SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«Arena» über «unehrliche Medien» beanstandet I

4501-4530/4532-4554/4556-4561/4563-4645/4648-4663/4665/4667-4693/4695/4697-4849/4851-4860/4862-4883/4889-4896/4898-4954/4956-4989/4991-4999/5004-5014, 5024 und 5038
Gegen die Sendung „Arena“ im Schweizer Fernsehen SRF mit dem Thema „Trumps Krieg gegen die Medien“[1], die am 24. Februar 2017 ausgestrahlt wurde, haben Sie zusammen mit 494 Anderen eine Beanstandung eingereicht. Die Beanstandungen erreichten die Ombudsstelle via E-Mail oder auf dem Briefweg zwischen dem 25. Februar und dem 16. März 2017. Eine ganze Anzahl von Beanstandungen, die nach Ablauf der Beanstandungsfrist von 20 Tagen einging, konnte nicht mehr berücksichtigt werden. Ihre Beanstandung gehört zu jenen, die die formalen Anforderungen erfüllten, und deshalb kann ich auf sie eintreten.

Die formalen Anforderungen an eine Beanstandung im schweizerischen Rundfunk-Beschwerdeverfahren sind minimal: Man muss die beanstandete Sendung oder Publikation benennen, Gründe für den Ärger angeben, die Postadresse mitteilen und die Frist von 20 Tagen seit der Sendung einhalten. Das Verfahren ist unentgeltlich. Eine Beanstandung einreichen kann jedermann, unabhängig vom Alter, vom Geschlecht, von der Nationalität, vom Wohnort, von der Hautfarbe und von der Ethnie. Man muss nicht nachweisen, dass man die Sendung selber gesehen hat. Man muss auch nicht nachweisen, dass man die Sendung verstanden hat (Die Diskussion in der „Arena“ vom 24. Februar 2017 wurde in Schweizer Dialekt geführt). Man muss die Beanstandung nicht selber verfasst haben. Man muss auch der deutschen Sprache nicht wirklich mächtig sein. Das Beanstandungsrecht ist bewusst großzügig konzipiert, damit jedermann zur Klagemauer vordringen kann. Dieses Recht haben Sie zusammen mit all den Andern wahrgenommen.

381 Beanstandungen stammen aus der Schweiz, 81 aus Deutschland, 22 aus Österreich, zwei aus Italien (Südtirol und Veneto), zwei aus den Niederlanden, eine aus Luxemburg, eine aus Frankreich, eine aus Spanien, eine aus Mazedonien, eine aus der Türkei, eine aus Indonesien und eine von den Philippinen. Aus den entfernteren Regionen waren es teilweise Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die sich meldeten. Zahlreiche Beanstandungen waren von mehreren Personen unterzeichnet. Somit haben deutlich über 500 Personen reklamiert.

Dies ist absoluter Rekord in den 25 Jahren seit dem Bestehen der Ombudsstelle. Er zeigt, dass die Sendung bei vielen Leuten Verärgerung, ja Empörung und Widerwillen ausgelöst hat. Umgekehrt muss man die Zahl der Beanstandungen auch in den Gesamtkontext stellen: Am Freitagabend, 24. Februar 2017, haben 166‘000 Zuschauerinnen und Zuschauer die Sendung gesehen. Die Wiederholung auf SRF 1 sahen weitere 8‘000 Personen. Die drei Wiederholungen auf SRFinfo sahen 5‘000, 10‘000 und 9‘000 Personen, also zusammen nochmals 24‘000 Menschen. Das Video auf www.srf.ch schauten sich bis Ende März 2017 insgesamt 69‘812 Personen an. Unzählige sahen zudem Auszüge oder Zusammenfassungen der Sendung auf www.youtube.com, wo es mindestens ein Dutzend Varianten gibt. Nehmen wir nur das Publikum, das die Sendung auf SRF konsumierte – und ohne zu wissen, wie oft mehrere Personen zugesehen haben -, dann kommen wir auf 268‘000 Personen. 500, die dagegen Einspruch erheben, sind 0,2 Prozent. Das muss man sich ebenfalls bewusst sein.

Umgekehrt gilt für mich als Ombudsmann, dass ich jede Beanstandung ernst nehme. Es stellt sich also nicht die Frage, ob sich 10 Personen, 100 Personen oder 1‘000 Personen bei mir meldeten, sondern: Eine einzige Beanstandung genügt, dass ich der Reklamation nachgehe. Sind es hingegen 500, dann ist mir klar, dass ein besonderer Nerv getroffen wurde, dass eine richtige Empörungswelle entstanden war. Die Beanstandungen drehten sich in erster Linie um den Historiker und Friedensforscher Dr. Daniele Ganser, der neben fünf anderen Personen prominenter Gast in der Sendung „Arena“ vom 24. Februar 2017 war. Entsprechend riefen die Sendung und die Beanstandungen auch zahlreiche Medienberichte hervor.[2]

Ein Beanstander (4962) forderte, dass ich in diesem Fall in den Ausstand trete, weil ich Medien gegenüber geäußert hatte, dass ein Teil der Beanstandungen organisiert war. Er schrieb: „Als Beitrag zur Wahrheitsfindung lehne ich deshalb in einem ersten Schritt Herr R. Blum als Ombudsmann in der vorliegenden Sache als parteiisch und deshalb befangen ab“. Er reichte beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) in Biel Aufsichtsbeschwerde gegen mich ein und verlangte weiter: „Bitte teilen Sie mir freundlicherweise mit, wer vorliegenden Fall bearbeiten wird. Dieser Person gebe ich den guten Rat, sich als erstes darüber zu informieren, welches seine Aufgaben sind, und wo die Kompetenzen überschritten sind.“

Ich lehnte es ab, in den Ausstand zu treten, weil ich nicht befangen bin. Es ist eine Tatsache, dass ein Teil der Beanstandungen organisiert war. Es zirkulierten etwa vier verschiedene Vorlagen, die von den Nutzerinnen und Nutzern teilweise tel quel, teilweise in geänderter Form übernommen wurden. Die überwiegende Mehrheit der Beanstandungen basierte allerdings auf individuellen Argumentationen. Einer schrieb: „Meine Beschwerde ist individuell und nicht Teil einer orchestrierten Aktion. Ich bin weder Ganser-Fan noch Ganser-Verächter“ (4756). Wie auch immer: Ob organisiert oder nicht, es ist das Recht der Mediennutzerinnen und –nutzer, Sendungen zu beanstanden. Jede Beanstandung beurteile ich sine ira et studio.

Worum ging es denn in der Sendung „Arena“ vom 24. Februar 2017? Sie war dem Thema „Trumps Krieg gegen die Medien“ gewidmet. Ausgangspunkt war die Aussage von Präsident Donald Trump, wichtige Qualitätsmedien der USA seien „die Feinde des amerikanischen Volkes“. Diese Aussage gesellte sich zu den in Europa schon länger anhaltenden Vorwürfen, man sehe sich bei den Medien einem „linken Mainstream“ gegenüber, es handle sich um „Systemmedien“ und eine „Lügenpresse“. Die Vorstellung der Hauptgäste warungewohnt: Während fünf von ihnen mit ihrer Funktion präsentiert wurden – Roger Schawinski: Journalist und Medienunternehmer (später als Einspielung auch: Medienpionier), Claudio Zanetti: Nationalrat der SVP, Karin Müller: Chefredaktorin „Telebasel“, Markus Spillmann: Präsident der Stiftung Schweizer Presserat, Vincent Augustin: Präsident der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI – wurde Daniele Ganser als „umstrittener Publizist“ eingeführt (später als Einspielung: Publizist).

Nachdem die Runde zuerst Trumps Medienkritik einschätzte, verlegte Daniele Ganser das Gewicht von der Medienpolitik auf die Kriegspolitik der amerikanischen Präsidenten. Daran schloss sich eine Auseinandersetzung zwischen Moderator Jonas Projer und Daniele Ganser an, in der es zunächst um die Frage ging, ob Daniele Ganser in Bezug auf 9/11 und Charlie Hebdo eine Verschwörungstheorie vertrete, danach um den Twitter/E-Mail-Wechsel im Nachgang zur Sendung „Einstein“ über Verschwörungstheorien. Hier rief Daniele Ganser aus: „Genau deswegen verlieren die Leute Vertrauen in die Medien“ und wandte sich hilfesuchend an die beiden Vertreter der Medienaufsicht. Diese kamen aber erst zum Zug, als mit Hilfe von Modellen das Beschwerdeverfahren vor dem Presserat einerseits, vor Ombudsstelle und UBI anderseits erläutert worden war. Bei Minute 24:40 nahm der Moderator die Kurve zurück zum Thema „Vertrauen in die Medien“.

Später hielt Roger Schawinski ein Plädoyer für die klassischen Medien, die in ihrer Wächterfunktion heute wichtiger seien denn je. In diesem Punkt waren sich eigentlich alle einig, doch Claudio Zanetti kritisierte, dass die Medien linke Politiker sanfter anfassten als jene der SVP, und Daniele Ganser betonte, dass die Medien stets versagten, wenn Kriegspropaganda im Spiel sei. Markus Spillmann fand, das Gefährliche sei die Diffamierung der Arbeit der Journalisten, denn Journalismus funktioniere nur, wenn die Gesellschaft seine Rolle akzeptiere. Gegen den Schluss hin war man sich am Beispiel Folter einig, dass Medien auch eine Grundhaltung vertreten sollen.

A. Und nun kommen wir zu den Begründungen Ihrer Beanstandungen. Ich kann sie nicht im Wortlaut zitieren; das würde fast 1‘000 Seiten füllen. Ich fasse sie daher zusammen und zitiere nur einzelne markante Bemerkungen. Sie kritisierten im Wesentlichen: die Vorstellung der Gäste, die Abweichung vom Hauptthema, die Missachtung des Sachgerechtigkeitsgebots und journalistischer Sorgfaltspflichten, die Diffamierung von Dr. Daniele Ganser im Zusammenhang mit Verschwörungstheorien und im Zusammenhang mit der Tweet/E-Mail-Auseinandersetzung, das Verhalten von Moderator Jonas Projer, das Verhalten von Dr. Roger Schawinski und das Verhalten der beiden Vertreter der Aufsichtsgremien, Markus Spillmann und Dr. Vincent Augustin.

1. Die Vorstellung der Gäste

Wie bereits erwähnt, wurden alle Gäste neutral mit ihrer wichtigsten Funktion vorgestellt, ausser Dr. Daniele Ganser, der als „umstrittener Publizist“ eingeführt wurde. Das sei ein bewusstes „Framing“ gewesen (4665). Sie machten darauf aufmerksam, dass Dr. Ganser Historiker ist, der über die Nato-Geheimarmeen doktoriert hat („NATO-Geheimarmeen in Europa: Inszenierter Terror und verdeckte Kriegsführung“. Zürich: Orell Füssli, deutsch 2008[3], ursprünglich englisch 2005) und als Friedensforscher und als Energiespezialist tätig sei. Er äussere nur Dinge, die er belegen könne. Einer schrieb: „Mit Daniele Ganser wurde ein hochkarätiger und in vielen Kreisen höchst geschätzter Wissenschaftler, dessen Arbeit etwa von Noam Chomsky gelobt wurde, in die ‚Arena‘ eingeladen“ (4502). Zur Qualifikation „umstrittener Publizist“ meinte jemand: „Das ist eine sehr abwertende Zuschreibung für einen doktorierten Historiker und gestandenen Friedensforscher“ (4502, 4503). „‘Publizist‘ kann sich jeder nennen, ‚Historiker‘ nicht. Deswegen verwendet man den Begriff ‚Publizist‘ in der Regel nur, wenn keine anderweitige Qualifikation geltend gemacht werden kann. (...) Das Adjektiv umstritten hätte man ja beispielsweise auch auf Claudio Zanetti anwenden können, der in der Vergangenheit durch eine Reihe von Skandälchen negativ auf sich aufmerksam machte. Zanetti wurde aber nicht als ‚umstrittener Twitter-Clown‘, sondern als ‚Nationalrat der SVP‘ angekündigt“ (4509). Eine andere Stimme fand: „Das Schlimmste am Ganzen ist, dass man sich offensichtlich noch nicht einmal die Mühe gemacht hat, sich über das Schaffen von Herrn Ganser zu informieren“ (4517).

2. Die Abweichung vom Hauptthema

Viele von Ihnen fanden, das Thema „Trumps Krieg gegen die Medien“ und damit die Frage nach der Glaubwürdigkeit der Medien, sei für die Hälfte der Sendung Nebensache gewesen. „Die Sendung lief grossteils komplett am Thema vorbei“ (4539). „Her Projer ist es gut gelungen, vom vorgegebenen Thema abzulenken“. Das sei „Etikettenschwindel“ (4536). Als störend empfunden wurde auch, dass Dr. Daniele Ganser zusammen mit Nationalrat Claudio Zanetti auf der rechten Seite stand (vom Zuschauer zuhause aus gesehen links): „Somit sollte suggeriert werden, Herr Ganser gehört in die rechte Ecke. Dies stimmt nicht. Her Ganser ist politisch eher links“ (4770). Ganser unbewusst als Sympathisant der SVP darzustellen, sei nicht korrekt (4840). „Die Zusammensetzung der Gesprächsrunde fand ich reichlich unfair! Herr Ganser stand sozusagen alleine gegen den Rest. Ich zweifle, ob es nicht möglich gewesen wäre, eine oder zwei neutralere Person für eine Teilnahme zu begeistern“ (4518). Ein Historiker schrieb: „Als auch politisch denkender Mensch erlaube ich mir zudem die Anmerkung, dass mir die Konstellation der Sendung insgesamt als unglücklich um nicht zu sagen widersinnig erschien. Das oft übertriebene ‚Systemmedien-Bashing‘ ist ja ein Phänomen, welches wir heute primär von Seiten der politischen Rechten erleben. Wieso man zur ‚Entkräftung‘ dieses Phänomens einen linksliberalen Intellektuellen wie Dr. Ganser (der sich u.a. für die Energiewende, den Frieden und gegen imperialistische Tendenzen in der Weltpolitik einsetzt) auf der ‚Gegnerseite‘ platziert, um ihn öffentlich als Spinner und Lügner hinzustellen, bleibt rätselhaft. Ebenfalls unverständlich ist in diesem Kontext die Teilnahme des Herrn Schawinski, der ja insgesamt eher für sein ungezügeltes Temperament als für seriöse und sachliche Auftritte und Argumente bekannt ist (was sich auch in dieser Sendung wieder unrühmlich bestätigte). Man könnte ob dieser Konstellation fast den Eindruck haben, dass die Glaubwürdigkeit der Medien mit dieser Sendung gezielt habe untergraben werden sollen“ (4509). Manche fanden auch den Titel unpassend. Er sei reisserisch und irreführend. „‘Trumps Krieg‘ im Zusammenhang mit der behandelten Medienthematik soll suggerieren, dass der derzeitige US-Präsident mit dem Mittel der Gewalt gegen die Medien vorgeht. Dadurch wird der Begriff des Krieges entweder verharmlost, oder aber der US-Präsident als offen gewalttätig dargestellt“ (4502, 4503, 4525, 4530). Eine Beanstanderin hielt sich ferne daran auf, dass Präsident Trump so schlecht gemacht werde: Trump-Hass, Trump-Hetze und Trump-Bashing sei nach Artikel 300 des Schweizerischen Strafgesetzbuches strafbar, da Trump Kriegsführender gegen den IS und die Schweiz ein neutrales Land sei.[4] Es fehlte die Sicht der Christen, „denn Trump gilt als die letzte Posaune Gottes“ (4504). „Wegen Obama haben wir eine erstarkte ISIS, ein geschändetes Morgenland, geköpfte Christen, die grösste Christenverfolgung aller Zeiten und das ganze Migrations-Chaos in Europa. Raubmorde, Vergewaltigungen, Gruppenvergewaltigungen mit Live-Übertragung auf Facebook (Schweden), Frauenverbrennungen (Deutschland), Steinwerfen, in Europa gab es schon Köpfungen (Frankreich, Deutschland), vorwiegend durch radikale Mohammedanern, gefährden die christlichen Abendländer“ (4504).

