SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Nichtberichterstattung von Radio und Fernsehen SRF über einen Vorfall in der Ukraine beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 14. September 2018 beanstandeten Sie die Nichtberichterstattung von Radio und Fernsehen SRF über einen Vorfall vom 4. September 2018 in der Ukraine (Lob Hitlers). Sie monierten eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots wegen «Nichtsenden eines Ereignisses von grosser politischer Tragweite für Europa». Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Am 4.9.18 machte der ukrainische Parlamentspräsident Andrij Parubij in der Sendung ‚Meinungsfreiheit‘ auf dem Sender ITCV die Aussage, Hitler sei ein grosser Demokrat gewesen. Die damit zum Ausdruck gebrachte Hitlerverehrung eines Spitzenpolitikers der Ukraine ist mehr als unerträglich für Europa und würde bei jedem anderen europäischen Politiker aufgrund des medialen Drucks zum Rücktritt führen.

Es ist unverständlich, wenn ein solches Ereignis durch das SRF einfach totgeschwiegen wird, umso mehr, als die ukrainische Regierung durch die EU von Anbeginn nach der Maidankrise 2014 finanziell und politisch massiv unterstütz wird. Wenn zurecht ein öffentliches Interesse besteht, dass das SRF über rechtsextreme Ausschreitungen und andere Aktivitäten berichtet, wie zurzeit etwa in Chemnitz, so erst recht, wenn von oberster ukrainischer Stelle öffentlich Hitler gehuldigt wird. Durch das Nichtinformieren der Bürgerinnen und Bürger darüber hat das SRF klar das Gebot des Sachgerechtigkeitsgebotes Art. 4 des Radio- und Fernsehgesetzes verletzt.“

B. Die Informationsabteilungen von Radio und Fernsehen SRF erhielten Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Die Antwort stammt von Herrn Fredy Gsteiger, stellvertretender Chefredaktor von Radio SRF:

«Besten Dank für die Gelegenheit, Stellung zu nehmen zur Beanstandung von Herrn X.

Herr X sieht das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt, weil wir über ein seiner Ansicht nach wichtiges Ereignis von grosser politischer Tragweite nicht berichtet haben. Er wirft uns vor, diese Information totgeschwiegen zu haben.

Tatsache ist: Wir können jeden Tag aus der Fülle von Ereignissen und Informationen weltweit nur einen winzigen Teil in unseren Sendungen berücksichtigen. Wir wählen die Themen nach ihrer Relevanz, nicht zuletzt auch für unser Publikum hier in der Schweiz aus. Selbst im Fall von Ländern, die entweder weltpolitisch enorm bedeutsam sind oder die uns als Nachbarstaaten nahestehen, können wir längst nicht alle Einzelereignisse aufgreifen. Bei den allermeisten übrigen Ländern, dazu gehört auch die Ukraine, gilt das erst recht.

Wir müssen uns also in aller Regel darauf beschränken, Entwicklungen in den grossen Zügen abzubilden. Deswegen reist beispielsweise unser Russlandkorrespondent David Nauer regelmässig in die Ukraine. Und deswegen führen wir auch immer wieder Gespräche mit Kennern des Landes. Wer die Ukraine-Berichterstattung von Radio SRF verfolgt, wird festgestellt haben, dass schon während der orangen Revolution und auch seither immer wieder in unseren Sendungen darüber berichtet wurde, dass sich unter den damaligen Oppositionellen, aber selbst in einflussreichen Kreisen, regierungsnahe Kreise eingeschlossen, heute ebenfalls sehr rechte und gar rechtsextreme Vertreter befunden haben und befinden. Wir haben das viele Male in den vergangenen Jahren kritisch beleuchtet.

