
Verwendung von sozialen Medien in den Programmen von Radio und Fernsehen SRF beanstandet
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Mit Ihrer E-Mail vom 7. April 2019 haben Sie die Verwendung von sozialen Medien in den Programmen von Radio und Fernsehen SRF beanstandet. Gerne nehme ich dazu Stellung.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
«Unzählige Male pro Tag werden in Radio und Fernsehen die sozialen Medien namentlich erwähnt. Andere Firmen dürfen mit Hinweis auf das Verbot von Schleichwerbung nicht einfach so genannt werden, sondern nur im Rahmen einer Berichterstattung (z.B. Nachrichten im Zusammenhang mit dem Geschäftsgang). Das erscheint mir eine krasse Bevorteilung von Firmen wie Facebook oder Twitter, stellt eine tägliche Werbepräsenz dar, welche schlicht unbezahlbar wäre. Das ist aus meiner Sicht völlig unzulässig. Es ist nachvollziehbar, dass Radio und Fernsehen diese Medien als Kommunikationsmittel mit Zuschauern und Zuhörern nutzen möchten, die Firmen sollten aber nicht namentlich genannt werden dürfen. Auch bei Kontaktaufnahmemöglichkeiten per Brief oder Telefon wird die Post, Swisscom, Sunrise oder Salt ja nicht namentlich genannt. Es müsste deshalb auch für die sozialen Medien nur ein neutraler, umschreibender Begriff (z.B. soziale Medien oder elektronische Medien) geben. Den Zuschauern und Zuhörern ist es mittlerweile zuzumuten, dass sie wissen auf welchen Plattformen sie mit den Programmen von SRF in Kontakt treten können wenn sie das möchten. Eine zusätzliche Nennung dieser Anbieter ist nicht nötig, muss als unrechtmässig betrachtet und deshalb untersagt werden.»
B. Ich nehme dazu wie folgt Stellung:
Im formalen Sinne kann ich auf Ihre Beanstandung nicht eintreten, denn Sie kritisieren ja nicht journalistisch gefertigte Sendeinhalte, sondern gewissermaßen das Beiwerk zu den Sendungen und Publikationen, und dafür bin ich als Ombudsmann nicht zuständig.
Ich bin aber auch in der Sache nicht Ihrer Meinung. Wenn Twitter oder Facebook oder Youtube erwähnt werden, dann geht es nicht um die Firmen, sondern um die für das Publikum nützlichen Kommunikationsplattformen. Die Medien haben immer auf andere Kanäle verwiesen, so früher auf Havas, Reuters oder Wolff, die ursprünglichen Nachrichtenagenturen. Lange Zeit kündigte Radio Beromünster Tag für Tag an: «Sie hören jetzt die Nachrichten der Schweizerischen Depeschenagentur». All das waren auch Firmen. Es haben sich nur die Brands geändert, nicht das Prinzip.
C. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Roger Blum, Ombudsmann
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