3. Die Missachtung des Sachgerechtigkeitsgebots und der journalistischen Sorgfalt

Etliche monierten, das Sachgerechtigkeitsgebot sei verletzt worden, weil die Redaktion und/oder der Moderator Tatsachen und Ereignisse weder sachgerecht noch ausgewogen dargestellt hätten, wodurch eine faktenbasierte Meinungsbildung des Publikums deutlich erschwert, wenn nicht gar verunmöglicht worden sei. Das Sachgerechtigkeitsgebot sei nicht nur verletzt, sondern „mit Arglistigkeit ganz ausgehebelt“ worden (4506). Es sei nicht sachgerecht gewesen, dass Dr. Daniele Ganser sich nicht erklären durfte und immer wieder unterbrochen oder erneut mit Vorwürfen eingedeckt wurde. „Die negative Tonalität mit dem Unterton und der offenen Anschuldigung, dass Ganser lügen würde, wurde bis zum Sendungsende unverändert beibehalten“ (4507). Gansers Ansichten zum Thema seien nicht angemessen zum Ausdruck gekommen. Moderator Projer habe sogar gedroht, ihm das Mikrofon abzustellen, ja die Sendung abzubrechen. Einerseits habe Ganser nicht die Möglichkeit erhalten, ausführlich und ohne Unterbruch des Moderators Stellung zu nehmen. Anderseits stelle dies „einen klaren Angriffsversuch auf die Person Dr. Ganser dar, welcher das Ziel verfolgt, seine Glaubwürdigkeit zu minimieren bzw. in Frage zu stellen und ihn damit zu diffamieren“ (4524). Es gebe „Indikatoren, dass Herr Ganser persönlich und live in der Sendung vorgeführt werden sollte“ (4564). „Die Sendung war insofern sittlichkeitsgefährdend, als Dr. Ganser anscheinend gezielt öffentlich diffamiert werden sollte“ (4507). „Es geht nicht darum, ob Gansers Beitrag nun seriös sei oder nicht, sondern darum, wie seine Glaubwürdigkeit über eine inszenierte Nebenbaustelle öffentlich demontiert wurde“ (4507). Man komme „nicht umhin, von einem vorsätzlichen Plan zur Provokation zu reden, welche zu einer Eskalation und Diffamierung von Daniele Ganser führen sollte“ (4514). „dass mit der Einladung von Herrn Ganser das geplante Ziel verfolgt wurde, ihn öffentlich zu diskreditieren“ (4522). Es frage sich, „ob SRF gezielt eine Hexenjagd (um das Wort Verschwörung nicht überzustrapazieren) auf Herrn Ganser durchführt und ob das zum Auftrag unseres Staatsfernsehens gehört“ (5444). „Wenn ich sehen will, wie Personen durch den Dreck gezogen werden, kann ich auch RTL einschalten“ (4523). „Es geht nicht an, dass das öffentliche Fernsehen zur Propagandamaschine verkommt“ (4508).

4. Diffamierung von Dr. Daniele Ganser als Verschwörungstheoretiker

Vehement wehrten Sie sich gegen die Charakterisierung von Dr. Daniele Ganser als Verschwörungstheoretiker. Jemand schrieb: Als Historiker arbeite Ganser in einem Beruf, der sich sorgfältig mit Fakten auseinandersetzt, während ein Verschwörungstheoretiker irrational, nicht auf Fakten basierend vorgehe. „Für einen Historiker ist der Vorwurf, sich nicht mit Fakten zu befassen, geeignet, ihn in seinem beruflichen Ansehen herabzusetzen und seine Professionalität in Frage zu stellen“ (4618). „Mit der Gesprächsführung von Herrn Projer wurde dieser Studiogast dem Schweizer Fernsehpublikum jedoch als Lügner und Vertreter abstruser Verschwörungstheorien vorgeführt, was meiner Ansicht nach an Rufmord grenzt“ (4502). Er sei diskriminiert worden, indem er inhaltlich falsch zitiert worden sei. Die Annahme einer Verschwörungstheorie sei Diffamierung statt Aufklärung. Seine Aussagen seien als Verschwörungstheorie diskreditiert worden. „Als Theologe mit kirchengeschichtlichem Verständnis scheint mir der Begriff des ‚Verschwörungstheoretiker‘ nichts Anderes als eine Neuauflage des mittelalterlichen Ketzer-Vorwurfs (...) Wenn aber Projer und Schawinski ohne erkennbare sachliche Argumente den impliziten Ketzer-Vorwurf erheben (Stichwort ‚VPM‘), sind inquisitorische Assoziationen nicht aus der Luft gegriffen“ (4624). Ständig wurde die Verschwörungstheoretiker-Keule geschlagen, nur um Ganser zu diffamieren. „Besonders abstossend ist der Umstand, dass diese perfide verleumderische Unterstellung bereits im Vorfeld der Sendung geplant und vorbereitet worden ist“ (4522) „Es gibt kein gerichtliches Urteil, das Daniele Ganser als Verschwörungstheoretiker bezeichnet“ (4528). „Darf man in unserer freien Medienwelt keine abweichende Auffassung über einen Sachverhalt mehr haben? Darf man offiziell dargestellte Sachverhalte nicht mehr hinterfragen? Für mich tönt das nach Medienfaschismus“ (4517). „Viele Menschen stehen hinter Gansers Aussagen und fühlen sich genau durch solche Sendungen nicht Ernst genommen. So holt man das Vertrauen der Menschen nicht zurück“ (4505). Er ist kein Sektenprediger, sondern ein Wissenschaftler. „Und ja, es gibt Leute, die seine Meinung teilen. O Gott, wie verwerflich ist das denn? Auch das ist Teil der systematischen Diffamierung“ (4517). „Dr. Ganser ist für uns wichtig, und wir werden ihn verteidigen solange es nötig ist“ (4570). „Herr Ganser wurde als Stellvertreter dieser Misstrauischen ins Studio geladen und man gab ihm zu spüren, in welche Hälfte er gehört“ (4569). An die Adresse der Schweizerinnen und Schweizer schrieb jemand: „Dr. Daniele Ganser ist ein toller Exportartikel Ihres Landes, das ich sehr schätze. Darum schreibe ich Ihnen aus Deutschland“ (4933).

Konkret wurde das Thema Verschwörungstheorie an den Themen Attentat auf die Twin-Towers in New York am 11. September 2001 (9/11) und Attentat auf die Redaktion von „Charlie Hebdo“ in Paris abgehandelt. Viele von Ihnen unterstützten dabei die Sicht von Dr. Daniele Ganser oder billigten ihm das Recht zu, die offiziellen Lesarten in Frage zu stellen.

5. Die fehlende Transparenz in der Twitter/E-Mail-Auseinandersetzung

Praktisch Sie alle stiessen sich an der Art und Weise, wie über einen Tweet und eine E-Mail im Nachgang zur Sendung „Einstein“ von Fernsehen SRF über Verschwörungstheorien[5] diskutiert worden war. Treffend fasste die Beanstandung 4601 die Kritik zusammen: „Ebenfalls eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots stellt meiner Meinung nach der Vergleich eines gekürzten E-Mails von Herrn Ganser an Herr Peter Höllrigl mit einem Tweet von Herrn Ganser dar, welches gemäss dem Moderator Herr Jonas Projer als Beweis für einen Widerspruch dienen sollte. Herr Projer suggerierte, dass Herr Ganser gegenüber dem Redaktor Herr Peter Höllrigl völlige Zufriedenheit über die Sendung geäussert hat, aber auf Twitter sich öffentlich darüber beschwerte. Das E-Mail wurde so gekürzt, dass es vordergründig und aus dem Kontext gerissen, die Behauptungen von Herrn Projer bestätigt. Hat man jedoch die genannte Sendung Einstein gesehen und das ungekürzte Mail von Herrn Ganser gelesen, so wird schnell klar, dass sich das besagte E-Mail und der Tweet keineswegs wiedersprechen. Herr Projer behauptet öffentlich, dass Herr Ganser mit der Verwendung des Begriffs Verschwörungstheorie anscheinend einverstanden gewesen sei. Dies ist ebenfalls eine Verzerrung der Tatsachen. Die Sendung Einstein geht sogar inhaltlich darauf ein, dass Herr Ganser mit dem Begriff Verschwörungstheorie nicht einverstanden ist und deshalb darin nicht hat auftreten wollen. Ich empfinde die Kürzung daher als unzulässig. Des Weiteren empfinde ich die Verwendung eines persönlichen E-Mails, welches klar nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war, als sehr frag-würdig. Ich denke, dass auch hier eine Verletzung der Grundrechte stattgefunden hat.

Während in der SRF Arena vom 24.02.2017 mehre Tatsachenbehauptungen über Herr Ganser gefallen waren und Herr Ganser Betitelungen mit Verleumdungscharakter über sich hat ergehen lassen müssen, wurde ihm kaum Raum zur Erklärung und Rechtfertigung zugestanden. Als Herr Ganser dies versucht hat, wurde mit Abbruch der Sendung und Abstellen des Mikrofons gedroht.

Interessant finde ich auch, dass die Beiträge zu Herr Ganser vorab vorbereitet wurden und die Diskussion über Herr Ganser durch den Moderator Herr Projer explizit in Gang gesetzt wurde, obwohl Herr Ganser nicht Thema der Sendung war. Der Moderator Herr Jonas Projer erwähnt dabei explizit, dass die Beträge vorbereitet wurden. Dies Vorgehen empfinde ich als höchst fragwürdig. Umso erstaunlicher ist es, dass dies bei einem Format wie der SRF-‚Arena‘ und einem Moderator, der eine neutrale und vermittelnde Position einnehmen sollte, so vorkommt. An dieser Stelle muss ich die journalistische Relevanz, das Einhalten von Grundrechten und Sachgerechtigkeitsgebot, Transparenzgebot und auch des Vielfaltsgebots ernsthaft in Frage stellen.“

Das realistische Bild des Sachverhalts konnte sich den Zuschauern aufgrund der selektiven Materialauswahl sowie der tendenzlösen Moderation nicht erschliessen. „Die Versuche von Dr. Ganser, die Sache richtigzustellen, wurden von Moderator Jonas Projer brutal abgewürgt, indem Projer faktenwidrig behauptete, der zweite, weggeschnittene Teil der E-Mail würde nichts zur Sache tun und Ganser würde diesbezüglich die Unwahrheit sagen“ (4509).

Es sei durchaus vorstellbar, dass Jonas Projer tatsächlich überzeugt war, Recht zu haben und die Tatsachen gar nicht bewusst verdrehte. Ein solches Missverständnis wäre entschuldbar. „Nicht entschuldbar ist hingegen, wenn man jemand in einer Live-Sendung gezielt attackiert und diesem unmittelbar danach, ohne eine Sekunde der Selbstreflexion, die Richtigstellung mit ‚Ich sage es jetzt noch genau einmal und dann breche ich dieses Gespräch ab‘ verweigert“ (4509).

Viele von Ihnen wiesen auch darauf hin, dass die ungefragte Veröffentlichung einer E-Mail einem Eingriff in die Privatsphäre gleichkomme.

6. Das Verhalten von Moderator Jonas Projer

Einmütig empörten Sie sich darüber, wie Moderator Jonas Projer die Diskussion leitete. „Leider muss ich sagen, dass mir der ‚Arena‘-Moderator Jonas Projer schon öfters negativ aufgefallen ist, weil er entweder nicht informiert war, wichtige Nebeninformationen abklemmte und stattdessen seinen journalistischen Leitfaden durchzwängte“ (4517). „Von einem Moderator darf man erwarten, dass er an seinen Gästen interessiert ist und eine gewisse Offenheit an den Tag legt. Die offensichtliche Voreingenommenheit von Projer gegenüber Dr. Ganser war für den Zuschauer (der Daniele Ganser vielleicht nicht kennt) als private ‚Ansicht‘ nicht genügend deutlich deklariert worden“ (4501). Er sollte sich „in den Dienst aller Zuschauer stellen, nicht nur in den von denen, welche seiner Meinung sind“ (4569). Herr Projer sei zu keinem Zeitpunkt am Inhalt der Aussagen von Dr. Daniele Ganser interessiert gewesen, habe nicht zugehört, dauernd unterbrochen, sofort zu einer seiner Einblendungen weitergeführt. „Meiner Meinung nach sollte ein Moderator neutral auftreten“ (4523).