Zu solchen rechtsextremen Vertretern dürfte auch der heutige Parlamentspräsident Andrij Parubij gehören. Es war uns zwar nicht möglich, in uns zur Verfügung stehenden Quellen, die wir als verlässlich erachten, zu verifizieren, ob Parubij die Aussage, Hitler sei ein grosser Demokrat gewesen, tatsächlich gemacht hat. Zuzutrauen wäre es ihm aber aufgrund seiner Vergangenheit und aufgrund dessen, was über ihn bekannt ist, allemal. In der deutschen Ausgabe des Internet-Lexikons Wikipedia wird Parubij als rechtsextremer Politiker bezeichnet. Die englische Ausgabe ist etwas zurückhaltender, erwähnt aber, dass er ‘Neo-Nazi’-Ansichten vertritt.

So wichtig uns die Tatsache erscheint, dass rechtsextreme Kreise in der Ukraine – und nicht nur dort – eine grosse Rolle spielen, so sind wir doch der Meinung, dass für uns aufgrund des Sachgerechtigkeitsgebots keine Pflicht bestand, über die Äusserung von Herrn Parubij zu informieren. (Vorausgesetzt, wir hätten sie verifizieren können.) Aus dem Sachgerechtigkeitsgebot lässt sich weder eine Pflicht ableiten, über bestimmte Ereignisse (welche?) zu berichten. Und ebenso keine Anordnung, über andere Ereignisse nicht zu berichten.

In diesem Fall kommt hinzu, dass wir von den Äusserungen von Herrn Parubij gar nicht erfahren haben. Sämtliche grossen Nachrichtenagenturen, auf die wir uns stützen, haben darüber mit keiner Zeile berichtet. Dasselbe gilt für den Grossteil der über Landesgrenzen hinaus bekannten und renommierten Medien. Der Sender ICTV wiederum ist keine Quelle, die wir regelmässig nutzen. Und auch keine, deren Verlässlichkeit wir beurteilen können. Über die Äusserungen von Herrn Parubij zu Hitler wurde, soweit ich das im Rückblick rekonstruieren kann, fast ausschliesslich in Medien wie ‘Sputnik News’ und ‘RT’ (Russia Today) berichtet. Beide gelten als Propagandamedien des Kremls, sind also aus unserer Sicht keine unabhängigen Quellen. Von ‘totschweigen’ kann ohnehin nicht die Rede sein. Denn totschweigen setzt einen bewussten Willensakt voraus. In diesem Fall gab es einen solchen nicht, da niemandem in unserer Redaktion überhaupt bekannt war, dass Herr Parubij die – in der Tat empörende und unhaltbare – Aussage überhaupt gemacht hat. Selbst wenn wir aus zuverlässiger Quelle davon erfahren hätten, hätten wir aber vermutlich auf eine Berichterstattung verzichtet. Zumal für uns selber und erst recht für unser Publikum schwer abzuschätzen ist, welches politische Gewicht der Parlamentspräsident in der Ukraine überhaupt hat.

Dass wir aber den Rechtsextremismus in der Ukraine, innerhalb und ausserhalb des Kreises der politischen Amtsträger, auch in Zukunft nicht ignorieren, ist eine Selbstverständlichkeit. Das gilt keineswegs nur für die Ukraine. Und auch nicht nur für den Rechts-, sondern ebenfalls den Linksextremismus oder den islamischen Fanatismus.

Wir bitten Sie deshalb, sehr geehrter Herr Blum, die Beanstandung von Herrn X, abzulehnen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Berichterstattungslücke. Man muss tatsächlich suchen, bis man Quellen findet, die die Aussage des ukrainischen Parlamentspräsidenten bestätigen. Am 6. September 2018, also zwei Tage nach der besagten Sendung, meldete die deutsche Ausgabe von «Russia Today» (RT), dass Andrij Parubij zur neuen Sitzungsperiode des Parlamentes Rede und Antwort gestanden habe und auf die Frage eines Politologen, ob das Gesetz zum Referendum in der Werchowna Rada, dem ukrainischen Parlament, weiter diskutiert würde, geäußert habe:

„Ich bin selbst ein großer Anhänger der direkten Demokratie. Ich habe mich damit wissenschaftlich befasst. Und ich sage Ihnen, dass die größte Persönlichkeit, die eine direkte Demokratie praktiziert hat, Adolf Aloisowitsch [Hitler] in den 1930er Jahren war. Wir sollten das nicht vergessen.“[1]

