst beantwortet wurden.

Herr X wollte wissen, woher das Zitat von Peter von Matt stammt und wer dafür verantwortlich ist. Woher das Zitat stammt, haben wir in der Sendung ausge­wiesen. Der Kundendienst hat Herrn X den Screenshot geschickt.

Hier noch ein längerer Auszug aus dem Interview mit Peter von Matt vom 16.11.2014:

Frage «Schweiz am Sonntag»: «Wie politisch ist die jüngere Generation von Schriftstellern? Viel hört man nicht von ihr, eine Ausnahme ist Lukas Bärfuss, der eben den Buchpreis erhalten hat.

Antwort Peter von Matt: «Die Schriftstellerinnen und Schriftsteller haben heute nicht mehr die gleiche Funktion wie im Kalten Krieg, als die politische Schweiz ein Teil der westlichen Front gegen den Ostblock war und die Parolen des Kalten Krieges vielfach nachbetete. Damals waren die Stimmen von nicht parteigebun­denen Leuten sehr wichtig. Sie durchbrachen Denkgebote und Denkverbote und wurden dafür attackiert. Heute ist die Medienöffentlichkeit ganz anders. Damals wartete man auf das Wort von Frisch, von Dürrenmatt, von Hugo Loetscher, von Peter Bichsel, von Laure Wyss. Heute wartet niemand auf das Wort von Bärfuss, obwohl er trotzig daran festhält, sich politisch zu äussern. Aber viele unserer heutigen Autorinnen und Autoren sind politisch wacher, expertenhafter, als es beim oberflächlichen Lesen scheint. Entscheidend für die Politik ist die Zahl der denkenden Köpfe, nicht die lärmenden Talks.»

In der Regel nimmt der Kundendienst Anfragen entgegen und antwortet in Abspra­che mit mir, ohne in einem ersten Mail Namen der Redaktion zu nennen. Der SRF-Kundendienst begründet dies folgendermassen:

«Der Kundendienst von SRF hat die Weisung, bei einem ersten Mailkontakt mit dem Publikum keine direkten Kontaktdaten von Moderatoren und Moderatorinnen, Redaktionsmitarbeitenden oder anderen Mitarbeitenden von SRF weiterzugeben – weder Mailadressen noch Telefonnummern. Wenn es die Anfrage verlangt, wird selbstverständlich bei den Verantwortlichen eine Stellungnahme eingeholt und auch an den Kunden weitergegeben. Direkte Mailadressen und Telefonnummern werden in der Regel erst bei einem zweiten Mailkontakt rausgegeben (wenn der Absender oder die Absenderin darauf besteht, direkt von einer bestimmten Person eine Antwort zu erhalten) und nur in Absprache mit den betroffenen Personen.»

Aufgrund dieser Weisung hat der Kundendienst in einer ersten Antwort die Frage nach den Verantwortlichen mit «die Redaktion» beantwortet. Wer die Redaktion ist, ist im Abspann der Sendung ausgewiesen. Die Sendung ist online abrufbar.

Herr X zeigte sich mit der Antwort des Kundendiensts nicht zufrieden. Als der E-Mail-Wechsel zu eskalieren drohte, habe ich angeboten, direkt mit Herrn X zu sprechen. Der Kundendienst hat ihm meine Telefonnummer geschickt. Auch ich habe Herrn X zwei Mal per Mail geschrieben, dass ich mich gerne für ein Telefongespräch zur Verfügung stelle. Herr X weigerte sich, mich anzurufen, schrieb dafür weiter E-Mails. Der Kundendienst hat letztlich den Sicherheitsbeauf­tragten SRF eingeschaltet und ihm mitgeteilt, dass auf weitere E-Mails nicht mehr reagiert werde.

Das Zitat von Peter von Matt wurde in der Sendung deutlich eingebettet. Wer verant­wortlich ist für die Sendung, steht im Abspann. Wir bitten Sie deshalb, die Beanstan­dung abzulehnen.“

3. So lautet die Stellungnahme der Verantwortlichen von SRF. Frau Erika Burri, Redak­teurin und Produzentin der Sendung „Schawinski“, argumentiert ausführlich, warum Ihre Anfragen an den SRF-Kundendienst zum Teil unbeantwortet blieben. Sie bean­tragt zudem, Ihre Beanstandung abzuweisen.

Geht es nun um meine eigene Beurteilung, so bitte ich um Verständnis dafür, wenn die Ombudsstelle auf Ihre Kritik in Bezug auf den Kundendienst nicht eintreten kann. Ihre Aufgabe besteht darin zu beurteilen, ob das eingespielte Zitat von Herrn Peter von Matt in unzulässiger Weise verändert, ja manipuliert worden sei.

Nachdem ich die Angelegenheit analysieren konnte, gelange ich zu einer differen­zierteren Schlussfolgerung als Sie. Zwar habe ich für Ihre Reaktion viel Verständnis, denn tatsächlich gab das gezeigte Zitat lediglich einen Teil der Überlegungen von Peter von Matt wieder. Doch aus zwei Gründen erachte ich dies als zulässig.

Zuerst einmal, weil die kritische Bemerkung aus einem Interview mit Peter von Matt in der „Schweiz am Sonntag“ vom 16. November 2014 im Gespräch zwischen Roger Schawinski und Lukas Bärfuss so eingebettet wurden, dass sich das Publikum darü­ber eine eigene Meinung bilden konnte. Trotz Verkürzung – was bei derartigen Zita­ten üblich ist und auch transparent erfolgte – wurden die wesentlichen Inhalte sach­lich kommuniziert. Herr Schawinski unterstrich dabei, dass Herr Von Matt sich auf Kommentare von Schriftstellern aus den 60er- und 70er-Jahren bezog, was zumin­dest zum Teil die gestrichenen Passagen ersetzte.

Dann aber auch, weil Lukas Bärfuss selber – in Kenntnis des ganzen Interviews mit Herrn Von Matt – auf die angesprochene These ohne Weiteres eintritt und die Gele­genheit nutzte, seine Sicht der Dinge zu erläutern.

Ich gelange deshalb zur Auffassung, dass insgesamt das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt wurde. Trotz Verständnis für Ihre kritische Reaktion kann ich deshalb Ihre Beanstandung, soweit ich darauf eintreten konnte, nicht unterstützen.

4. Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG entgegenzunehmen. Über die Mög­lichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (Monbijoustrasse 54A, Postfach 8547, 3001 Bern) orientiert Sie der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.

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