„Wer sich als neutraler Schiedsrichter positioniert, darf nicht selbst Teil des Disputs sein“ (5445). Jonas Projer habe gezielt versucht, Ganser als Spinner und unglaubwürdigen Verschwörungstheoretiker blosszustellen. Er sei gegenüber Ganser voreingenommen gewesen. Es sei ihm nur darum gegangen, Ganser lächerlich zu machen. Er sei im Umgang mit Studiogästen „höchst respektlos und beleidigend“ gewesen (4503, 4579). „MG-artige Unterbrechungssalven sind keine Moderation, sondern Manipulation“ (4508) „Herr Projer sollte sich schämen mit derart hinterhältigen infamen Methoden Stimmung gegen Dr. Ganser machen wollen“ (4766). „Die Moderation strotzte nur so von Arroganz“ (4593). Er habe sich „überheblich verhalten und auf hinterhältige Weise dessen (Gansers) Argumente zu verleugnen versucht“ (4527). Es gehe nicht, dass ein Moderator derart tendenziös reagiert und klare Beleidigungen gegen einen Diskussionsteilnehmer ausspricht. „Es war eine absolute Frechheit, wie Projer sich benahm. Anstand predigen und selber unanständig sein, das klang bei mir nach“ (4504) „Die anschliessende Frage von Herrn Ganser nach dem Thema der Doktorarbeit von Herrn Projer kann anmassend wirken, allerdings nicht vor dem Hintergrund, dass Herr Projer meint, mehr zu verstehen von Herrn Gansers Fachgebiet als dieser selbst“ (4522). „Herr Projer gebärdete sich stattdessen wie ein Grossinquisitor. Stellenweise, leider kann ich es nicht anders sagen, erinnerte mich sein Verhalten an Schauprozesse eines Roland Freisler in den dunkelsten Zeiten der deutschen Nazi-Vergangenheit“ (4909)

„Projer hat vom Moderieren keine Ahnung“ (4640). „Er ist ganz klar nicht geeignet, die ‚Arena‘ zu führen“ (4557). Er „kann nicht weiter diese Sendung moderieren. Er hat mit seinem Verhalten gezeigt, dass er für den SRF untragbar ist“ (4944). „Meiner Meinung nach ist Projer als Moderator der ‚Arena‘ gänzlich ungeeignet, denn es fehlt ihm jegliches Format“ (4584). „Ich finde so ein Moderator ist für das SRF nicht tragbar und sollte sofort aus dem TV entfernt werden“ (4948). „Der Moderator müsste meiner Meinung nach per sofort seinen Platz räumen. Unseriös, unfair, unfreundlich, hochnäsig, schnoddrig, inkompetent“ (4656). „Eigentlich hat Projer genau den Journalismus gezeigt, welchen Donald Trump anprangert“ (4682). „Auf Herrn Projer trifft ‚Lügenpresse‘ wie ‚Lückenpresse‘ zu“ (4821). „...Hat Projer dem Ansehen der gesamten Medienlandschaft massiven Schaden zugefügt und extremistischen Gruppierungen gleichzeitig Material für deren Medienhetze geliefert“ (4974). Die „äusserst unglückliche Verkettung von Verzerrung der Tatsachen und anschliessendem herrischen Abwürgen der Diskussion seitens Projers hinterlässt einen sehr unangenehmen Nachgeschmack und erfordert meines Erachtens eine öffentliche Entschuldigung und Richtigstellung“ (4509). Sehr viele unter Ihnen fordern, dass er sich bei Dr. Daniele Ganser öffentlich entschuldigt, andere fordern seine Entlassung als Moderator.

7. Das Verhalten von Dr. Roger Schawinski

Viele von Ihnen regten sich auch über Dr. Roger Schawinski auf, weil er im Verein mit Moderator Jonas Projer auf Dr. Daniele Ganser losging. Jemand stellte fest, dass Schawinski sagte, Gansers Doktortitel diene nur dem Marketing seiner Bücher, sei eine Frechheit und ein Skandal (4540). Jemand fragte: Warum wurde Schawinski nicht auch als „umstrittener Publizist“ vorgestellt? „Der lesefaule Schawinski, der mit Andreas Thiel über den Koran eine Diskussion führen wollte, ohne den Koran gelesen zu haben!“ (4504). Ein anderes Urteil lautete: „Schawinski plapperte, dass Trump andere Regenten beleidigt, aber Schawinski beleidigte Trump. Schawinski ist somit ein Heuchler“ (4504). Einige fanden: „Projer und Schawinski missbrauchten diese Sendung als Plattform für ihren persönlichen Krieg mit Ganser“ (4528), und Sie beobachteten, dass sie „sich aufführten wie aggressive Pitbulls (...) Man kam sich als Zuschauer vor, als schaute man Kindern im Sandkasten zu, wie sie mit den ‚Schüfelis‘ einem anderen versuchen eins über den Kopf zu schlagen, einfach aus Verachtung“ (4571). Ein Beanstander aus Deutschland bemerkte: „...wurde vom Moderator und der Person ganz rechts im Bild versucht Rufmord ausüben“ (4580).

8. Das Verhalten der beiden Vertreter der Aufsichtsgremien

Einige von Ihnen störten sich daran, dass die Sendung zeitweise aus dem Ruder lief und dass die in der Sendung anwesenden Vertreter der Aufsichtsgremien, Dr. Vincent Augustin als Präsident der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) und Markus Spillmann als Präsident der Stiftung Schweizer Presserat, nicht eingriffen. „Absurderweise geschah das alles in der Anwesenheit von UBI-Präsident Vincent Augustin“ (4891). „Vincent Augustin von der UBI stand die ganze Zeit schweigend daneben, obwohl er von Dr. Daniele Ganser um Hilfe gebeten wurde“ (4908, 4928). „...Wurde ich Zeuge wie das Opfer Herrn Dr. iur. Vincent Augustin aufforderte zu intervenieren. Nichts dergleichen geschah!“ (4541). „Dass dies in dieser Form in Anwesenheit von Presserat und UBI geduldet wurde, lässt mich sehr an der Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit dieser Instanzen zweifeln. Da hätte sofort ein Riegel geschoben werden müssen“ (4536). „Schon fast teilnahmslos und überfordert wirkend, war der Herr der Ombudsstelle, der eben nicht den Mut hatte, den Mund aufzumachen und gleich vor Ort klar zu stellen, dass diese Vorgehensweise nicht akzeptabel ist. Auch das ein peinlicher Auftritt von einer öffentlichen Behörde, von der man mehr erwarten dürfte“ (4799).

„Und auch die Herren von der Ombudsstelle, die in der Sendung anwesend waren, haben sich nicht richtig verhalten“ (4735). „Es ist nicht fachmännisch, sich als zuständige Ombudsstelle so in einer Diskussion einzumischen. Wobei die Frage bleibt, warum die Herren von der Ombudsstelle und der UBI überhaupt in diese Situation gebracht wurden“ (4905). „Vom Präsidenten des Schweizer Presserates Herr Markus Spillmann und Präsidenten der UBI Herr Vincent Augustin hätte ich ein Statement erwartet in Bezug auf die wertverzehrende Bezeichnung von Herrn Ganser sowie Textausschnitte und deren Vollständigkeitsgehalt. Soviel situationsbezogene Flexibilität setze ich als Erwartungshaltung voraus“ (4565). „Ein weiterer Vorwurf richtet sich an die zwei ‚Experten‘ Markus Spillmann, Präsident Stiftungsrat Schweizer Presserat und Vincent Augustin, Präsident Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). Von Unabhängigkeit kann ja nicht die Rede sein, da sie offensichtlich das Spiel mitgespielt haben statt kritisch zu hinterfragen. (...) Augustin sieht keinen Interessenkonflikt zwischen Teilnahme an der Sendung und Aufsicht. Ausserdem konnte er keine Antwort auf konkrete Fragen von Ganser und Zanetti geben (Anmoderation, Diffamierung, Text herausschneiden)“ (4892). „Berücksichtigt man das Thema der Sendung (Vertrauen in die Schweizer Medien), ist das Verhalten des Präsidenten vom Stiftungsrat Schweizer Presserat, wie auch der UBi-Präsident, äusserst befremdend. Es wäre genau der Moment gewesen, wo diese mediale Entgleisung (inhaltlich und menschlich) verhindert hätte werden können. Leider ist das Gegenteil geschehen (...)“ (4592). „...Haben sich die beiden ‚Schlichter‘ von u.a. ihrer Behörde nicht gerade als ‚sehr hilfreich‘ hervorgetan, da sie sicher auch in der spontanen Situation erst mal überfordert waren. Aber bitte sammeln sie sich doch nun in der ‚Nachschau‘ und Analyse, damit ihre Behörde seine Sinnhaftigkeit behält und nicht als Papiertiger in die Bedeutungslosigkeit schleicht!“ (4916).

9. Gesamturteil über die Sendung

Viele von Ihnen zogen aus Ihrem Ärger auch allgemeine Schlüsse, die sich teils auf die „Arena“-Sendung als Gesamtes, teils auf Schweizer Radio und Fernsehen SRF als solches bezogen. So schrieben Sie beispielsweise: „Während der ganzen Sendung, welche im weitesten Sinne Medienkritik zum Thema hatte, wurde keine Medienkritik zugelassen!“ (4670). „Was sich in dieser Sendung abgespielt hat, löste in mir bodenlose Empörung und zugleich tiefstes Schamgefühl aus. (...) Das Ganze war von vorne bis hinten (...) weder sachlich, noch objektiv, noch wahrheitsgetreu“ (4607). Die Sendung sei ein Paradebeispiel dafür, wie Journalismus nicht gemacht werden sollte. „Es ist eine Schande, wie unsere Diskussionskultur vom Schweizer Fernsehen in dieser Ausstrahlung der ‚Arena‘ in den Dreck gezogen wurde!“ (4514). „So eine Sendung ist des SRF unwürdig! Sie diskreditiert das SRF zutiefst und stellt das SRF in eine äusserst fragwürdige Ecke“ (4773). „In dieser Sendung wurde nun so offensichtlich das wahre und verlogene Gesicht der Medien gezeigt, dass es absehbar ist, dass sich diese Medien ihr eigenes Grab schaufeln“ (4514). „Meinungsvielfalt hat in der Schweiz eine wichtige Tradition, bei dieser Sendung hatte man allerdings dauernd das Gefühl, dass man den Zuschauern nicht ermöglichen will, sich ein eigenes Bild machen zu können“ (4539). „Ich bin eigentlich sehr zufrieden mit dem gebotenen Programm in wissenschaftlicher und kultureller Hinsicht. Leider war diese ‚Arena‘-Sendung etwas vom Schlechtesten was ich persönlich je gesehen habe in der SRG“ (4550).

Und Sie fällten ein Urteil: „Sehr schwache Leistung!“ (4535). „Mit dieser Sendung habt Ihr ein Eigentor geschossen“ (4578). „So nicht, das war eine Sauerei“ (4560). „Diese Sendung ist eine Schande für den Schweizer Journalismus!“ (4706). „Dass unser Staatsfernsehen solche Meinungsmanipulationen für nötig hält und sich der Moderator dann noch dermassen herauszureden versucht, ist für mich als Bürgerin nicht hinnehmbar. Genau wegen solcher Aktionen verlieren die offiziellen Medien ihre Glaubwürdigkeit. Das SRF ist in der Thematik um Lückenpresse weder unbeteiligt noch objektiv, was verständlich ist. Wenn es aber nicht objektiv und sachlich dazu berichten kann, sollte es das Thema einfach ausklammern. Solche Meinungsmache in eigener Sache verstösst gegen den Auftrag des SRF und sind vor dem Hintergrund der massiven öffentlichen Subventionierung moralisch verwerflich“ (4511).

„Leider wurde die so gelobte Neutralität der Schweizer in dieser Sendung mit Füssen getreten“ (4809). „Ich kann mich nicht entsinnen, Ähnliches jemals in ARD, ZDF, ORF oder im BR gesehen zu haben“ (4933).„Ich habe nur eine Frage an Sie: Schämen Sie sich dafür?“ (4999). „Ein Richtiges Armutszeugniss diese ‚Arena‘ als Statlich finanzierten medien inkl Ihrer Ombudsstelle alles lächerlich und reine Geldverschwendung“ (4563). „Ich bin gespannt, wie Ihr aus diesem offensichtlichen Lügen-Engagement wieder rauskommt“ (4685). „Sobald die Medien nicht mehr kritisch sind, braucht es sie nicht mehr!“ (4534). „Kein Wunder, dass man sich über alternative Medien informiert und die Massenmedien immer mehr an Bedeutung verlieren!“ (4594). „Wir ‚das Publikum‘ wie Sie sagen, glauben nicht mehr alles und behalten uns vor, auch alternative Medien zu konsumieren“ (4625). „Wie es scheint verkommen unsere Medien immer mehr zum Sprachrohr von irgendwelchen globalen Banditen“ (4656).

10. Drohungen, Wünsche und Forderungen

Zahlreiche unter Ihnen benutzten auch die Gelegenheit, um sich zu den Radio- und Fernsehgebühren zu äussern, die bisher die Billag einzog und die künftig nicht mehr geräteabhängig, sondern haushaltabhängig erhoben werden wird. In naher Zukunft wird sich der Schweizer Souverän (Volk und Stände) über die Abschaffung der Gebühren auszusprechen haben (No-Billag-Initiative). Sie schrieben etwa: „Ganz klar, bei der Volksabstimmung zur Billag wird mein Stimmzettel gegen Euch sein, so eine Frechheit unterstütze ich nicht“ (4703). „Ich habe an einen Sender, der mit mir zwangsweise verrechneten Gebühren finanziert wird, den Anspruch, dass er vollständig, objektiv und inhaltlich korrekt informiert. Private Rachefeldzüge gegen jemanden, der dem SRF unangenehm ist, können nicht mit Steuergeldern finanziert werden“ (4511). „Was sich das SRF in dieser Sendung geleistet hat, bringt mich – als politisch interessierten Bürger des linksgrünen Spektrums (...) dazu, nie, nie wieder eine ‚Arena‘ mit zu verfolgen. Sie haben damit jegliche Glaubwürdigkeit endgültig verspielt. Das SRF ist ab sofort für mich eine NATO-hörige, von amerikanischen Interessen geleitete staatliche Institution, der die Billag-Gelder dringend weggenommen gehören! Mein Ja zu No-Billag ist so gut wie sicher“ (4540). „Solche unlautere Methoden sind Wasser auf die Mühlen der No-Billag-Initianten – insofern kann diesem Trauerspiel doch noch etwas Positives abgewonnen werden“ (4536). „Die Initiative No-Billag hat immer bessere Chancen“ (4571). „Besonders nach der ‚Arena‘-Sendung kann ich klar sagen: Ja, es gibt sehr viele Gründe, auch dem SRF zu misstrauen“ (4642). Ein Unternehmer aus dem Bernbiet schrieb: „Sind die Medien unehrlich und verlogen? SRF hat das klipp und klar selber bewiesen: Ja“ (4980)

Eine andere Person schrieb: „Ich erwarte ein System, dass die SRF von den Leuten finanziert wird, die so etwas sehen und unterstützen wollen. Ich gehöre nicht dazu und will nicht, dass Billag-Beiträge derart missbraucht werden“ (4568). „Nach so einer blamablen Sendung des SRF frage ich mich wirklich, weshalb ich diese Billag-Gebühren zahlen muss“ (4585). „Es kann doch nicht sein, dass wir solchen Schund mit Billaggeldern finanzieren“ (4904). „Wir zahlen alle Billag und unterstützen somit diese dämlichen Sender, die uns dann noch anlügen“ (4750). „Meine Billagabgabe werde ich zurückfordern, denn was mit Herrn Dr. Daniele Ganser gemacht wurde ist das absolut Letzte, ich finde das Programm des Schweizerrundfunks eine einzige Katastrophe!!!!!!“ (4880). „Es gibt leider genug Länder auf der Welt, in denen man den Medien nicht trauen kann und ich möchte nicht, dass das in der Schweiz auch passiert“ (4607). „Das Schweizer Fernsehen ist auch eine Lügenpresse und das seit Jahren“ (4898). „Mein Vertrauen in die Medien ist erschüttert, und dadurch erscheint mir auch die Rechtfertigung für die Erhebung von Zwangsgebühren nicht mehr ohne weiteres nachvollziehbar“ (4911). „Es wird der Tag kommen, wo das Lügengerüst zusammenbrechen wird“ (4513)

