Private sollen SRG-Beiträge übernehmen dürfen
Die Räte wollen privaten Schweizer Medien erlauben, ausgestrahlte Beiträge der SRG zu übernehmen. Diese soll dazu auch Kurzversionen und einzelne Originaltöne anbieten müssen. Einer Motion mit dieser Forderung aus dem Nationalrat hat am Montag auch der Ständerat zugestimmt.
Damit wollen die Räte verhindern, dass einzelne Anbieter durch eine Kooperation mit der SRG bevorzugt werden. Gebührenfinanzierte Inhalte sollten einem breiteren Publikum zur Verfügung stehen, sagte Kommissionssprecher Olivier Français (FDP/VD).
Das entspreche den Kooperationen, die die SRG schon heute anbiete, rief Medienministerin Doris Leuthard in Erinnerung. Sie kündigte aber an, das Anliegen im geplanten Gesetz über elektronische Medien unterzubringen.
Anders als die grosse Kammer will der Ständerat die SRG jedoch nicht verpflichten, die für eine Weitergabe notwendigen Urheber- und Nutzungsrechte zu erwerben. Er hat die Motion entsprechend abgeändert.
Eine weitere Motion hat der Ständerat ebenfalls geändert. Diese fordert die Abschaffung der Regel, wonach ein Veranstalter maximal zwei Fernseh-Konzessionen und zwei Radio-Konzessionen halten kann. Dem stimmte die kleine Kammer einstimmig zu. Der Bundesrat plane ohnehin, diese Regel im Rahmen des neuen Medienesetzes aufzuheben, erklärte Leuthard.
Abgelehnt hat der Ständerat jedoch die Forderung, gleichzeitig die publizistischen Versorgungsgebiete zu vergrössern. Diese seien in den letzten Jahren bereits erweitert worden, sagte Kommissionssprecher Raphaël Comte (FDP/NE). Eine weitere Vergrösserung würde zu unerwünschten Überschneidungen führen. Die Veranstalter liefen Gefahr, ihre regionale Verankerung zu verlieren, warnte Leuthard.
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