Ich gehe mal davon aus, dass das Zitat stimmt. Die Fragen, die sich daran anschließen, sind nicht, warum Radio und Fernsehen SRF nicht darüber berichtet haben (wie Sie monieren), und auch nicht, warum sich die Bundesregierung Deutschlands nicht dazu äußerte (wie RT kritisierte), sondern:

Wie kann ein Historiker – das ist die Ausbildung von Andrij Parubij [2] – so bescheuert sein, die propagandistischen Plebiszite der Nationalsozialisten (zum Beispiel über den Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich) mit direkter Demokratie zu vergleichen, in der die Regierung immer wieder mal auch verlieren kann?

Warum hat die Aussage nicht gleich in der Sendung für Empörung und für eine entsprechende Debatte gesorgt (jedenfalls berichtet RT nichts von dergleichen)?

Warum hatte die Aussage keine Folgen im ukrainischen Parlament, entweder, dass ein Vorstoß unternommen wurde, den Präsidenten abzusetzen, oder, dass eine Debatte darüber geführt und der Präsident gerügt worden wäre? Davon hörte man nichts.

Und man darf ja davon ausgehen, dass nicht alle Abgeordneten des ukrainischen Parlamentes vom Faschismus verseucht sind. Der Präsident, Andrij Parubij, gehört der zweitgrößten Partei an, der Volksfront. Seine beiden Stellvertreterinnen gehören der grössten, dem Block Petro Poroschenko, und der viertgrößten, der Selbsthilfe, an. So sieht die parteipolitische Zusammensetzung der Werchowna Rada aufgrund der Wahl vom 26. Oktober 2014 derzeit aus:[3]

Fraktionen

Sitze

Blok Petro Poroschenko/Solidarnist (Block Poroschenko/Solidarität)

135

Narodnij Front (Volksfront)

81

Oposizinji Blok (Oppositionsblock)

43

Samopomitsch (Selbsthilfe)

25

Partija Widrodschennja (Partei Wiederbelebung)

24

Radikalnoj partij Olega Ljaschka (Radikale Partei Oleg Ljaschko)

20

Wseukrainske Obedannija Batikwtschina (Allukrainische Union Vaterland)

20

Wolja Narody (Volkswille)

19

Unabhängige

55

Vakante Sitze

28

Total

450

Die Parteien sind schwer mit westeuropäischen oder nordamerikanischen zu vergleichen. Oft sind sie Klientel- und Seilschaften charismatischer Führer. Sie unterscheiden sich jeweils in der wirtschaftspolitischen, außenpolitischen und gesellschaftspolitischen Position. Die Volksfront, der Parubij angehört, gilt als wirtschaftsliberal, nationalkonservativ und EU-freundlich, zugleich als Verfechterin einer militärischen Bekämpfung der ostukrainischen Sezession. Warum Parubij am 14. April 2016 Parlamentspräsident geworden ist, ist schwer zu eruieren und nachzuvollziehen; wahrscheinlich hängt es damit zusammen, dass der Block Petro Poroschenko und die Volksfront zusammen die Regierungskoalition bilden und dann die Posten entsprechend unter die beteiligten Parteien verteilten.

Hätte es im ukrainischen Parlament eine Bewegung gegeben, den Präsidenten wegen stupider und nazifreundlicher Aussagen abzusetzen, und wäre er auch abgesetzt oder glorios bestätigt worden, dann hätten mit Sicherheit die als zuverlässig anerkannten Agenturen und in der Folge auch Radio und Fernsehen SRF darüber berichtet. Unter den gegebenen Umständen aber hat sich SRF richtig verhalten; da schliesse ich mich ganz Herrn Gsteiger an. Ich habe darum keinen Anlass, Ihre Beanstandung zu unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] https://deutsch.rt.com/europa/75599-ukrainischer-parlamentschef-hitler-war-grosser-praktiker-direkter-demokratie/

[2] http://gapp.rada.gov.ua/radatransl/Home/Head/1/en

[3] http://w1.c1.rada.gov.ua/pls/site2/p_fraction

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