Ein jüngerer Mitbürger formulierte: „Liebes SRF, es würde mich als junger, engagierter Mensch hier in der Schweiz freuen, wenn Sie in Zukunft ihre Inhalte professioneller, lösungsorientierter und auf eine friedvolle Entwicklung unserer Welt auslegen können. Immer mehr junge Menschen verlieren beim Anblick von Sendungen wie der Arena das Vertrauen in den Staat und unsere geldbasierte Demokratie – zu Recht. Dieses soziale Auseinandertreiben und Trennen der Menschen verantworten Sie und jeder Ihrer Mitarbeiter mit“ (4699). Eine andere Person schrieb konstruktiv: So „...hoffe ich in Zukunft auf eine sachliche, fundierte und kontroverse Arena ohne persönliche Färbungen gegenüber den Teilnehmern“ (4516). „Ich bitte wieder um echten Journalismus, ich bitte um Tatsachen und nicht nur Teilwahrheiten“ (4587). Und ein anderer, der keine Beanstandung eingereicht hatte, schrieb: „Gibt es eigentlich auch die Möglichkeit, sich gegen die vielen BeschwerdeführerInnen und für den kritisierten Moderator Projer auszusprechen? Ich jedenfalls finde die Kritik an Herrn Projer bezüglich Herrn Ganser übertrieben, auch wenn ich nicht immer mit dem Moderator einig gehe. Wer die Biographie von Ganser genau liest, kann erkennen, dass die Ausführungen Projers nicht so falsch sind. Wenn Ganser als Autor damit nicht umgehen kann, ist das sein Problem. Im Gegensatz zum Gros der KritikerInnen von Herrn Projer habe ich verschiedene Bücher von Ganser gelesen, u.a. ‚Illegale Kriege‘.“

Wieder andere unter Ihnen wandten sich direkt an den Ombudsmann: „Geschätzter Ombudsmann, bitte stellen sie die Glaubwürdigkeit unseres Staatsfernsehens – das mich mehr kostet als SwisscomTV – sicher. Nur wenn solche Missstände von Ihnen angeklagt und berichtigt werden, können sich die Gebührenzahler sicher sein, dass auf SRF keine Meinungsmache betrieben wird, sondern dass eine eigenständige und freie Meinungsbildung möglich ist“ (4552). Konkret erwarten viele unter Ihnen eine öffentliche Entschuldigung des Moderators, eine Richtigstellung der Fakten, eine weitere Sendung, in der Dr. Daniele Ganser ausführlich zu Wort kommt, Rügen und Sanktionen gegenüber den Verantwortlichen. „Was diese Beschwerde genau bewirkt ist mir ehrlich gesagt unbekannt. Da das SRF sowie auch die UBI dem Staat gehören, bezweifle ich, dass hier eine neutrale Betrachtung sowie eine Kritische Meinung überhaupt möglich ist“ (4835). „Ich nehme an, solche Beschwerden werden nicht ernst genommen“ (4845), schrieb jemand.

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandungen zur Stellungnahme. Der nachfolgende ausführliche Positionsbezug stammt von Herrn Tristan Brenn, Chefredaktor von Fernsehen SRF, und Herrn Jonas Projer, Redaktionsleiter der Sendung „Arena“:

„Die Sendung ‚Arena‘ vom 24. Februar 2017 hat bei einem Teil des Publikums hohe Wellen geworfen. Das zeigt die rekordhohe Zahl von 496 Beanstandungen, die fristgerecht bei der Ombudsstelle eingegangen sind. Auch medial wurde im Nachgang kontrovers diskutiert. Über die ‚Arena‘ hinaus ergab sich eine Debatte zum Thema Verschwörungstheorien (u.a. in Watson, NZZ, Das Magazin). Auch die Redaktion der ‚Arena‘ setzte sich vertieft mit dem Thema und der eigenen Sendung auseinander.

Aufgrund der grossen Anzahl von Beanstandungen erlauben wir uns, alle Kritikpunkte in einer Stellungnahme zu behandeln, die entsprechend umfangreich ausfällt.

Sendung ‚Arena‘ und Moderation

Die Sendung ‚Arena‘ ist eine kontroverse Diskussionssendung zu einem aktuellen Thema der Woche. Es darf auch mal heftig gestritten werden. Es wird nicht um den heissen Brei herumgeredet. Streitpunkte werden angesprochen und nicht in Watte verpackt. Seit dem Relaunch 2014 hat auch die Moderation eine aktivere Rolle inne als früher. Sie gestaltet die Sendung aktiv, durch Fragen und Nachfragen, aber auch durch das Setzen von eigenen Impulsen, durch Grafiken und durch kontroverse Kurzdialoge mit einzelnen Teilnehmern.

Nicht alle ‚Arena‘-Sendungen sind gleich. Bei Abstimmungssendungen stehen (abgesehen von je einem kontroversen Einzelinterview mit beiden Seiten) die Ausgewogenheit der Redezeit und der Argumente im Vordergrund; die Moderation sorgt primär für die Einhaltung der Spielregeln und eine geordnete Struktur (alle wichtigen Argumente pro und contra werden angesprochen und behandelt).

Bei einer Sendung wie der beanstandeten Ausgabe der ‚Arena‘ hingegen, die eine viel offenere Fragestellung hat, ist die Funktion der Moderation eine andere. Die Moderation hat hier eine prägendere Rolle, da es nicht von Anfang an ein Pro und ein Contra gibt. Sie kitzelt die relevanten Positionen aus den Diskussionsteilnehmern heraus, auch durch provokative Fragestellungen und Bemerkungen. Sie benennt Widersprüche; sie lässt Voten der Diskussionsteilnehmer nicht einfach stehen. Entscheidend ist dabei immer, dass die Diskussionsteilnehmer ihre Ansichten vorbringen und begründen können.

Zum Thema der Sendung (Glaubwürdigkeit der Medien)

In den ersten rund zehn Minuten der Sendung vom 24. Februar 2017 wurde über die Rolle der Medien in den USA und weltweit diskutiert, ausgehend von Aussagen von US-Präsident Donald Trump, der die Glaubwürdigkeit der Medien generell in Zweifel zieht. ‚Arena‘-Gast Daniele Ganser kritisierte in seinem Eingangsvotum die wenig kritische Haltung gewisser Medien gegenüber Präsident Obama. Er beanstandete auch SRF in der Hinsicht, dass SRF die US-Regierung nicht kritisiere. Daniele Ganser verwies in diesem Zusammenhang auf Versäumnisse der Medien und belegte diese später in der Sendung mit dem Beispiel des Angriffs der USA und ihrer Verbündeten auf den Irak im Jahre 2003. Aussenminister Colin Powell und Präsident Georg W. Bush hätten mit falschen Behauptungen zu Massenvernichtungswaffen im angeblichen Besitz von Saddam Hussein gezielt auf den Krieg gegen Irak hingearbeitet.

In diesem Punkt, im Appell an die kritische Distanz von Journalisten gegenüber offiziellen Stellen, ist Daniele Ganser voll beizupflichten. Dies ist die Aufgabe jedes Journalisten, auch jedes Journalisten bei der ‚Arena‘. Gleichzeitig argumentierte Daniele Ganser schon an diesem Punkt der Sendung nicht nur auf einer sachlichen Ebene für kritischen Journalismus, sondern zeigte sich auch als streitbarer Mitdiskutant. Er verwendete personalisierende und teilweise polemische Formulierungen, etwa mit der Aussage, Obama habe im Jahr 2016 pro Stunde drei Bomben abgeworfen und der daran anknüpfenden Anmerkung, er frage sich einfach, ‚ab wie vielen Bomben pro Tag, pro Stunde kriegt man den Friedensnobelpreis‘ (ab 06’05“).

Die Glaubwürdigkeit der Medien hängt stark damit zusammen, inwieweit Fakten von den Medien korrekt wiedergegeben werden. Daniele Ganser kritisierte beispielsweise die Berichterstattung der Medien über die Anschläge vom 11. September 2001 und hinterfragte deshalb die Glaubwürdigkeit der Medien. Was stimmt, was stimmt nicht – diese Frage wurde in der Sendung diskutiert, u.a. mit Blick auf das Gebäude WTC7, das am 11. September 2001 zerstört wurde.

WTC7

Das National Institute of Standards and Technology (NIST) veröffentlichte 2008 einen offiziellen Abschlussbericht, der bestätigt, dass das Gebäude WTC7 aufgrund von Feuer und sonstiger Schäden zusammengestürzt ist (Dokument ‚20081101 NIST-WTC_Investigation Reports‘). Im Kapitel ‚3.3 Hypothetical Blast Scenarios‘ (Seiten 26 ff) wird ausführlich dargelegt, weshalb die Theorie, das Gebäude sei gesprengt worden, auszuschliessen ist.[6]

Tatsache ist: Es gibt Stimmen, die diesen NIST-Report in Frage stellen, etwa im Artikel ‚20160101 Europhysics‘[7]. Tatsache ist aber auch: Artikel wie der genannte werden angezweifelt und kritisiert; in einem kurzen Vorwort verweisen selbst die Herausgeber darauf, dass der Artikel nebst wissenschaftlichen Überlegungen auch Spekulationen enthalte (‚Note from the Editors‘). In den Medien wurde der genannte Artikel in der Zeitschrift ‚Europhysics News‘ heftigst kritisiert; die ‚Neue Zürcher Zeitung‘ schrieb von ‚kruden Verschwörungstheorien‘. Das NIST argumentiert gegen solche Theorien u.a. damit, dass beim Kollaps des Gebäudes keine Explosion hörbar war: ‘(...) no blast sounds were heard on the audio tracks of video recording during the collapse of WTC7 or reported by witnesses (...)’.[8]

Fazit: Es gibt Theorien und Spekulationen, welche die Untersuchungsergebnisse des NIST in Zweifel ziehen. Bis zum Beweis des Gegenteils – der bis heute keineswegs erbracht ist – kann und muss die Redaktion ‚Arena‘ jedoch vom offiziellen Untersuchungsbericht als wahrheitsgetreue Darstellung der tatsächlichen Ereignisse ausgehen. Alles andere wäre willkürlich.

Weshalb lud die Redaktion dann einen Gast, der vom offiziellen Untersuchungsbericht abweichende Theorien vertritt, überhaupt ein?

Thema der Sendung war das Misstrauen gegenüber ‚den Medien‘, ‚den Behörden‘, ‚dem System‘ – ein Misstrauen, wie es sich beispielsweise in alternativen Theorien zu 9/11 und WTC7 kristallisiert. Personen, welche dieses Misstrauen ausdrücken und entsprechende Theorien vertreten, erhalten in klassischen Medien normalerweise wenig Raum, sind gleichzeitig aber in ‚alternativen Medien‘ (z.B. einschlägige Youtube-Kanäle wie KenFM, soziale Medien) erfolgreich. Das Ziel der ‚Arena‘ war der Versuch, diese verschiedenen Öffentlichkeiten in einer Debatte zusammenzuführen. Deshalb wurde Daniele Ganser eingeladen. Durch seine Voten wurde dem Publikum der ‚Arena‘ transparent gemacht, dass es zu 9/11 und WTC7 auch alternative Theorien gibt. Gleichzeitig war die ‚Arena‘ jedoch der vorab erwähnten wahrheitsgetreuen Darstellung der Ereignisse vom 11. September 2001 verpflichtet; die Moderation war deshalb gezwungen, dagegenzuhalten. Auf der Basis dieser Überlegungen wurde das kontroverse Gespräch mit Daniele Ganser in der Sendung geführt.

Verschwörung und Inszenierung

Viele Beanstander kritisierten an der Sendung die Verwendung des Begriffs ‚Verschwörungstheorie‘. Dieser Begriff wurde in der ‚Arena‘ vom 24. Februar 2017 nicht von der Moderation, sondern von den Gesprächsteilnehmern eingebracht. In der kritisierten Passage der Sendung war es Daniele Ganser selbst, der ihn lancierte (12‘30“). Daniele Ganser kritisierte den Begriff. Gleichzeitig verknüpfte er in seiner Argumentation Terroranschläge mit Kriegen (13‘40“) und führte aus, vom Attentat auf die Redaktion von ‚Charlie-Hebdo‘ habe der ‚militärisch-industrielle Komplex‘ sicher profitiert.

Diese Aussage mag soweit korrekt sein. In der Regel werden Verteidigungsausgaben nach Terroranschlägen erhöht; mehrfach in der Geschichte wurde auf Anschläge mit Kriegen reagiert. Daniele Ganser wiederholte diesen Standpunkt in der Sendung: ‚Wir haben Terroranschläge und nachher haben wir Krieg, oder?‘ (13‘50“). Über diese rein deskriptive Aussage hinaus suggerierte Daniele Ganser zusätzlich eine versteckte Absicht und eine mögliche Urheberschaft der kriegsführenden Parteien, was die Terroranschläge angeht. Er suggerierte, dass die ‚Profiteure‘ des Terrors, also die Regierenden und das Militär, die Anschläge inszeniert oder zumindest billigend in Kauf genommen hätten.

Für diese Thesen führte Daniele Ganser keine Belege an. Seine Argumentation beschränkte sich darauf, dass das eine (Krieg) oft auf das andere (Anschlag) folge – und auf die suggestive Frage, wem ein Anschlag wirtschaftlich und politisch nützen könnte. Diesen Andeutungen verlieh er Kraft, indem er die offiziellen und wissenschaftlichen Untersuchungen in Frage stellte. Auf die konkrete Frage nach den Tätern des Anschlags auf ‚Charlie Hebdo‘ antwortete Daniele Ganser <Das wissen wir nicht> (14‘00“). Mit dieser Argumentation des ‚Nicht-Wissens‘ sind letztlich alle Erklärungen möglich und alle Theorien werden als gleichwertig dargestellt.

Was ist eine Verschwörungstheorie? Der australische Philosoph David Coady (University of Tasmania) charakterisiert eine Verschwörungstheorie unter anderem als Erklärung für ein historisches Ereignis, die in Opposition zu einer ‚offiziellen‘ Erklärung desselben historischen Ereignisses steht.[9] Gemäss dem deutschen Philosophen Karl Hepfer (Universität Erfurt) ist eine Verschwörungstheorie <entsprechend der Versuch, (wichtige) Ereignisse als Folge derartiger geheimer Absprachen und Aktionen zu erklären>, das heisst als Folge von geheimen Absprachen und Aktionen zum eigenen Vorteil und zum Nachteil der Allgemeinheit – von einer ‚Verschwörung zum Guten‘ spreche man ja eher selten.[10]

Die Ansichten von Daniele Ganser im Zusammenhang mit den Ereignissen am 11. September 2001 entsprechen diesen Definitionen: Als plausible Möglichkeit in den Raum gestellt wird ein zielgerichtetes Handeln einer Macht (konkret der Administration Bush), welche mit den Anschlägen ein politisches Ziel verfolgt, das zum Nachteil der Allgemeinheit ist.

Verschwörungstheorien bauen auf eine Beweislast-Umkehr. In der Wissenschaft müssen Forscher ihre Theorien mit Argumenten unterlegen und begründen; ihre Theorien gelten, solange nicht das Gegenteil bewiesen ist. Verschwörungstheoretiker arbeiten gerade umgekehrt; sie liefern keine Beweise, sondern verlangen letztlich von den offiziellen Stellen den Gegenbeweis zu ihren Theorien. Im konkreten Fall WCT7 müsste die damalige Bush-Administration also beweisen, dass die Attentäter absolut eigenständig oder nur auf Befehl von Osama Bin Laden gehandelt hatten.

Professor Werner Vogd, Fakultät für Kulturreflexion der Universität Witten/Herdecke, äusserte sich in einem Gastkommentar unter dem Titel ‚Populismus statt Wissenschaft‘ [11] ausführlich zum Thema von Verschwörungstheorien und zur Person Daniele Gansers:

<Leider tut Herr Daniele Ganser genau das nicht, was der wissenschaftlichen Redlichkeit eines Historikers angemessen wäre: nämlich abzukühlen, die noch nicht bewiesenen Annahmen vorzubringen und die wissenschaftlichen Argumente, die für und gegen die Thesen sprechen, darzulegen sowie nicht zuletzt die Fragen nach möglichen Motiven offen zu diskutieren.

Stattdessen wurden in seinem Vortrag aufgrund von emotional hochaufgeladenen Bildern und Themenstellungen Stimmungen der Betroffenheit erzeugt, die dann den Eindruck entstehen lassen, dass an dem letztlich immer noch unbewiesenen Argument von der Sprengung des Gebäudes WTC7 dann doch etwas dran sei.

Selbstverständlich gibt und gab es auch in der jüngeren Geschichte Kriegspropaganda – nicht nur in Syrien und Russland, sondern auch seitens der USA. Und es ist gut, darüber zu reden.

Ebenso ist es richtig, kritische Fragen zu brisanten historischen Ereignissen zu stellen. Was jedoch nicht geht, ist Suggestion und Analyse so miteinander zu verquicken, dass am Ende die zweifelnde Suche nach Wahrheit, Verwirrung und Lüge nicht mehr auseinander zu halten ist. Ja, leider ist es im Internetzeitalter möglich, auf diese Weise berühmt zu werden und hunderttausende Klicks zu bekommen. Der Wissenschaft ist hiermit kein guter Dienst erwiesen. In diesem Sinne bin ich Herrn Ganser aufrichtig dankbar, dass er seinen Vortrag an der Universität Witten/Herdecke gehalten hat. Er führt uns Wissenschaftlern vor, wo genau die Grenze zwischen Populismus und wissenschaftlicher Redlichkeit verläuft.>

Aus Sicht der ‚Arena‘ lässt sich wertungsneutral festhalten: Daniele Ganser vermutet den versteckten Einfluss einflussreicher Mächte hinter historischen Ereignissen und richtet sich in seinem publizistischen Schaffen an Menschen, die den offiziellen Quellen und Forschungsresultaten misstrauen. In Flyern zu seinen Vorträgen[12] wird ein ‚Blick hinter die Kulissen der Macht‘ respektive der ‚Machtpolitik‘ versprochen. Es wird also insinuiert, dass die ‚Macht‘ eine Inszenierung inklusive ‚Kulissen‘ veranstalte, hinter welche Daniele Ganser einen Einblick ermögliche. In einem weiteren Flyer[13] wird Aufklärung darüber versprochen, ‚Was in Syrien wirklich passiert‘ (Markierung entspricht derjenigen im Original). Das suggeriert, dass alle anderen Informationen zu den Geschehnissen in Syrien, die wir Tag für Tag in den Medien erhalten, falsch sind. Mit solchen Formulierungen spricht Daniele Ganser gezielt Menschen an, die an Verschwörungen glauben – und bestärkt sie darin.

Eine Beurteilung der Person oder des generellen Schaffens von Daniele Ganser nahm die ‚Arena‘ vom 24. Februar 2017 jedenfalls nicht vor. Die Moderation vertrat nur in den genannten Punkten (z.B. 11. September, Charlie Hebdo) die faktengetreue Darstellung der Ereignisse; einzelne Hypothesen von Daniele Ganser wurden als ‚Verschwörungstheorie‘ (ab 12‘09“) beschrieben. Es mag viele Beanstander erstaunen, dass die Moderation Daniele Ganser jedoch zu keinem Zeitpunkt als ‚Verschwörungstheoretiker‘ bezeichnete.

Twitter und E-Mail

Die SRF-Wissenschaftssendung ‚Einstein‘ behandelte am 26. Januar 2017 das Thema ‚Verschwörungstheorien‘. (Die Ombudsstelle hat sich mit Beanstandungen zu dieser Sendung schon befasst und am 9. März die Schlussberichte an die Beanstander verschickt; Fälle 4472, 4478, 4482 und 4486.) Diese ‚Einstein‘-Sendung ist von Bedeutung im Zusammenhang mit einem Tweet von Daniele Ganser am Tag nach der ‚Einstein‘-Sendung und einem E-Mail von Daniele Ganser an die Redaktion ‚Einstein‘ am Sendungstag. Beides – Tweet und E-Mail – wurden in der ‚Arena‘ vom 24. Februar 2017 zur Sprache gebracht. Zusätzlich wurde das E-Mail bereits vorgängig in den Stellungnahmen von ‚Einstein‘ an die Ombudsstelle thematisiert.

Wichtige Themen der ‚Arena‘ vom 24. Februar 2017 waren das Misstrauen gegenüber Medien – und die Methoden, mit welchen dieses Misstrauen geschürt und kultiviert wird. Manche Politiker beispielsweise schüren öffentlich die Abneigung gegen die Medien. Sie schwören ihre Unterstützer ein gegen die ‚Lügenpresse‘, den ‚Mainstream‘ oder die ‚Fake-News-Medien‘. Diese Strategie ist erfolgreich. Je weniger der ‚Lügenpresse‘ vertraut wird, desto grösser ist das Gewicht des eigenen gesprochenen oder getwitterten Worts.

Auch Daniele Ganser äussert sich in den sozialen Medien und in einschlägigen Internet-Kanälen wie z.B. KenFM kritisch gegenüber vielen Medien. Genau wegen dieser Haltung wurde er ja auch in die ‚Arena‘ eingeladen. Auch hier scheint die Strategie klug: Wenn die ‚Mainstream-Medien‘ nicht mehr glaubwürdig erscheinen, werden ‚alternative Medien‘ wichtiger. Und: Die darin verbreiteten Thesen können vom sich in den ‚Mainstream-Medien‘ äussernden ‚Establishment‘ kaum mehr widerlegt werden, da diesen und diesem nicht zu trauen ist.

Genau solche Strategien waren ein Thema der ‚Arena‘ vom 24. Februar 2017. Die Redaktion zeigte in der Sendung deshalb die beiden genannten Aussagen Daniele Gansers, die eine von Twitter, die andere aus einem E-Mail an die Redaktion ‚Einstein‘.

In der Sendung ‚Einstein‘ wurden Daniele Gansers Theorien in einem Bericht, in dem Daniele Ganser selbst mit einem schriftlichen Statement zu Wort kam, kritisch beleuchtet. Wiederholt war in diesem ‚Einstein‘-Bericht zu 9/11, WTC7 und Daniele Ganser von ‚Verschwörungstheorie‘ und ‚Verschwörungstheoretiker‘ die Rede.

Dennoch zeigte sich Daniele Ganser gegenüber der Redaktion ‚Einstein‘ mit dem Bericht zufrieden. In einem Mail an die Redaktion am Sendungstag schrieb er: <Ich fand den Teil zu 911 und WTC7 fair und sachlich. Danke. (...)>

Ganz anders aber äusserte sich Daniele Ganser gegenüber seinen Followern auf Twitter. In einem Tweet am Tag danach schrieb er: <Für das SRF ist kritische Forschung zu WTC7 = Verschwörungstheorie. Diffamierung statt Aufklärung. Schade!>

Unter dem Gesichtspunkt der oben genannten Strategien und der Grundfrage der Sendung (Misstrauen gegenüber Medien), war es verständlich und journalistisch richtig, dass die ‚Arena‘ diesen Widerspruch in der Sendung aufnahm. Es ist Aufgabe einer Sendung, Widersprüche herauszuarbeiten und die Strategien ihrer Gäste zu thematisieren. Dies war umso gerechtfertigter, als nicht die ‚Arena‘, sondern Daniele Ganser die betreffende ‚Einstein‘-Sendung vom 26. Januar 2017 im Vorgespräch mit der ‚Arena‘-Redaktion ins Spiel brachte. Dieses exploratorische Vorgespräch mit Daniele Ganser wurde in der Sendungswoche geführt und von der Redaktion protokolliert. Daniele Ganser wurde über diese Protokollierung ins Bild gesetzt und stimmte dieser zu. Dies entspricht dem Vorgehen und der journalistischen Redlichkeit, wie sie von der ‚Arena‘-Redaktion bei allen Gästen praktiziert wird. Durch das Vorgespräch erhält die ‚Arena‘ einen Eindruck, was die Interessen und wichtigsten Aussagen jedes Gasts sind – und kann die Sendung danach entsprechend fokussieren, um eine inhaltlich relevante und engagierte Diskussion zu ermöglichen. Die Vorgespräche werden von der ganzen Redaktion gelesen, aber nicht veröffentlicht.

Im Vorgespräch mit der Redaktion der ‚Arena‘ kritisierte Daniele Ganser die Sendung ‚Einstein‘ von SRF insgesamt fünfmal aus eigenem Antrieb. Daniele Ganser fühlte sich von ‚Einstein‘ angegriffen, sprach ‚Einstein‘ die Kompetenz bezüglich 9/11 ab und erwähnte, dass mit Gebührengeldern bessere Sendungen gemacht werden sollten als ‚Einstein‘.

Als Reaktion auf diese im Vorgespräch geäusserte Kritik an «Einstein» erkundigte sich die ‚Arena‘ zur Vorbereitung der Sendung bei ‚Einstein‘ nach den Hintergründen. In der Folge erhielt die ‚Arena‘ vom Redaktionsleiter ‚Einstein‘ das genannte E-Mail, welches von ‚Einstein‘ bereits in der später den Beanstandern zugestellten Stellungnahme an den Ombudsmann verwendet worden war. Diesbezüglich ergänzt Thorsten Stecher, Redaktionsleiter ‚Einstein‘: <Mir ist wichtig festzuhalten, dass ich besagte Mail der ‚Arena‘ zur Verfügung gestellt habe. Der Produzent von ‚Einstein‘, Adressat von Daniele Gansers Mail, hatte mit diesem Vorgang nichts zu tun. Er wurde von mir nicht darüber informiert, dass ich die Mail zur Publikation in der ‚Arena‘ freigegeben hatte.>

Fazit: Daniele Ganser musste aufgrund seiner mehrfach geäusserten Kritik an der Sendung ‚Einstein‘ (öffentlich auf Twitter sowie wiederholt im Vorgespräch mit der ‚Arena‘) davon ausgehen, dass seine widersprüchlichen Aussagen bezüglich SRF-‚Einstein‘ in einem kontroversen Live-Gespräch in der SRF-Sendung ‚Arena‘ thematisiert würden. Die Redaktion ‚Arena‘ respektiert selbstverständlich die Privatsphäre jedes Diskussionsteilnehmers. Das betreffende E-Mail an die Redaktion ‚Einstein‘ enthält jedoch nichts Privates, sondern nur die Kritik an einer Sendung, welche in direktem Zusammenhang mit der ‚Arena‘-Sendung stand und von Daniele Ganser im Vorgespräch mit der Redaktion der ‚Arena‘ wiederholt erwähnt wurde.

In der ‚Arena‘ vom 24. Februar 2017 führte das erwähnte E-Mail dann zu einer kurzen, aber heftigen Diskussion. Dies nicht wegen der Verwendung, sondern wegen der gekürzten Wiedergabe des E-Mails.

Die Redaktion ‚Arena‘ zeigte aus dem Mail von Daniele Ganser einzig jenen Teil, der für die Diskussion relevant war, d.h. den Abschnitt über WCT7. Ein zweiter Satz zur Gesamtsendung respektive zu den anderen Beiträgen (‚Klimalüge‘, ‚Protokolle der Weisen von Zion‘) wurde weggelassen. Der zweite Satz lautete: <Der Mix mit ‚Klimalüge‘ und Protokolle hingegen fand ich schlecht.>

Die ‚Arena‘ kürzte den Satz weg, weil die anderen Themen der ‚Einstein‘-Sendung in der ‚Arena‘ mit keinem Wort diskutiert wurden. Das Thema Klima hätte den Bogen der Sendung weit überspannt; die sogenannten ‚Protokolle der Weisen von Zion‘ aus der Zeit des Nationalsozialismus[14] haben mit dem Ausgangspunkt der Sendung, nämlich dem Verhältnis von Donald Trump zu den Medien, nichts zu tun. Daniele Ganser kam in der Sendung ‚Einstein‘ nur beim Thema 9/11 und WCT7 vor; zu den anderen Themen hatte er gar keinen Bezug und keine Rolle in der ‚Einstein‘-Sendung. Zudem wurde die Kürzung beim Einblenden des E-Mails korrekt mit dem Auslassungszeichen (...) markiert.

Daniele Ganser und diverse Beanstander finden, dass diese Kürzung nicht zulässig sei. Sie argumentieren, dass Daniele Ganser zwar den Beitrag zu seiner Person, 9/11 und WTC7 an und für sich korrekt fand, den ‚Mix‘ der Sendung (d.h. den Kontext zu den anderen Beiträgen der Sendung) aber als diffamierend empfand für seine Person und seine Theorien. Die Beanstander argumentieren, dass der Widerspruch zwischen Tweet und E-Mail deshalb gar keiner sei – bzw. nur von der Redaktion durch die Kürzung des E-Mails in irreführender Art und Weise konstruiert worden sei.

Diese Argumentation ist aus Sicht der ‚Arena‘ nicht stichhaltig. Es trifft zwar zu, dass Daniele Ganser es als schlecht empfand, dass Verschwörungstheorien zu 9/11 und WTC7 in derselben Sendung wie andere, aus seiner Sicht problematischere Theorien thematisiert wurden. Der Begriff ‚Verschwörungstheorie‘ hingegen kam auch innerhalb des von ihm gegenüber der Redaktion von ‚Einstein‘ für ‚fair und sachlich‘ befundenen Beitrags unter anderem in folgenden Passagen vor:

  • <Ich glaube, dass Daniele Ganser auf jeden Fall Verschwörungstheorien verbreitet. Ich bin mir nicht ganz sicher, warum er das macht.>, Michael Butter, Professor für Amerikanische Kulturgeschichte (08‘34“, Überleitung zum Beitrag)
  • <Ursprung war ein Artikel aus dem Jahr 2006, in dem Ganser mögliche Verschwörungstheorien zu 9/11 diskutierte.>, Off-Text (12‘38“)
  • <Meiner Meinung nach ist er ganz klar ein Verschwörungstheoretiker, der viel Einfluss hat und viele Leute überzeugen kann, gerade weil er versucht, sich als quasi neutral darzustellen. Das Rezept zum Erfolg ist, sich von der Verschwörungstheorie zu distanzieren. Es sind andere, die diese Theorien haben, und er selbst ‚präsentiert nur Ideen‘ und ‚stellt nur Fragen‘.>, Marko Kovic, Kommunikationswissenschaftler (14‘51“)

Die Zuschreibung ‚Verschwörungstheorie‘ für 9/11 und WTC7 entstand demnach keineswegs erst durch den ‚Mix‘ der Sendung, sondern war integraler Bestandteil des entsprechenden Beitrags.

Dies hielt Daniele Ganser nicht davon ab, den Beitrag in seinem E-Mail an die Redaktion als ‚fair und sachlich‘ zu bezeichnen und sich bei der Redaktion ‚Einstein‘ dafür zu bedanken, während er am Tag danach auf Twitter gegenüber seinen Followern die Zuschreibung ‚Verschwörungstheorie‘ hinsichtlich seiner Ansichten zu 9/11 und WTC7 als ‚Diffamierung‘ kritisierte.

Die Kürzung des Zitats war also korrekt und verfälschte die Diskussion in der ‚Arena‘ nicht. Nur die WTC7-Problematik wurde in der Arena-Sendung diskutiert. Daniele Gansers auf Twitter gemachte Aussage bezog sich nur auf 9/11 und WTC7. Aus diesem Grund war die Gegenüberstellung lediglich dieser beiden Aussagen korrekt.

Dies zur Vorbereitung der Sendung. Wie reagierte die Moderation während der Debatte? Als Daniele Ganser wegen des gewählten Ausschnittes aus dem genannten E-Mail protestierte, liess die Moderation so rasch als möglich das ganze E-Mail vorlesen (21‘06“). Das Publikum wurde also umgehend über den gesamten Inhalt des E-Mails ins Bild gesetzt. Die Moderation versuchte zusätzlich, am Ende der Live-Sendung zur Klärung der Faktenlage, das gesamte E-Mail auch noch in Nahaufnahme zu zeigen. Dies scheiterte leider aus technischen Gründen – in der Totale ist das ausgedruckte E-Mail an der Front des Moderationspults sichtbar, der Schnitt zur Nahaufnahme misslang leider. Wie bereits in der Sendung angekündigt, wurde das ganze E-Mail auf der Homepage von SRF umgehend aufgeschaltet: [15]

<Lieber (Vorname des Redaktors geschwärzt)
Ich fand den Teil zu 911 und WTC7 fair und sachlich. Danke.
Der Mix mit „Klimalüge“ und Protokolle hingegen fand ich schlecht.
Herzlich
Daniele>

Fairness in der Diskussion

Die Diskussion zwischen Jonas Projer und Daniele Ganser war in der Tat heftig, sie überschritt aber nie die Grenzen des Anstands.

Aufgrund der bisherigen Ausführungen war es statthaft, Daniele Ganser als ‚umstritten‘ zu bezeichnen. ‚Umstritten‘ ist primär eine sachliche, wertfreie Umschreibung eines Sachverhaltes. Daniele Gansers Thesen und Theorien werden in der Wissenschaft kontrovers diskutiert, oftmals auch abgelehnt; Herr Ganser stellt sich in verschiedenen Fragen in Widerspruch zum derzeitigen Wissensstand, beispielsweise in der Frage der Ursachen des Einsturzes von WCT7 in New York im Jahre 2001. Zudem erhielt Daniele Ganser in diesem Themenbereich das letzte Wort: <Sie haben das letzte Wort zu dieser Sache, Herr Ganser> (24‘02“); er nahm dies auch wahr.

Die Moderation drohte nie, die Sendung wegen Äusserungen von Daniele Ganser abzubrechen. Die Moderation brachte diesen Hinweis vielmehr an, um wieder auf den Pfad des Hauptthemas zurückführen (24‘50“). <(...) wenn wir uns nicht lösen können davon, dann brechen wir die Sendung dann irgendwann ab (...)>. Gleiches gilt für die Aussage der Moderation <sonst muss ich das Mikrofon irgendwann abstellen>; auch hier ging es darum, die Diskussion geordnet weiterzubringen und allen Gästen das Wort erteilen zu können, wie es die Aufgabe der Moderation ist.

Einige Beanstander kritisierten, dass Daniele Ganser in Einblendern der ‚Arena‘ als ‚Publizist‘ angeschrieben wurde. Daniele Ganser wurde als ‚Publizist‘ angeschrieben, da er als solcher erfolgreich ist. Herr Ganser hält Vorträge und schreibt erfolgreiche Bücher, er ist also in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit publizistisch tätig.

Die Redaktion kann zu keinem Zeitpunkt der Sendung eine ‚Verletzung der Grundrechte und der Menschenwürde‘ von Daniele Ganser erkennen, wie dies in einigen Beanstandungen geschrieben wurde. Es wurde mit harten Bandagen gerungen und mit klaren Worten gefochten. Auch von Seiten der Moderation, die in der von vielen Beanstandern kritisierten Passage als Gegenpol zu Daniele Ganser fungierte. Dies entspricht der eingangs erwähnten aktiven Rolle der Moderation; diese verteilt nicht nur Redezeit, sondern ist aktiver Teilnehmer der Diskussion, sie fordert die Gäste heraus und treibt die Sendung durch das Gespräch mit den Gästen voran.

Daniele Ganser hatte jederzeit die Möglichkeit der Entgegnung, die er – als mediengewandte und rhetorisch geübte Person – auch intensiv wahrgenommen hat.

Rolle der Medien

Nach der Passage zu 9/11 und Daniele Ganser entspann sich in der ‚Arena‘ eine interessante Diskussion über die Rolle der Medien in einer pluralistischen Gesellschaft. Es ging insbesondere um die Frage der ‚Neutralität‘ der Medien versus eine ‚Grundhaltung‘ von Medienschaffenden. Explizit kam dies im Zusammenhang mit den Äusserungen von Präsident Donald Trump zu Folter und ‚Waterboarding‘ zur Sprache (57‘09“). Der absolut neutrale Journalist ist immer auch ein Journalist, der alles gleichwertig stehen lässt. Markus Spillmann plädierte für eine Trennung von Bericht (Fakten) und Meinung (Kommentar). Weiter wurden in der Sendung grenzwertige Äusserungen und die Tonalität in den sozialen Medien thematisiert, aber auch die Aufgabe der ‚klassischen Medien‘ und deren Versagen in bestimmten Situationen; Daniele Ganser erwähnte am Beispiel des Irakkriegs ein Zitat des ehemaligen Chefs des britischen MI6 <(...) the facts are being fixed around the policy (...)> (41‘56“). Ausserdem diskutiert wurde das Bedürfnis nach Hintergrund-Informationen, wie dies ein Zuschauer explizit gefordert hatte. Paul von Wartburg erinnerte an die Notwendigkeit von historischem Wissen (54‘30“).

Die ‚Linkslastigkeit‘ der SRG wurde von einem Zuschauer und von Nationalrat Claudio Zanetti angesprochen, der auf einzelne ‚einseitige‘ Sendungen verwies. Vincent Augustin, Präsident der Unabhängigen Beschwerdeinstanz UBI, machte auf die im Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten zur Beanstandung respektive Beschwerde aufmerksam. Die Redaktion selbst zeigte in einem Einspieler die Möglichkeit zur Beanstandung auf, die nun von fast 500 Personen wahrgenommen wurde.

Fazit

Die direkte Kontroverse zwischen Moderation und Daniele Ganser zum Thema WTC7 und Verschwörungstheorie nahm gut 6 Minuten der ganzen Sendung ein; das entspricht etwa 10 Prozent der Gesamtzeit. Die Diskussion zu diesem Thema flammte immer wieder auf; Daniele Ganser erhielt zweimal in der Sendung dazu das letzte Wort. Die Moderation intervenierte soweit notwendig bei allen Gästen und Diskussionsteilnehmern; nur so war diese thematisch breit ausgelegte, kontroverse und daher anspruchsvolle Sendung durchzuziehen. Die Moderation führte immer wieder auf die Hauptfrage zurück – auf das Thema der Lüge und der Wahrheit sowie des Vertrauens in die heutigen Medien.

Die Kontroverse zwischen Moderation und Daniele Ganser war hart, aber niemals ehrverletzend oder beleidigend.

Die Verwendung eines E-Mails von Daniele Ganser an die Redaktion ‚Einstein‘ lässt sich aus der Vorgeschichte der ‚Arena‘-Sendung begründen; die Sendung ‚Einstein‘ zum Thema ‚Verschwörungstheorien‘ wurde im Vorgespräch von Daniele Ganser wiederholt thematisiert und kritisiert.

Die Zitat-Verkürzung auf den Aspekt WTC7 aus dem E-Mail ist sachlich begründet; in der Sendung ging es ausschliesslich um diesen Aspekt. Der Widerspruch zwischen Mail und Tweet wird durch den weggekürzten Satz nicht aufgehoben, da die Zuschreibung ‚Verschwörungstheorie‘ sich keineswegs nur aus dem ‚Mix‘ der Einstein-Sendung ergibt, sondern im WTC7-Beitrag viele Male explizit vorgenommen wurde. Zur Klärung der Sachlage wurde bereits während der Sendung das ganze E-Mail vorgelesen und auf die Website verwiesen, auf welcher das ungekürzte E-Mail umgehend aufgeschaltet wurde.

Die Sendung ‚Arena‘ liess Personen mit höchst unterschiedlichen Positionen zu Worte kommen, sie sprach verschiedenste Aspekte des Themas an und vertiefte einzelne davon. Das Publikum erhielt Denkanstösse zum Thema des Vertrauens in die Medien; ausgehend vom Verhältnis von Präsident Donald Trump zu den klassischen Medien in den USA, denen er hohes Misstrauen entgegenbringt, bis hin zu Beispielen in der Schweiz. Bei aller Komplexität des Themas ergab sich eine spannende und kontroverse Diskussion – eine Diskussion zwischen Personen, die sich aufgrund ihrer unterschiedlichen Kommunikationskanäle normalerweise kaum in einer direkten Debatte begegnen.

Wir bitten Sie, die eingegangenen Beanstandungen in diesem Sinne zu beantworten.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Um es vorweg zu nehmen: Diese „Arena“-Sendung ist missraten. Ich möchte aber mit dem Grundsätzlichen beginnen und dann immer mehr zu den Details kommen. Das Grundsätzliche: In der Schweiz gilt Medienfreiheit. Sie ist in Artikel 17 der Schweizerischen Bundesverfassung verankert, welcher lautet:

1 Die Freiheit von Presse, Radio und Fernsehen sowie anderer Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen ist gewährleistet.

2 Zensur ist verboten.

3 Das Redaktionsgeheimnis ist gewährleistet.“ [16]

Diese Medienfreiheit gilt auch für Radio und Fernsehen. Artikel 93 Absatz 3 der Bundesverfassung hält darum fest:

„Die Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen sowie die Autonomie in der Programmgestaltung sind gewährleistet.“[17]

Aus dieser Unabhängigkeit leitet sich die Programmautonomie ab. In Artikel 6 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen steht:

1 Soweit das Bundesrecht nichts anderes bestimmt, sind die Programmveranstalter nicht an die Weisungen von eidgenössischen, kantonalen oder kommunalen Behörden gebunden.

2 Sie sind in der Gestaltung, namentlich in der Wahl der Themen, der inhaltlichen Bearbeitung und der Darstellung ihrer redaktionellen Publikationen und der Werbung frei und tragen dafür die Verantwortung.2

3 Niemand kann von einem Programmveranstalter die Verbreitung bestimmter Darbietungen und Informationen verlangen.“[18]

Die einzelnen Rundfunk-Veranstalter können also selber bestimmen, welche Themen sie wählen und wie sie an die Themen herangehen. Das Radio- und Fernsehgesetz verlangt lediglich von ihnen, dass sie dies grundrechtskonform, sachgerecht und nicht jugendgefährdend tun. Diese Mindestanforderungen legen die Artikel 4 und 5 des Gesetzes fest, die lauten:

Art. 4 Mindestanforderungen an den Programminhalt

1 Alle Sendungen eines Radio- oder Fernsehprogramms müssen die Grundrechte beachten. Die Sendungen haben insbesondere die Menschenwürde zu achten, dürfen weder diskriminierend sein noch zu Rassenhass beitragen noch die öffentliche Sittlichkeit gefährden noch Gewalt verherrlichen oder verharmlosen.

2 Redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt müssen Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann. Ansichten und Kommentare müssen als solche erkennbar sein.

3 Die Sendungen dürfen die innere oder äussere Sicherheit des Bundes oder der Kantone, ihre verfassungsmässige Ordnung oder die Wahrnehmung völkerrechtlicher Verpflichtungen der Schweiz nicht gefährden.

4 Konzessionierte Programme müssen in der Gesamtheit ihrer redaktionellen Sendungen die Vielfalt der Ereignisse und Ansichten angemessen zum Ausdruck bringen. Wird ein Versorgungsgebiet durch eine hinreichende Anzahl Programme abgedeckt, so kann die Konzessionsbehörde einen oder mehrere Veranstalter in der Konzession vom Vielfaltsgebot entbinden.

Art. 5 Jugendgefährdende Sendungen

Programmveranstalter haben durch die Wahl der Sendezeit oder sonstige Massnahmen dafür zu sorgen, dass Minderjährige nicht mit Sendungen konfrontiert werden, welche ihre körperliche, geistig-seelische, sittliche oder soziale Entwicklung gefährden.“ [19]

1. Programmautonomie

Damit ist klar: Es war das Recht von Schweizer Fernsehen SRF, die Kampfansage des amerikanischen Präsidenten Donald Trump an die Medien zum Thema zu machen. Es war das Recht von SRF, dafür eine Diskussionssendung zu wählen. Und es war das Recht der „Arena“-Redaktion, genau die sechs Personen, die in der Sendung im Vordergrund standen, einzuladen, die sich einigermaßen logisch aus der Themenwahl ergaben, nämlich:

  • Zwei Medienkritiker, also Personen, die durchaus der Meinung sind, die Medien würden teilweise die Wahrheit verbiegen oder verschweigen bzw. lügen, auch hierzulande, und die deshalb Trumps Sicht auf die Medien einiges abgewinnen können. Diese Position vertraten der Historiker Daniele Ganser und SVP-Nationalrat Claudio Zanetti;
  • Zwei Medienleute, also Personen, die selber im Journalismus tätig sind und die die Auffassung vertreten, dass die Medien nach bestem Wissen und Gewissen nach der Wahrheit suchen und im Prinzip nur geprüfte Fakten verbreiten. Diese Position vertraten Roger Schawinski, Chef von „Radio 1“ und Moderator der Sendung „Schawinski“, und Karin Müller, Chefredaktorin von „Tele Basel“;
  • Zwei Medienkontrolleure, die auf Beschwerde hin überprüfen, ob die Medien fair, wahr, sachgerecht und nicht manipulativ berichtet haben, die aber gleichzeitig auch die Medienfreiheit schützen. Diese Rolle vertraten Markus Spillmann, Präsident der Stiftung Schweizer Presserat, und Vincent Augustin, Präsident der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI).

Es war schliesslich das Recht der „Arena“-Redaktion, den Aufbau der Sendung zu konzipieren, die zentralen Fragen zu bestimmen und einen Gesprächsleitfaden zu bestimmen. Und es war das Recht des Moderators Jonas Projer, diesen Gesprächsleitfaden strikt durchzuziehen oder teilweise von ihm abzuweichen.

Die Programmautonomie als Ausdruck der Medienfreiheit ist ein hohes Gut. Sie soll sicherstellen, dass die Medien weder vom Staat noch von der Wirtschaft noch von anderen gesellschaftlichen Akteuren gegängelt werden können. Die Medien sollen nicht die Lautsprecher von irgendwelchen Interessen sein. Sie sollen frei sein, die Mächtigen zu kritisieren. Sie sollen ein Wächteramt, eine Kritik- und Kontrollfunktion ausüben. Die Aufsichtsbehörden schreiten daher nur dann ein, wenn die Rundfunkmedien das Publikum bewusst und offensichtlich manipulieren, wenn sie ihm zentrale Fakten vorenthalten oder Unwahrheiten als Tatsachen verkaufen oder eine Person oder eine Gruppe diskriminieren.

2. Informationssendungen und Diskussionssendungen

Das Schweizerische Bundesgericht unterscheidet zwischen Informationssendungen und Diskussionssendungen.[20] Die „Arena“ ist eine Diskussionssendung. Diese müsse, so das Bundesgericht, anders beurteilt werden als eine Informationssendung, da der Einfluss der Redaktion auf den Inhalt reduziert sei. Anders formuliert: In einer Informationssendung können die Journalistinnen und Journalisten bis ins letzte Detail entscheiden, welche Fakten, Kurzinterviews und Zitate die Beiträge enthalten. Sie besitzen volle Gestaltungsfreiheit. In einer Diskussionssendung hingegen kann der Moderator im Einzelnen nicht bestimmen, was die Diskutanten sagen. Er kann zwar präzis fragen, nachfragen, sie unterbrechen, ihnen eine andere Position gegenüberstellen. Aber er hat sie nicht vollkommen in der Hand. Er ist nicht der Regisseur eines Theaterstücks, in dem die Schauspielerinnen und Schauspieler genau das sagen, was im Text steht. Er kann nicht verhindern, dass die Teilnehmenden auch Behauptungen aufstellen, die nicht oder nur teilweise wahr sind. Und er kann nicht gänzlich verhindern, dass einzelne Diskutanten vom Thema abweichen, ein eigenes Süppchen kochen, sich gegenseitig unterbrechen oder mit überraschenden Gags aufwarten. Er muss auch gewärtigen, dass die Diskussion ganz anders verläuft als erwartet, so dass er wieder zurücksteuern muss. Das Bundesgericht hielt zudem im angeführten Entscheid von 2013 zur „Arena“ über das bedingungslose Grundeinkommen fest: „Das Sachgerechtigkeitsgebot ist nicht schon dann verletzt, wenn in der Diskussion gewisse Aspekte, die mit dem behandelten Thema zusammenhängen, nicht erwähnt werden.“[21] Eine Diskussionssendung muss also das Vollständigkeitsgebot, wonach keine wesentlichen Argumente zu einem Thema unterschlagen werden dürfen, nichtso streng anwenden. Derjenige, der dieses Gebot anwendet, ist der Moderator. Als Ombudsmann muss ich vor allem das Verhalten des Moderators beurteilen, weniger das der Gäste.

3. Anforderungen an einen Moderator

Was sind denn die Anforderungen an einen Moderator wie jenen der Sendung „Arena“? Es sind hohe Anforderungen. Er muss

a) über Wissen verfügen. Er muss sich enorm gut vorbereiten und gut Bescheid wissen sowohl über das zur Diskussion gestellte Thema als auch über die geladenen Gäste. Gerade ein Moderator, der jede Woche eine neue Sendung mit einem vollkommen anderen Thema zu bestreiten hat, steht da unter erheblichem Druck.

b) flexibel reagieren können. Er muss in der Lage sein, mit unerwarteten Argumenten, nicht überprüfbaren Vorwürfen, überraschenden Show-Elementen und einem rüden Stil der Auseinandersetzung umzugehen und wenn nötig rasch umzusteuern oder wieder Ruhe in die Diskussion hineinzubringen. Er selber muss ruhig Blut bewahren und darf nicht ausrasten.

c) fragen und nachfragen können. Er muss gut zuhören, auf die Redner eingehen, ohne zu lange bei einer einzelnen Person zu bleiben. Er muss grundsätzliche Fragen bereit haben, die die Diskussion strukturieren und vorantreiben, und er muss fähig sein, Phrasen oder polemische Sprüche durch kritisches Nachfragen auf ihren Gehalt hin abzuklopfen.

d) neutral bleiben. Er darf keinen Diskutanten der ersten Reihe schlechter behandeln als den andern. Er nimmt insofern eine Schiedsrichterrolle ein. Zwar treibt er die Diskussion an, aber er muss die gleiche Distanz zu allen seinen Gästen halten und sie angemessen zu Wort kommen lassen.

Nimmt man diese Anforderungen, so muss man alles in allem und unter Einbezug einer ganzen Reihe von „Arena“-Sendungen feststellen, dass Jonas Projer sie überdurchschnittlich erfüllt. Er ist ein Moderator, dem es gelingt, eine Sendung interessant zu machen, der wenn nötig hart nachfragt und der immer wieder durch seine Kenntnisse beeindruckt. Aber auch ein ausgezeichneter Moderator kann mal scheitern.

4. Vorstellung der Gäste

Die Frage ist nicht, ob Dr. Daniele Ganser umstritten ist oder nicht. Die Frage ist, ob gleich lange Spiesse herrschen. Die übrigen Hauptpersonen wurden alle neutral mit ihrer Haupttätigkeit vorgestellt, Ganser aber als „umstrittener Publizist“ polemisch mit seiner Wirkung in einem Teil der Öffentlichkeit. In Bezug auf die Gäste Zanetti, Müller, Schawinski, Spillmann und Augustin verhielt sich die Redaktion referierend, in Bezug auf Ganser aber kommentierend. Das ist nicht sachgerecht. Man kann das als einen nicht relevanten Nebenpunkt abtun. Wenn aber andere Nebenpunkte dazukommen sollten, wird er relevant.

Umgekehrt muss ich allen, die Daniele Ganser unterstützen, entgegenhalten: Er war nicht der Einzige in der Runde mit einem wissenschaftlichen Abschluss. Ganser, der in Basel, Amsterdam und London Geschichte, internationale Beziehungen, Philosophie und Englisch studiert hat, erhielt das Prädikat „summa cum laude“ – die Höchstnote - für sein Lizentiat und das Prädikat „insigni cum laude“ – die zweithöchste Note – für sein Doktorat. Auch alle anderen Hauptgäste haben studiert: Claudio Zanetti ist Jurist, Karin Müller hat in Basel Medienwissenschaft, Germanistik und Hispanic studiert und in Winterthur den Abschluss in Communication, Management and Leadership erworben, Markus Spillmann studierte in Zürich und Basel Politische Wissenschaft, Volkswirtschaftslehre und Geschichte und absolvierte in Stanford (USA) das Executive Program in General Management, und Roger Schawinski studierte Ökonomie in St. Gallen und an der Central Michigan University (USA), schloss mit dem Doktorat ab und ist überdies Ehrendoktor in Medienwissenschaft der Universität Freiburg i.Ü.. Vincent Augustin schliesslich, der in Freiburg i.Ü. Jurisprudenz studierte, erwarb sein Doktorat mit dem höchsten Prädikat – mit „summa cum laude“. Alle haben also „etwas auf dem Kasten“.

5. Die Abweichungen vom Hauptthema

Das Thema war „Trumps Krieg gegen die Medien“. Es hätte also gehen können

  • um eine Analyse des Mediensystems in den USA mit Medien, die sich als Widerpart der politischen Macht sehen und nicht als Partner und schon gar nicht als Lautsprecher;
  • um einen Vergleich mit den Medien in Europa, speziell in der Schweiz, und ihrem Verhältnis zur politischen und wirtschaftlichen Macht;
  • um die Klärung der Frage, warum das Vertrauen in die Medien gesunken ist und warum ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung den traditionellen Medien nichts mehr glaubt;
  • um konkrete Kritik an den Medien in der Schweiz und um die Möglichkeiten, sich gegen einseitige, übergriffige oder lügenhafte Medien wehren zu können;
  • um einen Blick auf die Alternativmedien, die vor allem online und über Social Media sichtbar und wirksam sind; und
  • um Antworten auf die Frage, was unternommen werden kann, damit die traditionellen Medien ihren Ruf behalten bzw. zurückgewinnen und gefeit sind gegen Fake News.

Um viele dieser Punkte ging es in der Sendung nicht wirklich und nicht ernsthaft, weil immer wieder Nebenschauplätze besucht wurden. Die verschiedenen Versionen zu 9/11 und zum Attentat auf „Charlie Hebdo“ hatten eigentlich mit dem Thema nichts zu tun; es ging in der Sendung weder um Verschwörungstheorien noch um Friedens- oder Kriegsforschung, sondern um die Rolle und die Glaubwürdigkeit der Medien. War durch diese Abweichungen vom eigentlichen Thema das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt? Analog zur „Arena“-Sendung über das bedingungslose Grundeinkommen, als das Schweizerische Bundesgericht die Sachgerechtigkeit noch nicht geritzt sah, wenn nicht restlos alle Teilthemen abgehandelt werden, erachte ich es auch hier als Bestandteil der Programmautonomie, wie das Thema angegangen wird und welche Teilthemen letztlich diskutiert werden. Sofern das Hauptthema tatsächlich diskutiert wird, ist die Redaktion frei, auch Abweichungen davon zuzulassen. Das ist durch ihre journalistische Freiheit gedeckt.

6. Die journalistische Sorgfaltspflicht

Dort, wo die Diskussion vom Hauptthema abwich, handelte es sich vor allem um Auseinandersetzungen zwischen Moderator Jonas Projer und Dr. Daniele Ganser oder zwischen Dr. Roger Schawinski und Dr. Daniele Ganser. Stets war Ganser der Attackierte. Wenn man fordert, dass ein Moderator neutral sein soll, dann heißt das nicht, dass er passiv sein muss. Er kann einzelne der Gäste durchaus kritisch befragen, sie „drannehmen“. Verlangt ist, dass er zu allen Distanz hat. Diese Distanz zu allen bedingt indes nicht, dass er alle gleichermaßen kritisch befragt. Er kann den einen Gast kritisch befragen, mit dem andern aber kein solches „Kreuzverhör“ durchführen. Es gibt zwei Ausnahmen, in denen die kritische Befragung ausgewogen sein muss: Bei Sendungen vor Wahlen und Abstimmungen und bei Sendungen, in denen das Fernsehen selber das Thema ist.

In der Sendung über „Trumps Krieg gegen die Medien“ war das Fernsehen in doppeltem Sinne selber Thema der Sendung: Erstens ging es um die Medien und um den Journalismus, also um den Berufsstand des Moderators. Deshalb hätte er jemand von den journalistischen Gästen, beispielsweise Dr. Roger Schawinski, genauso hart in die Mange nehmen müssen wie Dr. Daniele Ganser. Zweitens ging es um das eigene Haus, um Schweizer Radio und Fernsehen SRF. Denn in der Diskussion um den Tweet und die E-Mail im Nachgang zur Sendung „Einstein“ über Verschwörungstheorien verteidigte Moderator Jonas Projer letztlich die Position von SRF; er war folglich Partei und nicht mehr Schiedsrichter. Es ist immer besonders heikel, wenn sich der Sender selber thematisiert. Dann ist er entsprechend zu besonderer journalistischer Sorgfalt verpflichtet. Diese besondere journalistische Sorgfaltspflicht war in dieser Phase der Sendung, als Dr. Daniele Ganser mehrfach angegriffen wurde, nicht erfüllt.

Und als es speziell um den Tweet und die E-Mail ging, fand ein doppelter Regelverstoss statt: Erstens war es nicht fair, eine E-Mail, die eigentlich zum Privatbereich gehört, ohne Einwilligung des Verfassers im Fernsehen zu veröffentlichen. Zweitens war es nicht fair, bei dieser E-Mail den zweiten Teil wegzulassen, obschon er ebenfalls in den Zusammenhang gehörte. Mit diesem eingespielten Schaubild war die Redaktion ungenügend fair und transparent, und dies verstiess ebenfalls gegen das Sachgerechtigkeitsgebot.

7. Das Verhalten von Dr. Roger Schawinski

Dr. Roger Schawinski war geladener Gast und nicht Moderator der Sendung. Er war dort in seiner Rolle als Journalist mit reicher Erfahrung (Leiter von „Kassensturz“ bei Fernsehen SRF, Chefredaktor der Boulevardzeitung „Die Tat“, Chef von „Radio 24“, Gründer von „Tele Züri“, Geschäftsführer von „Sat.1“, Gründer von „Radio 1“, Moderator der Sendung „Schawinski“) und mit Kenntnissen auch des amerikanischen Journalismus. Wenn er im Laufe der Diskussion hin und wieder scharf und polemisch war, so gehört das durchaus zu einer Diskussionssendung wie der „Arena“. Die anderen Hauptdiskutanten können entsprechend reagieren und parieren. Nationalrat Claudio Zanetti liess es sich denn auch nicht nehmen, immer wieder ähnlich scharf zu antworten. Es ist jedenfalls nicht Sache des Ombudsmannes, hier ein Qualitätsurteil zu fällen, denn solange Schawinskis Verhalten für das Publikum transparent war und es sich darüber frei eine eigene Meinung bilden konnte, gibt es keinen Anlass einzuschreiten.

8. Das Verhalten der Vertreter der Aufsichtsgremien

Es war das Anliegen der Redaktion, mit der Anwesenheit von Markus Spillmann und Dr. Vincent Augustin auf der Expertenbank deutlich zu machen, dass es in der Schweiz Möglichkeiten gibt, sich über Medienberichterstattung zu beschweren. Dies wurde denn auch einerseits durch die figürliche Darstellung als auch durch Redebeiträge der beiden Experten manifest. Sie haben es vielleicht vernachlässigt, klarzumachen, dass sie jeweils nicht sofort einschreiten können. Machen wir den Vergleich mit einem Ladendieb: Ein Polizist, der den Ladendieb in flagranti erwischt, kann ihn sofort stellen und in Untersuchungshaft abführen. Ein Richter, der Zeuge der gleichen Szene wird, kann nichts tun. Er kann erst aktiv werden, wenn der Staatsanwalt eine Anklageschrift vorlegt und wenn der Verteidiger sein Plädoyer für den Angeklagten gehalten hat. So ähnlich funktionieren der Presserat (wo Markus Spillmann die Stiftung präsidiert und Dominique von Burg den Presserat selber leitet) und die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (deren Präsident Dr. Vincent Augustin ist): Wenn eine Beschwerde bei ihnen eingeht, kann zuerst die angegriffene Zeitung oder der kritisierte Sender schriftlich dazu Stellung nehmen, dann befasst sich ein Mitglied des Gremiums intensiv damit und stellt Antrag, und dann diskutiert und entscheidet das Gremium. Es wäre Vincent Augustin gar nicht erlaubt gewesen, sofort einzuschreiten und die „Arena“-Redaktion in irgendeiner Weise zurechtzuweisen. Und ich als Ombudsmann in der Vorstufe der UBI habe mir hier sowieso kein Urteil anzumassen.

9. Die drei Debatten

In der beanstandeten Sendung wurden gleichzeitig drei Debatten geführt:

a) Eine Debatte auf der Mikroebene: Da ging es um den Tweet und die E-Mail von Dr. Daniele Ganser im Nachgang zur Sendung „Einstein“ über Verschwörungstheorien. Hier spielten Fragen eine Rolle wie: Hat sich Ganser widersprüchlich geäußert? Versucht das Fernsehen, ihm etwas unterzujubeln? Wer lügt? Es war eine Debatte, die letztlich wenig zum Thema beitrug.

b) Eine Debatte auf der Mesoebene: Hier ging es konkret um die Medien in der Schweiz: Wie arbeiten sie? Wie überprüfen sie ihre Quellen? Wie sichern sie die Qualität der Information? Wie kann man sich wehren, wenn sie einseitig, falsch oder verletzend berichten? Welche Sanktionen sind möglich? Diese Debatte war sinnvoll, sie hätte durchaus noch kritischer geführt werden können.

c) Eine Debatte auf der Makroebene: Hier ging es um den Vorwurf, dass die Nato, die CIA, die USA und ihre Verbündeten systematisch Kriege anzetteln, um ihre eigenen Interessen zu wahren, und dass die Medien – angeblich – darüber nicht oder nicht kritisch berichten. Diese Debatte ist wichtig, denn sie ist die Grundlage und die Ursache für den Vorwurf der „Lügenpresse“ und der „Lückenpresse“.

Mir fällt allerdings auf, dass diejenigen, die von illegalen Kriegen reden – Kriege ohne Bewilligung der Vereinten Nationen (Uno) - , jeweils vor allem die USA und ihre Verbündeten anklagen, aber die illegalen Kriege Russlands entweder verschweigen oder schönreden. Russland intervenierte illegal in Afghanistan, in Georgien, in der Ukraine. Wer den Medien hierzulande vorwirft, sie seien einseitig, sie würden nicht die ganze Wahrheit berichten, sollte nicht die Blindheit auf dem einen Auge durch die Blindheit auf dem andern Auge ersetzen. Wer für vollständige, wahre und gerechte Medienberichterstattung kämpft, sollte gegenüber allen Seiten kritisch sein.[22] Wer von verbrecherischen Aktivitäten des CIA oder der NSA redet, sollte auch die verbrecherischen Aktivitäten des russischen Geheimdienstes benennen. Hier entstehen neue Ungleichgewichte. Und es entstehen Überzeugungen, bei denen der Glauben eine ebenso wichtige, wenn nicht wichtigere, Rolle spielt als das Wissen. Es ist fatal, wenn man annimmt, dass ziemlich fragwürdige Quellen wie die „Expresszeitung“[23], KEN FM[24] oder RT[25] die unfehlbare Wahrheit berichten und nicht zu hinterfragen sind. Da wird Propaganda mit Offenbarung verwechselt.

10. Historiker Dr. Daniele Ganser und Moderator Jonas Projer

Dr. Daniele Ganser ist ein begabter Historiker und ein verdienter Forscher. Es war außerordentlich wichtig, dass er die Nato-Geheimarmeen im Zusammenhang aufgedeckt hat. Es ist willkommen, dass er Fragezeichen hinter offizielle Versionen von Anschlägen setzt. Dadurch, dass er Bücher publiziert und Vorträge hält, steht er in der Öffentlichkeit und muss sich öffentlicher Kritik stellen. Und wenn er eine Einladung in die Sendung „Arena“ annimmt, muss er damit rechnen, dass er kritisch befragt wird. Er muss sich allerdings auch verteidigen können.[26] Das Kritische bei Daniele Ganser sind allerdings weniger seine Tweets und seine e-Mails, auch nicht, dass er sich nicht als Verschwörungstheoretiker sieht, sondern, dass er keine klaren Grenzlinien zieht: Keine klaren Grenzen zwischen seriöser empirischer Forschung und Verschwörungsthesen und keine klaren Grenzen zwischen seinen eigenen Befunden und abstrusen Ansichten von Russophilen, Antisemiten, Rechtsextremisten und allerhand Verschwörungsfantasten. Er mied nicht die Nähe zum Kopp-Verlag, zum faschistoiden Sektenführer Ivo Sasek, zur Holocaust-Leugnerin Sylvia Stolz, zum Geschichtsrevisionisten Michael Vogt[27], und er schrieb sogar dem Rechtsextremisten Karl Heinz Hoffmann einen freundlichen Brief, wie aus einem Schreiben von Hoffmann an Prof. Dr. Georg Kreis an der Universität Basel hervorgeht.[28]

Vor diesem Hintergrund war es verständlich, dass „Arena“-Moderator Jonas Projer die Glaubwürdigkeit von Dr. Daniele Glauser kritisch überprüfen wollte. Jonas Projer ist ein erfahrener und talentierter Journalist und ein Moderator, der die Sendung „Arena“ durch sein Debatten-Konzept neu belebt hat. Er hat in der in Frage stehenden Sendung übersehen, dass eine doppelte Selbstthematisierung vorliegt und daher eine erhöhte journalistische Sorgfaltspflicht nötig ist. Soll er deswegen als Moderator abgesetzt werden?

Gerade Beanstander aus Deutschland fordern vehement, dass Jonas Projer als Moderator „entfernt“ werden müsse. Sie und allen Andern muss ich darauf hinweisen, dass es ein Wesenselement der schweizerischen politischen Kultur ist, dass man die Probleme nicht einfach mit Rücktritt löst, sondern damit, dass man lernt und sich bessert. Wenn der Bundesrat, die schweizerische Regierung, eine Volksabstimmung verliert, dann tritt er nicht zurück, sondern korrigiert seine Politik im Sinne des Resultats. Zwar hat eine Rücktrittskultur nach britischem Vorbild auch ihren Charme, aber in der Schweiz ist man bisher gut damit gefahren, dass Verantwortliche aus Fehlern oder aus Handlungen, die wegen starkem Widerstand nicht durchsetzbar sind, lernen und Korrekturen vornehmen.

11. „Staatsfernsehen“

Wiederholt bezeichnen viele von Ihnen in Ihren Beanstandungen SRF als Staatsfernsehen. Das ist falsch. Ein Staatsfernsehen gehört dem Staat, wird über den Staatshaushalt finanziert und wird von der Regierung gelenkt. Es ist ein Lautsprecher der politischen Führung. Staatsmedien gibt es beispielsweise in China, in Kuba, in Eritrea, in Syrien, in Russland, in Ägypten, in der Türkei oder in Thailand. SRF hingegen ist ein Unternehmen, das auf der Grundlage einer Vereinsstruktur agiert und das vom Staat unabhängig ist. Diese Unabhängigkeit, die in der Bundesverfassung verankert ist, wird im Radio- und Fernsehgesetz nochmals verdeutlicht, indem Artikel 3a festhält: „Radio und Fernsehen sind vom Staat unabhängig“[29]. Der Bund legt zwar im Radio- und Fernsehgesetz den Rahmen für sämtliche Rundfunkveranstalter und speziell auch für die SRG fest, er erteilt ihr eine Konzession und er bestimmt, dass die SRG hauptsächlich über vom Staat festgesetzte Gebühren finanziert wird, aber inhaltlich ist SRF völlig frei. Da gilt die Programmautonomie. Das ist das Konzept des Public Service nach dem Vorbild der BBC, das viele europäische Demokratien übernommen haben, so etwa Deutschland mit ARD und ZDF, Österreich mit dem ORF, Frankreich mit „France 2“ und „France 3“, ähnlich Belgien, die Niederlande, Schweden, Norwegen, Dänemark, Finnland, Irland, Island und eben auch die Schweiz mit der SRG. Dass SRF kein Staatssender ist, wird auch daran deutlich, dass in den Programmen die schweizerische Regierung und die Parlamentsmehrheit immer wieder kritisiert werden.

12. Fazit

Sie als Beanstanderinnen und Beanstander setzen zum Teil hohe, zum Teil gar keine Erwartungen in die Ombudsstelle, was in den folgenden beiden Zuschriften zum Ausdruck kommt. Jemand aus Deutschland schrieb: „Auch wir Bürger im Ausland schauen und bauen auf Sie als Bürgen für eine freiheitlich und demokratiebezogene Grundstimmung, in der eine echte Suche nach Antworten auf drängende Zeitfragen nur entstehen kann“ (4919). Eine andere Person meinte: „Generell finde ich es eine sehr gute Sache, dass es in der Schweiz die Möglichkeit der Beanstandung bei einer Ombudsstelle gibt. Das Auftreten in der Sendung lässt mich jedoch an der Wirksamkeit zweifeln. Bitte beweisen Sie das Gegenteil“ (4939). Mir geht es indes einzig und allein darum, der freiheitlichen Medienordnung, dem Radio- und Fernsehgesetz und den Interessen eines Publikums gerecht zu werden, das sich frei seine Meinung bilden kann.

Per saldo komme ich zum Schluss, dass ich Ihre Kritik in drei von sechs vorgebrachten Punkten unterstützen kann und dass dort meiner Meinung nach die Sendung „Arena“ das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt hat. Ich empfehle Radio und Fernsehen SRF, die „Publizistischen Leitlinien“ so zu ergänzen, dass in Sendungen, in denen die Medien an und für sich und SRF im Speziellen thematisiert werden, eine erhöhte journalistische Sorgfaltspflicht gilt.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] http://www.srf.ch/sendungen/arena/trumps-krieg-2

[2] So beispielsweise in „persoenlich“ (25.2.2017) http://www.persoenlich.com/tvkritik/arena-kurz-vor-dem-abbruch; auf „Propagandaschau“ (26.2.2017) https://propagandaschau.wordpress.com/2017/02/26/attacke-auf-daniele-ganser-auch-das-srf-beherrscht-die-miesen-tricks-der-propaganda/ ; in „infosperber“ (27.2.2017) http://www.infosperber.ch/Medien/SRF-Arena-Daniele-Projer-griff-Daniele-Ganser-unfair-an ; im „Kleinreport“ http://www.kleinreport.ch/news/srf-arena-verschworungstheoretiker-gegen-luckenpresse-86525/ ; bei „Watson“ (28.2.2017) http://www.watson.ch/International/Interview/239030068-%C2%ABArena%C2%BB-Projer--%C2%ABDiese-Sendung-hat-mich-an-meine-Grenzen-gebracht%C2%BB- ; im „Tages-Anzeiger“ (28.2.2017) http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/ganserarena-moderator-projer-machte-sich-unglaubwuerdig/story/15202523 ; in der NZZ (2.3.2017) https://www.nzz.ch/feuilleton/medien/in-medias-ras-die-arena-im-dunst-von-verschwoerungen-ld.148567 ; auf Youtube https://www.youtube.com/watch?v=GyO9_UrBZHI ; in „persoenlich (17.3.2017) http://www.persoenlich.com/medien/fast-500-beanstandungen-zur-arena; im „Blick“ (17.3.2017) http://www.blick.ch/news/schweiz/rekord-wegen-ganser-arena-projer-erhaelt-492-beschwerden-id6385949.html

[3] https://www.amazon.de/Nato-Geheimarmeen-Europa-Inszenierter-verdeckte-Kriegsf%C3%BChrung/dp/3280061067/ref=sr_1_1?s=books&ie=UTF8&qid=1491394590&sr=1-1&keywords=nato-geheimarmeen+in+europa

[4] Art. 300:„Wer vom neutralen Gebiete der Schweiz aus Feindseligkeiten gegen einen Kriegführenden unternimmt oder unterstützt, wer Feindseligkeiten gegen in die Schweiz zugelassene fremde Truppen unternimmt, wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.“ https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/index.html

[5] http://www.srf.ch/sendungen/einstein/die-anatomie-von-verschwoerungstheorien

[6] Vgl. Beilage a: S. Beilagen unten.

[7] Vgl. Beilage b: S. Beilagen unten.

[8] Vgl. Beilage c: S. Beilagen unten.

[9] David Coady: Conspiracy theories and official stories. In: International Journal of Applied Philosophy 17 (2003), 197-209

[10] Karl Hepfer: Verschwörungstheorien. Eine philosophische Kritik der Unvernunft. Transcript Verlag, Bielefeld 2015, S. 24.

[11] Vgl. Beilage d: S. Beilagen unten.

[12] Vgl. Beilage e und f: S. Beilagen unten.

[13] Vgl. Beilage g: S. Beilagen unten.

[14] Anmerkung des Ombudsmannes: Die „Protokolle der Weisen von Zion“ entstanden deutlich vor der Zeit des Nationalsozialismus. Erst der Prozess vor Berner Obergericht, der die Protokolle als Fälschung demaskierte, fand 1933/34 statt, als Hitler bereits an der Macht war.

[15]http://www.srf.ch/sendungen/arena/content/download/12236031/136355151/version/1/file/Zur%20Arena%20vom%2024.02.17.pdf

[16] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html#a8

[17] ebenda

[18] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html

[19] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html

[20] http://www.bger.ch/index/jurisdiction-inherit-template/jurisdiction-recht/jurisdiction-recht-urteile2000.htm, 2C_321/2013, Urteil vom 11. Oktober 2013.

[21] Ebenda http://www.bger.ch/index/jurisdiction-inherit-template/jurisdiction-recht/jurisdiction-recht-urteile2000.htm, 2C_321/2013, Urteil vom 11. Oktober 2013.

[22] Das gilt auch für https://swisspropaganda.wordpress.com/srf-propaganda-analyse . Die gleiche anonyme Forschungsstelle, die im Ausland sitzt, hat auch die Ombudsstelle kritisch analysiert: https://swisspropaganda.wordpress.com/medienaufsicht-im-faktencheck/

[23] www.expresszeitung.com

[24] https://kenfm.de

[25] https://deutsch.rt.com/

[26] https://www.facebook.com/DanieleGanser/posts/1354077571320387

[27] Vgl. https://www.woz.ch/-768a

[28] http://oktoberfest.arbeitskreis-n.su/wp-content/uploads/2015/10/EuropaInst.UniBasel.wg_.Ganser.23.3.14.pdf

[29] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html

Beilagen zum Schlussbericht:

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